Ich kann nur empfehlen, nicht länger auf P. Kirchhof einzudreschen.
Wer weiß, wofür wir ihn noch brauchen können.
Er selbst ist mit dem, was aus seinen Empfehlungen zum RBStV geworden ist, nicht zufrieden.
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.htmlDeutschland ist eines der ganz wenigen Länder Europas, wenn nicht das einzige, das keine Ausnahme von der Regelvermutung, jeder nähme am ö.r.R. teil, vorsieht.
Dies ist das genaue Gegenteil seiner Empfehlungen im Grundlagengutachten zum RBStV. Nichtnutzer, Studenten und Zweitwohnungsnutzer wollte er beim Abkassieren außen vor lassen.
Wenn Nichtnutzer von der Politik-Medien-Lobby befreit worden wären, hätten wir doch fast überhaupt kein Problem mit der Betriebsstättenabgabe.
Im Bundesverfassungsgericht sitzt, wie wir wissen, ein naher Verwandter von ihm, was ich persönlich nicht für ungünstig halte. Wir können davon ausgehen, dass die Raffgierigkeit der ARDZDF’s dort eines nicht allzu fernen Tages gerade gerückt werden wird.
Ich bin sicher, dass am BvG, als seiner alten Wirkungsstätte als 2. Vorsitzender seine Einschätzung zum eigennützig zurechtgezimmerten RBStV nicht ungehört bleiben wird - schon alleine, um ihn nicht wie einen Deppen dastehen zu lassen, der nichts Gescheites zustande bringt.