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Autor Thema: "Kein Beitrag zur Freiheit" - eine Lektüreempfehlung  (Gelesen 6071 mal)

T
  • Beiträge: 334
Der bekannte Verfassungsrechtler Ingo von Münch, lange Zeit Professor für Verfassungsrecht an der Universität Hamburg und von 1987 bis 1991 Senator für Wissenschaft und Kultur sowie zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich schon des öfteren kritisch zur Rundfunkfinanzierung geäußert. In seinem Buch Rechtspolitik und Rechtskultur: Kommentare zum Zustand der Bundesrepublik Deutschland, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-8305-1712-2, behandelt er ebenfalls das Thema im Kapitel Von der Rundfunkgebühr zum "Rundfunkbeitrag": Kein Beitrag zur Freiheit (Seite 164-186). Dort setzt er sich kritisch mit dem Gutachten von Paul Kirchhoff auseinander, woraus einige Gedanken zitert seien und die weitere Lektüre - auch im Hinblick einer Klagebegründung - empfohlen sei.

Zitat
Den wichtigsten Anlass für Kritik am Kirchhoff-Gutachten bietet die Unausweichlichkeit des von ihm vorgeschlagenen Rundfunkbeitrags.
(S. 176)

Zitat
Es ist in hohem Maße erstaunlich, dass weder im Kirchhoff-Gutachten noch in den Erklärungen der Ministerpräsidenten und denen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Rundfunkfinanzierung das Grundrecht der Meinungsfreiheit und das Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) die ihnen auch in diesem Zusammenhang gebührende Beachtung erfahren, denn ohne Zweifel hat die Erhebung und Ausgestaltung eines obligatorischen Rundfunkbeitrags (in welcher Form auch immer) auch mit diesen Grundrechten etwas zu tun und zwar in mehrfacher Weise.
(S. 177)

Zitat
Sollte ein Rundfunkbeitrag für alle Haushalte und Betriebsstätten entsprechend dem Vorschlag des Kirchhof-Gutachtens dennoch eingeführt werden, so wäre dies bei Beachtung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Informationsfreiheit, die selbstverständlich auch das Recht beinhalten, ein bestimmtes meinungsbildendes Medium nicht in Anspruch zu nehmen oder zu finanzieren, nur akzeptabel, wenn die Unausweichlichkeit der Zahlung des Rundfunkbeitrages über die in dem Kirchhof-Gutachten genannten engen Ausnahmen (Almhütte im Funkloch; lange Ortsabwesenheit) hinaus erheblich erweitert werden. Zu denken wäre, um der Unausweichlichkeit zu entrinnen, z.B. an die Möglichkeit der Abgabe einer Versicherung an Eides Statt, dass in einem Haushalt ein Fernsehgerät nicht vorhanden ist, und dass der diese Erklärung Abgebende auch auf andere Weise Fernsehsendungen nicht nutzt.
(Seite 181)

Zitat
Als Fazit der von den Ministerpräsidenten beschlossenen Rundfunkreform lässt sich feststellen: Der teuerste Staatsfunk der Welt (...) ist der große Gewinner der Reform.
(Seite 184)

Zitat
Die Ministerpräsidenten haben sich mit ihrem Beschluss, wenn man es hart formulieren will, als willfährige Diener der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erwiesen; will man den Vorgang sanfter ausdrücken, so könnte man sagen:Die Reform ist im Ergebnis ein Akt der Kumpanei zwischen Politik und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
(Seite 185)

Zitat
Und wieder wird - diesmal mit der Einführung des Rundfunkzwangsbeitrages - ein Stück Freiheit abgebaut ...
(Seite 185)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 06:08 von Bürger«

b
  • Beiträge: 18
Zitat
Zu denken wäre, um der Unausweichlichkeit zu entrinnen, z.B. an die Möglichkeit der Abgabe einer Versicherung an Eides Statt, dass in einem Haushalt ein Fernsehgerät nicht vorhanden ist, und dass der diese Erklärung Abgebende auch auf andere Weise Fernsehsendungen nicht nutzt.

Es stört mich, dass andauernd nur auf die Gruppe der Personen ohne Fernsehgerät/Radio eingegangen wird. Ich habe mehre Fernsehgeräte und Radios und schaue gerne Fern und höre gerne Radio, aber ich sehe es nicht einen einen Rundfunkbeitrag an die ÖR zu zahlen, weil ich mit deren Propaganda-Sendungen nichts zu tun haben will und diese auch konsequent boykottiere.

Es geht also nicht um Fernsehbesitzer vs Nicht-Fernsehbeitzer sondern um ÖR-Seher vs ÖR-Boykottierer.


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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Zitat

Es geht also nicht um Fernsehbesitzer vs Nicht-Fernsehbeitzer sondern um ÖR-Seher vs ÖR-Boykottierer.
Vor allem aber geht es um den Zwang , eine unerwünschte aufgedrängte Leistung finanzieren zu müssen.
Nicht minder von Bedeutung ist die Art und Weise , wie mit der so erbeuteten wahnsinnigen Summe von täglich 20 Millionen Euro nach Lust und Laune Schindluder betrieben wird. Die vorgegaukelte Kontrolle durch einen Verein namens KEF ist da nur geschickt inszeniertes Mittel zum Zweck und genauso undurchsichtig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 21:21 von mickschecker«
You can win if you want

g
  • Beiträge: 116
Ich kann nur empfehlen, nicht länger auf P. Kirchhof einzudreschen.
Wer weiß, wofür wir ihn noch brauchen können.  ;)

Er selbst ist mit dem, was aus seinen Empfehlungen zum RBStV geworden ist, nicht zufrieden.
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html

Deutschland ist eines der ganz wenigen Länder Europas, wenn nicht das einzige, das keine Ausnahme von der Regelvermutung, jeder nähme am ö.r.R. teil, vorsieht.
Dies ist das genaue Gegenteil seiner Empfehlungen im Grundlagengutachten zum RBStV. Nichtnutzer, Studenten und Zweitwohnungsnutzer wollte er beim Abkassieren außen vor lassen.

Wenn Nichtnutzer von der Politik-Medien-Lobby befreit worden wären, hätten wir doch fast überhaupt kein Problem mit der Betriebsstättenabgabe.

Im Bundesverfassungsgericht sitzt, wie wir wissen, ein naher Verwandter von ihm, was ich persönlich nicht für ungünstig halte. Wir können davon ausgehen, dass die Raffgierigkeit der ARDZDF’s dort eines nicht allzu fernen Tages gerade gerückt werden wird.
Ich bin sicher, dass am BvG, als seiner alten Wirkungsstätte als 2. Vorsitzender seine Einschätzung zum eigennützig zurechtgezimmerten RBStV nicht ungehört bleiben wird - schon alleine, um ihn nicht wie einen Deppen dastehen zu lassen, der nichts Gescheites zustande bringt.

 :angel:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 06:08 von Bürger«

C
  • Beiträge: 342
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.

Seitem Markus diese Antwort bekommen hat, sehe ich das auch etwas differnezierter. Paul Kirchhoff hat versucht eine Wohnungsabgabe über die Form der Beiträge zu definieren, die unanfechtbar ist. Dabei hat er auch an die Akzeptanz der Beitragszahler gedacht, was auch sehr klug ist.

Der ÖRR hat aber den Hals nicht voll gekriegt und auf einige Empfehlungen verzichtet. Vermutl. sind die Verantwortlichen (Indendanten?) in dem Glauben sind, daß ihre Sender vom deutschen Volk geliebt werden. Vielleicht war es Ihnen auch schlicht egal, weil Gesetz ist Gesetz - der Zwang steht im Vordergrund. So ist z.B. bei mir aus Akzeptanz eine Aversion geworden. Ich hoffe die Raffgier dieser TV-Industrie wird irgendwann zum Stolperstein.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Meine Ansicht:
Herr Prof. Paul Kirchhoff ist durch seinen Lebensweg fest eingebunden in eine elitäre juristische Denkweise. Bestes Beispiel für mich ist die geforderte Befreiung von Studenten. Was ist mit alleinwohnenden Auszubildenden z.B. im Handwerk? Was ist mit Personen, die sich nicht an den Sozialhilfenabel anschließen wollen, aber eigentlich nichts zu verschenken haben? Ihm fehlt die Vorstellung davon, wie ein grosses Spektrum der "Normalbürger" lebt oder leben möchte. "Studenten" sind Teil seiner Lebensrealität. "Arbeiter" nicht.
Deutliche und öffentliche Kritik von seiner Seite an den nicht umgesetzten, grundlegenden Gedanken zur erweiterten Härtefallregelung gab es bis heute nicht.
Als Jurist baut er seine Gedanken auf Grundsatzentscheidungen der Gerichte auf, nicht in Bezug auf die (inzwischen total veränderte) Realität. Dass viele dieser vor langer Zeit erfolgten Entscheidungen damals schon nur mit viel Weh und Ach und Bedenken durchgebracht worden sind, spielt für einen Edeljuristen keine Rolle.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

g
  • Beiträge: 116
Das sehe ich natürlich ähnlich. Dabei hilft es uns m.E. mehr, unsere Argumentation auf Möglichkeiten, Gewicht und Einfluss Kirchhofs zu konzentrieren als auf seine Auslassungen.

Eine schallendere KomplettOhrfeige für die Öffis als seine Zeilen haben wir bisher noch nicht.

S o r g e n   w i r   d a f ü r , dass sie auch am BvG nicht ungehört bleiben wird, indem wir seinen Worten Gewicht verleihen anstatt ihn zu demontieren…, was der Politik-Medien-Lobby jetzt nur in die raffgierigen Hände spielen würde.

Und das wäre doch das Letzte, was wir wollten.

 :angel:


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R
  • Beiträge: 375
Ihm fehlt die Vorstellung davon, wie ein grosses Spektrum der "Normalbürger" lebt oder leben möchte. "Studenten" sind Teil seiner Lebensrealität. "Arbeiter" nicht.

Studenten sind auch nur eigeschränkt in der Lebensrealität "seines" RBStV angekommen. Es kommen die Mutti-, WG-Wohner und BAFöG-Bezieher vor; wobei die BAFöG-Studenten kein Zweitstudium machen dürfen, die Regelstudienzeiten einhalten und unter 30 sein müssen. Studenten aus dem Nicht-EU Ausland (ohne BAFöG-Anspruch) kennt Prof. Kirchhof schon gar nicht. (Bei den WG-Wohnern kann er sich auch nicht vorstellen, dass dies keine Studenten sein müssen, sondern auch Yuppies, die sich alle ihren Fernseher auch der eigenen Bude selbst leisten könnten).

Oder Studis, die ihr Studium durch Nebenjobs finanzieren oder gar durch Bildungskredite (also reine Schuldenaufnahme!) finanzieren müssen.

Mit einer Professur, Richterpension und Gutachtenaufträgen sind 17,98 € auch nur ein Klacks, für den noch nicht mal die Portokasse herhalten muss.

Rundfunkbeitrag: Sozial ungerecht für alle.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 22:05 von Bürger«
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

g
  • Beiträge: 116
Natürlich Refox, so sehe ich das auch.

Mir ist wichtig, den Blick für Chancen und das Wesentliche zu behalten.

Wenn wir schon im Vorfeld Gedankenansätze zerreden und uns in teilweise selbstgefälligen Wortgefechten (Womit ich jetzt echt nicht Dich meine  :-*) aufreiben, lachen DIE sich kaputt. Außerdem verlieren wir in Diskussionen von Nebenaspekten von Nebenthemen den Ursprungsgedanken aus dem Sinn, außerdem zu viel Zeit, viel zu viel Enegie und letzlich das Ziel aus den Augen: Ein Gegner, verschiedene Wege.

 :angel:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 13:59 von gelddruckmaschine«

 
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