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Autor Thema: Vollstreckung zu erwarten (trotz Widerspruch) > welche Möglichkeiten?  (Gelesen 17304 mal)

b
  • Beiträge: 776
@DumbTV
Zitat
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir auch künftige Schreiben und Mitteilungen, die sich auf die Rechtmäßigkeit der beizutreibenden Forderung oder die „Nichtanerkennung" von juristischen Personen des öffentlichen Rechts beziehen, nicht beachten und die Vollstreckung fortführen werden.

Person P könnte das einfach umgehen: keine Schreiben und Mitteilungen schicken, sondern Anträge stellen.
Z.B. Antrag auf Erstellung einer Bescheinigung/Bestätigung/Überprüfung usw.

@Marcella
Zitat
Ihre sogenannte geplante Vollstreckung entbehrt der Rechtsgrundlage.
Person P schickt keine eigene Behauptungen, sondern lässt bestätigen. Zum Beispiel: bestätigen Sie, dass alle Rechtsgrundlagen für geplante Vollstreckung existieren. Dass alle Vollstreckungsvoraussetzungen überprüft wurden.

Zitat
Sollten Sie es wagen und mich weiterhin in dieser erpresserischen Art und Weise bedrohen, mache ich Sie persönlich haftbar.
Person P denkt, dass es überflüssig ist und kann Folgen haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2016, 01:16 von Bürger«

M
  • Beiträge: 13
@boykott2015

Danke! Falls Person XY sich nochmal wehren muss, verlangt sie selbstverständlich die Bestätigung für die Vollstreckungsvoraussetzungen. Das ist einfach noch besser so.


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  • Beiträge: 710
Sonst könnte ja jeder son Spaß haben.

Andererseits stimmt das Vollstreckungsersuchen ja dann nicht mehr mit der geforderten Summe überein.
Jaa, stimmt.  :angel:
Das würde bedeuten, man komme evtl. mit denen überein, dennoch, macht man das nicht lange mit.
Fehlt was ist man nachher gefordert die Summe zu begleichen, das macht man dann endgültig / ultimativ.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

G
  • Beiträge: 17
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Sorry das ich mich jetzt erst wieder melde, war im Stress.
Ich habe euch mal das Schreiben von der Stadt hochgeladen.

Sonst noch jemand gute Ideen wie Person A & B weiter vorgehen können?


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2016, 01:16 von Bürger«

  • Beiträge: 710
Ankündigung ist nur eine Information.

Prüfen ob das alles stimmt und wer der Gläubiger sein soll.
Der Stradt mitteilen wie ungerecht der Beitragsservice und die eintreibung ist dass Gerichtsverfahren laufen und man bis dahin abwarten müsste sonst wäre es möglich die Vollstreckung ungerechterweise durchzuführen.
Das würde zu einem Prozess führen.

Das heißt hier der Klageweg wird als nicht gegangen?
Weil sonst wird Klage eingereicht ab dem Widerspruchsbescheid, fristgerecht.

Das ist mit weiteren Kosten verbunden.

Benutze auch die Suche.


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Um mal wieder auf die Eingansfragen und damit den eigentlichen Kern dieses Threads zurückzukommen:

Erst mal "Glückwunsch", dass Personen A und B sich der Unrechtmäßigkeiten des sog. "Rundfunkbeitrags" anscheinend bewusst sind und sich dem Widerstand angeschlossen haben.
Mit dem Beschreiten des Rechtswegs (Widerspruch gegen die Bescheide) haben sie sich prinzipiell auch erst einmal ihre Rechte gewahrt - wenn auch den Fall etwas verkompliziert, da Personen A und B ja nicht beide, sondern für die gemeinsame Wohnung nur einer gesamtschuldnerisch beitragspflichtig wäre.

Sei's drum.

Es handelt sich hier also augenscheinlich um eine "Vollstreckung trotz Widerspruch".

Dieses Thema ist im Forum bereits mehrfach und ausführlich behandelt.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse - wie z.B. auch

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen eine Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Daraus geht u.a. auch hervor, dass es mitunter hilfreich sein könnte, ARD-ZDF-GEZ auch in diesem Stadium nochmals direkt anzuschreiben, den WiderspruchsBESCHEID und die Einstellung der "befremdlichen" Zwangsvollstreckung einzufordern - in diesem Zuge ggf. auch einen bislang vergessenen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachzureichen usw.

Eine weitere Erkenntnis ist, dass Personen A & B mglw. besser daran täten, gegenüber der örtlichen Vollstreckungsstelle sachlich und kooperativ aufzutreten...
Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13314.msg128540.html#msg128540

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Ansonsten hofft Person A noch ein bisschen Zeit zu schinden denn er glaubt das mit Beginn des nächsten Jahres die Bescheid aus 2013 ihre Wirkung verlieren. Gibt es dazu schon Erkenntnisse?
Dem dürfte nicht so sein, denn nach bisheriger Kenntnis dienen Bescheide ja gerade dazu, die Verjährung zu hemmen. Allenfalls können nächstes Jahr Forderungen aus 2013 verfallen, für die bis dahin noch kein Bescheid ausgestellt wurde. Ein vollstreckbarer Verwaltungsakt/ Bescheid hat aber nach bisherigem Kenntnisstand 30 Jahre Verjährungsfrist. Bitte Suchfunktion nutzen... und dieses Thema in hiesigem Thread bitte nicht weiter vertiefen.

Fragen der Rechtmäßigkeit der Forderung sind nicht Gegenstand des Vollstreckugnsverfahrens.
Davon zeugt auch das oben wiedergegebene fiktive Schreiben der Stadt.
Also: Gegenüber der Vollstreckungsstelle einen Gang zurückschalten und auf den Boden der Tatsachen zurückkommen. Es bringt nichts, sich die örtliche Vollstreckungsstelle zu Gegner zu machen.


PS:
Von zwischenzeitlichen (Teil-)Zahlungen - und seien es auch nur Cent-Beträge - sollte man ggf. besser Abstand nehmen, da insbesondere bei einer Zahlung via Bankkonto ARD-ZDF-GEZ genau diese Bankdaten bekannt werden. Im Falle einer - trotz aller Gegenwehr - ggf. fortgesetzten Vollstreckung oder auch zukünftigen Vollstreckungen von ARD-ZDF-GEZ hätten diese dann bereits die gewünschten Bankinformationen, womit eine Pfändung auch unterhalb von 500€ und ohne Drittauskünfte erheblich erleichtert wäre.



PPS:
Bezüglich des Klagewegs sollte man - insbesondere, wenn man nicht absolut sattelfest ist in verwaltungsverfahrensrechtlichen Dingen - von "Experimenten" wie im Eingangsbeitrag beschrieben wohl besser ebenfalls Abstand nehmen und sich ggf. besser auf die "klassischen" und im Forum bereits umfänglich behandelten Gründe beziehen.
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

Dies in hiesigem Thread aber bitte ebenfalls nicht thematisieren, da es vom Kern-Thema der "Vollstreckung trotz Widerspruch" abschweift und dies im Forum nicht vorgesehen ist.



PPPS:
Im Weiteren bliebe noch zu prüfen, wann/ wer von beiden und auf welchem Wege ARD-ZDF-GEZ mitteilt, dass für die Wohnung bereits ein Beitragskonto existiert und daher das zweite Beitragskonto zu stornieren ist. Doch auch dies sprengt den Rahmen des hiesigen Threads, verhindert eine zielgerichtete Diskussion und wäre daher hier ebenfalls nicht weiter zu diskutieren. Zudem bitte erst mit der Suchfunktion gleichartige oder ähnliche Konstellationen im Forum ausfindig machen. Falls keine geeigneten aufzufinden sind, dann eigenständiges Thema mit aussagekräftigem Betreff und präziser Fragestellung eröffnen.



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine weiteren allgemeinen Fragen/ Thesen/ Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Vollstreckungs-Falls trotz Widerspruch.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2016, 13:01 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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www.rundfunk-frei.de

G
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Ankündigung ist nur eine Information.
Schon klar, es ging ja auch nicht nur um den Brief.


Prüfen ob das alles stimmt und wer der Gläubiger sein soll.
Der Stradt mitteilen wie ungerecht der Beitragsservice und die eintreibung ist dass Gerichtsverfahren laufen und man bis dahin abwarten müsste sonst wäre es möglich die Vollstreckung ungerechterweise durchzuführen.
Das würde zu einem Prozess führen.
Wurde ja durch das Schreiben von Person A durchaus so rausgestellt. Hat aber nichts gebracht da die Stadt darauf nicht eingeht.


Das heißt hier der Klageweg wird als nicht gegangen?
Weil sonst wird Klage eingereicht ab dem Widerspruchsbescheid, fristgerecht.

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Person A und B wollten sich nach viel Recherche einfach mal paar Hinweise holen. Ein Klage wäre nicht ausgeschlossen, wird aber als ziemlich letzte Option in Erwägung gezogen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2016, 03:28 von Bürger«

G
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Habe vielen Dank für deine Ausführungen Bürger. Auch wenn du das bestimmt schon X mal geschrieben hast, ist es sicherlich hilfreich für den fiktiven Fall. Auch ich habe bereits oft die Suche bemüht, aber was dieses Thema hier angeht, gibt es einfach verdammt viele und auch viele falsche Informationen. Manchmal sieht man auch den Wald vor lauter Bäumen nicht und deswegen bin ich sehr dankbar für deine Hinweise.

... wenn auch den Fall etwas verkompliziert, da Personen A und B ja nicht beide, sondern für die gemeinsame Wohnung nur einer gesamtschuldnerisch beitragspflichtig wäre.
Sehr guter Hinweis! Das wurde bisher komplett übersehen. Person B wird versuchen sich auf das Beitragskonto von Person A anzumelden.


Daraus geht u.a. auch hervor, dass es mitunter hilfreich sein könnte, ARD-ZDF-GEZ auch in diesem Stadium nochmals direkt anzuschreiben, den WiderspruchsBESCHEID und die Einstellung der "befremdlichen" Zwangsvollstreckung einzufordern - in diesem Zuge ggf. auch einen bislang vergessenen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachzureichen usw.
Das haben Person A und B sofort getan, als die Vollstreckungsankündigung ankam. Es gab aber keine Reaktion seitens der GEZ.


Fragen der Rechtmäßigkeit der Forderung sind nicht Gegenstand des Vollstreckugnsverfahrens.
Davon zeugt auch das oben wiedergegebene fiktive Schreiben der Stadt.
Also: Gegenüber der Vollstreckungsstelle einen Gang zurückschalten und auf den Boden der Tatsachen zurückkommen. Es bringt nichts, sich die örtliche Vollstreckungsstelle zu Gegner zu machen.
Auch hier gibt es wieder sich wiedersprechende Aussagen. Einige haben mit einem Schreiben an die Vollstreckungsstelle, welches die Rechtmäßigkeit der Forderungen in Frage stellt, Erfolg gehabt. Auch finde ich dieses Vorgehen nicht unbedingt verkehrt. Sind wir mal ehrlich: die Forderungsaufstellung die von der GEZ ausgestellt und an die Städte gesendet wird, ist ein Witz. Das sollte keine Vollstreckungsstelle einfach so hinnehmen und man kann zumindest darauf aufmerksam machen, dass es so nicht geht.


PPS:
Bezüglich des Klagewegs sollte man - insbesondere, wenn man nicht absolut sattelfest ist in verwaltungsverfahrensrechtlichen Dingen - von "Experimenten" wie im Eingangsbeitrag beschrieben wohl besser ebenfalls Abstand nehmen und sich ggf. besser auf die "klassischen" und im Forum bereits umfänglich behandelten Gründe beziehen.
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

Dies in hiesigem Thread aber bitte ebenfalls nicht thematisieren, da es vom Kern-Thema der "Vollstreckung trotz Widerspruch" abschweift und dies im Forum nicht vorgesehen ist.

Es war ein langer (wenn auch bisher recht kleiner) Kampf für Person A. Glaube nicht das er in letzter Konsequenz vor der Klage zurückeschreckt. Wenn auch die Aussichten wenig erfolgsversprechend sein werden.


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s
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Einen fiktive Person S ist in der gleichen Situation!
Sie macht es so, dass sie an die Stadtkasse zurückschreibt, dass in ihrem Haushalt 2 Rundfunknummern verteilt wurden und der Vollstreckung widerspricht.
Zitat
"Dies habe ich bereits in mehreren Widersprüchen dem Rundfunkbeitragsservice mitgeteilt."
Seitdem ist Ruhe :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2016, 03:32 von Bürger«

 
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