Vorab:
Bitte unbedingt die Hinweise am Ende des oberen Beitrags beachten!Die Ausführungen des BS zur
Übertragung (bzw. Nicht-Übertragung) einer Befreiung innerhalb einer Wohnung decken sich insoweit mit dem Text des sog.
"Rundfunkbeitragsstaatsvertrags"... siehe u.a. unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
[...]
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb
der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner und
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.
Die "Chancen" für Personen A + B sind nicht genau bestimmbar.
Sofern A oder B als Ehepaar ebenfalls Anspruch auf Befreiung gehabt haben, könnten diese ggf. auf die Bearbeitung ihres Vorgangs drängen, denn sie hätten ja sicherlich ebenfalls eine Befreiung beantragt - nur wurde diese mglw. von ARD-ZDF-GEZ "unterschlagen"...?
Hierzu dann bitte die
Suchfunktion bemühen - diese liefert u.a. auch dies:
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.htmlSofern A oder B als Ehepaar jedoch keine Befreiungstatbestände erfüllt haben, bliebe ihnen wohl nur, den regulären Rechtsweg zu beschreiten.
Hierfür wäre es u.a. von Interesse, genau welcher Art das oben beschriebene "Schriftstück" ist.
Hat es eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Ist es "nur" ein mit Vorsicht zu genießende "Ratenzahlungsangebot"...?
Ratenzahlung/ Ratenzahlungsvereinbarunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12173.0.htmlUm welche Art von Schreiben handelt es sich konkret , d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Am besten einfach mal digitalisieren, vollständig(!) anonymisieren, d.h. alle (auch mehrfach auftretenden) Beitragsnummern, Tel#, Namen, Adressen, etc. entfernen und hier hochladen.
Hinweise dazu u.a. auch unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690Gleiches gilt für das Schreiben, auf welches Person A schon einmal "Widerspruch" eingelegt hatte...
Person A hatte schon auf ein früheres Schreiben einen Widerspruch eingelegt und auf den Schwiegervater verwiesen, der die Wohnung mietete und von den Rundfunkbeiträgen befreit war.
Ansonsten gelten die Hinweise aus dem ohnehin generell zu beachtenden
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDort bitte erst noch unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen