Nach unten Skip to main content

Autor Thema: unterschiedl. Bezeichn.? "Zahlg. d. Rundfunkbeiträge"/"Festsetzungsbescheid"  (Gelesen 2992 mal)

O
  • Beiträge: 14
Hallo!

Ich bin neu hier und lese hier das Wort "Festsetzungsbescheid".

Eine fiktive Person A hatte bisher in folgender Reihenfolge erhalten:

1) Eine Art Mitteilung über die Kenntnis einer neubezogenen Wohnung mit der Bitte um Bestätigung der Adresse.
2) Eine Erinnerung an das erste Schreiben.
3) "Bestätigung der Anmeldung"
4) "Zahlung der Rundfunkbeiträge", rückdatiert, jedoch mit Fälligkeit in 4 Tagen, also am 15.08.16 (Forderung für die Zeit seit Einzug).

Vorher hatte Person A in der alten Wohnung nie mehr etwas von der GEZ gehört und nie im Leben GEZ bezahlt.

Auf keines dieser Schreibe hatte Person A bisher reagiert.

Diese Internetseite ist zwar sehr informativ, jedoch durch die vielen Querlinks sehr verschachtelt.
Daher zusammenfassend nach meinem Verständnis?:

Jetzt Widerspruch beim Beitragsservice UND bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt einlegen?
Dort zusätzlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen?

Oder schon jetzt Klage bei meinem örtlichen Gericht einreichen?


Edit "Bürger":
Beitrag sowie auch der nicht aussagekräftige Betreff "unterschiedliche Bezeichnung?" mussten leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 18:27 von Bürger«

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.472
Willkommen im Forum!

Der beschriebene Ablauf ist normales Vorgehen des BS.

Bei einem Festsetzungsbescheid befindet sich auf der Rückseite ein Rechtsbehelf. An die dort angegebene LRA den Widerspruch incl. Aussetzung der Vollziehung § 80 (4) senden. Innerhalb eines Monats per Einschreiben.
Anregungen für einen Widerspruch gibt es hier im Forum reichlich. Suchfunktion hilft...

Wichtig ist es sich in das Thema einzulesen um das Prozedere zu verstehen:
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Für eine Klage ist es noch zu früh. Kommt in Betracht nach einem Widerspruchsbescheid oder bei angelaufenen konkreten Vollstreckungsmaßnahmen.

Viel Erfolg und starke Nerven.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 18:20 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

O
  • Beiträge: 14
Danke für die Antwort. Ich hatte den "Schnelleinstieg" und die Querlinks gelesen. Ist sehr umfangreich.

Erst bei "angelaufenenen konkreten Vollstreckungsmaßnahmen" ?? Solche wären der Horror, denn Person A hat bisher eine 100% saubere Schufa und vor allem braucht A sein Auto (Ventilwächter....usw !!!).

Bei Person A steht nicht "Festsetzungsbescheid" drauf, sondern
Zitat
Zahlung der Rundfunkbeiträge
[...]
Ihre Rundfunkbeiträge sind am xxxx fällig. Bitte zahlen Sie den Betrag von xxxx EUR. [...]

Eine Rechtsbehelfsbelehrung steht nicht auf der Rückseite.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 18:20 von Bürger«

a

azdb-opfer

Bei Person X steht nicht Festsetzungsbescheid drauf, sondern: "Zahlung der Rundfunkbeiträge...Ihre Rundfunkbeiträge sind am xxxx fällig. Bitte zahlen Sie den Betrag von xxxx EUR." Eine Rechtsbehelfsbelehrung steht nicht auf der Rückseite.

Hier ist das Ablaufmuster gut erklärt:
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 18:20 von Bürger«

O
  • Beiträge: 14
Was haltet Ihr von diesen Videos?
Dort sagt er man kann einen Widerspruch NUR bei Gericht einreichen, nicht beim Beitragsservice.
***


***Edit "Bürger":
Links entfernt, da ohne Link-Informationen gepostet und zudem Qelle/ Inhalte fragwürdig bzw. auf die Schnelle nicht überprüfbar.
Bitte die Hinweise zur Verlinkung in den Foren-Regeln beachten.
Grundsätzlich ist bzgl. (youtube-)Videos und anderen Informationen aus unbekannten Quellen größte Skepsis angezeigt!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 18:26 von Bürger«

a

azdb-opfer

Was haltet Ihr von diesen Videos?: Dort sagt er man kann einen Widerspruch NUR bei Gericht einreichen, nicht beim Beitragsservice.

Bitte zuerst den Beispielablauf und die verlinkten Beiträge durchlesen.
"Widerspruch bei Gericht einreichen" heißt klagen. Dafür muss erstmal der Widerspruchsbescheid vorliegen.

Viele Tipps bei YouTube sind nutzlos. Damit wird sich hier im Forum niemand ernsthaft beschäftigen.

Jetzt Widerspruch beim Beitragsservice UND bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt einlegen.

Doppelt hält besser.  ;) Es reicht, den Widerspruch beim Beitragsservice oder der zuständigen Landesrundfunkanstalt einzulegen. Aber erst, wenn der Bescheid tatsächlich vorliegt. (s. Beispielablauf)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 18:20 von Bürger«

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.472
Hier ist der aktuelle Stand wohl:
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418

Bis zum Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelf können noch Wochen oder Monate vergehen. Also erst mal keine unmittelbare Panik. Die Zeit nutzen um sich mit der Materie vertraut zu machen!


Bitte für das weitere Verständnis des Ablauf bitte hier weiter einlesen:
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Für später ein Denkanstoß: Weshalb Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...
Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


Und für einen Austausch und gegenseitiger Unterstützung ggf. einen der Runden Tische aufsuchen.
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 18:22 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 3.224
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
oder einen Runden Tisch in deiner Nähe besuchen, das ist immer sehr hilfreich mit "Profis" zu sprechen. >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 18:20 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.692
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
All diese Infos finden sich im
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Dort steht dann auch...
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

und was ggf. getan werden könnte.

...und dort findet sich dann auch genau der im Eingangsbeitrag geschilderte Ablauf und die noch fogenden Schritte wieder:
[...]
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
- "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
-  ggf. sogar noch weitere Ausfertigungen
- "Bestätigung der Anmeldung"

Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"

Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
[...]


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben