Liebe Mitverweigerer,
erstmal die gute Nachricht: Person X bisher keinen Cent Rundfunkbeiträge gezahlt.
Person X ist derzeit in folgender Situation, die sie etwas kopflos macht, denn Person ist trotz Kampfesmut zartbesaitet: Person X hatte
Mitte 2014 gegen den Beitragsservice mit den bekannten Argumenten
geklagt und ist vom VG
abgebügelt worden.
Danach wurde von der Rechtsanwältin des Beitragsservice schriftlich eine
Ratenzahlungsvereinbarung zugesagt, die der Beitragsservice selbst dann aber ohne Rücksprache so
modifiziert hat, daß diese Ratenzahlungsvereinbarung nur gilt, wenn
zusätzlich zu der monatlichen Rate von 15 € auch der
komplette Vierteljahresbeitrag für die damals aktuellen Zeiträume entrichtet werden.
Zusätzlich hatte der Beitragsservice sowohl in diesem Schreiben als auch in nahezu allen vorgenannten Schreiben (auch solchen mit Rechtsbehelf) das Datum seiner Schreiben zwischen 2 und 3 Wochen zurückdatiert, sodass nicht mehr 1 Monat zum fristgerechten Widerspruch blieb, sondern bloß noch 1-2 Wochen.
Person X hat sich über diese unlauteren Methoden des Beitragsservice sehr geärgert und hat dem Beitragsservice Mitte 2015 geschrieben, dass sie
erstmal keinen Cent zahlt und
KEINERLEI Briefe ohne förmliche Zustellung mehr annimmt.
Darauf stellte sich Beitragsservice einige Monate tot.
Seit Ende 2015 bekommt Person X vom Beitragsservice monatlich Briefe, die Person X aber
nie öffnet, sondern immer
postwendend an den Beitragsservice zurückschickt mit dem Vermerk
"Annahme verweigert".
Kürzlich hat Person X erstmals einen
gelben Umschlag im Briefkasten gehabt, eine fömrliche Zustellung der Post mit dem Zustellungsvermerk des Postboten.
Person X hat den Umschlag geöffnet. Drin befand sich ein
Festzsetzungsbescheid mit Rechtsbehelf. Allerdings ausschließlich für die
Beitragszeiträume, die
nach der o.g. Klage liegen, also nach Mitte 2014.
Der Betrag, der aus der Klage resultiert, wird am Ende jedoch auch miteingefordert, insgesamt sind es >700 €.
Witzig ist, daß der Festsetzungsbescheid vom
Mai 2016 datiert, also von vor
3 Monaten! Der Beitragsservice hatte den von Person X zurückgeschickten Brief geöffnet, den Festsetzungsbescheid rausgenommen und
dann erst förmlich mit gelbem Umschlag zugestellt. Man kann das daran sehen, daß auf dem Festsetzungsbescheid der
Abdruck des handschriftlichen Vermerkes "Annahme verweigert" von Person X zu sehen ist.
Wie wäre jetzt weiter vorzugehen?Ein Rechtsbehelf ist drauf, also 1 Monat Widerspruchsfrist.
Widerspruch würde doch dann auf wieder auf Klage hinauslaufen, oder?
Der Beitragsservie droht Person X in den Bescheid auch die Vollstreckung und weitere Kosten an:
"Eine der Voraussetzungen für die Vollstreckung ist erfüllt."Person X will aber nicht zahlen.
Was wäre nun das Klügste?