Person A hat vor einigen Wochen mit der Rechtshilfestellle des Amtsgerichts und dieser Stelle beim Verwaltungsgericht gesprochen.
Kann auch sein, dass eine davon Rechtsanstragsstelle heißt. Person A weiß das nicht mehr genau.
Jedenfalls weiß sie noch sehr genau, dass beide Menschen, also der vom AG und der vom VG sehr nett waren. Der vom VG war sogar der stellvertretende Leiter des Verwaltungsgerichts. Der ist hier wohl für solche Sachen zuständig. Der war ultranett und hat das mit dem Antrag auf Eilrechtsschutz genau erklärt.
Also Leute, ruft bitte Eure zuständigen Gerichte an. Wenn die bei Euch auch so nett sind, werden sie Euch helfen.
Hier bei uns ist das so, dass man diesen Antrag auf Eilrechtsschutz direkt online als pdf-Datei beim Verwaltungsgericht bekommt, dann ausfüllen kann, das ist ein Formular. Das fand ich ultratoll. Die Kosten werden so bei 50 Euro liegen, darauf lege ich mich aber nicht so genau fest, das wurde mir gesagt, aber ohne Rechtsverpflichtung.