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Autor Thema: Gelber Brief wegen nicht rechtskonformer Zustellung ungeöffnet zurückschicken?  (Gelesen 12775 mal)

L
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Moin moin,

Person A hat vor wenigen Wochen eine "Ankündigung der Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft" im Briefkasten gehabt.

Darauf hat Person A den BS nochmals daran erinnert, ihr endlich einen rechtskräftigen abgelehnten Widerspruchsbescheid zuzusenden, worauf sie seit Sept. 2014 (wo Person A nach einem Festsetzungsbescheid widersprach) wartet!

Jetzt nach 6-7 Wochen Ruhe ein gelber Brief im Briefkasten.

Sollte ich diesen einfach wieder zurücksenden? Ich meine dieser wurde ja Person A nicht persönlich übergeben... Oder was meint ihr?

Weil gelbe Briefe dürfen doch nur von Beamten (Amtspersonen) zugestellt werden. Und das persönlich, Auge zu Auge. Aber Postzusteller sind doch keine Beamten....

Gruß LaLa


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Weil gelbe Briefe dürfen doch nur von Beamten (Amtspersonen) zugestellt werden. Und das persönlich, Auge zu Auge. Aber Postzusteller sind doch keine Beamten...

...ist nicht gerade mein Hauptthema, aber ;)

Zitat
"[...] Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde

Die Zustellung durch Postzustellungsurkunde dürfte wohl die unbekannteste aller Zustellungsarten sein. Dies hängt wohl damit zusammen, dass diese Zustellungsart zunächst einmal ausschließlich Behörden, Gerichten und Gerichtsvollziehern vorbehalten ist, jedoch über § 132 BGB auch Privatpersonen zugänglich gemacht wird. Bei dieser Zustellungsart übersendet der Absender das zuzustellende Schriftstück an den Gerichtsvollzieher mit der Aufforderung, das Schriftstück nach den §§ 132 BGB, 192ff. ZPO an den Empfänger zuzustellen.

Der Gerichtsvollzieher fertigt bei Erhalt der Sendung eine beglaubigte Kopie des Schriftstücks an und tütet diese Kopie in einen eigenen Briefumschlag ein. Das Original verbindet der Gerichtsvollzieher dauerhaft mit einer Zustellungsurkunde. Bei der Zustellung selbst übergibt der Gerichtsvollzieher nunmehr den Briefumschlag mit der beglaubigten Kopie dem Empfänger persönlich (oder wirft das Schriftstück in den Briefkasten des Empfängers ein). Im Anschluss trägt der Gerichtsvollzieher auf der mit dem Original verbundenen Zustellungsurkunde u.a. das genaue Datum, Uhrzeit und Ort der Zustellung sowie die Person des Empfängers ein und übersendet die Zustellungsurkunde nebst verbundenem Original nunmehr zurück an den Absender. Mit diesem Verfahren kann der Gerichtsvollzieher jedoch auch die Deutsche Post beauftragen (vgl. §§ 193f. ZPO, 19, 21 GVGA), welche dann die Zustellung entsprechend vornimmt.

Die Zustellung einer Willenserklärung im vorstehend beschriebenen Verfahren darf als absolut sicher und zuverlässig geltend. Selbst bei fehlender Empfangseinrichtung kann der Gerichtsvollzieher das Schreiben im Wege der Ersatzzustellung (vgl. § 180 ZPO) wirksam zustellen. Die für den Absender ausgefertigte Zustellungsurkunde (vgl. §§ 190ff. ZPO) ist im Prozess als öffentliche Urkunde (vgl. § 418 ZPO) zu behandeln und erbringt den Beweis ihrer Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit. Zugleich kann man den Inhalt der Erklärung beweisen, da eine Kopie des zuzustellenden Schreibens mit der Zustellungsurkunde fest verbunden ist."
http://www.123recht.net/Die-sichere-Zustellung-von-Willenserklaerungen-__a16428.html

Dementsprechend erscheint es mir persönlich und meinem Verständnis der Umstände nach eher gewagt, einen solchen Brief "zurückgehen" zu lassen...


Darauf hat Person A den BS nochmals daran erinnert, ihr endlich einen rechtskräftigen abgelehnten Widerspruchsbescheid zuzusenden, worauf sie seit Sept. 2014 (wo Person A nach einem Festsetzungsbescheid widersprach) wartet!

Jetzt nach 6-7 Wochen Ruhe ein gelber Brief im Briefkasten.

Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass darin der eingeforderte "rechtskräftigen abgelehnten Widerspruchsbescheid" enthalten ist (Warum eigentlich "abgelehnten"/ "ablehnende"?!? Warum nicht einen "stattgebenden"?!?), da diese derzeit (wohl wegen der BVerwG-Entscheidungen) von ARD-ZDF-GEZ im Akkord erstellt und per förmlicher Zustellung zugesendet zu werden scheinen - insbesondere, wenn sie im Falle einer bereits eingeleiteten "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" vehement dazu aufgefordert werden, dies zu tun anstelle der Einleitung einer Vollstreckung - siehe u.a. auch aktuell unter
erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg125770.html#msg125770

PS: Manchmal geben auch das Sichtfenster oder andere Aufschriften einen Hinweis darauf, was genau enthalten sein könnte bzw. wer genau der Absender ist.
Bitte kurz berichten
- wer der fiktive Absender ist und
- was in dem fiktiven Gelben Umschlag enthalten ist...
Danke ;)


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L
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Guten Morgen,
danke erst mal für die Infos! Dein erstes Zitat über die Postzustellungsurkunde liegt aber schon 10 jahre zurück...;-)

der Brief wurde noch nicht geöffnet. Er ist aber , wie die letzten beiden, vom Finanzamt und wird auch ungeöffnet zurückgeschickt. Nach längerer Recherche im Netz hat Person A Meinungen gefunden, die eher dazu tendieren den Brief ungeöffnet zurückzuschicken. Angekreuzt wird auf dem Brief
-kein Vertragsverhältnis
-nicht rechtskonforme Zustellung
-Zustellverbot

***Bildanhang entfernt


Es ist einfach nur ekelhaft, mit welcher Winkeladvokatie der BS an das Geld der Bürger kommen will, nur damit zB Herr Kleber seine Provision aufbessern kann.....


Edit "Bürger":
Der Bildanhang wurde entfernt, da dieser sich auf Inhalte bezog, die gem. Foren-Regeln nicht erwünscht sind.
Das Bild scheint aus Quellen zu stammen, welche aus guten Gründen im Forum nicht geduldet werden, da sich diese außerhalb des Rechtsrahmens stellen.
Insofern sei auch explizit gewarnt, sich leichtfertig auf derlei Quellen zu verlassen, welche "Meinungen" vertreten, die "eher dazu tendieren den Brief ungeöffnet zurückzuschicken".
Nicht selten gehören die solcherlei Infos Verbreitenden zum Kreise der "Unpfändbaren", denen ohnehin (fast) alles egal sein kann oder schlicht ist. Dies ist jedoch nicht der Maßstab, an dem sich das Forum für die Allgemeinheit orientieren kann.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ich bin auf die Fortsetzung gespannt... :)


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In Ergänzung zu obigen Anmerkungen...
[...]
***Bildanhang entfernt
[...]
Edit "Bürger":
Der Bildanhang wurde entfernt, da dieser sich auf Inhalte bezog, die gem. Foren-Regeln nicht erwünscht sind.
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Insofern sei auch explizit gewarnt, sich leichtfertig auf derlei Quellen zu verlassen, welche "Meinungen" vertreten, die "eher dazu tendieren den Brief ungeöffnet zurückzuschicken".
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...hier nochmals der Verweis auf den einschlägigen Thread
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Weshalb ein
Vorgehen gegen die Zustellung einer Postzustellungsurkunde (gelber Brief)
mehr als nur "grenzwertig" sein dürfte, ist u.a. hier dargelegt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10671.msg72978.html#msg72978
[...]

Dort findet sich dann dies...
Mich würde ein Fall interessieren, wo nachweisbar (mit Urteil) erfolgreich gegen eine Zustellung einer Postzustellungsurkunde (sog. "gelber Brief" gem. §§ 176 ff. ZPO) vorgegangen wurde.

Die Rechtsgrundlagen dafür sind jedenfalls eindeutig:
§ 3 VwZG (bzw. entspr. Landesrecht)
§ 33 PostG
§ 418 ZPO

Siehe auch: http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/beweiskraft-einer-postzustellungsurkunde-339713

Aber wie Bürger richtig anmerkt - ich wiederhole mich. ;)

Jeder muss für sich selber entscheiden, was er macht. Mit den Folgen des Handelns muss schließlich auch jeder selbst leben.
[...]


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