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Autor Thema: Fiktiver Fall, wäre sowas denkbar ?  (Gelesen 3777 mal)

H
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Fiktiver Fall, wäre sowas denkbar ?
Autor: 17. Juli 2014, 19:40
Hallo ich habe mir mal Gedanken gemacht, und folgenden fiktiven Fall ausgedacht:

Person A ist eine lebensfrohe Natur, bis er eines tages Post erhält, die er nicht zuordnen kann.

Es denkt sich, was passiert eigentlich, wenn ich diese ungebetene Post zum Postamt trage, und mitteile, dass der angegebene Empfänger dort
gar nicht wohnt ?

Person A denkt sich, eigentlich müsste der Brief ja zurückgesandt werden, an den Absender.

Aber Person A überlegt, ob der Brief am nächsten Tag erneut zugestellt werden könnte ?

Person A überlegt auch, ob der der Briefumschlag vom zweiten Tag möglicherweise einen Aufkleber enthalten könnte, auf dem deutlich
angekreutzt wäre, dass der Empfänger dort nicht wohnt. Aber eben das Adressfeld noch zu lesen wäre.

Person A denkt sich, dass er diesen Brief möglicherweise wieder zur Post bringen müsste, fragt sich aber auch, ob er nicht mal sein Briefkasten-
namensschild entfernen könnte.

Ich finde diesen Fall so konstruiert, dass es mir fast peinlich ist, den hier zu einzustellen. Was mein ihr, könnte soetwas tatsächlich vorkommen,
und wie könnte so eine frei erfundene Geschichte weitergehen ?

Grüße
Adonis

 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2014, 20:25 von Uwe«

H
  • Beiträge: 582
Re: Fiktiver Fall, wäre sowas denkbar ?
#1: 14. August 2014, 10:48
Hallo ich habe mir mal Gedanken gemacht, und folgenden fiktiven Fall ausgedacht:
...was passiert eigentlich, wenn ich diese ungebetene Post zum Postamt trage, und mitteile, dass der angegebene Empfänger dort
gar nicht wohnt ?

Ich frage mich gerade, was könnte eigentlich ein Absender miz zurückgegangener Post machen ? Warum frage ich das ? ich habe mir wieder
einen fiktiven Fall ausgedacht:
Nachdem nun schoneinmal Post zurückgesandt wurde, mit dem Hinweis, dass der Absender unbekannt sei, erhält Person A wieder einen
Brief, und zwar wieder nur als normale Infopost. Auch diesen könnte Person A ja zurückgehen lassen.

Aber es bleibt folgende fiktive Frage: Merkt eigentlich der Abender eines Schreibens, dass dieses an ihn zurückgesandrt wurde, oder was
passiert mit einem möglicherweise zurückgesandten Schriftstück ?

Grüße
Adonis


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C
  • Beiträge: 342
Re: Fiktiver Fall, wäre sowas denkbar ?
#2: 14. August 2014, 12:22


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R
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Re: Fiktiver Fall, wäre sowas denkbar ?
#3: 14. August 2014, 13:13
Nein, nach § 3 VwZG mit Verweis auf die §§ 177 bis 182 der Zivilprozessordnung kann der "gelbe Brief", bzw. "Postzustellungsurkunde" nach § 180 ZPO in den Briefkasten eingeworfen werden.

Zitat von: wikipedia
Seit der Änderung des Postgesetzes mit Wirkung vom 22. Dezember 1997 ist es auch privaten Dienstleistern erlaubt, förmliche Zustellungen auszuführen, d. h. Postzustellungsaufträge der Behörden auszuliefern. Voraussetzung dazu ist eine Lizenz der Bundesnetzagentur (früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) und eine entsprechende Entgeltgenehmigung.

Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der ZPO (Zivilprozessordnung) und wird durch eine vom Zusteller erstellte öffentliche Urkunde beurkundet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde

Das rechtliche Gehör wird durch die Möglichkeit des Widerspruchs bzw. der Klage gewährt, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliches_Geh%C3%B6r . Dieser Aspekt kann aber im Widerspruch Verwendung finden, wenn vor Erstellung des Beitragsbescheides keine Anhörung nach § 28 VwVfG durchgeführt wurde. Darauf werde ich zumindest in der Klage rumreiten - allerdings kann es sein, dass die Heilung nach § 45 VwVfG  eingewandt wird.

Wichtig ist, sich mit den gesetzlichen Grundlagen auseinanderzusetzen und sich nicht auf Links zu verlassen, die nicht sorgfältig recherchiert sind.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

m

mk222

Re: Fiktiver Fall, wäre sowas denkbar ?
#4: 14. August 2014, 16:35
Danke @Redfox, aber:

Ich sehe es überhaupt nicht so, das irgendwelche Informationen falsch oder unnötig sind, sondern wir "befruchten" uns gegenseitig, in dem wir uns gegenseitig korrigieren.

Wahrscheinlich hättest Du Deine Informationen nie gepostet, wenn ich nicht vorher halbe Wahrheiten gepostet hätte.

Deswegen -> super, und gut zu wissen!

Vielleicht können wir uns aber darauf einigen, das es ohne Postzustellungsurkunde auch keinen Beweis für die Zustellung eines Beitragsbescheides (Verwaltungsakt) geben kann.

Der Beweis für den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt), ist aber wiederum Voraussetzung für Mahnungen und Vollstreckungen.

Etwas behaupten kann jeder und bei mehreren Millionen Briefen monatlich kann schon mal etwas schief gehen.

Also: Ordentliche Zustellung oder Pustekuchen.



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