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Autor Thema: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen  (Gelesen 16449 mal)

G
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Interessant wäre, wer diesen juristisch völlig unfähigen Jens Ole Schröder, der für die CDU aktiv in der Politik war oder ist, in die Pensionskasse bugsiert hat. Waren es die Parteigenossen um ihn los zu sein oder haben seine Verwandte gute Kontakte zu dem von den EX-SEDlern unterwanderten MDR?


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Zitat
Der MDR prüft natürlich regelmässig die Frage, ob eine Vollstreckungsmassnahme die läuft noch rechtlich verhältnismässig ist ...

1. Was bedeutet "regelmäßig" ? In welchen Abständen geschieht eine Überprüfung ?

2. Wer trifft die Entscheidung darüber, ob eine Inhaftierung im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchgeführt werden soll ? Eine Einzelperson oder ein Gremium ?
Wer sind diese Personen und wer hat die Aufsicht über sie ? Wird der Intendant über eine beabsichtigte Inhaftierung zuvor informiert bzw. ist seine Zustimmung einzuholen ?

3. Welche Kriterien werden an die Verhältnismäßigkeit angelegt ? Nur objektive Daten wie Höhe der Forderung oder auch subjektive Fakten wie Alter, Familienstand (minderjährige Kinder, pflegebedürftige Eltern) und Existenzgefährdung (drohender Arbeitsplatzverlust) ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2016, 22:44 von Nichtgucker«

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt.

Gibt es außerhalbd der Milchstraße Galaxien mit intelligenten Lebensformen, von deren Existenz wir bisher nichts wußten?

Die person A findet das geil.  ::)
Wer weiß das schon, ob es nicht noch irgendwelche Gestallten auf anderen Planeten gibt, die sich gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert und kostenlos unterrichten!? Ausgestrahlt wird ja eher weltweit und kostenlos!!!

Von welchen Beitragszahlern hier Herr Jens Ole Schröder spricht, ist dem Text leider nicht zu entnehmen!?
Durch die so nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) finanzierte Sender, wo jeder selbst entscheidet, wofür er sein Geld ausgibt, kann es durchaus der Fall sein, dass es Leute geben soll, die einen solchen Beitrag freiwillig bezahlen. Aber, muss ja jeder schließlich selbst wissen, wofür er sein Geld ausgeben will und wofür nicht.


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Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt. Das haben die Gerichte auch immer wieder, gerade unlängst das BVerwG, eindrucksvoll bestätigt.

Also die Gerichte haben sich nicht mit den juristischen Fragen des Rundfunkbeitrags befasst, sondern einfach bestätigt, dass eine grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist. So kam mir das auch vor und gut dass der MDR selber weiß, dass die Gerichte "im Namen des örR" entscheiden >:D
Und zwar "eindrucksvoll".
Wer von den Justiziaren des örR hätte gedacht, dass die Erpressung oder Bestechung oder sonstige Verfilzungen zu solchen Fehlurteilen führen kann, die jetzt mit Freiheitsentzug und später sicherlich mit Folter und Tod weitergehen werden. Wenn es in der freien Türkei möglich ist, Journalisten einzusperren, werden hier sicherlich bald ähnliche Zustände herrschen. Allerdings bei denen angewendet, die diesen Journalismus ablehnen.


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r
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Radiosprecher: Auch für die Kosten der Vollstreckung müsse wohl die säumige Beitragspflichtige aufkommen.

Das ist schon wieder Einschüchterung. Sieglinde sollte sich auch diesen Widerspruch erklären lassen, wer war für Vollstreckung, wer dagegen. Bevor sie nicht weiß, wer recht hat, kann man eine solche Forderung auch nicht für rechtens erklären. (Da geht sie doch gleich wieder in Haft.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2016, 04:36 von Bürger«

T
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Hat der Justiziar Schröder eine eMail-Adresse?


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Einbindung von Reservisten auf allen Ebenen des territorialen Netzwerks bei LÜKEX

Die länderübergreifende Krisenmanagementübung (LÜKEX) findet auf strategisch administrativer Ebene unter
Leitung des Bundesministeriums des Innern alle zwei Jahre statt, um das Zusammenwirken von Bund und Ländern beim Krisenmanagement stetig zu verbessern. Der Übung LÜKEX 09/10 lag ein terroristisches Bedrohungsszenario unter Androhung und Einsatz „schmutziger Bomben“ zugrunde. Erstmals waren alle 16 Bundesländer beteiligt. Kernübungsländer waren Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern. Es übten die Krisenstäbe der Länder. Die nachgeordneten Ebenen der Katastrophenschutzbehörden waren als Rahmenleitungsgruppen (RLG) beteiligt.
Die Bundeswehr beteiligte sich mit RLG der Ebenen der Führungskommandos der militärischen  Organisationsbereiche, der vier Wehrbereichskommandos (WBK) und der Landeskommandos (LKdo) der Kernübungsländer sowie dem Standortkommando Berlin. Deren Übungsziele waren neben der Aktivierung nicht aktiver Teile des territorialen Netzwerkes das Führen der territorialen Lage in allen Führungsgrundgebieten, das Üben des territorialen Meldewesens und der Verfahren gemäß Allgemeinem Umdruck 1/400 (Handbuch für Hilfeleistungen der Bundeswehr im Inland), insbesondere bei Amtshilfeanträgen in besonders schweren Unglücksfällen Insgesamt 215 Reservistinnen und Reservisten unterstützten in der Vorbereitung und während der Übung LÜKEX in BVK/KVK, auf Beorderungsdienstposten in den LKdo und in den RLG der WBK.
In den vier Kernübungsländern wurde das territoriale Netzwerk mit insgesamt 16 BVK/KVK und 106  Reservistinnen und Reservisten aktiviert. Die territoriale Organisation der Bundeswehr für Hilfeleistungen im Inland band somit von Anfang an das Personal der BVK/KVK in den Kernübungsländern in ihrer unterstützenden und beratenden Funktion für die zivilen Stäbe und Leitstellen in das Übungsgeschehen
ein. Abgestützt auf Reservistinnen und Reservisten bildete das territoriale Netzwerk somit den Eckpfeiler der
Übungsbeteiligung der Bundeswehr.
Eingeplant auf dem gespiegelten Dienstposten des stellvertretenden Kommandeurs und Chef des Stabes im LKdo Mecklenburg-Vorpommern (MV) hatte ich die Gelegenheit, die Übung in der Phase der Vorbereitung und Durchführung bei SKUKdo G3 I 2 als Leiter des Lagezentrums mitzugestalten.
Die Wehrübung bestand aus einer Woche intensiver Einarbeitung in die territorialen Aufgaben der operativen Ebene des FüKdos der SKB sowie einer Einarbeitung in die Übung LÜKEX und ihre Grundlagen. In der „heißen Übungsphase“
führte ich das Lagezentrum, hielt Lagevorträge für den Befehlshaber SKUKdo und leitete Besprechungen.
Durch das Übungsszenario einer umfangreichen terroristischen Bedrohungslage war ich umfangreich und intensiv gefordert.
Die Übung LÜKEX hat gezeigt, wie gewinnbringend das territoriale Netzwerk für eine effektive Zivil-Militärische Zusammenarbeit bei Hilfeleistung der Bundeswehr im Inland ist. Es hat sich bestätigt, dass die Abstützung des territorialen Netzwerks auf BVK/KVK stimmig und funktionsfähig ist.
Ich selbst konnte besonders wertvolle Erfahrungen in professioneller Stabsarbeit nicht nur für meine militärische Verwendung im LKdo MV, sondern auch Anregungen für meine zivile Verwendung mitnehmen. Zusammenfassend war es eine persönlich fordernde, reizvolle und lehrreiche Wehrübung.
OTL d.R. Prof. Dr. Jens-Ole Schröder, LKdo MV

Quelle: InfoDstRes 1/2010,  Bundesministerium der Verteidigung - Führungsstab der Streitkräfte, Referat Fü S I 2


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  • Beiträge: 7.391
Allerdings bei denen angewendet, die diesen Journalismus ablehnen.
Werde ich nie begreifen, daß man Wahnvorstellungen publiziert, dessen Realisierung man selber für sich ganz sicher nicht haben will.

@Geiz ist geil

Bitte nix vermischen, daß eine hat mit dem anderen nix zu tun.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
  • Beiträge: 1.548
Und das zur Staatsferne, man beachte das Impressum:

Die neue CDU-Fraktion 09/2004
Informationsdienst der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
http://www.appixportale.de/cdu/fraktion/dokumente/dir0904.pdf


Zitat
Die Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
des Sächsischen Landtages
Sächsischer Landtag
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Parlamentarischer Beratungsdienst:
[...]
Dr. Jens-Ole Schröder
Tel.: ...
Fax: ...
...@slt.sachsen.de


Edit "Bürger":
Link-Infos ergänzt. Bei Foren-Regeln zur externen Verlinkungen beachten.
Bitte keine kryptischen google-Links, sondern nur Direkt-Links zu den jeweligen Quellen.
Obige Quelle dürfte nach über 10 Jahren zwar Hinweise auf die parteipolitischen Hintergründe liefern, nicht aber zu aktuellen Kontaktdaten.


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V
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  • Beiträge: 5.038
Radiosprecher: Auch für die Kosten der Vollstreckung müsse wohl die säumige Beitragspflichtige aufkommen.

Bitte auf solche Nebelkerze nicht reinfallen.

Die Inhaftierungsmaßnahme war nicht verhältnismäßig. Dieses hatten wir dem Justizminister Lauinger, der Presse (DIE WELT, …) und dem MDR mitgeteilt.

Der MDR gab die Unverhältnismäßigkeit zu:

 
...
Sehr geehrte Frau xxx,

wir danken Ihnen für Ihre E-Mail.

Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau Baumert ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. ...
Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx - Richter

Die "routinemäßige Überprüfung" ist in diesem Fall, auf Grund der sich in der ganzen Welt verbreitenden Inhaftierung wegen einer Belanglosigkeit, nur vorgespielt. Der öffentliche Druck führte zum Einlenken.

Weil die Maßnahme unverhältnismäßig war, wird der MDR die Kosten tragen müssen. Der Versuch knapp 200 € einzutreiben, rechtfertigt keine Maßnahmen von mehreren tausend Euro. Das ist typische Beitragsverschwendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die juristische Schritte gegen die Anstalten zu Folge haben sollte.


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ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Die Anerkennung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) kann einfach nicht oft genug gelobt werden.

Endlich wurde der Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG als unmitelbar geltendes Recht, auch in Bezug Art. 19 GG, erkannt, wo JEDER selbst und freiwillig entscheidet für welche kostepflichtige Dienstleistung er sein Geld ausgibt und für welche kostenpflichtige Dienstleistungen eben nicht.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
THEMEN + FREQUENZEN
Magazin der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien 03/2015
http://www.slm-online.de/wp-content/uploads/2015/09/slm_tuf_03-15_e-paper.pdf

liefert weitestgehend aktuelle Infos zur Personalie...

Zitat
Prof. Dr. Jens-Ole Schröder

2000–2007 CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag:
                     - parlamentarischer Berater für Medienpolitik
                     - stellvertretender Pressesprecher sowie
                     - stellvertretender Fraktionsgeschäftsführer
ab 2008 Referatsleiter für Medien und Medienrecht in der Sächsischen Staatskanzlei
seit 2002 Lehrbeauftragter an der Berufsakademie Sachsen
2009 Chef des Leitungsstabes im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
2010–2011 Mitglied der Versammlung der
                   Sächsisches Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
seit 2012 Juristischer Direktor des Mitteldeutschen Rundfunks

...mit dem "klassischen" Werdegang

PARTEI > POLITIK > ÖRR


Dies nur als Hintergrundinfo mit Verweis auf weitere Personal-Diskussionen im Forum u.a. unter
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.html


Hier in diesem Thread bitte an dessen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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