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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2016 => Thema gestartet von: René am 08. April 2016, 18:17

Titel: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: René am 08. April 2016, 18:17
MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
3 Minuten Radio bei MDR zu Sieglinde Baumert

(http://193.22.36.128/unternehmen/organisation/struktur/direktoren102-resimage_v-variantSmall16x9_w-768.jpg?version=4491)
Quelle: MDR

Zitat:
»MDR hielt die Fortsetzung der Erzwingungshaft für nicht angemessen – Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und muss gezahlt werden

Eine Thüringerin musste ins Gefängnis, weil sie ihren Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hat. Was nun passiert und weshalb es den Mitteldeutschen Rundfunk betrifft, wollte MDR INFO vom Juristischen Direktor wissen.

MDR INFO Mi 06.04. 17:23Uhr 02:59 min«

Was meint ihr zu den in diesen drei Minuten gemachten Aussagen?

Audio:
http://www.mdr.de/mdr-info/audio-36706.html
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: cook am 08. April 2016, 19:29
Die "riesengroße Zahl" der Beitragszahler ist mit dem neuen Modell zufrieden und akzeptiert es: genaue Zahlen werden naturgemäß nicht genannt. 10% kann ja auch riesengroß sein. Jedenfalls zahlen die meisten, das ist klar; aber wohl nur, weil sie es ohnehin schon immer getan haben und ihnen der Stress zu groß ist, nicht zu zahlen.

"Die Behörden entschieden sich ... für eine ... Erzwingungshaft" (1:50) -- hier wird bewusst falsch informiert und Nebelkerzen geworfen: Erzwingungshaft wird nur auf Antrag des Gläubigers vollzogen, also hier des MDR. Das müsste der "Oberste Jurist des MDR" eigentlich besser wissen (aber die Qualität der juristischen Vorgehensweise dort entspricht wohl der journalistischen)

Im Folgenden (1:58) wird dann die Verantwortung gänzlich von sich gewiesen. Als ob der Gerichtsvollzieher ungesteuert losgelaufen wäre.

Tatsächlich kam dann -- ganz zufällig am Tag des Medienaufruhrs -- der Juristische Direktor zum Schluss, "dass die Fortdauer der Vollstreckungsmaßnahme aus unserer sicht nicht verhältnismäßig ist" (2:28) -- wohlgemerkt nachdem in der Presse über den Fall berichtet und die Verhältnismäßigkeit hier im Forum bereits mehrfach angezweifelt worden ist. Offenbar erkundigt sich auch das Justiziariat des MDR über Rechtsfragen bei gez-boykott.de -- sehr vernünftig.

Der Beitrag schließt: "Auch für die Kosten der Vollstreckung müsse wohl die säumige Beitragspflichtige aufkommen." Das ist wohl korrekt, aber das würden sie nur mit erneuter Erwzingungshaft hinkriegen und der erste Versuch ging ja schon prächtig daneben, was dem MDR auch offensichtlich äußerst unangenehm ist.

Im "Sinne der Beitragsgerechtigkeit": Beitrag abschaffen! Easy.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: ChrisLPZ am 08. April 2016, 19:31
schwarz auf hellblau zur Analyse und zum Zitieren dieser sicherlich von der Rechtsabteilung verfassten und freigegebenen Radioinszenierung:

Radiosprecher: Es gibt wahrscheinlich angenehmere Aufgaben für einen Juristischen Direktor, als sich um säumige Zahlungen und um Erzwingungshaft zu kümmern.
Deshalb stellt der oberste Jurist des DDR Jens Ole Schröder auch gleich Klar:

Jens Ole Schröder: Wir wollen nicht, dass Leute ins Gefängnis gehen, wir wollen, dass die Leute den Beitrag bezahlen, denn dazu sind sie verpflichtet und wir sind dazu verpflichtet, dies durchzusetzen - und das tun wir auch.

Radiosprecher: Vorausgegangen war, dass eine Frau aus Thüringen seit 2014 keinen Rundfunkbeitrag zahlt. Der Welt am Sonntag sagte die 46-jährige:

Frauenstimme: „ich habe nie Einspruch erhoben, Schreiben ignoriert. Ich wollte dagegen von der Justiz die Rechtmässigkeit des Gebühreneinzugs erklärt bekommen. Ich lies alles auf mich zukommen.

Radiosprecher: Für Jens Ole Schröder ist der Rundfunkbeitrag nicht nur rechtmässig, er würde von der Mehrzahl der Beitragspflichtigen auch akzeptiert.

Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt. Das haben die Gerichte auch immer wieder, gerade unlängst das BVerwG, eindrucksvoll bestätigt.

Radiosprecher: Und im Sinne der Beitragsgerechtigkeit müsse deshalb von säumigen Beitragspflichtigen das Geld angemahnt werden.
Dafür zuständig ist in der ARD eine zentrale Einrichtung. Erst wenn deren Mahnungen keinen Erfolg haben wird das Verfahren an die zuständigen Gerichte abgegeben, erklärt der juristische Direktor des MDR.

Jens Ole Schröder: Die Vollstreckung beantragen wir dann als Landerundfunkanstalten jeweils bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden der Bundesländer, denn die sind dafür - für die Vollstreckungen - zuständig.

Radiosprecher: So geschah das auch bei der säumigen Beitragspflichtigen aus Thüringen. Die Behörden  entschieden sich in ihrem Fall für eine sogenannte Erzwingungshaft, da sie es ebenfalls abgelehnt hatte, Auskünfte über ihr Vermögen zu geben. Auch wenn diese Vollstreckungsmassnahmen nicht dem MDR unterstehen, sehe man sich weiterhin einer Art Verantwortung erläutert Jens Ole Schröder.

Jens Ole Schröder: Der MDR prüft natürlich regelmässig die Frage, ob eine Vollstreckungsmassnahme die läuft noch rechtlich verhältnismässig ist und hier in dem konkreten Fall haben wir den Entschluss gefunden, dass die Fortdauer der Vollstreckungsmassnahme aus unserer Sicht nicht verhältnismässig ist.

Radiosprecher:
Deshalb habe man dann den Vollstreckungsauftrag zurückgezogen. Die Thüringerin wurde daraufhin am Montag freigelassen. Allerdings, so betonte der juristische Direktor des MDR, bestehe die Beitragsschuld weiter.

Jens Ole Schröder: Im konkreten Fall werden wir weiter daran festhalten, dass die Beitragsschuld besteht und dass die Beitragsschuld erfüllt wird und wir werden die geeigneten Massnahmen dazu auch weiterhin verfolgen.

Radiosprecher: Auch für die Kosten der Vollstreckung müsse wohl die säumige Beitragspflichtige aufkommen.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: ChrisLPZ am 08. April 2016, 20:00
Jens Ole Schröder: Der MDR prüft natürlich regelmässig die Frage, ob eine Vollstreckungsmassnahme die läuft noch rechtlich verhältnismässig ist und hier in dem konkreten Fall haben wir den Entschluss gefunden, dass die Fortdauer der Vollstreckungsmassnahme aus unserer Sicht nicht verhältnismässig ist.

Das heisst der MDR hat nach 61 Tagen Haft und genau an dem Tag, als eine mediale Berichterstattungswelle über Deutschland hereinbrach, erkannt, dass die Inhaftierung nicht verhältnismässig sei - Wow  ;)
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: René am 08. April 2016, 20:05
Beitragsschuldner sind sicher so doof, dass sie das sogar glauben ;-) – Es war definitiv die Berichtserstattung und der dadurch erzeugte Druck. Der MDR hat sich einfach verkalkuliert und verstrickt sich weiter in Widersprüche, je mehr er versucht, dem doofen Beitragsschuldner klar zu machen, wie toll und menschlich er ist...

Jens Ole Schröder: Der MDR prüft natürlich regelmässig die Frage, ob eine Vollstreckungsmassnahme die läuft noch rechtlich verhältnismässig ist und hier in dem konkreten Fall haben wir den Entschluss gefunden, dass die Fortdauer der Vollstreckungsmassnahme aus unserer Sicht nicht verhältnismässig ist.

Das heisst der MDR hat nach 61 Tagen Haft und genau an dem Tag, als eine mediale Berichterstattungswelle über Deutschland hereinbrach, erkannt, dass die Inhaftierung nicht verhältnismässig sei - Wow  ;)
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: fox am 08. April 2016, 20:20
Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt. Das haben die Gerichte auch immer wieder, gerade unlängst das BVerwG, eindrucksvoll bestätigt.

Ich vermute, daß die Mehrheit der Beitragszahler noch nicht mal mitbekommen hat, daß die Gebühr auf Beitrag umgestellt worden ist.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: ZusatzrenteHaetteIchAuchG am 08. April 2016, 20:36
Beitragsschuldner sind sicher so doof, dass sie das sogar glauben ;-) – Es war definitiv die Berichtserstattung und der dadurch erzeugte Druck. Der MDR hat sich einfach verkalkuliert und verstrickt sich weiter in Widersprüche, je mehr er versucht, dem doofen Beitragsschuldner klar zu machen, wie toll und menschlich er ist...

Jens Ole Schröder: Der MDR prüft natürlich regelmässig die Frage, ob eine Vollstreckungsmassnahme die läuft noch rechtlich verhältnismässig ist und hier in dem konkreten Fall haben wir den Entschluss gefunden, dass die Fortdauer der Vollstreckungsmassnahme aus unserer Sicht nicht verhältnismässig ist.

Das heisst der MDR hat nach 61 Tagen Haft und genau an dem Tag, als eine mediale Berichterstattungswelle über Deutschland hereinbrach, erkannt, dass die Inhaftierung nicht verhältnismässig sei - Wow  ;)

Also, die Person B wäre nicht so pesimistisch und meint dazu:
Der MDR und der Justische Direktor, haben, auch wenn etwas spät (Besser spät als nie) endlich den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG "Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." anerkannt.
Ungehindert, und zwar vorbehaltlos!
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) ist ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht und nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einschränkbar.

Ungehindert bedeutet: Durch nichts behindert, aufgehalten oder gestört. Beliebig, frei, grenzenlos, nach Belieben/Gutdünken, nicht belästigt, offen, ohne Einschränkung/Kontrolle, schrankenlos, unbeeinträchtigt, unbehelligt, unbehindert, unbeschränkt, uneingeschränkt, ungebremst, ungehemmt, ungeschoren, ungestört, unkontrolliert, unverwehrt.

Für diese endliche Anerkennung muss doch der MDR jedes Mal im Schriftverkehr ausdrücklich gelobt werden.
Ein solcher Dankestext darf bei der Kontaktaufnahme mit MDR nie fehlen.

Die Person B meint:
Warum nicht einfach mal den Speiß umdrehen und die Zwangsvollstrecker, Eintreiber uns Sonstige mit lobenden Worten in Ihrer täglichen Arbeit moralisch unterstützen, wie z.B. mit dem Hinweis auf Anerkennung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG als unmitelbar geltenes Recht.
Statt immer schimpfen, einfach mal ruhig gezielt loben!!! Hört sich doch gleich viel besser an und führt besser zum eigentlichen Ziel!!!
Damit wird die Kommunikation viel entspannter.  ;D

Wie solche "Lobens-Wiederholungen" Auswirkungen haben, wird deutlich, wenn dieselben von vielen, sehr vielen wiederholt und immer und immer wieder wiederholt werden.
Warum die Gerichtsvollzieher, Anstallten, ARD ZDF Beitragsservice immer mit irgendwelchen Fragen bombardieren/belästigen wenn es auch einfacher geht.
Die konkrete Antworten zu den konkreten Fragen bekommt man von denen sowieso nicht.

Beispiel 1: Statt danach zu fragen, ob jemand den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG als unmitelbar geltenes Recht uneingeschränkt  anerkennt, einfach diese Anerkennung "unterstellen" und immer und immer wieder als solche wiederholen.
So etwas kann beliebig ausgeweitet werden.

Wer wissen will, was damit gemeint ist, schaut sich unbedingt diese beiden Videos an:

Rainer Mausfeld: "Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement."
https://www.youtube.com/watch?v=QlMsEmpdC0E&feature=youtu.be
Interessant bei diesem Video:
Ab Minute 19:30 - Thema "Meinungsmanagement durch Herstellen einer Illusion der Informierheit"
Ab Minute 42:30 - Thema "Der gefährlichste Feind ist die öffentliche Meinung"


Rainer Mausfeld: „Warum schweigen die Lämmer?“ - Diskussion
https://www.youtube.com/watch?v=KNt8HWY0Eto


Die Videos wurden veröffentlcht am 28.06.2015
Vortrag an der Christian Albrechts Universität Kiel, am 22.06.2015:
Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement.
Prof. Dr. Rainer Mausfeld
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: JensP am 08. April 2016, 20:36
Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt. Das haben die Gerichte auch immer wieder, gerade unlängst das BVerwG, eindrucksvoll bestätigt.

Akzeptiert weil man es ihnen sonst wegnimmt. Ich kenne niemanden an meiner Arbeit, im Familien und Bekanntenkreis der oder die den Abzockbeitrag akzeptiert haben aus eigenem Willen. Und das die Leute zufrieden sind kenne ich wohl anders. Der "gute" Mann hat eindeutig einen hohen Grad an Realitätsverlust.

Interessant auch das er dann gleich die Gerichte im selben Atemzug erwähnt wo doch ja alle so zufrieden sind  ;D


Zitat
Radiosprecher: So geschah das auch bei der säumigen Beitragspflichtigen aus Thüringen. Die Behörden  entschieden sich in ihrem Fall für eine sogenannte Erzwingungshaft, da sie es ebenfalls abgelehnt hatte, Auskünfte über ihr Vermögen zu geben. Auch wenn diese Vollstreckungsmassnahmen nicht dem MDR unterstehen, sehe man sich weiterhin einer Art Verantwortung erläutert Jens Ole Schröder.

sehe ich dahingehend allerdings so wie der RA:

(8) Ist der Vollstreckungsschuldner ohne ausreichende Entschuldigung in dem zur Abgabe der Vermögensauskunft anberaumten Termin vor der in Absatz 5 Satz 1 bezeichneten Vollstreckungsbehörde nicht erschienen oder verweigert er ohne Grund die Abgabe der Vermögensauskunft, so kann die Vollstreckungsbehörde, die die Vollstreckung betreibt, die Anordnung der Haft zur Erzwingung der Abgabe beantragen. Zuständig für die Anordnung der Haft ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Fristsetzung nach Absatz 1 Satz 1 seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat. Die §§ 802g bis 802j der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden. Die Verhaftung des Vollstreckungsschuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. § 292 dieses Gesetzes gilt entsprechend. Nach der Verhaftung des Vollstreckungsschuldners kann die Vermögensauskunft von dem nach § 802i der Zivilprozessordnung zuständigen Gerichtsvollzieher abgenommen werden, wenn sich der Sitz der in Absatz 5 bezeichneten Vollstreckungsbehörde nicht im Bezirk des für den Gerichtsvollzieher zuständigen Amtsgerichts befindet oder wenn die Abnahme der Vermögensauskunft durch die Vollstreckungsbehörde nicht möglich ist. Der Beschluss des Amtsgerichts, mit dem der Antrag der Vollstreckungsbehörde auf Anordnung der Haft abgelehnt wird, unterliegt der Beschwerde nach den §§ 567 bis 577 der Zivilprozessordnung. Quelle: https://dejure.org/gesetze/AO/284.html
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: JensP am 08. April 2016, 20:51
Ich weis leider nicht wie die Vollstreckungsbehörde dazu kommt, dass die mehr als 10fachen Kosten für den Vollstreckungskostenauflaufen, für einen geschuldeten Beitrag von gerademal 190 Euro. Hier ist ganz klar die Verhältnismäßigkeit missachtet wurden. Auch das ist gesetzl. geregelt. Ich denke Sieglinde hätte gute Aussichten einen Prozess dahingehend auf Schadensersatz zu gewinnen....

Zentrales Prinzip des deutschen öffentlichen Rechts ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die öffentlich-rechtliche Maßnahme einer Behörde ist rechtswidrig, wenn sie unverhältnismäßig ist. Da Verwaltungsgerichte überprüfen können, ob eine behördliche
Maßnahme rechtmäßig ist, kann sie auch prüfen, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist. Eine Maßnahme ist verhältnismäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist, um ein legales Ziel zu erreichen.

Eine Maßnahme ist schließlich auch dann rechtwidrig, wenn sie unangemessen ist. Das ist der Fall, wenn die Belastung für den Betroffenen völlig außer Verhältnis zu den bezweckten Vorteilen der Maßnahme steht.

Die Behörde das Ermessen rechtswidrig ausgeübt, wenn sie eine Maßnahme ergreift, die nicht vom Gesetz erlaubt ist (sog. Ermessensüberschreitung). Ermessensüberschreitung liegt insbesondere vor, wenn die Maßnahme unverhältnismäßig war.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: boykott2015 am 08. April 2016, 20:59
Zitat
Radiosprecher: Und im Sinne der Beitragsgerechtigkeit müsse deshalb von säumigen Beitragspflichtigen das Geld angemahnt werden.
Dafür zuständig ist in der ARD eine zentrale Einrichtung. Erst wenn deren Mahnungen keinen Erfolg haben wird das Verfahren an die zuständigen Gerichte abgegeben, erklärt der juristische Direktor des MDR.

Jetzt kommt eine nicht namentlich erwähnte, für Mahnungen zuständig, zentrale ARD-Einrichtung ins Spiel. Diese unbekannte Einrichtung schickt Mahnungen los.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: Philosoph am 08. April 2016, 21:05
Auch sehr schön:
Zitat
Jens Ole Schröder: Die Vollstreckung beantragen wir dann als Landerundfunkanstalten jeweils bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden der Bundesländer, denn die sind dafür - für die Vollstreckungen - zuständig.
Gut, daß nicht der Beitragsservice selbst in seinen Geschäftsberichten von 2013 und 2014 schreibt:
Zitat
Das Dienstleistungsprodukt „Erlangung rückständiger Forderungen“ des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen säumige Zahler/innen umfasst Zahlungserinnerungen, Gebühren- / Beitragsbescheide, Mahnungen und Vollstreckungsersuchen.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: ZusatzrenteHaetteIchAuchG am 08. April 2016, 21:09
Auch sehr schön:
Zitat
Jens Ole Schröder: Die Vollstreckung beantragen wir dann als Landerundfunkanstalten jeweils bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden der Bundesländer, denn die sind dafür - für die Vollstreckungen - zuständig.
Gut, daß nicht der Beitragsservice selbst in seinen Geschäftsberichten von 2013 und 2014 schreibt:
Zitat
Das Dienstleistungsprodukt „Erlangung rückständiger Forderungen“ des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen säumige Zahler/innen umfasst Zahlungserinnerungen, Gebühren- / Beitragsbescheide, Mahnungen und Vollstreckungsersuchen.

Die Person G meint dazu:
Wie schön, dass der Eine nicht weiß, was der Andere macht und umgekehrt.
Damit dürfte alles gesagt sein.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 08. April 2016, 21:41
Kann es sein, daß der MDR zumindest teilweise die Wiedervereinigung verschlafen hat und noch immer in der DDR weiterträumt? Es ist schon eine Frechheit, wie der Justitiar in diesem inszenierten Interview lügt, dass sich die Balken biegen. Bezeichnend für den gesamten örR.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: Totalverweigerer am 08. April 2016, 21:51
Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt.

Gibt es außerhalbd der Milchstraße Galaxien mit intelligenten Lebensformen, von deren Existenz wir bisher nichts wußten?
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: SchwarzSurfer am 08. April 2016, 22:12
Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt. Das haben die Gerichte auch immer wieder, gerade unlängst das BVerwG, eindrucksvoll bestätigt.

Also die Gerichte haben sich nicht mit den juristischen Fragen des Rundfunkbeitrags befasst, sondern einfach bestätigt, dass eine grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist. So kam mir das auch vor und gut dass der MDR selber weiß, dass die Gerichte "im Namen des örR" entscheiden >:D
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 08. April 2016, 22:23
Interessant wäre, wer diesen juristisch völlig unfähigen Jens Ole Schröder, der für die CDU aktiv in der Politik war oder ist, in die Pensionskasse bugsiert hat. Waren es die Parteigenossen um ihn los zu sein oder haben seine Verwandte gute Kontakte zu dem von den EX-SEDlern unterwanderten MDR?
Titel: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: Nichtgucker am 08. April 2016, 22:33
Zitat
Der MDR prüft natürlich regelmässig die Frage, ob eine Vollstreckungsmassnahme die läuft noch rechtlich verhältnismässig ist ...

1. Was bedeutet "regelmäßig" ? In welchen Abständen geschieht eine Überprüfung ?

2. Wer trifft die Entscheidung darüber, ob eine Inhaftierung im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchgeführt werden soll ? Eine Einzelperson oder ein Gremium ?
Wer sind diese Personen und wer hat die Aufsicht über sie ? Wird der Intendant über eine beabsichtigte Inhaftierung zuvor informiert bzw. ist seine Zustimmung einzuholen ?

3. Welche Kriterien werden an die Verhältnismäßigkeit angelegt ? Nur objektive Daten wie Höhe der Forderung oder auch subjektive Fakten wie Alter, Familienstand (minderjährige Kinder, pflegebedürftige Eltern) und Existenzgefährdung (drohender Arbeitsplatzverlust) ?
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: ZusatzrenteHaetteIchAuchG am 08. April 2016, 22:33
Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt.

Gibt es außerhalbd der Milchstraße Galaxien mit intelligenten Lebensformen, von deren Existenz wir bisher nichts wußten?

Die person A findet das geil.  ::)
Wer weiß das schon, ob es nicht noch irgendwelche Gestallten auf anderen Planeten gibt, die sich gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert und kostenlos unterrichten!? Ausgestrahlt wird ja eher weltweit und kostenlos!!!

Von welchen Beitragszahlern hier Herr Jens Ole Schröder spricht, ist dem Text leider nicht zu entnehmen!?
Durch die so nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) finanzierte Sender, wo jeder selbst entscheidet, wofür er sein Geld ausgibt, kann es durchaus der Fall sein, dass es Leute geben soll, die einen solchen Beitrag freiwillig bezahlen. Aber, muss ja jeder schließlich selbst wissen, wofür er sein Geld ausgeben will und wofür nicht.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: Roggi am 08. April 2016, 23:05
Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt. Das haben die Gerichte auch immer wieder, gerade unlängst das BVerwG, eindrucksvoll bestätigt.

Also die Gerichte haben sich nicht mit den juristischen Fragen des Rundfunkbeitrags befasst, sondern einfach bestätigt, dass eine grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist. So kam mir das auch vor und gut dass der MDR selber weiß, dass die Gerichte "im Namen des örR" entscheiden >:D
Und zwar "eindrucksvoll".
Wer von den Justiziaren des örR hätte gedacht, dass die Erpressung oder Bestechung oder sonstige Verfilzungen zu solchen Fehlurteilen führen kann, die jetzt mit Freiheitsentzug und später sicherlich mit Folter und Tod weitergehen werden. Wenn es in der freien Türkei möglich ist, Journalisten einzusperren, werden hier sicherlich bald ähnliche Zustände herrschen. Allerdings bei denen angewendet, die diesen Journalismus ablehnen.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: roomsixhu am 09. April 2016, 00:04
Radiosprecher: Auch für die Kosten der Vollstreckung müsse wohl die säumige Beitragspflichtige aufkommen.

Das ist schon wieder Einschüchterung. Sieglinde sollte sich auch diesen Widerspruch erklären lassen, wer war für Vollstreckung, wer dagegen. Bevor sie nicht weiß, wer recht hat, kann man eine solche Forderung auch nicht für rechtens erklären. (Da geht sie doch gleich wieder in Haft.)
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: Totalverweigerer am 09. April 2016, 00:29
Hat der Justiziar Schröder eine eMail-Adresse?
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 09. April 2016, 08:00
Zitat
Einbindung von Reservisten auf allen Ebenen des territorialen Netzwerks bei LÜKEX

Die länderübergreifende Krisenmanagementübung (LÜKEX) findet auf strategisch administrativer Ebene unter
Leitung des Bundesministeriums des Innern alle zwei Jahre statt, um das Zusammenwirken von Bund und Ländern beim Krisenmanagement stetig zu verbessern. Der Übung LÜKEX 09/10 lag ein terroristisches Bedrohungsszenario unter Androhung und Einsatz „schmutziger Bomben“ zugrunde. Erstmals waren alle 16 Bundesländer beteiligt. Kernübungsländer waren Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern. Es übten die Krisenstäbe der Länder. Die nachgeordneten Ebenen der Katastrophenschutzbehörden waren als Rahmenleitungsgruppen (RLG) beteiligt.
Die Bundeswehr beteiligte sich mit RLG der Ebenen der Führungskommandos der militärischen  Organisationsbereiche, der vier Wehrbereichskommandos (WBK) und der Landeskommandos (LKdo) der Kernübungsländer sowie dem Standortkommando Berlin. Deren Übungsziele waren neben der Aktivierung nicht aktiver Teile des territorialen Netzwerkes das Führen der territorialen Lage in allen Führungsgrundgebieten, das Üben des territorialen Meldewesens und der Verfahren gemäß Allgemeinem Umdruck 1/400 (Handbuch für Hilfeleistungen der Bundeswehr im Inland), insbesondere bei Amtshilfeanträgen in besonders schweren Unglücksfällen Insgesamt 215 Reservistinnen und Reservisten unterstützten in der Vorbereitung und während der Übung LÜKEX in BVK/KVK, auf Beorderungsdienstposten in den LKdo und in den RLG der WBK.
In den vier Kernübungsländern wurde das territoriale Netzwerk mit insgesamt 16 BVK/KVK und 106  Reservistinnen und Reservisten aktiviert. Die territoriale Organisation der Bundeswehr für Hilfeleistungen im Inland band somit von Anfang an das Personal der BVK/KVK in den Kernübungsländern in ihrer unterstützenden und beratenden Funktion für die zivilen Stäbe und Leitstellen in das Übungsgeschehen
ein. Abgestützt auf Reservistinnen und Reservisten bildete das territoriale Netzwerk somit den Eckpfeiler der
Übungsbeteiligung der Bundeswehr.
Eingeplant auf dem gespiegelten Dienstposten des stellvertretenden Kommandeurs und Chef des Stabes im LKdo Mecklenburg-Vorpommern (MV) hatte ich die Gelegenheit, die Übung in der Phase der Vorbereitung und Durchführung bei SKUKdo G3 I 2 als Leiter des Lagezentrums mitzugestalten.
Die Wehrübung bestand aus einer Woche intensiver Einarbeitung in die territorialen Aufgaben der operativen Ebene des FüKdos der SKB sowie einer Einarbeitung in die Übung LÜKEX und ihre Grundlagen. In der „heißen Übungsphase“
führte ich das Lagezentrum, hielt Lagevorträge für den Befehlshaber SKUKdo und leitete Besprechungen.
Durch das Übungsszenario einer umfangreichen terroristischen Bedrohungslage war ich umfangreich und intensiv gefordert.
Die Übung LÜKEX hat gezeigt, wie gewinnbringend das territoriale Netzwerk für eine effektive Zivil-Militärische Zusammenarbeit bei Hilfeleistung der Bundeswehr im Inland ist. Es hat sich bestätigt, dass die Abstützung des territorialen Netzwerks auf BVK/KVK stimmig und funktionsfähig ist.
Ich selbst konnte besonders wertvolle Erfahrungen in professioneller Stabsarbeit nicht nur für meine militärische Verwendung im LKdo MV, sondern auch Anregungen für meine zivile Verwendung mitnehmen. Zusammenfassend war es eine persönlich fordernde, reizvolle und lehrreiche Wehrübung.
OTL d.R. Prof. Dr. Jens-Ole Schröder, LKdo MV

Quelle: InfoDstRes 1/2010,  Bundesministerium der Verteidigung - Führungsstab der Streitkräfte, Referat Fü S I 2
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: pinguin am 09. April 2016, 08:13
Allerdings bei denen angewendet, die diesen Journalismus ablehnen.
Werde ich nie begreifen, daß man Wahnvorstellungen publiziert, dessen Realisierung man selber für sich ganz sicher nicht haben will.

@Geiz ist geil

Bitte nix vermischen, daß eine hat mit dem anderen nix zu tun.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 09. April 2016, 08:21
Und das zur Staatsferne, man beachte das Impressum:

Die neue CDU-Fraktion 09/2004
Informationsdienst der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
http://www.appixportale.de/cdu/fraktion/dokumente/dir0904.pdf


Zitat
Die Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
des Sächsischen Landtages
Sächsischer Landtag
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Parlamentarischer Beratungsdienst:
[...]
Dr. Jens-Ole Schröder
Tel.: ...
Fax: ...
...@slt.sachsen.de


Edit "Bürger":
Link-Infos ergänzt. Bei Foren-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) zur externen Verlinkungen beachten.
Bitte keine kryptischen google-Links, sondern nur Direkt-Links zu den jeweligen Quellen.
Obige Quelle dürfte nach über 10 Jahren zwar Hinweise auf die parteipolitischen Hintergründe liefern, nicht aber zu aktuellen Kontaktdaten.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: Viktor7 am 09. April 2016, 12:08
Radiosprecher: Auch für die Kosten der Vollstreckung müsse wohl die säumige Beitragspflichtige aufkommen.

Bitte auf solche Nebelkerze nicht reinfallen.

Die Inhaftierungsmaßnahme war nicht verhältnismäßig. Dieses hatten wir dem Justizminister Lauinger (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18169.msg119062.html#msg119062), der Presse (DIE WELT, …) und dem MDR (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18203.msg119548.html#msg119548) mitgeteilt.

Der MDR gab die Unverhältnismäßigkeit zu:

 
...
Sehr geehrte Frau xxx,

wir danken Ihnen für Ihre E-Mail.

Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau Baumert ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. ...
Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx - Richter

Die "routinemäßige Überprüfung" ist in diesem Fall, auf Grund der sich in der ganzen Welt verbreitenden Inhaftierung wegen einer Belanglosigkeit, nur vorgespielt. Der öffentliche Druck führte zum Einlenken.

Weil die Maßnahme unverhältnismäßig war, wird der MDR die Kosten tragen müssen. Der Versuch knapp 200 € einzutreiben, rechtfertigt keine Maßnahmen von mehreren tausend Euro. Das ist typische Beitragsverschwendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die juristische Schritte gegen die Anstalten zu Folge haben sollte.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: ZusatzrenteHaetteIchAuchG am 09. April 2016, 13:07
Die Anerkennung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) kann einfach nicht oft genug gelobt werden.

Endlich wurde der Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG als unmitelbar geltendes Recht, auch in Bezug Art. 19 GG, erkannt, wo JEDER selbst und freiwillig entscheidet für welche kostepflichtige Dienstleistung er sein Geld ausgibt und für welche kostenpflichtige Dienstleistungen eben nicht.
Titel: Re: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Beitrag von: Bürger am 09. April 2016, 15:52
THEMEN + FREQUENZEN
Magazin der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien 03/2015
http://www.slm-online.de/wp-content/uploads/2015/09/slm_tuf_03-15_e-paper.pdf

liefert weitestgehend aktuelle Infos zur Personalie...

Zitat
Prof. Dr. Jens-Ole Schröder

2000–2007 CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag:
                     - parlamentarischer Berater für Medienpolitik
                     - stellvertretender Pressesprecher sowie
                     - stellvertretender Fraktionsgeschäftsführer
ab 2008 Referatsleiter für Medien und Medienrecht in der Sächsischen Staatskanzlei
seit 2002 Lehrbeauftragter an der Berufsakademie Sachsen
2009 Chef des Leitungsstabes im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
2010–2011 Mitglied der Versammlung der
                   Sächsisches Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
seit 2012 Juristischer Direktor des Mitteldeutschen Rundfunks

...mit dem "klassischen" Werdegang

PARTEI > POLITIK > ÖRR


Dies nur als Hintergrundinfo mit Verweis auf weitere Personal-Diskussionen im Forum u.a. unter
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.html


Hier in diesem Thread bitte an dessen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.