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Autor Thema: MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen  (Gelesen 15195 mal)

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MDR: "Beitragspflichtige" Sieglinde soll für die Vollstreckungskosten aufkommen
3 Minuten Radio bei MDR zu Sieglinde Baumert


Quelle: MDR

Zitat:
»MDR hielt die Fortsetzung der Erzwingungshaft für nicht angemessen – Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und muss gezahlt werden

Eine Thüringerin musste ins Gefängnis, weil sie ihren Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hat. Was nun passiert und weshalb es den Mitteldeutschen Rundfunk betrifft, wollte MDR INFO vom Juristischen Direktor wissen.

MDR INFO Mi 06.04. 17:23Uhr 02:59 min«

Was meint ihr zu den in diesen drei Minuten gemachten Aussagen?

Audio:
http://www.mdr.de/mdr-info/audio-36706.html


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Die "riesengroße Zahl" der Beitragszahler ist mit dem neuen Modell zufrieden und akzeptiert es: genaue Zahlen werden naturgemäß nicht genannt. 10% kann ja auch riesengroß sein. Jedenfalls zahlen die meisten, das ist klar; aber wohl nur, weil sie es ohnehin schon immer getan haben und ihnen der Stress zu groß ist, nicht zu zahlen.

"Die Behörden entschieden sich ... für eine ... Erzwingungshaft" (1:50) -- hier wird bewusst falsch informiert und Nebelkerzen geworfen: Erzwingungshaft wird nur auf Antrag des Gläubigers vollzogen, also hier des MDR. Das müsste der "Oberste Jurist des MDR" eigentlich besser wissen (aber die Qualität der juristischen Vorgehensweise dort entspricht wohl der journalistischen)

Im Folgenden (1:58) wird dann die Verantwortung gänzlich von sich gewiesen. Als ob der Gerichtsvollzieher ungesteuert losgelaufen wäre.

Tatsächlich kam dann -- ganz zufällig am Tag des Medienaufruhrs -- der Juristische Direktor zum Schluss, "dass die Fortdauer der Vollstreckungsmaßnahme aus unserer sicht nicht verhältnismäßig ist" (2:28) -- wohlgemerkt nachdem in der Presse über den Fall berichtet und die Verhältnismäßigkeit hier im Forum bereits mehrfach angezweifelt worden ist. Offenbar erkundigt sich auch das Justiziariat des MDR über Rechtsfragen bei gez-boykott.de -- sehr vernünftig.

Der Beitrag schließt: "Auch für die Kosten der Vollstreckung müsse wohl die säumige Beitragspflichtige aufkommen." Das ist wohl korrekt, aber das würden sie nur mit erneuter Erwzingungshaft hinkriegen und der erste Versuch ging ja schon prächtig daneben, was dem MDR auch offensichtlich äußerst unangenehm ist.

Im "Sinne der Beitragsgerechtigkeit": Beitrag abschaffen! Easy.


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schwarz auf hellblau zur Analyse und zum Zitieren dieser sicherlich von der Rechtsabteilung verfassten und freigegebenen Radioinszenierung:

Radiosprecher: Es gibt wahrscheinlich angenehmere Aufgaben für einen Juristischen Direktor, als sich um säumige Zahlungen und um Erzwingungshaft zu kümmern.
Deshalb stellt der oberste Jurist des DDR Jens Ole Schröder auch gleich Klar:

Jens Ole Schröder: Wir wollen nicht, dass Leute ins Gefängnis gehen, wir wollen, dass die Leute den Beitrag bezahlen, denn dazu sind sie verpflichtet und wir sind dazu verpflichtet, dies durchzusetzen - und das tun wir auch.

Radiosprecher: Vorausgegangen war, dass eine Frau aus Thüringen seit 2014 keinen Rundfunkbeitrag zahlt. Der Welt am Sonntag sagte die 46-jährige:

Frauenstimme: „ich habe nie Einspruch erhoben, Schreiben ignoriert. Ich wollte dagegen von der Justiz die Rechtmässigkeit des Gebühreneinzugs erklärt bekommen. Ich lies alles auf mich zukommen.

Radiosprecher: Für Jens Ole Schröder ist der Rundfunkbeitrag nicht nur rechtmässig, er würde von der Mehrzahl der Beitragspflichtigen auch akzeptiert.

Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt. Das haben die Gerichte auch immer wieder, gerade unlängst das BVerwG, eindrucksvoll bestätigt.

Radiosprecher: Und im Sinne der Beitragsgerechtigkeit müsse deshalb von säumigen Beitragspflichtigen das Geld angemahnt werden.
Dafür zuständig ist in der ARD eine zentrale Einrichtung. Erst wenn deren Mahnungen keinen Erfolg haben wird das Verfahren an die zuständigen Gerichte abgegeben, erklärt der juristische Direktor des MDR.

Jens Ole Schröder: Die Vollstreckung beantragen wir dann als Landerundfunkanstalten jeweils bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden der Bundesländer, denn die sind dafür - für die Vollstreckungen - zuständig.

Radiosprecher: So geschah das auch bei der säumigen Beitragspflichtigen aus Thüringen. Die Behörden  entschieden sich in ihrem Fall für eine sogenannte Erzwingungshaft, da sie es ebenfalls abgelehnt hatte, Auskünfte über ihr Vermögen zu geben. Auch wenn diese Vollstreckungsmassnahmen nicht dem MDR unterstehen, sehe man sich weiterhin einer Art Verantwortung erläutert Jens Ole Schröder.

Jens Ole Schröder: Der MDR prüft natürlich regelmässig die Frage, ob eine Vollstreckungsmassnahme die läuft noch rechtlich verhältnismässig ist und hier in dem konkreten Fall haben wir den Entschluss gefunden, dass die Fortdauer der Vollstreckungsmassnahme aus unserer Sicht nicht verhältnismässig ist.

Radiosprecher:
Deshalb habe man dann den Vollstreckungsauftrag zurückgezogen. Die Thüringerin wurde daraufhin am Montag freigelassen. Allerdings, so betonte der juristische Direktor des MDR, bestehe die Beitragsschuld weiter.

Jens Ole Schröder: Im konkreten Fall werden wir weiter daran festhalten, dass die Beitragsschuld besteht und dass die Beitragsschuld erfüllt wird und wir werden die geeigneten Massnahmen dazu auch weiterhin verfolgen.

Radiosprecher: Auch für die Kosten der Vollstreckung müsse wohl die säumige Beitragspflichtige aufkommen.


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Jens Ole Schröder: Der MDR prüft natürlich regelmässig die Frage, ob eine Vollstreckungsmassnahme die läuft noch rechtlich verhältnismässig ist und hier in dem konkreten Fall haben wir den Entschluss gefunden, dass die Fortdauer der Vollstreckungsmassnahme aus unserer Sicht nicht verhältnismässig ist.

Das heisst der MDR hat nach 61 Tagen Haft und genau an dem Tag, als eine mediale Berichterstattungswelle über Deutschland hereinbrach, erkannt, dass die Inhaftierung nicht verhältnismässig sei - Wow  ;)


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Beitragsschuldner sind sicher so doof, dass sie das sogar glauben ;-) – Es war definitiv die Berichtserstattung und der dadurch erzeugte Druck. Der MDR hat sich einfach verkalkuliert und verstrickt sich weiter in Widersprüche, je mehr er versucht, dem doofen Beitragsschuldner klar zu machen, wie toll und menschlich er ist...

Jens Ole Schröder: Der MDR prüft natürlich regelmässig die Frage, ob eine Vollstreckungsmassnahme die läuft noch rechtlich verhältnismässig ist und hier in dem konkreten Fall haben wir den Entschluss gefunden, dass die Fortdauer der Vollstreckungsmassnahme aus unserer Sicht nicht verhältnismässig ist.

Das heisst der MDR hat nach 61 Tagen Haft und genau an dem Tag, als eine mediale Berichterstattungswelle über Deutschland hereinbrach, erkannt, dass die Inhaftierung nicht verhältnismässig sei - Wow  ;)


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fox

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Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt. Das haben die Gerichte auch immer wieder, gerade unlängst das BVerwG, eindrucksvoll bestätigt.

Ich vermute, daß die Mehrheit der Beitragszahler noch nicht mal mitbekommen hat, daß die Gebühr auf Beitrag umgestellt worden ist.


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ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Beitragsschuldner sind sicher so doof, dass sie das sogar glauben ;-) – Es war definitiv die Berichtserstattung und der dadurch erzeugte Druck. Der MDR hat sich einfach verkalkuliert und verstrickt sich weiter in Widersprüche, je mehr er versucht, dem doofen Beitragsschuldner klar zu machen, wie toll und menschlich er ist...

Jens Ole Schröder: Der MDR prüft natürlich regelmässig die Frage, ob eine Vollstreckungsmassnahme die läuft noch rechtlich verhältnismässig ist und hier in dem konkreten Fall haben wir den Entschluss gefunden, dass die Fortdauer der Vollstreckungsmassnahme aus unserer Sicht nicht verhältnismässig ist.

Das heisst der MDR hat nach 61 Tagen Haft und genau an dem Tag, als eine mediale Berichterstattungswelle über Deutschland hereinbrach, erkannt, dass die Inhaftierung nicht verhältnismässig sei - Wow  ;)

Also, die Person B wäre nicht so pesimistisch und meint dazu:
Der MDR und der Justische Direktor, haben, auch wenn etwas spät (Besser spät als nie) endlich den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG "Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." anerkannt.
Ungehindert, und zwar vorbehaltlos!
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) ist ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht und nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einschränkbar.

Ungehindert bedeutet: Durch nichts behindert, aufgehalten oder gestört. Beliebig, frei, grenzenlos, nach Belieben/Gutdünken, nicht belästigt, offen, ohne Einschränkung/Kontrolle, schrankenlos, unbeeinträchtigt, unbehelligt, unbehindert, unbeschränkt, uneingeschränkt, ungebremst, ungehemmt, ungeschoren, ungestört, unkontrolliert, unverwehrt.

Für diese endliche Anerkennung muss doch der MDR jedes Mal im Schriftverkehr ausdrücklich gelobt werden.
Ein solcher Dankestext darf bei der Kontaktaufnahme mit MDR nie fehlen.

Die Person B meint:
Warum nicht einfach mal den Speiß umdrehen und die Zwangsvollstrecker, Eintreiber uns Sonstige mit lobenden Worten in Ihrer täglichen Arbeit moralisch unterstützen, wie z.B. mit dem Hinweis auf Anerkennung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG als unmitelbar geltenes Recht.
Statt immer schimpfen, einfach mal ruhig gezielt loben!!! Hört sich doch gleich viel besser an und führt besser zum eigentlichen Ziel!!!
Damit wird die Kommunikation viel entspannter.  ;D

Wie solche "Lobens-Wiederholungen" Auswirkungen haben, wird deutlich, wenn dieselben von vielen, sehr vielen wiederholt und immer und immer wieder wiederholt werden.
Warum die Gerichtsvollzieher, Anstallten, ARD ZDF Beitragsservice immer mit irgendwelchen Fragen bombardieren/belästigen wenn es auch einfacher geht.
Die konkrete Antworten zu den konkreten Fragen bekommt man von denen sowieso nicht.

Beispiel 1: Statt danach zu fragen, ob jemand den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG als unmitelbar geltenes Recht uneingeschränkt  anerkennt, einfach diese Anerkennung "unterstellen" und immer und immer wieder als solche wiederholen.
So etwas kann beliebig ausgeweitet werden.

Wer wissen will, was damit gemeint ist, schaut sich unbedingt diese beiden Videos an:

Rainer Mausfeld: "Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement."
https://www.youtube.com/watch?v=QlMsEmpdC0E&feature=youtu.be
Interessant bei diesem Video:
Ab Minute 19:30 - Thema "Meinungsmanagement durch Herstellen einer Illusion der Informierheit"
Ab Minute 42:30 - Thema "Der gefährlichste Feind ist die öffentliche Meinung"


Rainer Mausfeld: „Warum schweigen die Lämmer?“ - Diskussion
https://www.youtube.com/watch?v=KNt8HWY0Eto


Die Videos wurden veröffentlcht am 28.06.2015
Vortrag an der Christian Albrechts Universität Kiel, am 22.06.2015:
Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement.
Prof. Dr. Rainer Mausfeld


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2016, 20:58 von ZusatzrenteHaetteIchAuchG«

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Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt. Das haben die Gerichte auch immer wieder, gerade unlängst das BVerwG, eindrucksvoll bestätigt.

Akzeptiert weil man es ihnen sonst wegnimmt. Ich kenne niemanden an meiner Arbeit, im Familien und Bekanntenkreis der oder die den Abzockbeitrag akzeptiert haben aus eigenem Willen. Und das die Leute zufrieden sind kenne ich wohl anders. Der "gute" Mann hat eindeutig einen hohen Grad an Realitätsverlust.

Interessant auch das er dann gleich die Gerichte im selben Atemzug erwähnt wo doch ja alle so zufrieden sind  ;D


Zitat
Radiosprecher: So geschah das auch bei der säumigen Beitragspflichtigen aus Thüringen. Die Behörden  entschieden sich in ihrem Fall für eine sogenannte Erzwingungshaft, da sie es ebenfalls abgelehnt hatte, Auskünfte über ihr Vermögen zu geben. Auch wenn diese Vollstreckungsmassnahmen nicht dem MDR unterstehen, sehe man sich weiterhin einer Art Verantwortung erläutert Jens Ole Schröder.

sehe ich dahingehend allerdings so wie der RA:

(8) Ist der Vollstreckungsschuldner ohne ausreichende Entschuldigung in dem zur Abgabe der Vermögensauskunft anberaumten Termin vor der in Absatz 5 Satz 1 bezeichneten Vollstreckungsbehörde nicht erschienen oder verweigert er ohne Grund die Abgabe der Vermögensauskunft, so kann die Vollstreckungsbehörde, die die Vollstreckung betreibt, die Anordnung der Haft zur Erzwingung der Abgabe beantragen. Zuständig für die Anordnung der Haft ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Fristsetzung nach Absatz 1 Satz 1 seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat. Die §§ 802g bis 802j der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden. Die Verhaftung des Vollstreckungsschuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. § 292 dieses Gesetzes gilt entsprechend. Nach der Verhaftung des Vollstreckungsschuldners kann die Vermögensauskunft von dem nach § 802i der Zivilprozessordnung zuständigen Gerichtsvollzieher abgenommen werden, wenn sich der Sitz der in Absatz 5 bezeichneten Vollstreckungsbehörde nicht im Bezirk des für den Gerichtsvollzieher zuständigen Amtsgerichts befindet oder wenn die Abnahme der Vermögensauskunft durch die Vollstreckungsbehörde nicht möglich ist. Der Beschluss des Amtsgerichts, mit dem der Antrag der Vollstreckungsbehörde auf Anordnung der Haft abgelehnt wird, unterliegt der Beschwerde nach den §§ 567 bis 577 der Zivilprozessordnung. Quelle: https://dejure.org/gesetze/AO/284.html


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J
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Ich weis leider nicht wie die Vollstreckungsbehörde dazu kommt, dass die mehr als 10fachen Kosten für den Vollstreckungskostenauflaufen, für einen geschuldeten Beitrag von gerademal 190 Euro. Hier ist ganz klar die Verhältnismäßigkeit missachtet wurden. Auch das ist gesetzl. geregelt. Ich denke Sieglinde hätte gute Aussichten einen Prozess dahingehend auf Schadensersatz zu gewinnen....

Zentrales Prinzip des deutschen öffentlichen Rechts ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die öffentlich-rechtliche Maßnahme einer Behörde ist rechtswidrig, wenn sie unverhältnismäßig ist. Da Verwaltungsgerichte überprüfen können, ob eine behördliche
Maßnahme rechtmäßig ist, kann sie auch prüfen, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist. Eine Maßnahme ist verhältnismäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist, um ein legales Ziel zu erreichen.

Eine Maßnahme ist schließlich auch dann rechtwidrig, wenn sie unangemessen ist. Das ist der Fall, wenn die Belastung für den Betroffenen völlig außer Verhältnis zu den bezweckten Vorteilen der Maßnahme steht.

Die Behörde das Ermessen rechtswidrig ausgeübt, wenn sie eine Maßnahme ergreift, die nicht vom Gesetz erlaubt ist (sog. Ermessensüberschreitung). Ermessensüberschreitung liegt insbesondere vor, wenn die Maßnahme unverhältnismäßig war.


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Zitat
Radiosprecher: Und im Sinne der Beitragsgerechtigkeit müsse deshalb von säumigen Beitragspflichtigen das Geld angemahnt werden.
Dafür zuständig ist in der ARD eine zentrale Einrichtung. Erst wenn deren Mahnungen keinen Erfolg haben wird das Verfahren an die zuständigen Gerichte abgegeben, erklärt der juristische Direktor des MDR.

Jetzt kommt eine nicht namentlich erwähnte, für Mahnungen zuständig, zentrale ARD-Einrichtung ins Spiel. Diese unbekannte Einrichtung schickt Mahnungen los.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Auch sehr schön:
Zitat
Jens Ole Schröder: Die Vollstreckung beantragen wir dann als Landerundfunkanstalten jeweils bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden der Bundesländer, denn die sind dafür - für die Vollstreckungen - zuständig.
Gut, daß nicht der Beitragsservice selbst in seinen Geschäftsberichten von 2013 und 2014 schreibt:
Zitat
Das Dienstleistungsprodukt „Erlangung rückständiger Forderungen“ des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen säumige Zahler/innen umfasst Zahlungserinnerungen, Gebühren- / Beitragsbescheide, Mahnungen und Vollstreckungsersuchen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2016, 04:32 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Auch sehr schön:
Zitat
Jens Ole Schröder: Die Vollstreckung beantragen wir dann als Landerundfunkanstalten jeweils bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden der Bundesländer, denn die sind dafür - für die Vollstreckungen - zuständig.
Gut, daß nicht der Beitragsservice selbst in seinen Geschäftsberichten von 2013 und 2014 schreibt:
Zitat
Das Dienstleistungsprodukt „Erlangung rückständiger Forderungen“ des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen säumige Zahler/innen umfasst Zahlungserinnerungen, Gebühren- / Beitragsbescheide, Mahnungen und Vollstreckungsersuchen.

Die Person G meint dazu:
Wie schön, dass der Eine nicht weiß, was der Andere macht und umgekehrt.
Damit dürfte alles gesagt sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2016, 04:33 von Bürger«

G
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Kann es sein, daß der MDR zumindest teilweise die Wiedervereinigung verschlafen hat und noch immer in der DDR weiterträumt? Es ist schon eine Frechheit, wie der Justitiar in diesem inszenierten Interview lügt, dass sich die Balken biegen. Bezeichnend für den gesamten örR.


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T
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Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt.

Gibt es außerhalbd der Milchstraße Galaxien mit intelligenten Lebensformen, von deren Existenz wir bisher nichts wußten?


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

S
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Zitat
Jens Ole Schröder: Wir sehen, dass die diesen grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist, das neue Beitragsmodell akzeptiert und den Zahlungsverpflichtungen auch nachkommt. Das haben die Gerichte auch immer wieder, gerade unlängst das BVerwG, eindrucksvoll bestätigt.

Also die Gerichte haben sich nicht mit den juristischen Fragen des Rundfunkbeitrags befasst, sondern einfach bestätigt, dass eine grosse Zahl der Beitragszahler mit dem neuen Beitragsmodel zufrieden ist. So kam mir das auch vor und gut dass der MDR selber weiß, dass die Gerichte "im Namen des örR" entscheiden >:D


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