"Wir haben Sie über die rechtlichen Hintergründe unserer Entscheidung informiert und zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchbescheids verzichtet. Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Dafür bitten Sie um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen."
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch", "Ihr Rundfunkbeitrag", "Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.
Gleiches gilt für die als Demoralisierung gedachten abschlägigen (aber verkürzten) Ausführungen bzgl. eines mit dem Widerspruch gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung, die Begriffe/ Kombinationen wie "selbst bei einem Widerspruch und einer Klage", "Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen", "beide Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung" u.ä. enthalten
Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422
...auch der ominöse Hinweis bzgl. des noch nicht ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDs ist dort erwähnt:Der ebenfalls immer häufiger vorkommende Satzausschnitt
"Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid"
[...]
liefert bei einer entsprechenden Abfrage der Suchfunktion des Forums
Ergebnisse ähnlicher Fälle wie u.a. diese...
Fristsetzung zur nochmaligen Bestätigung des Widerspruchsbescheids-Wunsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15753.0.html
Sollten Sie Ihren Widerspruch dennoch aufrechterhalten, können Sie sich...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14355.0.html
Antwort "Verzicht der Erstellung des Widerspruchsbescheids"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16513.msg109224.html#msg109224
[...]
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html1) Person A ist Student/in und bekommt weder staatliche Hilfe noch sonst eine Leistung.
Unter diesen Umständen könnte Person A allenfalls noch mal eingehender die Suchfunktion des Forums mit
"Härtefall", Härtefallantrag" u.ä. bemühen... diese liefert dann u.a.
Antrag auf Befreiung wg. Härtefall abgelehnthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13527.msg91073.html#msg91073Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg890342) Person A wohnt mit Bafög beziehender Person.
Das hilft in der Angelegenheit leider nicht, da
Befreiungstatbestände sich nur auf die zu einer
gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft zählenden Mitbewohner erstreckt.
Ledigliche WGs zählen nicht dazu.
Die
Suchfunktion des Forums liefert mit
"Bedarfsgemeinschaft" schon ein paar Hinweise...
3) Keine der beiden Personen hat finanzielle Mittel, einen Rechtsstreit gegen GEZ anzufangen und zu führen.
Es käme wohl ohnehin nur Person A für den Rechtsweg in Frage, da die andere Person ja im Endeffekt wohl befreit werden würde, der Betrag jedoch für die
Wohnung gesamtschuldnerisch bestehen bleibt.
Bezüglich der Finanzen müsste sich Person A daher ggf. noch mal mit den Hinweisen beschäftigen unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424...und dann für sich abwägen.
Je nach Herangehensweise könnten die Klagekosten ggf. vorerst auf ca. 105€ beschränkt werden.
Es gilt:
Wer sich nicht mit Vollstreckung herumschlagen will, der kommt ums Klagen (leider) nicht umhin.
Und wer nicht Klagen möchte, kommt um die Vollstreckung und deren Konsequenzen (leider) nicht umhin......oder muss "freiwillig" zahlen.
So bitter ist es jedenfalls.
Noch hätte Person A aber Zeit, solange noch kein WiderspruchsBESCHEID ergeht bzw. auch solange keine Zwangsvollstreckung trotz Widerspruch versucht wird.
Obige Optionen bzgl. der Antwort von ARD-ZDF-GEZ ausloten...
...und dann weiterschauen
(...und zwischenzeitlich weiter einlesen)