Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Antwortschreiben auf Widerspruch erhalten: Was nun?  (Gelesen 3001 mal)

L
  • Beiträge: 2
Hallo Zusammen,

Person A hat das gesamte Prozedere mit Widerspruch (2 mal) etc. alles durchgehalten und auf das zweite Widerspruchschreiben nun eine Antwort erhalten (im Folgenden):

Zitat
"....
vielen Dank für ihre Mitteilung.
Sie beanstanden die Beitragsforderung zu dem genannten Beitragskonto.
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Beitragspflicht wird nicht durch eine Vertragsunterzeichnung, sondern durch die gesetzliche Regelung begründet, wonach der Inhaber einer Wohnung Rundfunkbeiträge zu zahlen hat.

Deshalb haben wir sie in der Vergangenheit mehrfach angeschrieben und um Angaben zur Beitragspflicht ihrer Wohnung gebeten. Leider haben Sie zunächst nicht reagiert, so dass wir die Anmeldung vorgenommen haben.

Entgegen ihrer Auffassung lässt der Festsetzungsbescheid die zuständige Rundfunkanstalt sowohl im Briefkopf als auch in der Namensgabe nach der Grußformel deutlich als erlassende Behörde erkennen. Dabei bedient sie sich des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der als nicht rechtsfähige öffentliche Verwaltungsgemeinschaft im Namen und Auftrag der jeweils zuständigen R-anstalt den Einzug des R-beitrags durchführt.

Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erlassen wird, kann nach § 37 Abs.5 Verwaltungsverfahrensgesetz die Unterschrift fehlen. Deshalb ist der in dieser Art gefertigte F-Bescheid auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Eines besonderen Hnweises bedarf es hierzu nicht. Die Rechtsbelehrung auf der Rückseite ist entgegen ihrem Vorbringen deutlich lesbar. Auf sie wird bereits auf der ersten Seite hingewiesen.

Rechtsgrundlagen für die Erhebnung des R-beitrages ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er wurde durch die Ratifizierung in den jeweiligen Länderparlamenten zu geltendem Landesrecht.

Die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nach Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes im Mai 2014 verfassungsgemäß. Diese Auffassung vertreten auch sämtliche Verfassungsgerichte.

Nach dieser Rechtssprechung handelt es sich bei dem R-Beitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im abgaberechtlichen Sinn, der in der Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt und als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben wird.

Im privaten Bereich ist für jede Wohnung ein R-beitrag zu zahlen. Ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und ob diese genutzt werden, ist nicht entscheidend.

Die B-pflicht entsteht kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung. Auch die Fälligkeit ist gesetzlich geregelt. Der Beitrag ist nach § 7 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Mitte eines Dreimaontaszeitraums für die jeweils drei Monate zu leisten. Lediglich dann, wenn der Beitragsschuldner diese Zahlungspflicht nicht nachkommt, werden die rückständigen Rundfunkbeiträge einschließlich Säumniszuschlag von mindestens 8,00 EUR durch Bescheid festgesetzt.

Mit der Formulierung "umgehend" im Bescheid wird dabei deutlich gemacht, dass Ihnen für die Zahlung des festgestzten Betrages nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht.

Außerdem möchten sie eine Aussetzung des Vollzuges beantragen.

Zu ihrer Information: Es besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht der geschuldeten Rundfunkbeiträge (§§2 Abs.1,5. 1 Satz 1Rundfunkbetragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen B-bescheid sind die R-beiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs.2 Satz 1 Nr.1 Verwaltungsgerichtsordnung)

Beachten sie bitte den aktuellen Kontostand... Bla Bla...

Wir haben sie über die rechtlichen Hintergründe unserer Entscheidung informiert und zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchsbescheides verzichtet.

Sollten sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Dafür bitten wir Sie um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen.

Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus, dass sich ihr Widerspruch erledigt hat.
..."

Wie soll Person A nun reagieren?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 14:16 von Bürger«

  • Beiträge: 3.238
Einem Widerspruch muss durch einen Widerspruchsbescheid abgeholfen werden, negativ oder positiv. Es muss eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei sein, aus der erkennbar ist, welche rechtlichen Möglichkeiten einem offenstehen. Das Infoschreiben kann also ignoriert werden. Man muss nur aufpassen, dass man nicht in eine Falle tappt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.734
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch", "Ihr Rundfunkbeitrag", "Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Gleiches gilt für die als Demoralisierung gedachten abschlägigen (aber verkürzten) Ausführungen bzgl. eines mit dem Widerspruch gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung, die Begriffe/ Kombinationen wie "selbst bei einem Widerspruch und einer Klage", "Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen", "beide Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung" u.ä. enthalten

Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422


...auch der ominöse Hinweis bzgl. des noch nicht ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDs sowie die Ausführungen zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sind dort erwähnt:
Der ebenfalls immer häufiger vorkommende Satzausschnitt
Zitat
"Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid"
sowie auch die regelmäßig zur Demoralisierung gedachten abschlägigen (aber verkürzten) Ausführungen bzgl. eines mit dem Widerspruch gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
Zitat
Es besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge. (§§2 Abs . 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
liefern bei einer entsprechenden Abfrage der Suchfunktion des Forums
Ergebnisse ähnlicher Fälle wie u.a. diese...

Fristsetzung zur nochmaligen Bestätigung des Widerspruchsbescheids-Wunsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15753.0.html

Sollten Sie Ihren Widerspruch dennoch aufrechterhalten, können Sie sich...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14355.0.html

Antwort "Verzicht der Erstellung des Widerspruchsbescheids"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16513.msg109224.html#msg109224
Zitat
[...]


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind und sich außerdem die Diskussion abschweifend vom Kern-Thema entickelt hat, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben