Hallo nach Bremen!
Hallo an Alle!
Ich habe soeben die folgende Email nach Bremen versendet (die jetzt schon 3 x gelesen wurde - "read"-Bestätigung):
-------- Originalnachricht --------
Betreff: Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Warum jetzt Internet?
Datum: 10.12.2015 19:03
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft,
hiermit appelliere ich an Sie: Bitte stimmen Sie dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zu!
Es hat keine Eile damit. Es ist nicht notwendig!
Es tut nicht Not, den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dieser Eile noch weiter auszudehnen und die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger weiter einzuschränken.
Bitte nehmen Sie sich Zeit zum Lesen, Zuhören und überlegten Handeln.
Sie gaben auf eine Petition zur Abschaffung der Zwangsabgabe auf Wohnungen für den Rundfunk (sogenannter "Rundfunkbeitrag") folgende Antworten, die ich hier kurz etwas kommentiere. (mit < gekennzeichnet)
Im Anhang sende ich Ihnen meinen "Offener Brief vom 22.11.2015- Keine Zustimmung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Wohnungssteuer für Rundfunk stoppen und Rundfunkfinanzierung reformieren!"
Bericht des Petitionsausschusses Nr. 1 vom 11. September 2015 der Bremische Bürgerschaft Drucksache 19/63 Eingabe Nr.: L 18/343
Gegenstand: Abschaffung der Rundfunkbeiträge
Begründung:
Der Petent verlangt die Abschaffung des Rundfunkbeitrages. Es handle sich um eine Zwangsgebühr, die von allen Wohnungsinhabern zu zahlen sei, unabhängig davon, ob das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überhaupt in Anspruch genommen werde.
Der Petitionsausschuss hat zum dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Chefs der Senatskanzlei eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:
Nach der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung zahlt jeder Haushalt pauschal einen Beitrag dafür, dass er die Möglichkeit hat, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch zu nehmen. < Das ist ungerecht, steht dem Europäischen Recht und dem deutschen Verfassungsrecht entgegen, verstößt gegen Grundrechte auf Persönlichkeit, Eigentum, Gewissen, Religion, Beruf, - das Sozialstaatsprinzip, Eigentumsrechte,.
Die Neuregelung war erforderlich, weil das alte Gebührensystem keine gerechte Zahlweise mehr gewährleisten konnte. < Falsch. Es gab keine Notwendigkeit für DIESE ungerechte, verfassungsbrechende Neuregelung.
Die neuen Medien, mit denen Rundfunkleistungen in Anspruch genommen werden können, wurden darin nicht angemessen berücksichtigt. < Neue Medien sind neue Medien sind neue Medien - und NICHT Rundfunk (und auch nicht "presseähnlich").
Viele Geräte, die in Haushalten vorhanden sind, eröffnen vielfältige multimediale Anwendungen und Wege, über die die Rundfunkanstalten ihre Angebote präsentieren. < Das ist schon seit über 100 Jahren so, dass es in Haushalten Radios gibt (s.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Erfindung_des_Radios), über die die Rundfunkanstalten ihre Angebote präsentieren können.
Deshalb wird es auch in der Zukunft nicht möglich sein, darauf abzustellen, wer welche Angebote nutzt. < Falsch. Möglich ist es, wenn gewollt. Ob es notwendig ist, bleibt fraglich, Was notwendig und gewollt ist, muss geklärt werden.
Das neue System der Rundfunkfinanzierung geht davon aus, dass sich jeder Haushalt in Deutschland pauschal an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen muss, weil letztlich auch alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. < Wenn alle profitieren, müssen auch alle nach ihrer Leistungsfähigkeit bezahlen (= Steuer).
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt wesentlich zur Meinungsbildung in der Bevölkerung bei und leistet wichtige Beiträge für die Kultur, die Demokratie, die Urteilskraft und die Erwerbsbedingungen in unserer Gesellschaft. < Das machen auch andere durch Presse, Rundfunk. neue Medien, Kultureinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Parteien, Unternehmen, Initiativen und Bürgerbewegungen etc. WAS meinen Sie eigentlich mit dem "wichtigen Beitrag für die Erwerbsbedingungen in unserer Gesellschaft"? Sagen Sie nicht "Es geht Ihnen um die Arbeitsplätze bei Radio Bremen!"
Daran nehmen die einzelnen Bürgerinnen und Bürger auch dann teil, wenn sie die Rundfunknutzung ablehnen oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur in geringem Maße nutzen. < Logisch, denn die Menschen bilden sich, informieren sich, machen und genießen Kunst, sind politisch aktiv, engagieren sich in unserer Gesellschaft für Einzelne und die Gemeinschaft, sie leben, arbeiten und lieben und weinen und sterben. Logisch!
Mittlerweile wurde die Rundfunkbeitragspflicht in mehreren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und auch von zwei Landesverfassungsgerichten für verfassungsgemäß erklärt. < Das macht die Zwangsabgabe aber nicht gerecht und rechtstreu nach Verfassung und EU-Recht.
Beide Landesverfassungsgerichte haben festgestellt, der Rundfunkbeitrag sei für die grundsätzlich unbeschränkte Möglichkeit des Rundfunkempfangs zu zahlen. < Die Gerichte widersprechen sich damit selbst, denn eine Zahlung ist eine Einschränkung. Und auch widersprechen sie damit dem finanzverfassungsrechtlich definierten Begriff des Beitrags als Entgelt für einen materiellen Vorteil.
Damit haben sie das Beitragsmodell insgesamt bestätigt. < Ohne EU-rechtliche Prüfung und ohne verfassungskonforme Auslegung.
Danach ist der Rundfunkbeitrag nicht für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten oder für den tatsächlichen Empfang zu zahlen, sondern für die bloße Möglichkeit, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu empfangen. < Eine bloße Möglichkeit ist kein materieller Vorteil, der durch ein Entgelt ausgeglichen werden kann. Die voraussetzungslose Zwangsabgabepflicht ist eine Steuer.
Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich nicht um eine Steuer. < Jedenfalls handelt es sich nicht um eine rechtmäßige Steuer, aber um eine Zwangsabgabe mit Zwecksteuercharakter und nicht um einen Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne.
Steuern sind Geldleistungen, die zur Erzielung von Einnahmen für das Gemeinwesen dienen und denen keine Gegenleistung gegenübersteht. < Und genau das ist die Zwangsabgabe: Eine Einnahme für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Teil des Gemeinwesens und zum Nutzen der Allgemeinheit und ohne individuell zurechenbare Gegenleistung.
Ein Beitrag ist ein Entgelt für eine staatliche Leistung. < Ein Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne ist ein Entgelt für öffentliche (staatliche?) Leistungen.
Er wird für einen möglichen Vorteil erhoben. < Der Beitrag wird Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne aus Austausch für einen individuell zurechenbaren materiellen Vorteil erhoben.
Die Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist nach der Rechtsprechung die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote. < Es ist eine Fiktion, eine Deutung, eine immaterielle Erfindung und nicht logisch, dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme eine Gegenleistung sei. Eine Leistung ist materiell, real, wirklichkeitsbildend und lebenswirksam und kann nicht behauptet werden.
Entgegen der Auffassung des Petenten stößt das vielfältige Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei einem großen Teil der Bevölkerung auf Akzeptanz. < Bloße Behauptung nicht bewiesen. Groß ist relativ und Akzeptanz individuelle interpretierbar. Und welche Bevölkerung ist gemeint?
Die ARD hat seit vielen Jahren einen Marktanteil von rund 28 %, das ZDF von 12,8 %. < Was sollen diese Zahlen? Woher stammen sie? Hier geht es offenbar um Fernsehen als Teil des Rundfunks. Es gibt keinen Bezug zu Radio und den neuen Medien, für die aber die Zwangsabgabe erhoben wird. Und wenn 40 % der Bevölkerung (nach diesen Zahlen) ARD und ZDF gucken wollen, sollten diese 40 % bezahlen und nicht 100%! .
Zur weiteren Begründung wird auf die dem Petenten bekannte Stellungnahme des Chefs der Senatskanzlei Bezug genommen. Der Petitionsausschuss schließt sich diesen Ausführungen in vollem Umfang an. < Ich kenne die Stellungnahme nicht.
Fazit: Die Umstellung von freiwilliger Gebühr (die bereits damals ein Beitrag war, da das Bereithalten des Gerätes für den Rundfunkempfang als (imaginärer, materieller) Vorteil entgolten wurde) auf Zwangsabgabe mit Steuercharakter ist nur damit zu begründen, dass Alle bezahlen sollen, da Alle einen Nutzen haben (könnten). Dies ist aber durch die Wohnungssteuer nur gegen Verfassungsrecht möglich. Es gibt keine gerechte (soziale) Staffelung. Ein Armutsrentner oder Student ohne Bafög muss genauso viel zahlen, wie ein Haushalt mit einem Ehepaar mit Abgeordnetenbezüge oder Richtergehältern oder Intendantenpension oder Fußballprofis oder Schlagersänger oder Fernsehmoderatoren oder andere Mitglieder der Oberschicht, die im Übrigen auch noch mehr vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren, als die Unterschicht. Aber das ist Politik! Alles andere sind potentielle Möglichkeiten der Nutzungsmöglichkeit der Undenkbarkeitserfindungsgabe.
Bitte beachten Sie das angefügte Dokument.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen aus Ostbrandenburg
Michael <Name>
<PLZ> <Ort>
Diese Email geht an u. a. Email-Adressaten. Bitte leiten Sie diese Email auch an die Abgeordneten Jens Eckhoff (CDU), Prof. Dr. Hauke Hilz (FDP), Bernd-Albert Ravens (parteilos), Detlef Scharf (CDU), Heiko Strohmann (CDU), Björn Tschöpe (SPD) und Holger Welt (SPD) weiter, da mir die Email-Adressen fehlen. Danke sehr!
***
Der Anhang geht auch gleich mal nach MeckPomm, RLP, Sachsn und SachsnAnhlt.
Brandnbrg + Bln sind schon einmal gemailt worden.
Verstärkungen durch Wiederholungen etc sind immer willkommen.
Es fehlen dann also noch HH, SH, NRWF, BaWü, Beiern, Thüring, Hessn, NiedrSachsn und ?
Also: Wer mit machen will kann... Denn es stellt sich die Frage: Warum jetzt auch das Internet?
Zitat:
https://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2015.html :" ...03.12.2015 Die Ministerpräsidenten haben den Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, der das digitale Jugendangebot von ARD und ZDF ermöglicht, sofern die Landesparlamente zustimmen.
Es soll sich dabei um ein reines Internetangebot handeln, kein Radio- oder Fernsehsender im klassischen Sinn. Durch den Internetdatenverkehr wäre dann auch einwandfrei feststellbar, wer dieses Angebot wirklich in Anspruch nimmt. Damit könnte der Vorteil der Inanspruchnahme ganz exakt bestimmt und abgegolten werden und man müsste nicht die Fiktion von Wohnungen und Betriebsstätten konstruieren...."
Danke für Euren Einsatz!
mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
***Edit "Bürger":
Mail-Adressen aus rechtlichen Gründen vorsorglich entfernt.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Beachtung.