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Autor Thema: Angelegenheit wird als geklärt betrachtet  (Gelesen 5877 mal)

C
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Angelegenheit wird als geklärt betrachtet
Autor: 20. November 2015, 10:30
Hallo,

Person A wehrt sich seit 2013 gegen die Zahlung der Rundfunkgebühren und hat schon diverse Antwortschreiben, die im Netz kursieren an den Beitragsservice geschrieben. Heut hat Person A einen Brief bekommen:

Zitat
Sehr geehrte Person A,

Sie wenden sich erneut gegen unsere Forderung. Wir verweisen hierzu auf unsere Mitteilungen vom 30.09.14, 04.12.14 und 10.08.15. ( Standardschreiben vom Beitragsservice...Sie wenden sich gegen die Anmeldung Ihrer Wohnung...., dass Sie keinen Vertrag unterschrieben haben. Die Beitragspflicht wird nicht durch Vertragsunterzeichnung, sondern durch gesetzliche Regelung...).

Mit den Ausführungen in unseren Mitteilungen sehen wir die Angelegenheit als geklärt an und bitten um Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten werden.

Beachten Sie den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einen offenen Betrag von XXX .auf. Bitte überweisen Sie den Betrag auf unser Konto.

Was kann Person A jetzt noch tun?

Soll Person A nochmal Widerspruch einlegen?
Oder braucht Person A einen Anwalt?

Grüsse

CeBe


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Re: Angelegenheit wird als geklärt betrachtet
#1: 22. November 2015, 03:08
Person A wehrt sich seit 2013 gegen die Zahlung der Rundfunkgebühren und hat schon diverse Antwortschreiben, die im Netz kursieren an den Beitragsservice geschrieben.
"Antwortschreiben" auf welche Art von Schreiben hin?
Diverse Schreiben, die "im Netz kursieren" sind auch mit "diverser Vorsicht" zu genießen... siehe u.a. auch unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


Hat denn Person A überhaupt schon einen oder mehrere FestsetzungsBESCHEID/e erhalten...?
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

...und gegen diese/n dann Widerspruch eingelegt?
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

...und dann eines oder mehrere der oben zitierten bzw. erwähnten Antwortschreiben von ARD-ZDF-GEZ erhalten?

...oder womöglich gar schon einen rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID erhalten?
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423


Oder war das bisher alles nur "Geplänkel" auf "nicht-rechtsverbindlicher" Ebene?


Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine derlei allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.


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C
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Re: Angelegenheit wird als geklärt betrachtet
#2: 22. November 2015, 11:36
Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Person A hat bisher 2 Festsetzungbescheide, eine Mahnung, Ankündigung zur Vollstreckung und das "übliche" Standardschreiben vom Beitragsservice als Antwort erhalten:
Zitat
Sehr geehrte ....., vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie wenden sich gegen den Rundfunkstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dass er verfassungswidrig sei. 

Person A hat sich im Netz informiert und wie auf der Seite hier beschrieben, immer Widerspruch sowie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eingelegt.

Dies hat Person A sowohl an den Bayrischen Rundfunk als auch an den Beitragsservice in Köln geschickt.

Einen Widerspruchsbescheid hat Person A jedoch noch nicht erhalten.

Im letzten Brief vom Beitragsservice (siehe Anhang, August) wird die Sache als geklärt abgehakt.
Daraufhin hat Person A wieder Einspruch eingelegt.

Am 17.11.2015 bekam Person A den Brief im Anhang.

Soll Person A ein Schreiben verfassen, dass der Widerspruch noch nicht bearbeitet wurde?

Grüße

CeBe


Edit "Bürger":
Anonymisierung der Dokumente musste leider noch ergänzt werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, insbes. auch nicht öffentliche Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.
Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Re: Angelegenheit wird als geklärt betrachtet
#3: 22. November 2015, 19:17
Person A hat bisher 2 Festsetzungbescheide, eine Mahnung, Ankündigung zur Vollstreckung und das "übliche" Standardschreiben vom Beitragsservice als Antwort erhalten [...]
...handelt es sich bei der "Ankündigung zur Vollstreckung" um ein der "Mahnung"
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
folgendes Schreiben von ARD-ZDF-GEZ
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

...oder bereits um eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung von der örtlichen Vollstreckungsstelle?
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837



Person A hat sich im Netz informiert und wie auf der Seite hier beschrieben, immer Widerspruch sowie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eingelegt.
Dies hat Person A sowohl an den Bayrischen Rundfunk als auch an den Beitragsservice in Köln geschickt.
...sollte i.O. sein.

Einen Widerspruchsbescheid hat Person A jedoch noch nicht erhalten.
...kein Einzelfall ;)

Soll Person A ein Schreiben verfassen, dass der Widerspruch noch nicht bearbeitet wurde?
Ob sie es "soll", wird hier niemand vorgeben können oder wollen...
...aber sie könnte ;)

Sofern es sich bei o.g. "Ankündigung zur Vollstreckung" noch nicht um ein Schreiben der örtlichen Vollzugsstelle handelt, könnte dann wohl ggf. eine Antwort fabuliert werden aus einer Kombination der Beispiele unter

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

sowie

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
bzw.
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836


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Re: Angelegenheit wird als geklärt betrachtet
#4: 22. November 2015, 22:18
Bei den Ankündigung zur Vollstreckung handelt es um
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Nachdem Person A Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf Aussetzung auf Vollziehung  gestellt wurde, kam kein weiterer Vollstreckungsbescheid mehr.

Person A wird dann ein Schreiben laut der genannten Beispiele verfassen.

Danke


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Re: Angelegenheit wird als geklärt betrachtet
#5: 08. Dezember 2015, 13:37
Update:

Person A hat am 23.11. 2015 Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu dem erhaltenen Brief eingelegt. Den Rückschein hat Person A noch nicht erhalten.

Aber einen weiteren Festsetzungsbescheid direkt vom Bayrischen Rundfunk ohne dass auf den letzten Widerspruch eingegangen wird.

Weiterhin wird Person A mitgeteilt, dass dieser Bescheid ein vollstreckbarer Titel ist und die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben ist.

Außerdem wurde für die vorangegengenen Bescheide am 01.12.2015 die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Sofern Person A den offenen Betrag sofort überweist, könnten künftige Vollstreckungsmaßnahmen vermieden werden.

Person A wird wieder Widerspruch einlegen und eine Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Wie sollte Person A jetzt auf die Einleitung der Zwangsvollstreckung reagieren?


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Re: Angelegenheit wird als geklärt betrachtet
#6: 09. Dezember 2015, 00:57
Person A wird wieder Widerspruch einlegen und eine Aussetzung der Vollziehung beantragen.
...hierbei bitte auch die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite beachten - ggf. auch noch als Dokument einstellen zwecks öffentlicher Beurteilung.
Meines Wissens besteht in Bayern eine Art "fakultatives" Widerspruchsverfahren, d.h. u.U. könnte mglw. direkt geklagt werden - was ja aber nicht zwingend die bessere Lösung sein muss ;)
Eventuell könnte dies aber auch in Zusammenhang stehen mit der Einleitung der Vollstreckung trotz bisheriger Widersprüche incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Wiederum muss das auch nicht in besonderem Zusammenhang mit der Regelung in Bayern stehen, denn solcherlei Vollstreckungen trotz Widerspruch/ Vollstreckungen ohne WiderspruchsBESCHEID scheinen ja auch in anderne Bundesländern üblich zu sein.


Wie sollte Person A jetzt auf die Einleitung der Zwangsvollstreckung reagieren?


Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Festsetzungsbescheid "Zwangsvollstreckung eingeleitet" " o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse... wie u.a. auch

3. Festsetzungsbescheid + Hinweis über bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15204.msg101295.html#msg101295

Diesbezügliche Hinweise gibt es nunmehr auch unter dem einschlägigen Beitrag
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


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...und bitte auch nur bzgl. des Kern-Themas dieses Threads, welches da lautet
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Re: Angelegenheit wird als geklärt betrachtet
#7: 09. Dezember 2015, 10:36
Guten Morgen,

danke für die schnelle Antwort.

Anbei die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Schreibens.

Dort kann Widerspruch oder direkt Klage eingereicht werden.


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Re: Angelegenheit wird als geklärt betrachtet
#8: 09. Dezember 2015, 17:31
Stichwort: Bayern

Lesehinweis

Grundlagenbescheid, Säumnisgebühren & Tübingen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16274.msg107893.html#msg107893


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