Update:
Person A hat am 23.11. 2015 Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu dem erhaltenen Brief eingelegt. Den Rückschein hat Person A noch nicht erhalten.
Aber einen weiteren Festsetzungsbescheid direkt vom Bayrischen Rundfunk ohne dass auf den letzten Widerspruch eingegangen wird.
Weiterhin wird Person A mitgeteilt, dass dieser Bescheid ein vollstreckbarer Titel ist und die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben ist.
Außerdem wurde für die vorangegengenen Bescheide am 01.12.2015 die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Sofern Person A den offenen Betrag sofort überweist, könnten künftige Vollstreckungsmaßnahmen vermieden werden.
Person A wird wieder Widerspruch einlegen und eine Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Wie sollte Person A jetzt auf die Einleitung der Zwangsvollstreckung reagieren?
Edit "Bürger":
Dokument musste leider noch anonymisiert werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.