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Widersprüche wurden ignoriert - Ankündigung der Zwangsvollstreckung

Begonnen von Shintoist, 14. September 2015, 15:16

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Shintoist

Guten Tag,
nachdem Person A nun bereits mehrere Beitragsbescheide/Festsetzungsbescheide erhalten und jedes mal fristgerecht Widerspruch eingereicht hat, kam nun ein Brief von der Finanzbehörde - Kasse.Hamburg mit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Auf die Widersprüche wurde nicht reagiert, außer mit einem Informationsschreiben.

Person A stellt sich auch nach durchforsten des Forums folgende Fragen:

Wie ist nun weiter vorzugehen/reagieren auf die Ankündigung der Zwangsvollstreckung?

Ist es nun an der Zeit den Forderungen mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt" nach zu kommen?

VG

AkiThePope


Bürger

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgibig die Suchfunktion des Forums nutzen, welche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse liefert... so z.B. auch

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html

aktuell u.a. auch
Alle Fristen eingehalten, Widersprüche eingelegt, jetzt Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15271.msg105189.html#msg105189

zu finden aber auch u.a. in einschlägigen Threads wie diesen

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
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