Liebe Mitstreiter,
folgender fiktiver Fall:
Maria Mustermann hat am 2.7. den ersten offiziellen Festsetzungsbescheid erhalten.
Gegen diesen wurde fristgemäß Widerspruch eingelegt.
Am 4.8. fuhr Maria (im Folgenden M. genannt) in den Urlaub.
Als sie am 2.9. wiederkam, lagen zwei Briefe im Briefkasten:
1. ein weiterer Festsetzungsbescheid, datiert von der Landesrundfunkanstalt (SWR) auf den 1.8. (das war ein Samstag und bis zur Abreise am 4.8. lag der nicht im Briefkasten), sowie
2. ein Antwortschreiben vom Beitragsservice auf den Widerspruch.
Dieses Antwortschreiben bestand aber nur aus vorgefertigten Textbausteinen und bezieht sich inhaltlich zum großen Teil nicht auf den Widerspruch von M. In dem Schreiben vom BS wird auch der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, den M. mit ihrem Widerspruch stellte, abgelehnt. Das Schreiben enthält jedoch keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung.
Am 5.9. lag nun wieder ein Brief vom SWR im Briefkasten. Jetzt wird M. die Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Einholen einer Kontoauskunft usw. angedroht (längere Liste von Maßnahmen, die angedroht werden), und bis zum 15.9. Zeit gegeben, die Forderungen noch zu begleichen.
Wie soll M. reagieren?
Es kann doch nicht sein, dass die Zwangsvollstreckung beginnt, obwohl man keinen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid hat!
Wie kann man sich gegen sowas noch wehren?
Das scheint grad die neue Masche des BS und der LRA zu sein: die Leute mit Briefen zuballern, auf die Schreiben nicht reagieren, sondern mit der Tagesordnung fortfahren, keine rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide zu schicken, damit man nicht Klagen kann.
Was tun? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße, blueday
Edit "Bürger":
Der leichteren/ schnelleren Erfassbarkeit wegen gegliedert und wichtige Stellen hervorgehoben.