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Autor Thema: dringend: Ankündigung d. Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid, was tun?  (Gelesen 3880 mal)

b
  • Beiträge: 5
Liebe Mitstreiter,

folgender fiktiver Fall:

Maria Mustermann hat am 2.7. den ersten offiziellen Festsetzungsbescheid erhalten.
Gegen diesen wurde fristgemäß Widerspruch eingelegt.

Am 4.8. fuhr Maria (im Folgenden M. genannt) in den Urlaub.

Als sie am 2.9. wiederkam, lagen zwei Briefe im Briefkasten:
1. ein weiterer Festsetzungsbescheid, datiert von der Landesrundfunkanstalt (SWR) auf den 1.8. (das war ein Samstag und bis zur Abreise am 4.8. lag der nicht im Briefkasten), sowie
2. ein Antwortschreiben vom Beitragsservice auf den Widerspruch.
Dieses Antwortschreiben bestand aber nur aus vorgefertigten Textbausteinen und bezieht sich inhaltlich zum großen Teil nicht auf den Widerspruch von M. In dem Schreiben vom BS wird auch der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, den M. mit ihrem Widerspruch stellte, abgelehnt. Das Schreiben enthält jedoch keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung.

Am 5.9. lag nun wieder ein Brief vom SWR im Briefkasten. Jetzt wird M. die Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Einholen einer Kontoauskunft usw. angedroht (längere Liste von Maßnahmen, die angedroht werden), und bis zum 15.9. Zeit gegeben, die Forderungen noch zu begleichen.

Wie soll M. reagieren?
Es kann doch nicht sein, dass die Zwangsvollstreckung beginnt, obwohl man keinen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid hat!
Wie kann man sich gegen sowas noch wehren?

Das scheint grad die neue Masche des BS und der LRA zu sein: die Leute mit Briefen zuballern, auf die Schreiben nicht reagieren, sondern mit der Tagesordnung fortfahren, keine rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide zu schicken, damit man nicht Klagen kann.

Was tun? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße, blueday


Edit "Bürger":
Der leichteren/ schnelleren Erfassbarkeit wegen gegliedert und wichtige Stellen hervorgehoben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2015, 00:45 von Bürger«

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Als erstes wäre aber zu prüfen, ob die Zwangsvollstreckung tatsächlich bereits den Zeitraum des ersten FestsetzungsBESCHEIDs umfasst - oder mlw. einen früheren, der evtl. nicht zugestellt wurde.
Mir erscheint der Abstand zwischen erstem FestsetzungsBESCHEID und Vollstreckung nämlich ungewöhnlich kurz...


Dass trotz seit Monaten ausstehenden WiderspruchsBESCHEIDs dennoch vollstreckt werden will, ist keine Neuigkeit und im Forum bereits mehrfach ausgiebig behandelt.

Bei Erstellung neuer Beiträge bitte immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse wie z.B.

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich auch der Eintrag
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838



Da der mit dem Widerspruch gestellte Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" abgelehnt wurde, biebe ggf. nur noch ein beim zuständigen Verwaltungsgericht zu stellender Antrag auf "Eilrechtsschutz". Dazu müsste aber wohl sichergestellt sein, dass
a) die Vollstreckung tatsächlich den widersprochenen FestsetzungsBESCHEID betrifft
b) die Vollstreckung akut droht (eine "Ankündigung" wäre da mglw. noch zu früh)




Ungeachtet dessen sollte M. gegen den neuerlichen FestsetzungsBESCHEID wohl besser umgehend fristwahrend und nachweislich (d.h. z.B. per FAX vorab mit Sendeprotokoll) Widerspruch einzulegen - ebenfalls wieder mit Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (z.B. "weil ich mir die Zahlung des Betrags nicht leisten kann")...
...ggf. auch erstmal ohne weitere Begründung - notfalls mit Bezug auf die Begründungen im vorhergehenden Widerspruch.

Ergänzen könnte M. dies ggf. noch mit einem Satz ähnlich:
Zitat
Zudem fordere ich Sie hiermit auf, von zukünftigen weiteren Festsetzungen abzusehen, solange nicht abschließend über meine bereits eingelegten Widersprüche in der Hauptsache entschieden worden ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2015, 20:41 von Bürger«
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Möglicherweise hatte ich - durch den Thread Titel "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" irritiert - fehlinterpretiert, dass es sich um eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" der örtlichen Vollzugsstelle handelt.

Am 5.9. lag nun wieder ein Brief vom SWR im Briefkasten. Jetzt wird M. die Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Einholen einer Kontoauskunft usw. angedroht (längere Liste von Maßnahmen, die angedroht werden), und bis zum 15.9. Zeit gegeben, die Forderungen noch zu begleichen.

..sofern es sich (noch) um einen Brief der Landesrundfunkanstalt handelt (hier fiktiver "SWR"), wären eventuelle fiktive Handlungsoptionen unter einschlägigen Threads zu finden wie diesen:

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

wobei wohl die "2. Mahnung" in Form eines als "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" übertitelten Schreibens von der Landesrundfunkanstalt seit einigen Monaten gar nicht mehr existiert, es sich also beim Schreiben des Eingangsthreads vermutlich um eine "Mahnung" handeln dürfte.

Bitte *immer* die Begrifflichkeiten präzise verwenden - und möglichst *immer* auch den Betreff des jeweiligen Schreibens korrekt wiedergeben...


Da das Thema "Vollstreckung/ Mahnung trotz Widerspruch" bzw. "Vollstreckung/ Mahnung ohne WiderspruchsBESCHEID" wie oben bereits dargelegt im Forum schon ausgiebig und mehrfach behandelt ist, Mehrfachdiskussionen allgemeiner Grundsatzfragen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2015, 18:02 von Bürger«
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