Demokratische Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung oder genau das Gegenteil?
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:
http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_rundfunk_2015.pdf Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
Gerade genau das Gegenteil der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung wird mit dem Finanzierungszwang einer vorgesetzten und vom Staat über die Räte und die KEF kontrollieren Medienoption bezweckt.
Die freien Medienoptionen werden durch zwangsfinanzierte Medien verdrängt. Der Bürger soll die Meinung der staatsnahen Sender annehmen, die als Bühne der Politiker dienen. Es geht schlicht um Beeinflussung der Massen. Eine freie und individuelle Meinungsbildung wird so verhindert.
Die angebliche demokratische Teilhabe gegen den Willen ist nicht demokratisch. Sie untergräbt die Handlungsfreiheit und die individuelle Meinungsäußerung durch Nichtteilnahme. Eine andere Meinung wird gerade bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht zugelassen und zensiert, auch durch Auswahl, Auslassung, Veränderung des Zusammenhangs oder schlichtes Umformulieren.
Daher seien grundsätzlich die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option
nicht an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen, um eine freie und individuelle Meinungsbildung zu ermöglichen.
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