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Autor Thema: Demokratische Teilhabe am Prozess oder genau das Gegenteil?  (Gelesen 6223 mal)

V
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Demokratische Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung oder genau das Gegenteil?


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:
http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_rundfunk_2015.pdf

Zitat
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.

Gerade genau das Gegenteil der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung wird mit dem Finanzierungszwang einer vorgesetzten und vom Staat über die Räte und die KEF kontrollieren Medienoption bezweckt.

Die freien Medienoptionen werden durch zwangsfinanzierte Medien verdrängt. Der Bürger soll die Meinung der staatsnahen Sender annehmen, die als Bühne der Politiker dienen. Es geht schlicht um Beeinflussung der Massen. Eine freie und individuelle Meinungsbildung wird so verhindert.

Die angebliche demokratische Teilhabe gegen den Willen ist nicht demokratisch. Sie untergräbt die Handlungsfreiheit und die individuelle Meinungsäußerung durch Nichtteilnahme. Eine andere Meinung wird gerade bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht zugelassen und zensiert, auch durch Auswahl, Auslassung, Veränderung des Zusammenhangs oder schlichtes Umformulieren.

Daher seien grundsätzlich die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option nicht an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen, um eine freie und individuelle Meinungsbildung zu ermöglichen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2015, 20:50 von Viktor7«

C
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Der ÖRR könnte die Meinungsbildung ausgewogener machen, wenn er ergänzend zu den anderen Medien fungierte.
Das setzt voraus, daß sich die Informationsprogramme auf das Kerngeschäft konzentrieren (Nachrichten) und keine Bühne für Politiker bieten.

So wie es jetzt ist, ist der ÖRR omnipräsent. Die freie Meinungsbildung wird dadurch sehr stark beeinflußt.
Kein anderes Medium hat einen so großen Einfluß auf die Bevölkerung wie der ÖRR.
Das wäre ok, wenn man davon ausgeht, das der ÖRR für unsere Gesellschaft das Beste, das einzig Wahre ist.

Aber eine freie Meinungsbildung hat etwas mit Gleichgewicht der Medien zu tun und nicht mit aufdrängen.
Die Zwangsfinanzierung der gesamten Programme des ÖRR trägt ihren Teil dazu bei und läßt diesen
Gigantischen Apparat in seiner quasi Monopolstellung erst funktionieren.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Daher seien grundsätzlich die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option nicht an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen, um eine freie und individuelle Meinungsbildung zu ermöglichen.
Nur wie will man denn da eine handfeste wasserdichte Abgrenzung bewerkstelligen.
Nichtnutzer ist doch sehr vage daher geholt , maximal relativ und leider dehnbar wie billiger Gummi.
Sorry , da kann man noch so viel Feuer und Ehrenwertes darbieten , nachweisen kann man letzten Endes doch nichts.
Was ist denn dann mit denjenigen , welche eh kaum Zeit für die Glotze haben und sich dann einmal im Jahr auf einen ÖRR-Sender verirren. Sehr vielen ist die Glotze eh nur eine letzte Ausflucht , wenn sie wirklich mal nichts besseres mit sich anzufangen wissen.
Das alles sind doch auch potentielle Nichtnutzer , denen ist es völlig schnuppe welcher Müll gerade zur Ablenkung läuft. Ein Fehlen der ÖRR-Bezahlsender würde den wenigsten auffallen , Hauptsache die Glotze flimmert.
Das ständige Bemühen der Nichtnutzung ist m.E. irgendwie nicht zielführend und mit starker Tendenz Richtung Sackgasse angehaucht.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2015, 21:34 von mickschecker«
You can win if you want

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Der ÖRR könnte die Meinungsbildung ausgewogener machen, wenn er ergänzend zu den anderen Medien fungierte.
Das setzt voraus, daß sich die Informationsprogramme auf das Kerngeschäft konzentrieren (Nachrichten) und keine Bühne für Politiker bieten.
Vermutung:
Es wird sich eh noch alles erheblich ändern; wirklich frei empfangbar für den Bürger bleiben künftig nur noch Nachrichtensendungen und einige wenige Kulturbeiträge, dieses wohl sogar quer durch alle Sender. Der Rest ist künftig Pay-TV, was auch dadurch realisiert werden wird, daß DVB-T2 mit keinem derzeitigen Standard mehr kompatibel ist. Es bedarf mit DVB T2 eines neuen Fernsehgerätes; freilich darf jeder davon ausgehen, daß die Käufer registriert werden.


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I
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Daher seien grundsätzlich die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option nicht an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen, um eine freie und individuelle Meinungsbildung zu ermöglichen.

Wie kann man davon ausgehen, dass der örR einer freien und individuellen Meinungsbildung zuträglich ist, wenn sich der örR nicht öffentlich bei dieser Klageflut und Ablehnung in Frage stellt und es in einer ach so tollen Talkshow im ARD oder ZDF diskutiert wird?


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Daher seien grundsätzlich die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option nicht an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen, um eine freie und individuelle Meinungsbildung zu ermöglichen.
Nur wie will man denn da eine handfeste wasserdichte Abgrenzung bewerkstelligen.
Nichtnutzer ist doch sehr vage daher geholt , maximal relativ und leider dehnbar wie billiger Gummi.
Sorry , da kann man noch so viel Feuer und Ehrenwertes darbieten , nachweisen kann man letzten Endes doch nichts.
...

Der ö.-r. Rundfunk drängelt sich mit seiner Meinung auf und will noch dafür Geld sehen.

Warum sollte der Bürger, der sich aus weniger manipulativen Quellen unterrichtet, etwas nachweisen müssen?

Muss sich etwa jeder Bürger rechtfertigen, wenn er keine Zeitung X liest, sich dafür aus Y, Z, … informiert oder lieber eine Liveunterhaltung vorzieht?

Genau das zeichnet die freie, individuelle demokratische Teilhabe an Meinungsbildung aus, dass niemand zu einer Option finanziell gezwungen wird. Wir reden hier nur von einer Medienoption unter vielen, sie ist nicht Lebensnotwendig. Die Option ist nur für die Politiker wichtig, weil sie damit das Volk nach Belieben beeinflussen wollen.

Günstige technische Möglichkeiten der Nutzungserfassung gibt es nicht seit heute, wenn eine Unterschrift bei der Steuererklärung nicht ausreichen sollte.


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Daher seien grundsätzlich die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option nicht an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen, um eine freie und individuelle Meinungsbildung zu ermöglichen.

Wie kann man davon ausgehen, dass der örR einer freien und individuellen Meinungsbildung zuträglich ist, wenn sich der örR nicht öffentlich bei dieser Klageflut und Ablehnung in Frage stellt und es in einer ach so tollen Talkshow im ARD oder ZDF diskutiert wird?

Ist er natürlich nicht. Hier ein nächstes Beispiel der Manipulation:

Das Wahrheitsministerium ARD entlarvt sich selbst - Meinungsmanipulation pur


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Die Öffentlichkeit sind wir doch alle.

Warum sollen wir ohne die ö.-r. Option nicht an der demokratischen Teilhabe der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung teilnehmen können? Kann sein, dass die Feststellung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Unsinn ist?


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Zitat
Es gibt auch entgegen der Ansicht des Klägers keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach es möglich sein müsse, einer gesetzlich geregelten Abgabe „auszuweichen“.

Wie wär's denn mit Art. 1 GG? Diese Abgabe ist derart sittenwidrig, dass man ruhig mal den Art. 1 Absatz 1 Satz 1 GG bemühen darf. Aber den kennen Verwaltungsrichter nicht. Hauptsache, der öffentlich-rechtliche Rundfunk kommt zu seinem Recht.


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Zitat
Es gibt auch entgegen der Ansicht des Klägers keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach es möglich sein müsse, einer gesetzlich geregelten Abgabe „auszuweichen“.

Wie wär's denn mit Art. 1 GG? Diese Abgabe ist derart sittenwidrig, dass man ruhig mal den Art. 1 Absatz 1 Satz 1 GG bemühen darf. Aber den kennen Verwaltungsrichter nicht. Hauptsache, der öffentlich-rechtliche Rundfunk kommt zu seinem Recht.

Vollkommen richtig Knax, diesen und die anderen Grundgesetze kennen die Verwaltungsrichter nicht:

- Würde des Menschen nach Artikel 1 Grundgesetz (von Dir erwähnt)

- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz,

- Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer und damit ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG,

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz,

...


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S
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Die erfinden und verbreiten immer mehr wohlklingenden, aber irrige Floskeln, um die Zwangsabgabe zu rechtfertigen: "Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung", "Informationsgesellschaft", "Beitragsservice", "Demokratieabgabe", "Solidaritätsbeitrag", usw.


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Die erfinden und verbreiten immer mehr wohlklingenden, aber irrige Floskeln, um die Zwangsabgabe zu rechtfertigen: "Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung", "Informationsgesellschaft", "Beitragsservice", "Demokratieabgabe", "Solidaritätsbeitrag", usw.

Hier scheint der Artikel 20 des Grundgesetzes in Frage zu kommen:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Nichts anderes bewerkstelligen die Richter durch ihre irrigen Floskeln und Urteile. Sie schaffen die demokratische Grundordnung ab.


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