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Autor Thema: Zahlungsaufforderung v. Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde (trotz Widerspruch)  (Gelesen 6096 mal)

C
  • Beiträge: 2
Guten Tag,

Person A hat bisher 2 Beitragsbescheiden widersprochen und jeweils einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beigefügt.
Unterschrieben von Zeuge B und versandt als Einschreiben an die zuständige Rundfunkbehörde.
Eine Reaktion gab es bisher zu beiden Widersprüchen/Anträgen nicht.

Nun erhielt Person A eine "Zahlungsaufforderung" von der zuständigen Kreiskasse. Adressiert an Person A und mit dem Gläubiger "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Gebeten wurde die Kreiskasse um Amtshilfe zur Vollstreckung der bezeichneten Forderungen.

Person A hat bereits seit längerem damit gerechnet eben jene Zahlungsaufforderung zu erhalten.
Nun hat Person A aber bereits gelesen, dass der Beitragsservice nicht als Gläubiger fungieren kann.

So stellt sich nun folgende Frage:
a) Sollte Person A sich schriftlich an die Kreiskasse wenden, mit dem Hinweis auf fehlende Vollstreckungsvoraussetzungen
oder
b) Sollte man zusätzlich Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht stellen? Eventuell auf eben diesen im Schreiben an die Kreiskasse verweisen?

Desweiteren ist Person A die Formulierung der Schriftstücke nicht ganz klar.

Beispiel: Hinweis auf fehlende Vollstreckungvoraussetzung
Die wollen Vollstrecken. Reicht das so?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10950.0

Zu guter letzt konnte Person A bisher auch nicht in Erfahrung bringen bis zum Entscheid welches Verfahrens dieser Eilrechtsschutz gilt?

Gruß Christian


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2015, 17:24 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
PersonX würde sich anstelle einer Person A zuerst folgende Frage stellen,

was soll da überhaupt vollstreckt werden?

PersonX würde zunächst Einsicht in das Ersuchen verlangen, damit klar wird, ob ein Bescheid gegen welchen ein Widerspruch läuft vollstreckt werden soll oder nicht -> das wäre bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
bitte mal den Wortlaut prüfen, so nicht statthaft, weil an sich zu erst dieser Antrag zu entscheiden wäre.

Und erst in einem weiteren Schritt ein schriftliches Schreiben fertig machen, welches entsprechende Fehler bemängelt.

Falls das Vollstreckungsersuchen voll umfänglich bereits mitgesendet wurde, dann wäre es sinnvoll die Tabelle mit der Auflistung der zu vollstreckenden Bescheide zu suchen, dort stehen so Angaben, wann diese versand und wann diese gemahnt wurden, vor Vollstreckung sollten je Bescheid an sich auch zwei Mahnungen erfolgen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2015, 17:25 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sofern es sich bei der Zwangsvollstreckung nur um die Bescheide handelt, denen widersprochen wurde,
lässt sich dieser Sachverhalt über die Suchfunktion durchaus mehrfach finden mit Begriffen/ Kombinationen wie u.a. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid" etc. und Abwandlungen davon... ;)

Frage ist auch, wie lange diese Widersprüche bereits her sind, d.h. insbesondere, ob die "Behörde" ihre 3-monatige Bearbeitungsfrist schon überschritten hat..

...die Suchfunktion kann z.B. mit der Wortkombination
"Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid" so hilfreich sein :police: ;)

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Bei Person XYZ scheint das mit dem Antrag auf Eilrechtsschutz also irgendwie funktioniert zu haben...
...trotz der prinzipiell nicht-aufschiebenden Wirkung des (noch nicht beschiedenen) Widerspruchs.

Damit "die Rechnung der Justizkasse [...] aber mit Sicherheit" an den "Richtigen" geht, gilt ja u.a. dies hier ;)
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html


Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - u.a. ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Thema u.a. auch diskutiert unter
Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.msg91258.html#msg91258


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C
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Hallo, ich würde den Beitrag noch einmal nutzen, da Person A vor folgendem Problem steht:

Person A hat auf Anraten von PersonX schriftlich bei der Stadtkasse angefragt, auf welcher Grundlage das Amtshilfeersuch vonstatten geht. Desweiteren hat Person A darauf hingewiesen, dass die Vollstreckungsbehörde in der Pflicht steht die Vollstreckungsvoraussetzungen zu überprüfen. Auch wurde auf den Beitragsservice als nicht zulässiger Gläubiger hingewiesen.

Der zuständige Mitarbeiter der Stadtkasse antwortete dann 2 Wochen später mit der Aussage, dass er keine fehlenden Voraussetzungen feststellen kann. Desweiteren hat er in diesem Schreiben die Anschrift des Gläubigers vom Beitragsservice auf die zuständige Rundfunkanstalt geändert, mit der Begründung dies war ein Fehler seinerseits. Weiterhin könne er das Amtshilfeersuch auch nicht per Post übermitteln. Mangels Zeit war Person A auch nicht gewillt einen Amtstermin zu vereinbaren , um eben jenes Dokument zu begutachten.

Daraufhin war lange Ruhe, und Person A ging davon aus, dass vorher noch einmal etwas passiert, bevor es zu einer Pfändung kommt. Weit gefehlt, ohne weiteren Schriftverkehr wurde das Girokonto von Person A gepfändet mit Androhung des Kreditinstitutes den teilweise genutzten Dispositionskredit aufzukündigen.


Nun steht Person A allerdings an einem Punkt, wo mit Laienwissen und Eigenrecherche nicht mehr weiter zu kommen ist.

Einzig folgender Artikel bespricht eben jenen Sachverhalt zumindest in Teilen:

.de/2014/07/10/gez-nein-danke-wann-die-vollstreckungsmassnahme-ins-leere-laeuft/]http://[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/2014/07/10/gez-nein-danke-wann-die-vollstreckungsmassnahme-ins-leere-laeuft/




Auszug:

Ich möchte Ihnen als LeserIn das in ein paar Worte übersetzen, wenn das zu juristisch klingt.

Wenn die Behörde als “Vollstreckungsorgan” die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung nicht vorgenommen hat, hier in diesem Falle war die Zustellung des Bescheides / Mahnung nicht geklärt (wie bei mir ja auch) dann ist die Behörde schadenersatzplichtig, so man die Prüfung unterlassen hat. Im Klartext heißt das, ich mache meinerseits ein Verfahren auf einstweilige Verfügung zur Entsperrung meines Kontos/Konten auf und dann war’s das. In einem Verfahren muß die Behörde nachweisen, daß das Schreiben per Zustellungsurkunde (gelber Brief) zugegangen ist. Die Mahnung betrifft das ebenfalls und eine Schonfrist von mindestens 7 Tagen bis zur Vollstreckung muß ebenfalls gewährleistet sein. Ist der Beweis nicht zu erbringen, verliert die Behörde das Gerichtsverfahren, das Konto bleibt auf. Punkt.



Nun fehlt Person A allerdings das Wissen über ein "Verfahren auf einstweilige Verfügung zur Entsperrung meines Kontos". Auch ist nicht klar, ob beim zuständigen Verwaltungsgericht noch Eilrechtsschutz beantrag werden kann.

Auch auf einschlägigen Seiten recht häufig erwähnt, aber nie zu Ende erörtert: wie geht man denn nun gegen Vollstreckungsbehörden vor, wenn die "Voraussetzungen der Vollziehung" nicht hinreichend geprüft wurden?

Fakt ist, dass auf 2 von 2 Bescheiden der Rundfunkanstalt Einspruch erhoben und Antrag auf Ausetzung der Vollziehung gestellt wurde. Und Fakt ist auch, dass sämtliche Beitragsbescheide mit der regulären Post kamen, und es keine Postzustellungsurkunde gibt.

So bleibt Person A momentan nur noch die Frage: was tun? Die einfachste Möglichkeit wäre natürlich der Ausgleich der Forderungen um eine Sperrung des Kontos aufzuheben.


Mit freundlichen Grüßen
Chris


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