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Autor Thema: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG  (Gelesen 36538 mal)

m
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Witzig!

Die/der angeschriebene Politiker(-in) hat die einzige gestellte Frage nach der persönlicher Einschätzung selbst nicht beantwortet. Dafür wurde sie an den Ausschuss X des Bundestages weitergeleitet. Von dort soll demnächst eine Antwort kommen, so die schriftliche Eingangsbestätigung des Ausschusses X.

Frage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113814.html#msg113814


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B
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Das ist ja gerade die Taktik. Solange niemand persönlich und mit eigenem Vermögen für sein Handeln zur Rechenschaft herangezogen wird, kann und wird so ein Apparat existieren. Daher werden die einen Teufel tun, persönliche Äußerungen zu machen, auf denen man Sie dann festnageln könnte, sondern lieber in die große Runde geben.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

m
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Hallo in die Runde,

ein neues Schreiben aus dem Bundestag ist heute eingetroffen.

Die einzige Frage an ein Bundestagsmitglied war:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113814.html#msg113814

Diese Frage nach der persönlicher Einschätzung zur Teilhinderung und Einschränkung der Unterrichtung nach Art.5 Grundgesetz und der Lenkung der Bürger durch den Zwangsbeitrag wurde im zweiten Schritt vom Petitionsausschuss des Bundestags an den Petitionsausschuss des Landtags NRW weitergeleitet.

Der Verweis auf die Rundfunkkomission RP als möglichen Ansprechpartner - also denjenigen, der die Verfassungsverletzung maßgeblich herbeigeführt hat, bekommt einen faulen Beigeschmack. Wird in einem Rechtsstaat dem Rechtsverletzer die Auslegung der Unrechtmäßigkeit überlassen?  ;)

Lassen wir uns überraschen, was der Petitionsausschuss des Landtags NRW mit der Frage macht und wann er sich dazu äußern wird.

Viele Grüße
Maxkraft


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2016, 22:58 von maxkraft24«

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Anbei das vorhin beschriebene Schreiben:


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habs grad an den BaWü Ministerpräsident geschrieben, streng gekürzt, aber immerhin. In abgeordnetenwatch, Inhalt:

"... lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, würde ich von Ihnen gerne erfahren, ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung für Sie zu Folge hat? ...   
...  jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus einem Meer von Medienoptionen entscheiden dürfen.
...
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde. ... Verweis auf lokale Berichterstattung
...
Die ö.-r. Zwangsabgabe für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52,50 € pro Quartal schmälert mein knappes Medienbudget, ...
Auch ich möchte für die eigene Rente etwas zurücklegen können. ...

Persönliche Stellungnahme ... würde ich mich sehr freuen. .. sind ja bald Wahlen, nö?  :-*
Freundlichste Grüße


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aktueller Stand:
27.5.2017: Klageu. -begründung
10.6.2017: Härtefallantrag+ Antrag Aussetzung Vollstreckung an Intendant SWR
Abgelehnt weg. Nicht-Zuständigkeit 4.7.17
3.1.19 VG Sigmaringen lehnt Härtefallprüfung ab, verlangt Ablehn.bescheid v. SWR.
3.3.19 SWR angefragt zu offiz. Ablehn.bescheid
9. August Verhandlung
11. September Urteil
BITTE MITZEICHNEN:
https://weact.campact.de/petitions/freie-und-selbstbestimmte-wahl-von-informationsquellen-kein-zahlungszwang

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Mit abgestumpften Wortpfeilen sollen wir den abgebrühten Politikern nicht kommen. Das schadet mehr, als es nutzt.

Sie behandeln höchstes den schwächsten Aspekt und gehen dann auf den Kern der Sache gar nicht mehr ein.

Die Rundfunkkomission RP sollte (wenn überhaupt) die volle Breitseite abbekommen. Nur diese kann etwas ausrichten. Eine ungekürzte E-Mail reicht dafür schon aus. Für die Verbreitung einer qualifizierten Antwort in den soz. Netzwerken können wir schon sorgen. ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2016, 18:32 von Viktor7«

m
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Neues Schreiben aus dem Landtag NRW findet Ihr im Anhang.

Ganz schön viel Aufwand für eine einzige sehr einfache Frage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17069.msg113814.html#msg113814


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a

anne-mariechen

habs grad an den BaWü Ministerpräsident geschrieben, streng gekürzt, aber immerhin. In abgeordnetenwatch, Inhalt:
Persönliche Stellungnahme ... würde ich mich sehr freuen. .. sind ja bald Wahlen, nö?  :-*
Freundlichste Grüße

Regieren ist eine Stilfrage --- oder --- Leidenschaft für die Sache

Da bin ich mal auf die Antwort von dem grünen Vogel gespannt. Ich persönlich habe noch nie solche unfähigen Landesministerien erlebt wie unter dieser Landesregierung.
.......
und keine Aussicht, dass es besser wird.


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  • Moderator++
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Wenn der Landtag NRW Monate für eine einzige simple Frage zu einem Grundgesetzartikel braucht, um die Bedeutung der ungehinderten, nicht eingeschränkten und nicht gelenkten Unterrichtung nach Art. 5 GG zu begreifen, so führt uns dieser Umstand das Versagen des Rechtsstaates deutlich vor Augen. Die Aussagen aus dem Kreis der "Neuen Richtervereinigung" zum Versagen des Rechtsstaates werden dadurch voll bestätigt.


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b
  • Beiträge: 778
Person P hat einfach das GG in die Hand genommen und versucht ihr Grundrecht nach Art. 5 GG bei SWR zu erfragen.
https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-365/

Zitat
Ich habe nach Art. 5 des Grundgesetzes das Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten".

Als Quelle im Rahmen dieses Rechts habe ich SWR ausgewählt.

Bitte schicken Sie mir den Vertrag (Internetlink, pdf-Datei), den SWR mit seinen Fernsehzuschauern normalerweise abschließt.

Mich interessieren Bedingungen, unter denen SWR seine Dienstleistung anbietet, damit ich entscheiden kann, ob SWR meinen hohen Anforderungen an eine Quelle im Rahmen des Art. 5 des Grundgesetzes entspricht und als Quelle nach Art. 5 des Grundgesetzes für mich in Frage kommt.

PS. wohne in NRW / Köln. Ich gehe davon aus, dass SWR auch in NRW seine Fernsehzuschauer hat und als Quelle auch zu mir in NRW seine Dienstleistung bringen kann. Technisch ist es wahrscheinlich möglich.

Antwort (Fehler: Person nimmt an, dass in der Antwort statt NDR WDR stehen soll)
Zitat
Wir bedauern, für NRW ist der SWR nicht zuständig, unsere Sendegebiete sind Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Gerne schicken wir Ihnen einen Link über den Sie sich über die gesetzlichen Rechtsgrundlagen und den Staatsvertrag zwischen dem SWR und den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz informieren können.
Dieser Staatsvertrag haben alle Landesrundfunkanstalten mit den jeweiligen Bundesländern geschlossen, auch der NDR, der für Ihr Bundesland zuständig ist.
http://www.artikel5.de/gesetze/swr-stv.html#Heading4

Dann wurde der mitgeschickte Link artikel5.de angesehen und festgestellt:
Zitat
§ 3 Programme, Programmauftrag
(1) Der SWR veranstaltet folgende Rundfunkprogramme:
- Jeweils zwei Landeshörfunkprogramme für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz [...]
- zwei gemeinsame Hörfunkprogramme für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz [...]
- je ein Landesfernsehprogramm für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz [...]

1. Es ist ein deutlicher Unterschied zwischen für die Fernsehzuschauern in den Ländern oder einfach für die Länder. Die Programme sind für die Länder bestimmt, nicht für die Fernsehzuschauern in den Ländern. So lautet der Programmauftrag in § 3. --> Daher scheidet SWR als Quelle nach Art. 5 GG komplett aus.

2. SWR hat kein Programmauftrag für das Land NRW, daher ist der Empfang in NRW rechtswidrig. --> Daher scheidet SWR als Quelle nach Art. 5 GG komplett aus.

Möchte man SWR ansehen, muss man 1. nach Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz umziehen, und 2. diese Länder extra um Erlaubnis fragen, ob man deren Programme sehen darf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2020, 11:05 von boykott2015«

t
  • Beiträge: 4
Möchte man SWR ansehen, muss man 1. nach Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz umziehen, und 2. diese Länder extra um Erlaubnis fragen, ob man deren Programme sehen darf.

uiuiui. Dann sind die Kabelanbieter eine Art TV-Hehler, denn sie stellen bei uns in NRW SWR zum Empfang bereit.


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