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Autor Thema: Ratenzahlungsvereinbarung "nicht eingehalten"/ Befreiung bei ALG1? Härtefall?  (Gelesen 4056 mal)

L
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen. Ich bin neu hier und hab ein paar Fragen.

fiktiver Fall: Person A ist seit 7 Monaten auf Arbeitssuche und empfängt Arbeitslosengeld 1.
Leider ist sie daher von den Rundfunkgebühren nicht befreit.

Daher hat Person A diese dann jedes Quartal bezahlt. Bevor es dazu kam, erheilt sie ein Schreiben, dass sie Rundfunkgebühren nachzahlen muss. Das war wohl ab Januar 2013.
Person A hat von vornherein vereinbart, alles in 10-Euro-Raten zu zahlen und dies wurde ihr auch bewilligt.

Leider sind private Probleme hinzugekommen, so dass Person A weder die 10 Euro monatlich noch die anderen Gebühren zahlen konnte. Das ist schon seit 4 Monaten der Fall.

Nun erhielt Person A heute ein Schreiben, dass die Vereinbarung von ihr gebrochen worden sei und sie nun 444 Euro sofort zahlen müsse.


Was für Möglichkeiten hat Person A?
...ggf. eine neue Vereinbarung treffen und schildern, warum dies so kam?

Zudem:
Gibt es keine Möglichkeit, als ALG1-Empfänger befreit zu werden?
Denn Person A hat wirklich nur 144 Euro/mtl zum Leben. Also für Nahrung.

Ich hoffe, jemand kann da einen Rat geben.

Gruß
Leon


Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall im Forum den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2015, 18:18 von Bürger«

k
  • Beiträge: 35
Hallo Leon2015, eine einfache Lösung gibt es wohl nicht.
Tatsache ist, dass Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, zur Finanzierung des ÖRR gezwungen werden.
1. diese Personen könnten versuchen, Befreiung nach der Härtefallregelung zu beantragen
2. ebenso könnten sie überlegen, ob sie grundsätzlich sich gegen die Zwangsabgabe wehren wollen - oder beides miteinander verbinden.
Dazu dient das Forum, die Suchfunktion....RundeTische...
und es ist nicht unbedingt leicht, sich zu wehren... aber wir sind schon ganz viele!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2015, 18:19 von Bürger«
Übe dich auch in den Dingen, an denen du verzweifelst ( Marc Aurel, 121 - 180 )

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nun erhielt Person A heute ein Schreiben, dass die Vereinbarung von ihr gebrochen worden sei und sie nun 444 Euro sofort zahlen müsse.
Da ist Person A kein Einzelfall. Hierzu bitte mal - wie auch generell vor Erstellung neuer Themen - ausgiebig die Suchfunktion des Forums konsultieren...
...diese liefert allein mit dem Begriff "Ratenzahlungsvereinbarung" schon einige ähnlich geartete Fälle ;)

Was für Möglichkeiten hat Person A?
...ggf. eine neue Vereinbarung treffen und schildern, warum dies so kam?

Insbesondere könnte sich Person A fragen, ob sie nicht einfach weiterhin vollständig die Zahlungen einstellt...
...und dann das übliche Prozedere durchläuft - nachzulesen insbesondere unter
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

..und sich zwischenzeitlich insbesondere noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Gibt es keine Möglichkeit, als ALG1-Empfänger befreit zu werden?
Denn Person A hat wirklich nur 144 Euro/mtl zum Leben. Also für Nahrung.
...auch hier gilt, bitte noch mal eingehend die Suchfunktion des Forums zu befrgen - u.a. mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Härtefall", "Härtefallregelung" etc.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2015, 18:19 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

G

Gast

A sollte sich nicht zu sehr von der Sache beeindrucken / gedanklich vereinnahmen lassen. Eine einst vereinbarte Ratenzahlung mit einer nicht-rechtsfähigen Organsisation wie GEZ / BS ist sowieso null und nichtig. A könnte einfach nüscht zahlen und auch sonst erstmal nicht weiter reagieren, locker und entspannt einem Bescheid entgegenfiebern um entsprechend der rückseitigen Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch inkl. 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO' einzulegen. Dabei die individuellen Gründe, die A individuell tangieren angeben. Z. B. dass A schlicht nicht leistungsfähig ist und der RBStV als angeblich zustandegekommenes Landesrecht allgemein gar keine Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Im Widerspruch nach Belieben auch allgemeine Gründe angeben die alle wohnungsinhabenden Bundesbürger und somit auch A tangieren, nachzuschlagen im Unterforum: Widerspruchs-/Klagebegründungen

Dazu im Widerspruch klarstellen, dass A nun einen klagefähigen Widerspruchsbescheid oder aus den selben Gründen eine Abhilfe in Form einer Befreiung erwartet.

Die Welt kann doch so einfach sein.  :angel:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2015, 18:19 von Bürger«

1
  • Beiträge: 443
Argumente ( später Klage ) Beitragsbefreiung:
Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034

wird zwar erstmal mit textbausteinen abgeschmettert..... aber der Klageweg steht dann offen ( gerichtskostenfrei) (-:

Zitat
Besonderer Härtefallantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.) Ich beantrage mich vollumfänglich nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV
       von der Gebührenpflicht für Rundfunkbeiträge zu befreien.
 2.) Ich fordere Sie auf, innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten                 
       rechtsmittelfähigen Bescheid über meinen Antrag zu erlassen.

Begründung:
Die Einforderung von Rundfunkbeiträgen ist ein unzulässiger Eingriff in mein verfassungsrechtlich geschütztes Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG). Bei meinem momentanen Einkommen liegt eine vergleichbare Bedürftigkeit wie in
§ 4 Abs. 1 RBStV vor. Ich habe auch kein nicht zu berücksichtigendes Vermögen im Sinne des § 12 SGB II. Insoweit sei darauf hingewiesen das die Notwendigkeit der Gewährung einer Befreiung aus dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit abzuleiten ist. Diesem Erfordernis ist der Gesetzgeber mit der Regelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV in der Einsicht nachgekommen, dass die – der Verfahrensökonomie dienende – Regelung des § 4 Abs. 1 RBStV nicht alle Fälle erfasst, in denen die Zahlung von Rundfunk-gebühren persönlich unzumutbar erscheint und deshalb eine Auffangregelung für vergleichbare soziale oder persönliche Notlagen schon aus Gründen des Art. 3 Abs. 1 GG erforderlich ist. (Gleichbehandlung bei  Befreiung von Rundfunkgebühren – Bundes- verfassungsgericht  1 BvR 665/10) Ein Anspruch auf  Sozialleistungen wie in § 4 Abs. 1 RBStV Nr.1 bis 10 genannt, besteht derzeit  nicht und wurde auch nicht versagt, da das Einkommen der Einsatzgemeinschaft in diesem Haushalt in der Höhe des Regalsatzes liegt.

_ BEISPIEL_Anfang
Regelleistung Antragsteller 360 € /Regelleistung meiner Frau xxxxxxx 360 €/ Regelleistung Kind 1 : 302 €/ Regelleistung Kind 2: 267€ / Miete Nebenkosten (Heizkosten, Warmwasser, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllgebühren): 223 € / Bedarf Pro Monat 1512 € / Einkommen Einsatzgemeinschaft mtl. : 1210 € / plus Kindergeld mtl. 308 €. 
_BEISPIEL _ENDE

Das Einkommen der Einsatzgemeinschaft in diesem                                                                                                                                               
Haushalt liegt in der Höhe des Regalsatzes ,nicht 1 € darunter und nicht 15 € darüber.

Das Vorliegen eines Härtefalls nach dem unbestimmten Rechtsbegriff der „besonderen Härte“ als Tatbestandsvoraussetzung liegt eindeutig vor. Eine Befreiung ist zu erteilen. § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV „Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.“ Sollten weitere Informationen erforderlich sein, bitte ich um entsprechenden Hinweis.
Auf den Beschluss vom Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2550/12 Zitat „Darüber hinaus
hätte der Beschwerdeführer nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zuerst die Befreiung von der Beitragspflicht beantragen müssen (vgl. § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags). Zwar nenne Satz 2 der Vorschrift ein Beispiel für einen Härtefall. Er sei jedoch nicht abschließend, so dass auch andere Härtefallgesichtspunkte zu einer Befreiung führen können.“ Zitat Ende - sei hiermit verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2015, 18:19 von Bürger«

 
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