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Autor Thema: Strategiewechsel beim SWR mit eigenem Beitragsservice (gewerbliche Teilnehmer)  (Gelesen 1795 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo,
Bisher erhielt Betrieb B die bekannten ersten 2 Erinnerungen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices als Infopost. Heute erhielt B ein Schreiben ähnlichen Inhaltes, jedoch jetzt neu vom Beitragsservice des SWR, Neckarstr. 221, 70190 Stuttgart.
Damit ist zu vermuten, das zumindest in BW die Widersprüche mit den bemängelten Formfehlern zu einem Startegiewechsel geführt haben.

Leider sind nun auch einige Ansätze für Widersprüche, sollte nun ein Bescheid folgen, entkräftet worden, wie z.B. die hier angesprochenen:
Auskunftspflicht (Betriebsstätte) gegenüber Beitragsservice o. Rundfunkanstalt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14049.0.html

Die erste Seite des Schreibens habe ich mal angehängt, die Rückseite belehrt, dass bei Ausbleiben einer Antwort der Beitragsservice eine Anmeldung anhand öffentlich verfügbarer Quellen vornehmen wird. Das Schreiben ist von einem Herrn G. unterschrieben. Allerdings nicht eigenhändig und i.V.

Themenüberschrift mit Zusatz "gewerbliche Teilnehmer" versehen. seppl - Mod


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2015, 00:21 von Bürger«

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H2O

  • Beiträge: 137
Person XY sieht für einen Strategiewechsel keinen Anhaltspunkt. Wahrscheinlich macht man sich das Tübinger Urteil in der Art zu nutze um zu zeigen, dass man zumindest nicht lernresistent ist; oder probieren wir es halt mal mit einem anderen Absender, vielleicht bekommt der Gewerbetreibende ja jetzt Muffe und knickt ein. Die Unwissenheit der Deutschen ist deren größter Vorteil und das wird schamlos ausgenutzt.

Ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist das sowieso nur Infopost. Und keine Angst, es bleiben noch genügend Klagepunkte übrig.


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