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Autor Thema: Zahlungsrückstand - jetzt "Vollstreckbarer Titel"  (Gelesen 6028 mal)

I
  • Beiträge: 2
HAllo.
MIt Zahlungen war Person A aus privaten Gründen im Rückstand.
Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhielt Person A am 08.04.15-mit datum vom 01.04.15
Beiliegendes Schreiben wie person A bezahlen möchte per Einschreiben am 08.04.15 abgesandt.
Heut am 14.04.15 erneutes Schreiben mit etwas anderem Briefkopf(MAsurenallee Berlin)-vollstreckbarer Titel...usw.
Datum auch vom 01.04.15 -hat sich da was überschnitten-?
Einschrieben ka lt.Post Ag am 09.04.15 an .
Widerspruch einlegen oder warten?
danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2015, 14:27 von Bürger«

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Beiliegendes Schreiben wie person A bezahlen möchte per Einschreiben am 08.04.15 abgesandt.
???

Heut am 14.04.15 erneutes Schreiben mit etwas anderem Briefkopf(MAsurenallee Berlin)-vollstreckbarer Titel...usw.
Datum auch vom 01.04.15 -hat sich da was überschnitten-?
Ohne genauere Angaben weiß man nichts Genaues.
Könnte es sein, dass es sich dabei lediglich um einen aktuellen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung handelt...?
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Widerspruch einlegen oder warten?
Da es hier im Forum nicht um die freiwillige Zahlung geht, müsste Person A noch mal in sich gehen, ob diese nun zahlen will oder nicht.
Im Falle der Nicht-Zahlung sollten wohl zwecks Vermeidung einer Verkomplizierung die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. ein Monat) eingelegt werden.


Allgemeine Fragen dieser Art sind schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt.
Eine Mehrfachdiskussion ist aber aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen.
Bitte immer auch ausgiebig die Suchfunktion nutzen.
Für alles weitere bitte dringend noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere prinzipiell zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2015, 14:31 von Bürger«
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I
  • Beiträge: 2
Hallo.
person A ist bereit zu zahlen-
Einzugsermächtigung wurde erteilt mit EinSchreiben vom 08.04.15
Meine Frage soll Person A den heute erhalten Feststellungsbescheid mit diesem Titel widersprechen -oder soll Person A das ignorieren weil ja ein einschreiben mit Einzugserm.rausging und anscheinend auch schon ankam.
danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2015, 19:24 von Bürger«

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person A ist bereit zu zahlen-
...warum?


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  • Beiträge: 721
Also wir (rund 10 örr-Nichtnutzer) zahlen frühestens, wenn wieder ÖRR (öffentlich rechtliche Richter) mit unglaublichen "Begründungen" Unrecht gesprochen haben und uns zwingen, trotz Nichtnutzung/Abneigung die täglichen 20 Millionen Euro für die gut 100 Sender überhaupt nicht staatsferne Grundversorgung mit tendenziöser Berichterstattung, brutalen Filmen, nerviger Werbung... mitzufinanzieren. Danach geht's weiter wie gehabt. Nach der Klage ist vor der Klage...

Gruß.
Ein NONN (Nicht Obdachloser Nicht Nutzer)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2015, 20:15 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

A
  • Beiträge: 38
person A ist bereit zu zahlen-
Einzugsermächtigung wurde erteilt mit EinSchreiben vom 08.04.15

Manche Leute habens wirklich eilig...
Gehorsame Untertanen sind eine Zierde für den Rundfunk und seinen Beitragsservice.  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2015, 00:22 von Bürger«

  • Moderator
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...bitten nicht einfach "drauf herumhacken".

Ich würde gern die tatsächlichen Beweggründe kennenlernen.
Daher meine Frage "...warum?"

Vielleicht können wir ja dann dienlich sein, ein paar Argumente zu liefern, weshalb das willige Zahlen nicht unbedingt die geschickteste Lösung sein muss...
("Einzugsermächtigung" dürfte aber mithin die allerschlechteste aller nur denklichen Varianten sein!)

...entscheiden muss es letztlich ohnehin jeder selbst.

Es gibt jedenfalls global betrachtet mehr bzw. wichtigere Gründe, die gegen eine Zahlung sprechen, als dafür...
(...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen)

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

...ein besonders ergötzlicher, sehr fundiert klingender Rundumschlag ;) :D
Man darf gespannt bleiben, welche Wirkung dies entfaltet...
Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße (Teile 1-4)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89290.html#msg89290

Mein Widerspruch (user Knax)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.0.html


etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

sowie

7...8... aktuell 9(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE [gesammelte Werke]
,
die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg83974.html#msg83974


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  • Beiträge: 884
Hab heute auch wieder Post bekommen.
Mitte Nov. (datiert 1.11.) gaben die mir zwei Wochen - sonst Vollstreckung.
Die müssen in einem Wurmloch leben, zwei Wochen bei denen sind 5 Monate bei mir...  ::)

Und auch jetzt wieder nur leere Drohung: "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel..."

Bescheide dürfen nur Behörden verschicken, weder WDR noch ***-Service sind Behörden!
Und bitte korrigiert mich, wenn ich falsch informiert bin: "Titel" stellt nur ein Richter aus!

Werde denen diese Unverschämtheit wieder in Rechnung stellen, Bearbeitungsgebühr + Strafgebühr für falsches Datum + Strafgebühr für Verschicken von Briefen ohne Unterschrift!

Ich überlege noch, ob ich reinschreibe, mein Brief sei ein Bescheid und vollstreckbarer Titel...   ;)


***Edit "Bürger": Andeutung/ Begriff gelöscht. Bitte auf die Wortwahl achten. Danke :police:


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Die Landesrundfunkanstalten haben offenkundig ein (wenn auch vielleicht juristisch anfechtbares) Selbsttitulierungsrecht... ;)
Wir agieren hier nicht im privaten Vollstreckungsverfahren - sondern im VERWALTUNGsvollstreckungsverfahren.
Das sollte jedem aufmerksamen und langjähren Foren-User doch nun geläufig sein. Da braucht es nicht extra noch einen "Gerichtsbeschluss" oder einen "richterlichen Titel".

Die Landesrundfunkanstalten sind mit den Befugnissen von "Behörden" ausgestattet und könnten theoretisch sogar selbst vollstrecken... (was allerdings nichts an den bisherigen formalen Unzulänglichkeiten ändert):

Zitat
[...] Die Gläubigerin wollte vorliegend nicht selbst als Vollstreckungsbehörde handeln, sondern sich des Gerichtsvollziehers gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung bedienen, § 16 III LVwVG BW. [...]
Vollstreckungsbehörde ist der Südwestrundfunk als Anstalt des öffentlichen Rechts, der sich zur Durchführung der Vollstreckungshandlungen des nicht rechtsfähigen Beitragsservice bedient. [...]
LG Tübingen · Beschluss vom 19. Mai 2014 · Az. 5 T 81/14
https://openjur.de/u/708173.html

...derzeit jedoch am BGH
in Revision befindlich unter AZ.: I ZB 64/14
Dies steht so auch bei https://openjur.de/u/708173.html unter
"Verfahrensgang:  I ZB 64/14 folgend"
...wenn man es denn zu deuten weiß ;)

Mit einer Entscheidung de BGH könnte ggf. Mitte 2015 zu rechnen sein.
Ob dies dann allerdings bundesweit "verwendbar" sein wird, bleibt abzuwarten.

Bitte also nicht die privatrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Dinge durcheinanderwürfeln... ;)

Man kann es gern juristisch auseinandernehmen lassen...
...ein einfaches bockiges "auf die Hinterbeine" stellen kann hier zum Bumerang werden.


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P
  • Beiträge: 3.998
eine gute Postschleife reicht schon

Zitat
Und bitte korrigiert mich, wenn ich falsch informiert bin: "Titel" stellt nur ein Richter aus!
Einrichtungen mit Selbsttitulierungsrecht machen das am Richter vorbei.

In wie weit eine LRA keine Behörde sein könnte, dazu gibt es hier über die Suche aber bereits Themen z.B.
Suchworte "Anstalt öffentlichen Rechts"
Rechtsbeziehung zwischen Landesrundfunkanstalt und Bürger
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12860.msg88835.html#msg88835


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