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Autor Thema: Festsetzungsbescheid ohne Einschreiben  (Gelesen 3927 mal)

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  • Beiträge: 1
Festsetzungsbescheid ohne Einschreiben
Autor: 09. März 2015, 18:14
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage:

Person A bekommt ein Festsetzungsbescheid ohne Einschreiben. Wie kann ARD ZDF Beitragsservice überhaupt davon ausgehen, dass der Festsetzungsbescheid bei Person A ankommt?

Ein Nachweis ist nicht möglich, da kein "gelber Brief". Ist ein Ignorieren für Person A weiterhin ratsam? Wie gesagt, es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Brief auch jemals im richtigen Briefkasten ankam.

___________________

Tut mir Leid, wenn das sicherlich schon irgendwo erklärt steht. Ich habe es nicht gefunden bzw. weiß nicht, was ich genau bei der Suchfunktion eintippen soll.


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  • Beiträge: 4.011
Re: Festsetzungsbescheid ohne Einschreiben
#1: 09. März 2015, 19:51
Die LRA, wird später, wenn Sie den GV oder das Finamzamt oder örtliche Stadtbehörde zur Vollstreckung schicken behaupten/beweisen wollen, dass der die Bescheid/e angekommen sind, weil
A) nicht zurück kam
B) die Schreiben zuvor ja auch alle nicht zurück gekommen sind

Das Sie aber nicht den Versand, sondern den Zugang nachweisen müssen, ist Ihnen völlig egal. Wie die Richter dazu dann, trotz vorhandener Urteile, welche sagen, dass, wenn der Zugang durch den dann vermeintlichen Schuldner bestritten wird, dass die Behörde Pech hat, schließlich hat sie den Brief mit Einfachpost versendet, wo bekannt ist, dass das nicht sicher ist, bliebe abzuwarten ob die Urteile dann weiter so lauten  -> Pech für die vermeintliche Behörde.

Ohne Reaktion erfolgt in jedem Fall irgendwann nach Ablauf der vermeintlichen Widerspruchsfrist, welche seitens der LRA/BS so gerechnet wird, Versanddatum + 3 Tage + 1 Monat, was natürlich völliger Quatsch ist, schließlich beginnt die Frist erst mit Bekanntgabe, aber gut, ohne Reaktion erfolgt die Vollstreckung, bedeutet, dass sich eine Person A dann mit GV oder Finanzamt oder der Stadtkasse rum ärgern darf, ... das ist halt nicht weniger Spaßig ;-).


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Re: Festsetzungsbescheid ohne Einschreiben
#2: 09. März 2015, 19:53
...ausgiebig behandelt u.a. unter

Erfahrungen mit Vollstreckungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


Bitte unbedingt generell eingehend einlesen...
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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