Ich wünsche euch allen viel Erfolg, aber solange sich die Politik nicht radikal ändert, so lange können solche Seilschaften ihre Pseudo-Steuer erheben.
Solange das Denken darin besteht, zu denken, dass eine kleine Person A nichts ändern kann, solange wird diese auch nichts ändern.
Ändern aber viele kleine Personen A ihre Denkweise, werden Sie sehen, dass Sie nicht allein sind, und wahrscheinlich zunächst nicht ein mal eine Klage eröffen müssen.
Ein Widerspruch reicht für den Anfang völlig aus, denn solange kein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid kommt, muss gar nicht geklagt werden. Sondern kann aktiv gewartet werden. Mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt eine Person A sogar noch zusätzlich die Zahlung ein.
Der Widerspruch sollte
A) lang
B) persönlich
C) schwer lesbar sein
D) die im Forum aufgezeigten das GG betreffenden Sachen enthalten
bei B) persönliche Gründe, dass sind die wichtigsten
also die Erklärung, dass sich eine Person A, wegen dem Zwang die für Sie wichtigen Angebote nicht mehr leisten kann/ könnte -> das können alle Angebote aus Kultur und Freizeit sein, schließlich ist Rundfunk Freizeit und kein Grundbedürfnis -> reicht das Geld bei einer Person A um nicht einmal die Grundbedürfnisse zu decken ... dann sind das ebenso die Gründe --> davon reichtlich Gebrauch machen
Verweis auf den Wucher und dass es nach Euparecht ein zustimmungspflichtiges Angebot dastellt, welches im Wettbewerb zu anderen persönlich nicht gewünscht wird ...
dann Zahlung einstellen und einfach warten
falls ein Widerspruchsbescheid kommt, und kein Bock besteht zu klagen, dann kann immer noch gezahlt werden