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Autor Thema: Jetzt mal ehrlich - hat schon irgendjemand ne Klage gewonnen und wurde befreit ?  (Gelesen 4296 mal)

K
  • Beiträge: 2
Ich bekomme seit Mitte letzten Jahr auch nette Briefe, heute einen Festsetzungsbescheid.

Wie ich hier im Forum lese, hat noch niemand eine Klage gewonnen oder Aussichten darauf.
Ich weiss das "ziviler Ungehorsam" notwendig ist, aber die Erfolgschancen sind NULL, da Politik + GEZ gemeinsame Kasse machen.

Ich werde deshalb aufgeben und eine Ratenzahlung vereinbaren, den Stress mit Klage usw. ohne Erfolgsaussicht tue ich mir nicht an.

Ich wünsche euch allen viel Erfolg, aber solange sich die Politik nicht radikal ändert, so lange können solche Seilschaften ihre Pseudo-Steuer erheben.


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Es sollte Dir ein Trost sein das Du bisher gut gekämpft hast durch dein konsequentes Ignorieren aller GEZ-Briefe. Jetzt wo man aktiv werden müßte ist es sicherlich besser gleich nachzugeben. Dann wird jeder sagen können: Er hatte zwar schwach angefangen, dafür aber stark nachgelassen.

Dein erster Beitrag und eine Kapitulation? Na komm, das kannst Du bestimmt besser.

Was ist das Typische an einem Deutschen?
Der Sturm im Wasserglas und kurz danach ist alles vergessen. Scheint so die Deutschen haben es einfach nicht besser verdient.
Schafe zur Schlachtbank! Hop hop!


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K
  • Beiträge: 2
Tjo, kommt wohl mit dem Alter, noch dazu sind Klagen sinnlos.

Zeig mir ein Urteil, wo jemand befreit wurde.

Kein Gericht spricht dich frei, das wäre Verrat am eigenen Berufsstand.


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t
  • Beiträge: 2
habe auch einen feststellungsbescheid bekommen und weis nicht sorecht wie ich reagieren soll weiß jemand rat um das ganze noch ein bisschen raus zu zögern da ich bald umziehe.


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hier ein kurzer Auszug aus dem Wiki an dem ich arbeite, damit Leute ohne tieferes Verständnis und fehlender Zeit auf den erfolgversprechensten Weg hingewiesen werden können.

Erfolg der Klage beim Verwaltungsgericht

Bisher ist es so, GEZ/BS und ÖRR verweisen gerne darauf, das alle Klagen von Beitragsschuldnern am Verwaltungsgericht abgewiesen wurden.

Warum machen wir das also?
Es wird verschwiegen, das die Verwaltungsgerichte meist nur die verwaltungstechnischen Aspekte des Rundfunkstaatsvertrages beurteilen und viele Einwände der Beitragsschuldner unkommentiert lassen und trotz Abweisung der Klage Revision Aufgrund der generellen Bedeutung der Klage zulassen. In einigen Fällen sogar Sprungrevision, was jedoch die ÖRR immer abgelehnt hatten. Den ÖRR geht es darum die Verfahren möglichst weit zu verzögern, bevor diese irgendwann mal vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

Das Ausschöpfen der eigenen rechtlichen Mittel dient letztendlich auch der Dokumentation der Verwürfnisse im System der ÖRR. Sie können die Anzahl der Beitragsverweigerer herunterspielen, aber haben keinen Einfluß auf die unabhängige Dokumentation gerichtlicher Urteile.

Und warum machen wir das noch?
Jetzt kommt's: Jeder der nicht geklagt hat, hat in Zukunft alle Ansprüche auf Rückzahlung bisher gezahlter Beiträge verwirkt. Das schließt auch jene ein, die unter Vorbehalt zahlen! Ein Beitragsschuldner hat keine Rechtsbeziehung zum ÖRR und sein Vorbehalt gegenüber dem ÖRR geäußert ist rechtlich gegenstandslos. Nur diejenigen, die auch ihren Widerstand vor Gericht bekundet haben und vielleicht auch dazu verurteilt worden sind Rundfunkbeiträge zu entrichten, haben nach der Feststellung der Unrechtmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrags durch das Bundesverfassungsgericht Anspruch auf Rückzahlung unrechtmäßig gezahlter Rundfunkbeiträge.

Man lese genau die Erwiderungen der ÖRR in Gerichtsurteilen, die sich für diesen Fall der erwiesenen Unrechtmäßigkeit die Verjährungsfristen ins Protokoll schreiben lassen. Das heißt so überzeugt sind die ÖRR von ihrem Handeln auch nicht und wollen, wenn sie schon dazu verpflichtet werden nur die letzten drei Jahre ausgleichen.

Das bedeutet: Jeder der Rundfunkbeiträge zahlt, auch diejenigen die unter Vorbehalt zahlen, zahlt als Freiwilliger und hat indirekt sein Einverständnis zum Rundfunkstaatsvertrag gegeben. Erst der Zahlungsboykott, das anschließend erfolglose Widerspruchsverfahren beim ÖRR und die darauf folgende Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Zurückweisung vom Widerspruch durch den ÖRR schaffen die Voraussetzung jemals die Zwangsbeiträge wiederzusehen oder nie zahlen zu müssen.


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n
  • Beiträge: 34
Es gibt einige Leute hier im Forum, einschließlich mir, die nach begründetem Widerspruch oder anderen Schreiben irgendwann nichts mehr von denen gehört haben. Wirklich nichts mehr! Keine Mahnungen und auch keine weiteren Festsetzungsbescheide.

Vielleicht ist das ja eine Befreiung 2. Klasse, weil die vielleicht denken, dass man mit seinen Argumenten vor Gericht (BVerfG) durchkommen könnte. Nur so ein Gedanke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2015, 19:36 von nopagonada«

P
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Solange das Denken darin besteht, zu denken, dass eine kleine Person A nichts ändern kann, solange wird diese auch nichts ändern.

Ändern aber viele kleine Personen A ihre Denkweise, werden Sie sehen, dass Sie nicht allein sind, und wahrscheinlich zunächst nicht ein mal eine Klage eröffen müssen.

Ein Widerspruch reicht für den Anfang völlig aus, denn solange kein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid kommt, muss gar nicht geklagt werden. Sondern kann aktiv gewartet werden. Mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt eine Person A sogar noch zusätzlich die Zahlung ein.

Der Widerspruch sollte
A) lang
B) persönlich
C) schwer lesbar sein
D) die im Forum aufgezeigten das GG betreffenden Sachen enthalten

bei B) persönliche Gründe, dass sind die wichtigsten
also die Erklärung, dass sich eine Person A, wegen dem Zwang die für Sie wichtigen Angebote nicht mehr leisten kann/ könnte -> das können alle Angebote aus Kultur und Freizeit sein, schließlich ist Rundfunk Freizeit und kein Grundbedürfnis -> reicht das Geld bei einer Person A um nicht einmal die Grundbedürfnisse zu decken ... dann sind das ebenso die Gründe --> davon reichtlich Gebrauch machen

Verweis auf den Wucher und dass es nach Euparecht ein zustimmungspflichtiges Angebot dastellt, welches im Wettbewerb zu anderen persönlich nicht gewünscht wird ...

dann Zahlung einstellen und einfach warten

falls ein Widerspruchsbescheid kommt, und kein Bock besteht zu klagen, dann kann immer noch gezahlt werden


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.413
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bisherige Urteile sind weitestgehend irrelevant, weil eine letztinstanzliche Entscheidung eigentlich nur durch das BVerfG gefällt werden kann. Bis dahin muss unsereiner "durchhalten". Der ("erfolglose") Weg durch die Instanzen gehört praktisch mit dazu ;)
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840

Und weshalb jetzige Urteile mit zukünftigen gleichzusetzen ohnehin nicht sonderlich hilfreich wäre, weil damit jeder schlecht beraten gewesen wäre, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;) ist nachzulesen u.a. unter
Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


Edit "Bürger":
Da dieses allgemeine Resignations-Thema schon mehrfach und ausgiebig behandelt wurde, Mehrfachdiskussionen (insbesondere unkonstruktive und nicht zielführende) aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum jedoch nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread vorbehaltlich einer Prüfung mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2015, 19:48 von Bürger«
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