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Autor Thema: Festsetzungsbescheid, muss ich handeln?  (Gelesen 2382 mal)

P
  • Beiträge: 1
Festsetzungsbescheid, muss ich handeln?
Autor: 10. Dezember 2014, 15:25
hallo zusammen,

fiktiver Fall:
Bisher hat ER auf kein Schreiben des Beitragservice geantwortet und auch noch nie gezahlt.
Gerstern kam der Festsetzungsbescheid.
ER ist auf dieser Adresse polizeilich gemeldet hat aber keinen Mietvertag unterschrieben, zahlt demzufolge auch keine Miete... sprich er wohnt schwarz

wie soll er sich verhalten?
gibt es passende musterbriefen (Gründe für Wiederspruch usw.)?
oder einfach ruhe bewahren?

er steckt, wie ihr merkt, nicht im Thema, möchte sich aber gegen den zwangsbeitrag wehren ???

danke und grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2014, 10:58 von Bürger«

C
  • Beiträge: 173
Re: Festsetzungsbescheid, muss ich handeln?
#1: 10. Dezember 2014, 23:17
wie soll er sich verhalten? gibt es passende musterbriefen (Gründe für Wiederspruch usw.)? oder einfach ruhe bewahren?
Bitte einfach mal hier im Forum lesen, lesen und weiter lesen.
Deine Frage wurden schon 538mal gefragt und 545x beantwortet ....oder so.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

P
  • Beiträge: 3.999
Re: Festsetzungsbescheid, muss ich handeln?
#2: 11. Dezember 2014, 00:17
Ein jeder sollte sich der Wortwahl bewußt werden.

Zwang: ich muss, du musst, er muss
Freiwillig: ich kann, du kannst, er kann

Zwang kann entstehen, von innen oder von außen.
Beim BS oder der Landesrundfunkanstalt wirkt es so, als komme der Zwang von außen.
Aber auch das ist falsch. Der Zwang zu handeln kommt immer von innen, genau dann, wenn eine Person A der Meinung ist, dass etwas unrechtes passiert.
Sollte die fiktive Person "ich" jetzt weiter fragen, ob sie muss oder nicht, sei gesagt, müssen muss Sie nichts, aber Sie kann.

Sie kann hier
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
die FAQ Lite lesen, verstehen und sich bewußt werden, was es bedeutet dem Zwang mittels muss jetzt nachzugeben oder erst später,
erfolgt es es erst später, wird das Muss zu einem GV, das kann zu ich habe bisher nichts erhalten könnten Sie mir bitte den Erhalt nachweisen Problem.
Würde die fiktive Person ich, es aber vorziehen, sagen zu können, Sie hätte bereits etwas gegen den Zwang getan, dann wäre dass muss jetzt der richtige Zeitpunkt.

Muster für Widersprüche liefert die Suchfunktion, z.B.
"Widerspruch 2014"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg75095.html#msg75095
 oder
"Formfrei"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2014, 11:12 von Bürger«

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  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Festsetzungsbescheid, muss ich handeln?
#3: 11. Dezember 2014, 11:11
Bitte vor neuen Beiträgen immer die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen.
Das Thema ist schon eingehend behandelt... u.a. unter


Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html


Unbedingt auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere prinzipiell zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Da diese allgemeine Fragen bereits ausgiebig im Forum behandelt wurden und werden, wird zur Vermeidung weiterer Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums  dieser Thread hier geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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