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Autor Thema: Widerspruch und Vorbehaltszahlung  (Gelesen 4171 mal)

r
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Widerspruch und Vorbehaltszahlung
Autor: 12. November 2014, 09:56
Hallo,

wenn Person A einen Beitragsbescheid für die letzten 11/2 Jahre erhalten hat und fristgemäß Widerspruch einlegt, der Widerspruch aber nicht offiziell anerkannt wird sondern mit dem üblichen .. vielen Dank für ihre Mitteilung - Brief .. beantwortet wird, und Person A eine weitere Aufforderung zu Zahlung und eine Mahnung (ohne weiteren Bescheid) erhält, doch nicht klagen sondern unter Vorbehalt zahlen möchte - wäre das einem nach dem Widerspruch und der weiteren Geschichte noch möglich ?

Danke & Grüße ans Forum


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Re: Widerspruch und Vorbehaltszahlung
#1: 14. November 2014, 17:07
Wenn einmal bezahlt wurde, egal ob unter Vorbehalt oder nicht - ist erstmal nichts mehr möglich, die Kohle ist einfach weg!

Was willst Du sonst noch wissen?
Lies im Forum!


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Re: Widerspruch und Vorbehaltszahlung
#2: 14. November 2014, 17:17
@romic Nein, wenn erstmal ein Bescheid mit Forderung für einen Zeitraum XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX gekommen ist, dann ist eine Zahlung unter Vorbehalt für diesen Zeitraum nicht mehr möglich. Es bleibt nur Widerspruch und die Mahnungen aussitzen, gegebenenfalls muss falls ein GV kommen möchte bevor der Widerspruchsbescheid ausgestellt wird, die Klage erhoben werden.
Natürlich steht es Person A frei für Zeiträume, für welche keine Festsetzungen getätig wurden unter Vorbehalt zu zahlen, aber Achtung ein Bescheid kann Zahlungen für zukünftige Zeiträume festsetzen, da kommt es halt auf den Inhalt des Bescheid selbst an.
Bei Zahlung unter Vorbehalt gilt jedoch immer, das Geld ist weg ohne Aussicht das wirklich wieder zu sehen, weil sollte der Erfolgsfall eintreten, dass der Rundfunkbeitrag gekippt wird, Person A die Rundfunkanstalt auf Rückzahlung verklagen müsste (aus Sicht von PersonX aussichtslos).

Die Mahnungen auch nach einem Widerspruch versendet der BS immer, das würde erst aufhören, wenn die Klage eröffnet ist. Zusätzlich können noch weitere Beitragsbescheide kommen, gegen jeden ist Widerspruch zu erheben. Selbst Klage kann man nach 3 Monaten einreichen, falls bis dahin noch kein Widerspruchsbescheid gekommen ist, aber Person A kann auch auf diesen warten. Falls die Forderung mittels GV versucht wird einzuziehen, wäre Klage zu erheben.


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Re: Widerspruch und Vorbehaltszahlung
#3: 14. November 2014, 17:24
Danke Person X - genau darum gings !
Hypothetisch gesprochen - ist nach einem Widerspruch noch eine Vorbehaltszahlung möglich oder schliesst sich das gegenseitig aus ?

Person A hat nun nochmals darauf hingewiesen, das ein Widerspruchsbescheid fehlt, und die Aussetzung der Vollziehung nicht beantwortet wurde. Könnte das hypothetisch eine der Situation angemessene Reaktion sein ?

@Zeitungsbezahler " .. Was willst du denn sonst noch so wissen. lies im Forum!" .. finde ich übrigens abwertend, und als Hinweis nicht besonders einladend.

Grüße und Danke für eure Antworten !


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Re: Widerspruch und Vorbehaltszahlung
#4: 14. November 2014, 17:50
genau es schliesst sich aus
und
auf die Infoschreiben wird an sich keine Reaktion vom BS außer einer Zahlung erwartet.
Eine Antwort könnte überflüssig sein.

Person A muss halt über den allgemeinen Verlauf wissen, was wann tun wäre und welche Möglichkeit in Betracht kommen könnte und welche Folgen diese auslösen würde. Das gibt es hier auch eine FAQ Lite   http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Re: Widerspruch und Vorbehaltszahlung
#5: 14. November 2014, 18:42
Danke, ich werd mich weiter belesen!


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: Widerspruch und Vorbehaltszahlung
#6: 14. November 2014, 18:46
Eine Vorbehaltszahlung schließt man hier im Forum eigentlich generell aus , ganz gleich in welchem Stadium man sich befindet. Was will man denn damit bezwecken , entweder man zahlt "richtig" und behält es für sich oder man versteht das Anliegen dieses Forums und zahlt gar nicht.
Eine andere Sprache versteht der Bsehrfies eh nicht. "Halb bezahlt" unter Vorbehalt ist auch bloß weg und das sieht man bei einem so gierigen Geier niemals wieder.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2014, 18:52 von mickschecker«
You can win if you want

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Re: Widerspruch und Vorbehaltszahlung
#7: 14. November 2014, 19:39
Hallo Mick, das ist mir etwas zu schwarz weiss gedacht und verschliesst sich einiger Möglichkeiten, die man vielleicht gerne ausschöpfen möchte. Das Forum ist doch nicht nur für Hardliner  8)  Wenn (vielleicht auch nur subjektiv) klar werden sollte das der Streit nicht zu gewinnen ist, oder der Aufwand nicht im Verhältniss zum Nutzen steht, rennt man vielleicht nicht ins Feuer sondern versucht andere unbequeme Wege zu gehn. Ich halte es da mit den asiatischen Philosophien.

Nix für ungut & Grüße


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Re: Widerspruch und Vorbehaltszahlung
#8: 14. November 2014, 20:42
[...] sondern unter Vorbehalt zahlen möchte - wäre das einem nach dem Widerspruch und der weiteren Geschichte noch möglich ?

Zahlen ist immer möglich!
Es gibt keinen Stand des Verfahrens, zu dem der Betrugs-service eine Zahlung aufgrund vorausgegangener Maßnahmen seitens des Beitragsopfers ablehnt, sondern Geld nehmen sie immer.  Tatsächlich besteht der Betrugs-service sogar auf einer Zahlung, trotz Widerspruch und trotz allem anderen. Solange man lebt, besteht, unabhängig von allem vorausgehenden, also die Möglicheit noch zu zahlen.

Wenn man zahlt kann man natürlich immer dazu mitteilen, dass man unter Vorbehalt zahlt. Das ist dem BS egal, denn es schmälert die Beute nicht. Eine solche Mitteilung zieht auch keine negativen Konsequenzen nach sich. Ob man deshalb jemals das Geld wiedersieht, weiss niemand so genau, es erscheint aber sehr unwahrscheinlich.


TV is obsolete technology for me.
Edward Snowden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2014, 06:15 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Widerspruch und Vorbehaltszahlung
#9: 15. November 2014, 06:20
Bitte vor dem Erstellen von Beiträgen immer auch die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen.

Allein mit der Suchwortkombination "Zahlung unter Vorbehalt" kommen reichlich relevante Treffer, so u.a dieser Thread, in dem eine ähnliche Frage bereits eruiert wurde:

Festsetzungsbescheid - Widerspruch - dann Zahlung unter Vorbehalt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11081.0.html


"Zahlung unter Vorbehalt" ist zwar lt. Aussagen u.a. von akademie.de theoretisch (und entgegen den Verlautbarungen des Beitragsservice) sehr wohl möglich, jedoch nur solange kein Bescheid = Verwaltungsakt ergangen ist, der die (konkrete?) Forderung ins Verwaltungsrecht erhebt, denn die dann damit offiziell titulierten "öffentlichen Abgaben" können nicht unter Vorbehalt geleistet werden.

Hierzu hilft es sich richtig einzulesen ;)
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595


Und dann aber noch dies... ;)
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


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Re: Widerspruch und Vorbehaltszahlung
#10: 15. November 2014, 08:20
Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde mich weiter bemühen Licht in die Angelegenheit zu bringen. Für einen Anfänger scheint das System sehr komplex. Es gibt verschiendenste Herangehensweisen, die unterschiedlich diskutiert werden.

Vorallem aber scheint es keinen einzigen Fall zu geben, bei dem der zivile Ungehorsam wirklich zur Aussetzung und nicht nur zu einer Aufschiebung der Zahlung geführt hätte. Das ist schade, aber eben auch eine Form der Realität.

Danke & Grüße an Euch !
(#)


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