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Autor Thema: Bundesverwaltungsgericht: Justizskandal oder nur GAU? Nun die Gesamtanalyse.  (Gelesen 6367 mal)

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1. Die folgenden Themen bilden eine Einheit der schrittweise fortschreitenden Analyse mit teils erstaunlichen Ergebnissen: 
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Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20121.0.html

Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416.0.html
 
Verfassungsbeschwerde Land Berlin: Weitere Teilnehmer nötig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20039.msg130558.html

Vieles aus diesen Ermittlungen wurde und wird in diesen Wochen bereits verfahrenstechnisch verwertet, um hoffentlich die von uns allen gewollte Neuordnung der Rundfunkabgabe zu erzwingen (mit Wegfall von etwa 15 % der jetzigen Zahlungspflichtigen / Geldeingänge).
 
Für die optimale Berücksichtigung in der Verfassungsbeschwerde wäre der nachstehend beschriebene zusätzliche Nachweis optimal. Ich zweifle, ob wir das gemeinsam nun auch noch schaffen. Aber dennoch hier die "Herausforderung eines IT-Detektiv-Jobs":


2. Erstes Analyse-Ergebnis war ja: Die Urteile 2016 des Bundesverwaltungsgerichts sind extremst problematisch
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Eine vorsätzliche Fehlentscheidung sei den Richtern nicht unterstellt.
Eher tendiere ich zur Interpretation eines "GAU" - "Größter Anzunehmender Unfall" einer bestimmten Anfälligkeit des Rechtssprechungs-Systems für kollektiv sich vollziehendes Irren.
Falls nämlich das Urteil eines Obersten Bundesgerichts ungewollt faktisch "vom Beklagten geschrieben wurde", also von den Volljuristen der Senderanstalten. Und um diese Klärung geht es beim nun Folgenden:


3. Zweite Analyse: Das ist nun unsere Aufgabe: Quellen-Ermittlung der Urteilstexte.
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Nötig ist nun eine Detail-Analyse, ob die Urteilstexte tatsächlich innerhalb des Bundesverwaltungsgerichts entstanden sind oder "zu sehr extern".
Die Frage lautet: Wer hat die maßgeblichen Inhalte der wohl einheitlichen Urteilstexte verfasst?
Klartext: Sind ohne Wollen des Gerichts die Urteile mehr oder weniger "durch die Sender-Anstalten geschrieben worden"?

Die Informatik-Aufgabe lautet nun
- Zu vergleichen ist der Beck-Kommentar zum Rundfunkrecht mit dem Standard-Text der Urteile 2016 des Bundesverwaltungsgerichts.
  ... im Beck-Kommentar ... wären es "indirekt Texte der Sender-Anstalten"? ...
- Zu vergleichen sind die den Gerichten allgemein und seit 2013 eingereichten Merkblätter mit... - wie vor.
- Zu vergleichen sind die Bausteintexte der Widerspruchs-Begründungen mit... - wie vor.

Analoges ist eigentlich auch noch nötig für die BGH-Rechtsprechung. Denn das Landgericht Tübingen hat wohl auf Ähnlichkeiten zu "indirekten Texten der Senderanstalten" hingewiesen.


4. Für das Wie der Analyse kann man Plagiats-Aufspür-Software verwenden.
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Bitte beachten: Bei Rechtsprechung ist "Plagiat" nicht Vorwurf, sondern Prinzip.
Es geht insoweit also nicht um einen Vorwurf, sondern um eine erste Faktenermittlung.

Sodann und je nach Befund: 
Es geht um die Frage der irregeführten Nutzung dieses Prinzips im Rahmen der Arbeit der geschulten Volljuristen der Senderanstalten.

Der "GAU" wäre dann die ungewollte Übernahme der Texte durch das Bundesverwaltungsgericht im Vertrauen auf die (irrig?) vermutete Neutralität der Volljuristen-Kollegen in Anstalten des öffentlichen Rechts.
Einzubeziehen wäre dann aber insbesondere auch das eventuell in dieser Sache mitwirkende Handeln der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, weil traditionell federführend bei der Rundfunk-Kommission.


5. Die Aufgabe lautet nun also:
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Inwieweit liegen solche zu weite Übereinstimmungen vor?
Schaffen wir es, die Menge der Daten zu durchforsten, um software-technisch und automatisiert die Ursprünge von eventuellen Textübernahmen zu belegen?

Neben dem Abgleich durch Plagiats-Software - die nicht jeder hat - könnte auch genügen:
Abgleich mit dem Software-Tool "diff" - ist immer in LINUX enthalten, beispielsweise in UBUNTU LINUX.

Außerdem ist diff wohl immer mit MS-Windows benutzbar, indem man "UNIX Tools" sucht, findet, herunterlädt und nutzt.
(GUI Grafisches User Interface oder im "Terminal Window", "Konsole", in Wahrheit das über 30 Jahre alte DOS von Microsoft.)

Nötig ist Zugang zur Online-Version der Beck-Kommentare. Ob man das im 1-monatigen Schnupper-Abo kann, weiß ich nicht. Hier kann möglicherweise jemand mit Uni-Zugang oder über eine Antwaltskanzlei das Problem lösen.


6. Schaffen wir das?
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Ich bin mir nicht sicher. Wenn wir es schaffen und den Nachweis von externer Quelle führen könnten, so wäre das ein Juwel der Auseinandersetzung. Dass ein höchstrichterliches Urteil - von Richtern ungewollt - faktisch vom Gegner geschrieben wurde, falls nachweisbar, das dürfte eine Singularität sein in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte. 

Dies Thema ("Thread") sollte vorzugsweise auf das informationstechnische Meistern dieser recht schwierigen Ermittlungsaufgabe ausgerichret sein, schlage ich vor.
Aber auch sonstige Fakten für Text-Identitäten interessieren. Man kann das ja auch über das Sammeln von Zufallstreffern von Textgleichheit angehen. 

Dass ziemlich alles, was die Sender-Volljuristen uns liefern, ein gleichartiges "Blabla" ist, wissen wir und müssen wir nicht mehr diskutieren. 
Uns interessiert der Sonderfall der Entscheide Oberster Gerichte:
- Bundesverwaltungsgericht - Bundesgerichtshof -
und auch die beiden Landesverfassungsgerichts-Entscheide Rheinland-Pfalz und Bayern. 
Gerade der Entscheid in Rheinland-Pfalz hat im Hinblick auf die Rundfunk-Kommission in Rheinland-Pfalz besondere Bedeutung. Der Entscheid  erschien mir bei Sichtung sehr problematisch.

=== Im nächsten Beitrag zeige ich gleich einige Gesichtspunkte für besseres Verständnis des nötigen Vorgehens.


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 Hier ein paar Gesichtspunkte, um die Vorgehensweise verständlich zu machen:


A. Nach jetzigem Klärungsstand sind wohl alle Urteilsbegründungen 2016 des Bundesverwaltungsgerichts identisch.
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Dies allein  wäre rechtlich extremst bedenklich, da die unterschiedlichen Klagebegründungen und Sachverhalte und die unterschiedlichen Entscheide der Oberverwaltungsgerichte an sich wohl unterschiedliche Urteilsbegründungen erfordert hätten. 

Wäre die Problematik identisch, so wäre die Verwendung eines Einheitsurteils vertretbar. Man verzichte also auf voreilige Wertungen. Hierüber muss außerhalb von Gerichtsverfahren sehr zurückhaltend argumentiert werden. Innerhalb eines Gerichtsverfahrens ist es durchaus bereits eingebracht worden als Klärungsbedarf.


B.  Querulanten-Rüge im Hintergrund?
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Sofern das Bundesverwaltungsgericht wegen der niedrigen Streitwerte sich zur rügenden Querulanten-Sichtweise veranlasst sah, so ist einzuwenden:
Diese mutigen Kläger waren mutige Stellvertreter für rund 10 % der Bürger in Deutschland.
Es geht in diesem Stellvertreterkrieg der Bürgergemeinschaft um insgesamt rund 10 Milliarden Euro "zahlen oder nicht zahlen" für 10 Jahre Planungs-Zeitraum.

Wenn man Anlass zur richterlichen Unzufriedenheit mit den Mikro-Streitwerten sehen sollte, dann richte man höchstrichterlichen Unwillen bitte gegen die verursachenden Schuldigen und nicht gegen die Opfer, die mutig den Rechtsstaat gegen staatsnahes Unrecht verteidigen.

 
C. Alle Urteile - außer BGH - wurden hier flüchtig auf offenkundige Fehler gesichtet.
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(Bundesverwaltungsgericht und Landesverfassungsgerichte.)

Fehler kommen in allen Urteilen zu den entscheidenden Punkten vor. Die Fehlerstruktur ist sehr ähnlich und deckt sich mit dem, was wir an Fehlern seitens der Juristen der Sender-Anhaben leider gewohnt sind. Und zwar: 

Die fehlerhaften Kern-Aussagen sind in seitenlangen Urteilsauflistungen "unscheinbar versteckt".

Die unwahren und rechtsfremden Aussagen dominieren, es handle sich um zu tolerierende Bagatellbeträge von Unrecht (also der Querulanten-Einwand).

Der rechtsfremde Vortrag lautet ferner oft, der Bedarf der Kostendeckung der Sender-Anstalten legitimiere die jeweilige Rechtsverletzung. Wo steht denn so etwas im Grundgesetz? 

Beim Standardentscheid des Bundesverwaltungsgerichts führt eine Textpassage zur Frage, wie intensiv der berichterstattende Richter das Gesetz gesichtet hatte. Dies soll hier nicht weitergehend ausgeführt werden, weil noch mit mehr Präzision zu analysieren.

       
D. Wie entstehen Gerichtsurteile mit mehreren Richtern? 
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Wenn die Materie vielschichtig ist, so liegt die Hauptlast beim berichterstattenden Richter.
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Berichterstatter

Die anderen Richter vertrauen für das Zusammentragen ihm dann weitgehend und denken vorwiegend noch über die rechtlichen Schlussfolgerungen nach.
Was aber, wenn der berichterstattende Richter selber vertraute, nämlich auf die wissenschaftlich orientierte Neutralität der Kommentar-Autoren des Beck-Kommentars und auf die Meinungen der Volljuristen der vertrauenswürdigen Staatskanzlei Rheinland-Pfalz?

Das ist nach bisheriger Faktenermittlung eine bisher jedenfalls denkbare Vermutung. Wäre es so, so wäre es der "GAU", der "Größte Anzunehmende Unfall" der höchstrichterlichen Rechtsprechung:
Weil die Quellen dann mitnichten "staatlich verpflichtete neutrale Rechtswissenschaft" wären, sondern letztlich ausgerechnet Texte aus den Federn der Beklagten der Prozesse übernommen worden wären.

Das Problem wäre dann, sofern etwas als Rechtswissenschaft angesehen wurde, was in Wahrheit "als Schriftsatzinhalt der Parteien" in das Verfahren eingehen musste, also zur Akte hätte gegeben werden müssen, also einsehbar für die Rechtsanwälte der Kläger (die Bürger), also anfechtbar.


E. Das Problem der "schon geschriebenen Urteile"
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Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass angeblich laut einem Ausfertigungsdatum das Standardurteil des Bundesverwaltungsgerichts schon im Januar 2016 geschrieben war, während aber erst einige Monate später die Entscheide erfolgten und nochmals einige Monate später der schon seit Januar verfügbare Urteilstext verwendet wurde.
So jedenfalls habe ich es aus einem Beitrag im Kontext von gez-boykott.de in Erinnerung.
Stimmt das wohl? Oder habe ich da etwas in falscher Erinnerung?

"Vorher gefertigte Urteile" sind verfahrensrechtlich eine ganz besondere Sache. Lustig ist der Fall, als beim Verwaltungsgericht Potsdam der Anwalt der Rundfunkbürger mitten in der mündlichen Verhandlung plötzlich Akteneinsicht verlangte, um zu prüfen, ob die Urteile schon vor der Verhandlung geschrieben worden seien.
In den Akten befanden sich keine Urteile - die Akten aber waren angeblich zuvor zwischen den Richtern rasch hin und her geschoben worden - was ebenfalls nichts belegt, weil nicht aller Akteninhalt einsehbar sein muss.



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Hinweis, der vielleicht ebenfalls von Interesse sein könnte:

Das Gutachten von Prof. Kube aus dem Jahre 2013 - siehe u.a. unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
Kube, Hanno (Prof. Dr. , LL.M.) [neu]
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- u. Steuerrecht, Johannes Gutenberg-Uni Mainz
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
06/2013, Eltville am Rhein/ Hessen

"Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung"
http://www.ard.de/download/401140/index.pdf
scheint mit der Maßgabe beauftragt worden zu sein, die vom Kirchhof-Gutachten
Kirchhof, Paul (Prof. Dr. Dres. h.c.), Bundesverfassungsrichter a. D.
Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
04/2010, Heidelberg/ Baden-Württemberg

"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks"
http://www.ard.de/download/398406/index.pdf
abweichende Gesetzgebung nachträglich zu "legitimieren".

Der "Sachvortrag" des/ der Beklagten vor dem BVerwG im März 2016 - hier insbesondere bzgl. der (abweichend vom Kirchhof-Gutachten nicht umgesetzten) Widerlegbarkeit - hörte sich jedenfalls im Wortlaut wie einige der Begründungen aus dem Kube-Gutachten an.

Interessant zudem, dass in den Urteilen des BVerwG mehrfach (jeweils ca. 5x) auch auf das von ARD-ZDF-GEZ beauftragte Kirchhof-Gutachten verwiesen wird - jedoch wohlweislich nicht bzgl. dessen in der Gesetzgebung sträflich missachteten wesentlichen Prämissen (allen voran der nicht umgesetzten "Widerlegbarkeit der Regelvermutung")... siehe Auszüge u.a. unter
Neue Klagebegründungen aufgrund Urteil des BVerwG vom 16./17. März?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18784.msg122577.html#msg122577


Insgesamt betrachtet:
Mehrfacher, selektiver Parteivortrag...
...geeignet zur einseitig-parteiischen Beeinflussung der "Rechtsfindung"?


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Mit Kube als Professor in Mainz wären wir dann in der Stadt der Koordination der Sache, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Unsere Mosaiksteinchen fügen sich schrittweise zu einem Netzwerk-System zusammen.
Unsere gemeinsame Detektivarbeit zur Aufdeckung eines GAU - eines G_rößten A_zunehmenden U_nfalls der Justiz... "Justiz-Skandal"?

Professor Paul Kirchhof erhielt übrigens durch mich eine Anfrage,
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ob er einig ist, dass er am Anfang von Sozial-Unrecht gegenüber rund 5 Millionen der flei8igen finanziell Ärmsten im Land steht, die "neuen Armen", die es so in seiner Jugend nicht gab, die Päckchen-Zusteller, die Coffeshop-Bediener, die Maniküre-Malerinnen, die Event-Praktikanten, die geldlosen jobbenden Studenten ohne BAFÖG, weil mit unfreundlichen Eltern, die schein-selbständigen Lkw-Fahrer, usw.usw.usw..
Auch dass Kleinstbetriebler rund 30x so viel pro Arbeitsplatz zu zahlen haben verglichen mit der Großwirtschaft, es würde interessieren, wo des Grundgesetz das wohl legitimiert?

Vor rund 2 Wochen verschickt - noch ohne Antwort. Der Text sei nicht publiziert, weil privat. Nur der in der Juristensprache so beliebte "Tenor" wurde hier mitgeteilt.


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Weitere Ergänzung eines "Partei-(LOBBY)-Gutachtens" - lange "verschollen", nun wiedergefunden dank der aktuellen Hinweise von "boykott2015" unter
Gutachten von Paul Kirchhof. Rechtlicher Status. Rechtsfolgen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18652.msg131953.html#msg131953
nun auch aktualisiert unter
Wissenschaftliche Arbeiten und Arbeitspapiere zur Rundfunkfinanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4663.msg32135.html#msg32135
sowie auch unter
Weiteres Gutachten ...,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7222.msg102171.html#msg102171

Der schnelleren und zielgerichteten Diskussion wegen hier ausnahmsweise dortiger Kommentar umfangreich zitiert...
Hier ein Fund eines Mitbegründers der runden Tische und der Infostände:

Hans W. Färber
Matthias Lücker
Die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag (PDF)
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/285_11.pdf
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/institut/pdfs/28511.pdf***
Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln
Heft 285
Köln, im November 2011
ISBN 9783938933930

[...]

In diesem Arbeitspapier wird der Rundfunkbeitrag schmackhaft gemacht, alle positive wird herausgestellt, negatives gibt es nicht.

Auf Seite 12 wird dokumentiert, wer die Verfasser des RBStVs sind:

Zitat von: Hans W. Färber, Matthias Lücke
3.3. Zwischenfazit
Von den diskutierten Alternativen stellt der Wohnungs- und Betriebsstättenbeitrag das zukunftsfähigste Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Die Gestaltung dieses Modells wurde von den Juristen und Verwaltungsdirektoren in vielen Sitzungen mit den Rundfunkreferenten und mit großer Unterstützung der GEZ ausgearbeitet. Als Herausforderung galt es, ARD-intern und schließlich auch mit dem ZDF und DRadio einen Konsens zu finden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass manche Risiken und teilweise auch die Chancen sich nicht unmittelbar quantifizieren lassen. Die Modellentscheidung lag jedoch letztlich bei den Ministerpräsidenten/innen.
Die Ministerpräsidnten mussten das vorgeschlagenen Modell wählen, es gab meines Wissens kein anderes. Mitgewirkt hat an dem Modell offensichtlich kein Ministerpräsident.

Matthias Lücker ist Referent des Verwaltungsdirektors des Westdeutschen Rundfunks Köln.
Hans W. Färber war damals der Vorgesetzte von GEZ-Chef Hans Buchholz.


BS schreibt gerne: “Vorab möchten wir betonen, dass der Urheber der von Ihnen kritisierten neuen Gebührenregelung weder der Beitragsservice noch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind, sondern der zuständige Gesetzgeber, d.h. die einzelnen Bundesländer.“
Dabei ist hiermit erwiesen, dass dieses Modell von den Juristen und Verwaltungsdirektoren mit den Rundfunkreferenten und mit großer Unterstützung der GEZ ausgearbeitet wurde.
Selbst über die Gutachten von Jarass, Dittmann und Kirchhof wurde sich hinweggesetzt. Das stinkt ganz gewaltig nach unzulässiger Kompetenzwahrnehmung!
[...]


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Die Manipulierung der Entstehung der Gesetzgebung
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hätten wir immerhin schon einmal ausreichend komplettiert - unsere Gemeinschaftsarbeit.
Denn meinerseits kann ich ein paar Sachen hinzuzufügen,
beispielsweise bezüglich vieler Details des Gutachtens von Paul Kirchhof;
und bezüglich der parlamentarischen Grundsatzfrage, wieso alle Bundesländer das gleiche beschließen, obgleich mit sehr verschiedener Aufgabenstellung.
Allein die bundesweite Einheitlichkeit ist bereits Rechtsfehlerbeweis der daran ablesbaren Druckausübung auf Parteien und Volksvertreter - was sie bei dieser Abstimmung also wohl nicht mehr waren.

Auf die Summe der Gutachten und grundsätzlichen Stellungnahmen
--------------------------------------------------------------------------
sei hier im übrigen besonders hingewiesen:
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
Das hätte eigentlich hineingehört in die Link-Übersicht bei Beginn dieses Themas.

Nun zur Frage, wie kam ich auf die Idee einer Vollblut-Rechtsprechungs-Manipulation?
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In den Standard-Urteilen 2016  des Bundesverwaltungsgerichts sind zwischen Bergen von klarem "Jurakram" die völlig verkehrten unhaltbaren Kernsätze hinein versteckt, beispielsweise - hier umformuliert für "Klartext":
- Diese Rechtsverletzung ist zulässig, weil "sachlich gerechtfertigt".
- Diese Rechtsverletzung ist zulässig, weil sie zur Kostendeckung der Sender-Anstalten beiträgt.

Ich hoffe, es wird nie oberste Richter gehen, die etwas derartiges bewusst zu Papier bringen. Das sieht eher danach aus, dass Richter das in ihrer Arbeitsmenge ganz einfach nicht bemerkt hatten - also einen anderweitig formulierten Text insgesamt übernommen hatten.

Besonders überraschend war, dass angeblich eine Begünstigung von niedrigen Einkommen im Gesetz fehlen soll. Diese ist derart unübersehbar im Gesetz, diese lange Liste, dass ich das entsprechende Zitat dem (hieran unschuldigen) Verwaltungsgericht Berlin mit dem alten Juristenbonmot kommentierte:
"Selbst für Juristen ist es kein Fehler, ab und zu ins Gesetz zu schauen."

Bei den Entscheidung der Verfassungsgerichte Rheinland-Pfalz und Bayern war mir aufgefallen:
Die gleichen "unendlich langen Urteilslisten usw.". Und gleiches Schema, dort unverdächtig die Kernaussage irgendwo hinein geknallt, die paar 5 Euro oder 17,50 Euro, diese Bagatelle sei zu tolerieren.
Klartext: "Querulanten-Einwand?" "Uns hohe Richter mit Cents zu belasten?" - "Wird abgeschmettert"?
"Peanuts"? -Für 10 Jahre aktuelle Planungsdauer geht es um kassieren oder nicht kassieren von insgesamt etwa 20 Milliarden Euro. Das ist der Wert des Geschosswohnungsbestands einer Großstadt von 200 000 Einwohnern. Die Einzelprozesse um 800 Euro sind ja nur Stellvertreterkriege für größte Summen.

Kein oberer / oberster Richter würde von sich aus derartigen Murks machen wie vorstehend beschrieben, der dann ausschlaggebend wurde für Ablehnungen. Dahingegen war alles 100 % konform zu dem juristisch gesehen total deformierten Bausteintext-Blabla-Murks, den wir von den Widerspruchsbescheiden kennen und so "unendlich lieben".   


Was ist noch das Missing Link des noch weitergehenden Nachweises der Manipulation?
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Wir haben ja schon an sich ausreichend viel belegt für Verwertbarkeit hier bei der Landesverfassungsbeschwerde (Berlin, wohl Anfang November). Aber noch mehr Nachweis wäre noch schöner: 

(1) Bisher wurden nur 2 Entscheide 2016 des Bundesverwaltungsgerichts mit "diff" oder ähnlich verglichen - mit Feststellung von Identität trotz Bedarf von Unterschieden. Des wird also Anlage bei der Beschwerde.
Vielleicht bekommen wir noch selber hin, für alle BVerwG-Entscheide der Haushaltsabgabe ebenfalls die Frage der Identität nicht nur zu prüfen, sondern ebenso als Datei zu bekommen.
Vielleicht mache ich das selber auf meinem LINUX mit dem Programm diff. Aber es ist hier für all diese Streite insgesamt etwas mehr zu machen, als die Tage Stunden haben... Und nebenbei gibt es ja noch berufliche Haupttätigkeiten...

(2) Was vielleicht zu kompliziert wird für uns, dafür will ich vielleicht die Zentralstellen für Ermittlung von Dissertations-Plagiaten ansprechen:
(die ja auch online-Zugang haben zu juris.de und zu Beck-schen Kommentaren)
Wir müssen noch klarzustellen versuchen, woher die höchstrichterlichen Entscheide vielleicht ihre Texte hinüber kopierten. Das meiste stammt vielleicht aus dem Beck-schen Rundfunkkommentar. Möglicherweise vertrauten die jeweils "berichterstattenden Richter" aber auch auf die fachliche Neutralität und Hochwertigkeit von Texten, die ihnen ausdrücklich für den jeweiligen Entscheid durch "Justiziare" von ARD und ZDF formuliert und überlassen wurden?

All das wäre vertretbar, sofern nicht diese erheblichen Mängel dieser Quellen bestehen würden. Das Problem läge nicht bei den Richtern, sondern bei der Manipulierung der Quellen - was wir ja belegt haben.Die Richter wäre demnach nicht etwa "Handelnde", sondern "Opfer".
("Handelnde", weil das Wort Täter verfehlt wäre. Es geht hier nicht um Strafrecht - jedenfalls nicht bei den Richtern.)

Anmerkung: "Justiziarat", "Justiziar"
----------------------------
wie in den Quellen ziemlich oft aufgeführt-
Es ist nicht eine gesetzlich geschützte eitle Bezeichnung für höchste Weihen. Dies ist ungeschützt und steht für "Rechtsabteilung","juristisch ausgebildeter Mitarbeiter der Rechtsabteilung".
Sofern mir "Justiziar" begegnet, kommentiere ich das - wie schon mehrfach gesagt - gerne mit
"Grenzenlos ist das Universum und des Menschen Eitelkeit. Beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher."
Damit ist der Dampf sofort raus aus der aufgeschwollenen Dampfblase.
Prinzipiell tituliere ich in Briefen also immer: "Rechtsabteilung" beziehungsweise beispielsweise "Frau Maria Müller, verantwortliche Mitarbeiterin der Rechtsabteilung". Wetten, dass die sich ärgern?

Hallo, ihr Forums-Moderatoren, wie wäre es, wenn ihr euch ab jetzt als "Justiziare" tituliert und das Moderatoren-Team als "Justiziarat im Bürgerauftrag"? Bei 100 000 Bürgern in der Unterschriftensammlung ist der Bürgerauftrag ja wahrlich keine Übertreibung. Zur Definition, ob ihr das dürft, mal nachlesen bei wikipedia.de über diese Bezeichnungen.
Und für die Fähigkeit eines Beitragsservice, mit der Maus wie wild auf völlig beliebige Bausteintext-Nummern an einem Bildschirm zu klicken, haben wir allemal und allesamt das professionelle Profil. Wetten, dass die beim Kölner Beitragsservice das längst durch Schimpansen machen lassen vom Kölner Zoo, weil billiger und ohne Pensionsanspruch?

"Diese Ausführungen erfolgten in der zweifelsfrei berechtigten Annahme, dass der Mangel an Ernsthaftiigkeit nicht verkannt werden könne."


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