Halli-hallo,
ein fiktiver Fall: Person A, Student (kein Bafög), ist im November 2012 in seine eigene Wohnung gezogen, hat alle Anmeldungsaufforderungen bis April 2013 ignoriert, sich aber leider breitschlagen lassen und dann ab April 2013 unter Vorbehalt per Überweisung gezahlt.
Nun ist die fiktive Person A im November 2013 mit seiner fiktiven Freundin B (Studentin, bekommt Bafög = befreit) in eine gemeinsame Wohnung umgezogen ist. Da Person A im Umzugsstress natürlich vergessen hat seine neue Adresse anzugeben (und es auch nie nachgeholt hat), kam erst im April 2014 eine Zahlungserinnerung an die neue Adresse, die ebenfalls ignoriert wurde (kam die überhaupt an?).
Im Juni sowie Juli kamen jeweils ein "Gebühren-/Beitragsbescheid" ("sicherlich haben Sie nur übersehen, dass für die Zeit vom 01.01.2014-30.06.2014 Rundfunkbeiträge zu zu zahlen waren", "Mahngebühren", usw.) mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite. Beide Bescheide wurden ignoriert (Welcher Student hat schon in der Prüfungszeit Lust und Zeit sich um so was zu kümmern?).
Nun erhielt Person A Anfang Oktober einen Festsetzungsbescheid (=Beitragsbescheid unter anderem Namen?). Mit dem üblichen Wortlaut "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben" und "Wenn Sie den offenen Betrag von 1xx,xx€ umgehend begleichen, können Sie die Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind".
Sollte Person A nun noch in den Widerspruch gehen, obwohl die vorherigen beiden Beitragsbescheide schon ignoriert wurden oder sollte Person A auf die Zwangsvollstreckung warten und dann in Widerspruch gehen (nix erhalten usw.)?
Gibt es andere Möglichkeiten für Studenten ohne Bafög sich befreien zu lassen?
Es ist doch ungerecht, dass Studenten, die staatlichen Zuschuss bekommen, nichts zahlen müssen und andere, die selbst für ihr Einkommen sorgen müssen, zusätzlich mit 18€ monatlich belastet werden. 18€ sind ein guter Wocheneinkauf an Lebensmitteln.
Liebe Grüße!