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Autor Thema: Umzug, 2 Bescheide ignoriert, aktuell Festsetzungbescheid > nun Widerspruch?  (Gelesen 2170 mal)

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  • Beiträge: 1
Halli-hallo,

ein fiktiver Fall: Person A, Student (kein Bafög), ist im November 2012 in seine eigene Wohnung gezogen, hat alle Anmeldungsaufforderungen bis April 2013 ignoriert, sich aber leider breitschlagen lassen und dann ab April 2013 unter Vorbehalt per Überweisung gezahlt.
Nun ist die fiktive Person A im November 2013 mit seiner fiktiven Freundin B (Studentin, bekommt Bafög = befreit) in eine gemeinsame Wohnung umgezogen ist. Da Person A im Umzugsstress natürlich vergessen hat seine neue Adresse anzugeben (und es auch nie nachgeholt hat), kam erst im April 2014 eine Zahlungserinnerung an die neue Adresse, die ebenfalls ignoriert wurde (kam die überhaupt an?).
Im Juni sowie Juli kamen jeweils ein "Gebühren-/Beitragsbescheid" ("sicherlich haben Sie nur übersehen, dass für die Zeit vom 01.01.2014-30.06.2014 Rundfunkbeiträge zu zu zahlen waren", "Mahngebühren", usw.) mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite. Beide Bescheide wurden ignoriert (Welcher Student hat schon in der Prüfungszeit Lust und Zeit sich um so was zu kümmern?).
Nun erhielt Person A Anfang Oktober einen Festsetzungsbescheid (=Beitragsbescheid unter anderem Namen?). Mit dem üblichen Wortlaut "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben" und "Wenn Sie den offenen Betrag von 1xx,xx€ umgehend begleichen, können Sie die Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind".

Sollte Person A nun noch in den Widerspruch gehen, obwohl die vorherigen beiden Beitragsbescheide schon ignoriert wurden oder sollte Person A auf die Zwangsvollstreckung warten und dann in Widerspruch gehen (nix erhalten usw.)?

Gibt es andere Möglichkeiten für Studenten ohne Bafög sich befreien zu lassen?
Es ist doch ungerecht, dass Studenten, die staatlichen Zuschuss bekommen, nichts zahlen müssen und andere, die selbst für ihr Einkommen sorgen müssen, zusätzlich mit 18€ monatlich belastet werden. 18€ sind ein guter Wocheneinkauf an Lebensmitteln.

Liebe Grüße!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 17:48 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Im Juni sowie Juli kamen jeweils ein "Gebühren-/Beitragsbescheid" ("sicherlich haben Sie nur übersehen, dass für die Zeit vom 01.01.2014-30.06.2014 Rundfunkbeiträge zu zu zahlen waren", "Mahngebühren", usw.) mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite. Beide Bescheide wurden ignoriert (Welcher Student hat schon in der Prüfungszeit Lust und Zeit sich um so was zu kümmern?).
Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung zu ignorieren - aus welchen Gründen auch immer - macht es leider nicht gerade einfacher. Das dürfte nach Studium des Forums mittlerweile bekannt sein...
Person A könnte allenfalls noch mal nachschauen und in sich gehen, ob tatsächlich etwas (im Zweifel durch den Absender nachzuweisend) zugestellt wurde, oder ob sie das doch nur geträumt hat... ;)

Den neuerlichen Festsetzungsbescheid könnte Person A evtl. als Anlass nehmen, auch den vorherigen ("ebenfalls gerade erst erhaltenen"? ;)) Bescheiden zu widersprechen. Eine Angabe des tatsächlichen Zustelldatums könnte Person A wohl unterlassen, da dies im Zweifel durch den Absender nachzuweisen wäre...

Person XYZ muss nicht nachweisen, dass sie den Bescheid früher oder später erhalten hat... ;)
...sollte sich aber kurz ins Thema einlesen, um entsprechend sicher gegenargumentieren zu können.

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


Nun erhielt Person A Anfang Oktober einen Festsetzungsbescheid (=Beitragsbescheid unter anderem Namen?).
Hierzu bitte den Vergleich alt/ neu konsultieren unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
Am grundsätzlichen Prozedere hat sich demgemäßg nichts weiter geändert.

Sollte Person A nun noch in den Widerspruch gehen, obwohl die vorherigen beiden Beitragsbescheide schon ignoriert wurden oder sollte Person A auf die Zwangsvollstreckung warten und dann in Widerspruch gehen (nix erhalten usw.)?
...wie oben geschrieben. Das müsste Person A anhand ihrer eigenen Konstellation und ihres "Nervenkostüms" selbst entscheiden. Zwangsvollstreckung macht es nicht unbedingt einfacher...

Gibt es andere Möglichkeiten für Studenten ohne Bafög sich befreien zu lassen?
Dazu mal bitte die Suchfunktion des Forums mit Begriffen wie "Härtefall", "Härtefallantrag", "Antrag Härtefall", etc. malträtieren...
...ähnliche Fragestellungen sind im Forum jedenfalls schon -zig-fach behandelt.


Und bitte dringend auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


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