Hallo alle miteinander,
BITTE NICHT WUNDERN. DEN BEITRAG GAB ES GERADE EBEN SO ÄHNLICH. ER WURDE NUN ETWAS UMFORMULIERT. DER INHALT IST DER GLEICHE.
es soll an dieser Stelle ... sagen wir mal ... eine kleine Meinungsumfrage gestartet werden.
Bislang habe konnte keine vergleichbarer "Fall"
gefunden werden.
PersonX war nie bei der GEZ gemeldet, insofern lagen auch nie Daten von PersonX' Seite aus vor.
PersonX geht davon aus, dass das Einwohnermeldeamt dann so "nett" war ihre Daten weiterzuleiten (deren Ummeldung wegen Umzug lag über 5 Jahre zurück).
Um es ein wenig übersichtlich zu gestalten, werden im Folgenden erst einmal nur die Briefe aufgezählt - knackig sachlich.
- 02.10.2013 Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag (Müssen Sie zahlen? bitte Antwortbogen ausfüllen)
- 05.11.2013 Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag (Prüfen Sie bitte, ob Sie zahlen müssen. Sie sind gesetzlich verpflichtet uns Auskunft zu geben.)
- 05.12.2013 Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag (Prüfen Sie bitte, ob Sie zahlen müssen. Sie sind gesetzlich verpflichtet uns Auskunft zu geben.)
- 02.01.2014 Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag (Prüfen Sie bitte, ob Sie zahlen müssen. Sie sind gesetzlich verpflichtet uns Auskunft zu geben. "Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen.")
- 31.01.2014 Bestätigung der Anmeldung (Wir haben Sie angemeldet und ihre Nummer lautet xxxx)
- 01.02.2014 Zahlung der Rundfunkbeiträge (Bitte zahlen Sie 269,70€; Fälligkeit 15.02.2014)
- 01.06.2014 Gebühren-/Beitragsbescheid (Sie haben noch nicht gezahlt, zahlen Sie 331,64€ für 01/2013 bis 06/2014 + Mahnkosten. "Dadurch vermeiden Sie Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen.[...] Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.", Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite)
- 04.07.2014 Gebühren-/Beitragsbescheid (Sie haben noch nicht gezahlt, zahlen Sie 339,64€ für 01/2013 bis 06/2014 + Mahnkosten. "Dadurch vermeiden Sie Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen.")
- 01.08.2014 Mahnung (Gesamtrückstand: 347,31€. "Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir Ihnen heute nochmals die Gelegenheit, bis zum 15.08.2014 den Mahnbetrag von 285,37€ [01/2013-03/2014] auszugleichen."
"Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir über diesen Betrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Beitreibung gehen zu Ihren Lasten.")
- 01.09.2014 Mahnung (Gesamtrückstand 406,36€, aber wir sind nett und Sie dürfen den Mahnbetrag 67,05€ bis 15.09. begleichen, danach der Zwangsvollstreckungsandrohungstext)
- 01.10.2014 Festsetzungsbescheid (nicht gezahlt, "Für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis 30.09.2014 wird daher ein Betrag von 61,94€ (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben. [...] Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von 414,36€ umgehend begleichen, können Sie Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind.")
- 22.12.2014 Zwangsvollstreckungssache ("Sehr geehrte ...., in oben genannter Sache habe ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbarem Titel Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (zum 23.01.15) 376,42€ zu vollstrecken. D. Gläubig. hat mich beauftragt, mit Ihnen eine gütliche Erledigung gem. § 802 b ZPO zu schließen. Um weitere Kosten zu ersparen, bitte ich, diesen Betrag bis ... an mich in bar zu zahlen oder auf mein angegebenes Dienstkonto zu überweisen." ABSENDER: Frau XYZ, Gerichtsvollzieherin, Amtsgericht: meine Stadt)
- 02.01.2015 Festsetzungsbescheid (nicht gezahlt, "Für den Zeitraum vom 01.10.2014 bis 31.12.2014 wird daher ein Betrag von 61,94€ (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt.
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben. [...] Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 01.11.2014 die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dafür fallen zusätzliche Kosten an.)
SO .... gehen wir davon aus, dass PersonX nicht reagiert hat
Das Besondere: PersonX muss gar nicht zahlen, weil bereits eine andere Person des Haushalts Rundfunkgebühren zahlt. Das aber hat PersonX dem
Betragsservice nie mitgeteilt.
PersonX hat keinen der Briefe, auch nicht den der Gerichtsvollzieherin als Einschreiben erhalten. Es fehlen also jegliche Nachweise über den Erhalt der Briefe.
Wie könnte jene PersonX nun reagieren?
Die Gerichtsvollzieherin um Nachweise der Zahlungsaufforderung an PersonX durch den Beitragsservice bitten?
Nicht reagieren und auf weitere Briefe oder gar
Besuche warten?
Ich bin gespannt auf eure Meinungen!
Trüllä