Hallo Roggi PersonZ macht sich Gedanken, welche Grundrechtsverletzungen er vor dem Verwaltungsgericht aufzählen kann, PersonZ hat folgende Grundrechte Artikel 2,3,4 und 5 samt den jeweiligen Absätzen aufgezählt.
Ok, ich finde Verstösse gegen Artikel 1,2,3,4,5,13,18,19.
In Verbindung mit der Meinungsmanipulation und der Propaganda der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten, der höchstrichterlich bescheinigten Staatsferne der ZDF-Gremien sowie der Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens sollten diese Grundrechtsverstösse nicht zulässig sein.
Des weiteren hat Person Z folgendes gefunden:
§ 241a Bügerliches Gesetzbuch Unbestellte Leistungen, dies verletzt ja kein Grundrecht, deswegen wird PersonZ dies in der Klage nicht aufschreiben.
Nun meine Frage, hast du noch weitere Hinweise, welche anderen Grundrechte verletzt werden ? PersonZ möchte unbedingt mit der Klage gewinnen.
Dieser § der missachteten Vertragsautonomie ist für sich genommen leider legitim, das Gesetz ist kein Vertrag. Aber hinzu kommt,
-dass für den örR der Datenschutz aufgehoben wurde,
-das Sozialstaatsprinzip wurde nicht beachtet,
-die Gewaltenteilung wird verletzt,
-die Pressefreiheit wird missbraucht und außerdem findet sich ein
-Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 8.
Jetzt Artikel 18 Grundgesetz nochmal lesen:
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs.1), zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.