Ich möchte erstmal alle im Forum begrüßen und freue mich, dass es Widerstand gegen den
Beitragsservice/GEZ gibt.
Ich habe ein neues Thema eröffnet, um die Situation zu schildern und um Rat für Person A zu holen.
Leider hat Person A
keine Rechtsschutzversicherung nun wollte die Person wissen ob sie trotzdem gegen den
Beitragsservice eine Chance hat, gerichtlich vorzugehen.
Person A hat eine Zwangsanmeldung erhalten und eine Woche darauf eine Zahlungsaufforderung.
Demnächst sollte nun Person A einen Beitragsbescheid erhalten und diesen sollte Person A dann schriftlich widersprechen, Begründungen gibt es hier im Forum.
Falls der Widerspruch von Person A wird vom Beitragsservice abgelehnt wird muss Person A beim Verwaltungsgericht klagen, ist das soweit richtig ?
Die Gerichtskosten die auf mich zukommen werden habe ich hier gefunden
Thema: Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html?PHPSESSID=7ld7rbmdlidt32l5bou3lh48o3Nun meine Frage, hat Person A eine Chance gerichtlich vorzugehen ?
Was passiert wenn der
Bayrische Rundfunk den Widerspruch als unbegründet erklärt. Was macht Person A dann ?