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Autor Thema: Zahlungsaufforderung der Gemeinde - Person A braucht bitte Rat  (Gelesen 6828 mal)

d
  • Beiträge: 4
Hallo alle zusammen,

heute wurde Person A, durch den City Briefboten, ein Brief der Gemeinde in den Briefkasten geworfen;


-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

"Dienststelle: Gemeindekasse

Zahlungsaufforderung mit Hinweis auf die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft.
"Sehr geehrter ......,

Sie haben trotz Mahnung die nachstehende Forderung nicht bezahlt.
Forderunng: Gebühren der GEZ Köln 01/14-03/14 u.a.
Gläubiger, wenn nicht selbst: ARD ZDF zurDeutschlandradio
Gesamtbetrag: 219,42 €
Haupt-,Neben-& Zinsforderungen: 161,82 €, 57,80 €, 0,00 €

Wir sind daher verpflichtet, die Zwangsvollsteckung einzuleiten.
Diese Maßnahmen verursachen weitere Kosten.
Deshalb fordern wir Sie auf den geschuldeten Gesamtbetrag in Höhe von 219,42 € bis 28.08.14 unter Angabe des oben genannten Buchhungszeichens an unsere Kasse zu überweisen.
Sollten Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, erfolgt gemäß AO § 284 Abs.6 die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Mit freundlichen Grüßen

......
SB Vollstreckung

Hinweis: Ein Widerspuch  gegen die Forderung, ist weder dem Grunde noch der Höhe nach möglich, weil Widersprüche dieser Art nur gegen den Festsetzungsbescheid vorgebracht werden können."
   <-was ist das bitte für ein Satz?  :o

Es gab bis 06/2013 eine Befreiung, Person B, neben der Selbstständigkeit im Anfangsstadion, Hartz4 bezieht.
Ab da an gibt es weitere Befreiungen des JobCenters, die aber durch Person A nicht bei der GEZ beantragt wurden und es wurden auch keine Widersprüche gegen diese ganzen Briefe der GEZ eingelegt. Person A hat alles ignoriert. (was sicherlich ein Fehler war)

Muss Person A zahlen? Und dann Widerspruch auf die nächsten Briefe der GEZ einlegen?
Person B muss zugeben dass dies etwas seine Schuld ist. B verwaltet die Finanzen für Person A und kümmert sich um den Schreibkram. Nun war es aber so, dass B einen Todesfall in der Familie hatten und B lange nicht in der Lage war, sich um irgendwelche Dinge zu kümmern. Der Folgebescheid des Jobcenters mit der Befreiung für das zweite Halbjahr, verspätete sich durch unvollständige Unterlagen um ca. 2 Monate, somit verpasste B den Neuantrag auf Befreiung der GEZ.
Nun gab es in dieser Zeit soviel Wirbel um die GEZ Gebühren, dass dies nicht rechtens sei, weil der Bürger ja keinen Vertrag für diese Leistung unterschrieben hat und ihm diese Leistung einfach zwangsaufgebürdet wird, obwohl man diese Sender überhaupt nicht möchte.
Dies war für Person A eigentlich einleuchtend und so reagierte A in Absprache mit B nicht mehr auf deren Briefe, bis heute.

Wenn es ein Muss ist diese Forderung zu begleichen, werden A +B es tun und danach wie in den Schritten von euch beschrieben handeln.

Person A entschuldige sich, dass sein Beitrag sehr lang geworden ist und hofft, dass jemand Rat geben kann. :-\

Vielen Dank.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2014, 06:08 von Uwe«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.266
Mir scheint auf den ersten Blick, dass hier schon mal ein Formfehler vorliegt. Der Gläubiger ist die Landesrundfunkanstalt, nicht der Beitragsservice. Kann A den Brief anonymisiert hochladen?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

d
  • Beiträge: 4
Briefkopf weggelassen, weil sonst nicht leserlich.





Was hat Person A nach diesem Schreiben, bei Nichtreaktion, zu erwarten?

Es wurden gegen Zahlungsaufforderungen, Bescheide KEIN Widerspruch eingelegt. Briefe wurden ignoriert.

Es wurden keine schriftlichen Befreiungen beantragt, obwohl vom JobCenter 3 Befreiungen bei A vorliegen:
1.7.13 bis 31.12.13
1.1.14 bis 30.6.14
1.7.14 bis 31.12.14

Gibt es eine Chance diese Befreiungen im Nachhinein einzureichen und genehmigt zu bekommen?

Danke.


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B
  • Beiträge: 10
Zitat
Es wurden gegen Zahlungsaufforderungen, Bescheide KEIN Widerspruch eingelegt. Briefe wurden ignoriert.

..dann hat Person A alles RICHTIG gemacht.. Person A könnte einfach sagen dass sie keinen nachweislich Rechtsgültigen Beitragsbescheid bekommen hat.. die sind dann in der Beweispflicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2014, 23:23 von Bürger«

U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck

Lese ich auf den Schreiben tatsächlich "GEZ"?   :o


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

d
  • Beiträge: 4
@Banshee84:
Also setzt A ein Schreiben für die Gemeinde auf, in dem steht, dass A keinen rechtsgültigen Beitragsbescheid erhalten hat? Und am besten noch die drei Befreiungen vom Jobcenter mitschicken?

Person A versteht auch gar nicht, warum in der obigen Zahlungsaufforderung steht, dass ein Widerspruch nicht möglich ist. So etwas hat A noch gar nicht gehört.

@UnerhÖRt: spielt das eine große Rolle? Auf den Briefen von denen steht "Rundfunk Berlin-Brandenburg" ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit Berliner Adresse.

Was soll A jetzt tun????


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2014, 01:53 von Uwe«

g
  • Beiträge: 181
Person A könnte das Schreiben vollinhaltlich zurückweisen.
es sind formale Fehler drin, wie Seppl schreibt, ist der Gläubiger die Rundfunkanstalt und nicht der BS, ausserdem bezieht sich das Schriftstück auf *Gebühren der GEZ* , seit 2013 ist es aber ein *Beitrag*  und die GEZ ist wie bekannt auch nicht mehr existent.
da das Schriftstück.

ob die Übersendung der 3 JobCenter Briefe hilft ist fraglich, regelmässig wird rückwirkende Befreiung seitens BS nicht anerkannt, aber einen Versuch kann das wert sein, die Gemeinde hat davon ja auch keine Kenntnis.

was die Briefe, bsp. Bescheide generell angeht, der Gläubiger muss zweifelsfrei erkennbar sein, das ist immer da nicht gegeben, wo zwei Absender auf dem Briefkopf stehen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Lese ich auf den Schreiben tatsächlich "GEZ"?   :o
@UnerhÖRt: spielt das eine große Rolle? Auf den Briefen von denen steht "Rundfunk Berlin-Brandenburg" ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit Berliner Adresse.
Das betrifft Formalien. Und das kann mitunter eine sehr große Rolle spielen.
Was auf den "tatsächlichen" Schreiben steht kann Person A ja aber naturgemäß nicht wissen, wenn diese nicht zugestellt worden sind... ;)

Wenn die mglw. nicht einmal (im Zweifel nachweislich) zugestellte Vollstreckungsgrundlage (der Bescheid) von denen mit
"Forderung: Gebühren GEZ" (beides gibt es nicht mehr - zumindest nicht für die hier ausschließlich geltend gemachten Forderungen für 2013 und 2014, wo es nur noch "Beitrag" und "Beitragsservice" gibt
und dann auch noch als
"Gläubiger: ARD ZDF Deutschlandradio" angegeben wird (Gläubiger ist eigtl. die jeweilige Landesrundfunkanstalt als "Anstalt des öffentlichen Rechts),
dann könnten hier wie schon anderswo abgeurteilt, eklatante Formfehler vorliegen, die die angebliche Vollstreckungsgrundlage nichtig und somit die Vollstreckung unwirksam machen könnten, vgl. u.a.

LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html


Was soll A jetzt tun????

Da Person A jedoch bisher auf keine der angeblich, aber offensichtlich eben nicht nachweislich zugestellten Schreiben reagiert hat, böte sich als erstes an, der Gegenseite den Nachweis der Zustellung abzufordern... ;)

...nachzulesen u.a. unter dem thematisch vergleichbaren Beitrag
Obergerichtsvollzieherin - "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10615.msg72557.html#msg72557

1) Frage:
Ist die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID überhaupt (im Zweifel nachweislich) zugestellt worden?


Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit
VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html

und mit
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

außerdem auch
Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html


Eine Bitte noch an alle (insbesondere die neuen) Personen A-Z, sich
eingehend einzulesen, zu verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen...

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

...und bitte auch mit der Suchfunktion des Forums anfreunden - diese kann manchmal Wunder wirken und insbesondere Zeigen, ob die fiktive Problemstellung nicht schon andernorts im Forum behandelt wurde.
Das trägt zur Übersichtlichkeit bei - und wird die nächsten Neulinge umso mehr freuen.
Der Sache dienlich ist es allemal... ;)

Danke + dranbleiben! :police: ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2014, 00:21 von Bürger«
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  • Beiträge: 4
A hat hier im Forum eine Menge gelesen und die Hälfte verstanden, da für A sehr unübersichtlich, da verschiedene bis unklare Aussagen zu den einzelnen Problemen und A sich nie großartig mit irgendwelchen Verwaltungsakten auseinander gesetzt hat.
Deshalb hat sich A hier angemeldet um einen Einblick zu erhalten und Hilfe von anderen zu bekommen, die das Geschriebene hier verstehen und wissen was sie tun ;)  :)

A weiß nun, dass evtl. Formfehler des Schreibens der Gemeinde (des Sachbearbeiters der Vollstreckung) vorliegt;

1.da unter Forderung: die GEZ Köln benannt ist
und
2. bei Gläubiger: die Adresse derer fehlt.
3. Nicht Gebühr, sondern Beitrag. (aber in Briefen von denen heisst es Gebühren-/Beitragsbescheid!, also wäre ja Gebühr kein Formfehler?)

Hat A soweit richtig verstanden?  ???

Desweiteren fehlt der Nachweis der GEZ, jetzt: ARD,ZDF, Deutschlandservice Beitragsservice, dass bei A überhaupt ein Bescheid eingegangen ist. Richtig?  ???

Trotzdem Widerspruch der Vollstreckungsbehörde der Gemeinde mit obigen Gründen einlegen/schreiben, obwohl in der Zahlungsaufforderung steht dass ein Widerspruch nicht möglich ist?  ???

Darf die Vollstreckungsbehörde nach dieser Zahlungsaufforderung
(scheinbar ohne Titel, da nichts darüber im Schreiben erwähnt oder beigefügt)
A zur Vermögensauskunft auffordern?  ???
Bisher gab es keine Schreiben/Termine/Besuche eines Gerichtsvollziehers.





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Person A versteht auch gar nicht, warum in der obigen Zahlungsaufforderung steht, dass ein Widerspruch nicht möglich ist. So etwas hat Person A noch gar nicht gehört.

Das heißt, wenn man etwas gegen die Forderung als solche einzuwenden hat, dann kann man jetzt (bei der Gemeinde) nicht mehr widersprechen. Das hätte man schon vorher gegen den Beitragsbescheid tun müssen.
Aus Sicht der Gemeinde ist die Forderung korrekt. (Es sei denn, man macht plausibel, gar keinen Beitragsbescheid bekommen zu haben.)


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Trotzdem Widerspruch der Vollstreckungsbehörde der Gemeinde mit obigen Gründen einlegen/schreiben, obwohl in der Zahlungsaufforderung steht dass ein Widerspruch nicht möglich ist?  ???
Formfehler der angeblich zugrunde liegenden Vollstreckungsgrundlage = Beitragsbescheid braucht Person A wohl (noch?) nicht geltend zu machen, wenn die (vermutlich formfehlerhafte) Vollstreckungsgrundlage = Beitragsbescheid ja augenscheinlich gar nicht (im Zwefel nachweislich) zugestellt wurden und also de facto für den sog. "Beitragsschuldner" und somit auch für die Vollstreckung gar nicht existieren.

Entscheidend dürfte also bleiben, dass die Vollstreckungsgrundlage = Beitragsbescheid fehlen.
Siehe obige Ausführungen zu Abwehr der Zwangsvollstreckung, wenn Bescheid zwar angeblich, jedoch nicht nachweislich zugestellt wurde.

Darf die Vollstreckungsbehörde nach dieser Zahlungsaufforderung (scheinbar ohne Titel, da nichts darüber im Schreiben erwähnt oder beigefügt) A zur Vermögensauskunft auffordern?
Sofern die Vollstreckungsgrundlage fehlt, fehlt der Anlass für eine Vollstreckung - und somit auch der Anlass für eine Vermögensauskunft, die ja nur ein Bestandteil eines Zwangsvollstreckungsverfahrens ist.
So jedenfalls meine Logik ;)


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