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Autor Thema: Erste Klageerwiderung LRA  (Gelesen 33053 mal)

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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#45: 27. Juli 2014, 23:12
Es gibt einen Anti-BS/GEZ Anwalt in Nürnberg:
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/

(Ich wohne auch in Nürnberg)


Urteil liegt nun vor - der Richter brauchte genau 3 Minuten, um sich umfassend mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen.   ???
Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein, hatte aber im Vorfeld noch einmal auf auf die anderen Punkte in meiner Klage hingewiesen.
Der Richter hielt dennoch einfach an der Entscheidung des VGH fest; die anderen Klagepunkte wären nur, wie zum Schluss des Urteils in einem einzigen Satz erwähnt wird, "unerheblich".

Download hier:
http://wp1165176.server-he.de/SWR/Urteil.zip

Ich habe mir ja überlegt, weil ich Nachtschichter bin und tagsüber eigentlich schlafen sollte(klar könnte ich an der Verhandlung sein aber mit Jetlag im Kopp), ob ich nicht den schriftlichen Weg der Verhandlung wählen sollte, ist ja was ich gehört habe auch eine Option.
Aber jetzt frage ich mich wirklich, ob schriftlich nicht heißt, daß man NOCH leichter wegbalbiert wird..


@Joe87: an sich eine sehr gute Idee, nur haben wir schon einen thread in dem es darum geht, Geld für einen Anwalt zu sammeln. Das Geld ist bisher schon zusammengekommen, jedenfalls einiges würde zusammenkommen..nur einen Anwalt hat man noch nicht gefunden...

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2014, 23:25 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

j
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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#46: 28. Juli 2014, 14:23
@robbig, sieht ganz gut aus. Ich bezweifle allerdings, dass diese Aktion von allen im Forum gesehen wurde. Außerdem könnte man über Crowdfunding noch viel mehr Menschen erreichen.
Weißt du, was genau das Problem bei der Suche nach einem Anwalt ist?


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#47: 28. Juli 2014, 19:13

Ich bin mir eben nicht sicher...wenns keiner kündigt, oder wenigstens in Frage stellt dass er ummodelliert wird, bleibt er ja bestehen und ich denke es sieht nicht sehr gut aus, is ja nicht mehr lange, oder wer wendet sich denn an die Minister, wie aktiv ist das Forum da aktuell, wie soll das eigtl. laufen bezüglich den §15?
Grüße

Der Vertrag kann nur von einem der Bundesländer gekündigt werden.

Und wie überreden und juristisch festnageln :D


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#48: 28. Juli 2014, 19:15
Die Anwaltsache: ich zahle nur bei Erfolgsaussicht.


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r
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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#49: 29. Juli 2014, 02:06
Es gibt einen Anti-BS/GEZ Anwalt in Nürnberg:
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/

(Ich wohne auch in Nürnberg)

Ja den Genossen hatte ich damals, als ich noch dachte ich brauche einen Anwalt zur Verhandlung vor dem VG, auch 2x angemailt, aber leider nie Antwort bekommen.

@robbig, sieht ganz gut aus. Ich bezweifle allerdings, dass diese Aktion von allen im Forum gesehen wurde. Außerdem könnte man über Crowdfunding noch viel mehr Menschen erreichen.
Weißt du, was genau das Problem bei der Suche nach einem Anwalt ist?

Weiß nicht mehr als im Thread drinsteht.


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#50: 31. Juli 2014, 14:30
Hallo liebe Leute,

auch ich klage, in meinem Falle vor dem Verwaltungsgericht Schleswig.

Da unsere Rechtsschutzversicherung nicht greifen will, zahle ich selber, in erster Instanz sind es etwa 430€, wobei hier noch offen steht, in wie fern " ... § 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei sind ..."  greift.
Kann mir jemand eine gute Argumentation nennen, wie ich die Rechtsschutz (die Verwaltungsrecht abdeckt) zum übernehmen der Kosten bringen kann?
Die sehen hier keine Chancen wegen der beiden BVG-Urteile...


Ich nehme so ziemlich alle Ansätze in meine Klage auf, die ich finden konnte, auch berufe ich mich auf die Religionsfreiheit und einem vom NDR ignorierten Antrag auf Befreiung mit eigentlich sehr guter Begründung... (Danke an Helmut für seine tolle Website!)

Inzwischen geht das ganze über 44 Seiten, mein Rechtsanwalt prüft derzeit alle Punkte und verarbeitet sie "sauber" in die Klage.

Da dies ein öffentliches Forum ist, werde ich keine wichtigen Details im Vorhinein durchsickern lassen, wohl aber, dass ich alles mir mögliche tun werden, um "denen" ihre "Allmachtsphantasien" gründlichst auszutreiben.

Dazu gehört auch eine Flut an Strafanzeigen, unter anderem Wegen Rechtsbeugung, Rechtstäuschung (arglistige Täuschung zwecks Rechtsvorteil), Nötigung etc. gegen jeden, der einen der Briefe an mich zu unterschreiben wagt.

Hier werde ich mich noch umfassend informieren, hilfestellung gerne gesehen, Nachahmer sind willkommen. Je mehr Anzeigen (die nichts kosten), um so besser. 
Wenn ein Staatsanwalt ermittelt, wird das wohl noch etwas mehr Druck erzeugen und das dann von mehreren Seiten.

Hat schon jemand was gegen die Kirchhoffs getan?
Wo gibt es Anwälte für EU-Recht, die sich hier auskennen? Das Bundesverfassungsgericht ist wegen Familie Kirchhoff kompromittiert und muss daher umgangen werden.
Besonders interessant wären hier die Punkte Religionsfreiheit in der EU und in wiefern und jemand mich (Atheist) dazu zwingen darf, eine bestimmte Religion fördern zu müssen?!
Wie steht es mit der Beitragspflicht für Ausländer innerhalb der EU, die unseren "tollen" Rundfunk kostenlos genießen dürfen, durch das Internet sogar weltweit? Ist das EU-Konform?

Ich habe keine Angst, weder vor dem NDR, noch der Firma Beitragsservice, noch vor Richtern, Anwälten oder sonst was. Denn: Wir sind alle nur Menschen und wir sind letztenendes alle Gleich und ich sorge dafür, dass diejenigen, die sich für etwas "gleicher" halten, und meinen, mich zu irgendetwas ZWINGEN zu können, auf den Boden der Tatsachen zurückfinden werden.

Auch werde ich Schadenersatz und die Anwaltskosten einklagen und den selben Weg gehen, der Seitens des BS gegen jeden kleinen Nichtzahler gegangen wird.


Interessante Lektüre findet man auch hier:

http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/sites/default/files/dokumente/10%20Punkte%20Plan%20gegen%20die%20ARD%20ZDF%20Deutschlandradio.pdf


Jeweils nach den Urteilen würde ich hier die Unterlagen dann zur Verfügung stellen.

Ich bin gespannt, was passieren wird.
Meinen alten Vermieter habe ich 3x verklagt (!), einen Ex-Arbeitgeber und 2 Privatleute.
Jedes mal hatte es sich sehr gelohnt. Ich bin daher der Überzeugung, ein gesundes Rechtsgefühl (sofern es sowas gibt) zu haben.


Schönes WE schonmal!


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#51: 31. Juli 2014, 14:32
ich meine, dass eine fadenscheinige Begründung der RSV bezüglich "Keine Chance" durch die Gerichte in Bayern unwichtig ist, da 1. im erfolgsfall die RSV keine Kosten zu tragen hat und 2. du in einem anderen Bundesland lebst und daher die Bayrische Verfassung für dich unwichtig ist. Ich würde um schriftliche Begründung der Ablehung der RSV bitten, aber hier gibt es dazu auch irgendwo einen trhead


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#52: 01. August 2014, 14:47
ich meine, dass eine fadenscheinige Begründung der RSV bezüglich "Keine Chance" durch die Gerichte in Bayern unwichtig ist, da 1. im erfolgsfall die RSV keine Kosten zu tragen hat und 2. du in einem anderen Bundesland lebst und daher die Bayrische Verfassung für dich unwichtig ist. Ich würde um schriftliche Begründung der Ablehung der RSV bitten, aber hier gibt es dazu auch irgendwo einen trhead
In der Tat: Nicht abwimmeln lassen...
...ggf. Deckungsabfrage durch den RA selbst tätigen lassen.
Wie können die sich erdreisten, ein völlig offenes und ohnehin noch ausstehendes höchstinstanzliches Urteil des BVG vorwegnehmen zu wollen mit der kühnen Behauptung "keine Chancen"?!??!

Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#53: 04. August 2014, 13:50
Sense, die Kirchhofs würde ich nicht pauschal über einen Kamm scheren. Der einzige der Familie Kirchhof, der mir zunächst seltsam vorkam, war der Gutachter. Sein Bruder gehört immerhin zu dem Senat, der dem ZDF gehörig die Leviten gelesen hat.

Was nun den Gutachter betrifft, so muss man sich dieses Gutachten einmal zu Gemüte führen und komplett zerlegen.  Einfach mal lesen und genießen. Zum Beispiel die Tatsache, dass er wohl selber nicht mehr so genau wußte, was er sich da nun zusammenschreibt.

Nehmen wir als erstes mal seinen Vergleich mit der Kurtaxe! Der hinkt nämlich. Denn die Kurtaxe wird nicht flächendecken für die gesamte Rebublik erhoben sondern ich habe immer noch eine Wahlmöglichkeit, ob ich mich an einem Ort aufhaltenmöchte, an dem eine derartige Abgabe erhoben wird.

Dann weiß er wohl selber nicht mehr so genau, was er das schreibt - so jedenfalls zunächst der Eindruck. Aber wenn man dann das hier liest und ihn direkt beim Wort nimmt, kommt man zu dem Schluss, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer handeln muss:

Zitat
4.
...Gesetzliche Typisierungen

Der Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe, die viele Millionen Haushalte und Gewerbebetriebe monatlich mit einem Betrag in überschaubarer Höhe belastet. Der Beitrag muss wegen der Vielzahl der Steuerschuldner, der Häufigkeit der (monatlichen) Erhebung und der Geringfügigkeit des jeweils erhobenen Betrages einfach und praktikabel ausgestaltet werden. Das verfassungsrechtlich anerkannte Instrument für die Praktikabilität von Abgaben- und insbesondere von Steuergesetzen in Massenvorgängen
ist die Typisierung169...



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

a
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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#54: 04. August 2014, 14:55
Ich beteilige mich mit 50 Euro, wenn innerhalb der 4 Wochen Frist ein Anwalt die Berufung beantragt.
+1

Ich bin auch mit 50 EUR dabei und unterstütze gerne das Crowdfunding-Projekt!


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Re: Erste Klageerwiderung LRA
#55: 04. August 2014, 17:59
Nehmen wir als erstes mal seinen Vergleich mit der Kurtaxe! Der hinkt nämlich. Denn die Kurtaxe wird nicht flächendecken für die gesamte Rebublik erhoben sondern ich habe immer noch eine Wahlmöglichkeit, ob ich mich an einem Ort aufhaltenmöchte, an dem eine derartige Abgabe erhoben wird.

Interessant hierzu auch die im Netz zu findenden Ausführungen zur Kurtaxe/ Ortstaxe u.a. unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Ortstaxe#Deutschland
Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11. Juli 2012 entschieden, dass diese Pauschalsteuer teilweise verfassungswidrig ist und nur für privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen (Touristen) erhoben werden darf, nicht aber für Geschäftsreisende.
Das wirft schon allein aufgrund dieser Tatsache die Frage nach der Rechtmäßigkeit der ebenfalls pauschalen Betriebsstättenabgabe auf.
Widersprüche/ Mängel noch und nöcher...

Aber wir entfernen uns vermutlich zu sehr vom Kern des Themas, daher bitte wieder zurück zu diesem:
"Erste Klageerwiderung LRA"

Danke :police: ;)


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U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Re: Erste Klageerwiderung LRA
#56: 05. August 2014, 13:49
Zu genau diesem ursprünglichen Thema habe ich einen neuen Thread eröffnet, damit es hier nicht untergeht.

Weiter also hier:
Antrag auf Berufung, es geht weiter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10511.0.html

Edit "Bürger": Link-Titel


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. August 2014, 18:25 von Bürger«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Re: Erste Klageerwiderung LRA
#57: 13. August 2014, 18:13
Nehmen wir als erstes mal seinen Vergleich mit der Kurtaxe! Der hinkt nämlich. Denn die Kurtaxe wird nicht flächendecken für die gesamte Rebublik erhoben sondern ich habe immer noch eine Wahlmöglichkeit, ob ich mich an einem Ort aufhaltenmöchte, an dem eine derartige Abgabe erhoben wird.

Interessant hierzu auch die im Netz zu findenden Ausführungen zur Kurtaxe/ Ortstaxe u.a. unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Ortstaxe#Deutschland
Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11. Juli 2012 entschieden, dass diese Pauschalsteuer teilweise verfassungswidrig ist und nur für privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen (Touristen) erhoben werden darf, nicht aber für Geschäftsreisende.
Das wirft schon allein aufgrund dieser Tatsache die Frage nach der Rechtmäßigkeit der ebenfalls pauschalen Betriebsstättenabgabe auf.
Widersprüche/ Mängel noch und nöcher...

Aber wir entfernen uns vermutlich zu sehr vom Kern des Themas, daher bitte wieder zurück zu diesem:
"Erste Klageerwiderung LRA"

Danke :police: ;)

Leute, vergesst nicht:  Wer in einem Kurort wohnt, der zahlt KEINE Kurtaxe......

Gruß;

Daniel61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

 
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