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Herr Tsiroglou-Orfanidis: vor dem EGMR gegen die GEZ-Banditen

Begonnen von Boykotteur, 18. Oktober 2012, 17:17

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FreiBürger

Zitat von: Viktor7 am 04. November 2012, 21:19
Danke für deine schnelle Antwort FreiBürger.

Ich hätte eher eine Gegenwähr wie hier im verlinkten Blog erwartet:
http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/2012/01/17/musterschreiben-zur-gez-verweigerung/

schöne Grüße
Viktor

Moin Viktor,
nein, hat es bei mir nicht gegeben und ich bin seit dem auch zwei mal umgezogen. Freunde und Bekannte, die den gleich Weg gewählt haben, haben auch nie wieder etwas von der GEZ gehört.
Ich lasse es aber auch darauf ankommen und würde lieber in den Knast gehen, als GEZ- oder IHK-Gebühren zu bezahlen. Und wenn man es mal genau nimmt, "wer zahlt den diese Gebühren?" das arbeitende Volk. Wenn die uns alle einsperren, dann ist das nicht nur ein GEZ-Boykott, sondern auch ein Steuerboykott, der dieses System noch schneller zum erliegen bringt.

Apropo (er)liegen und Knast... habe mal gehört, das man im Knast auch Fernseher haben darf... sind die eigentlich Gebuhrenpflichtig?? ;D
Gruß
FreiBürger

Praktiker

Meinen Glückwunsch, "FreiBürger", wenn du mit deinem Schreiben Erfolg hattest. Ohne Antwortschreiben ist es aber auch nicht auf deine kruden Thesen zurückzuführen.

Ich glaube, es ist unserer Sache in keinster Weise zuträglich, wenn sich in diesem Forum Verschwörungstheoretiker aufmandeln und die Ungerechtigkeiten in Bezug auf Rundfunkbeitrag mit ihren weltfremden und eindeutig widerlegbaren Wahnvorstellungen verbinden.

Das schreckt nur Leser und potentielle Mitforisten ab.

Zur Info einigige gängige Links für einen schnellen Überblick:
http://www.krr-faq.net/faq.php (Insb. Punkt III.3: http://www.krr-faq.net/gez.php)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommissarische_Reichsregierung

Speedy

Zitat von: FreiBürger am 04. November 2012, 22:21
.....

Apropo (er)liegen und Knast... habe mal gehört, das man im Knast auch Fernseher haben darf... sind die eigentlich Gebuhrenpflichtig?? ;D
Gruß
FreiBürger

Ja, wurde auch schon höchstrichterlich entschieden:

ZitatVGH Baden-Württemberg Urteil vom 13.3.2003, 2 S 1606/02

Rundfunkgebührenpflicht - Hörfunkgeräte für Strafgefangene

Leitsätze

Gibt eine Justizvollzugsanstalt an Gefangene Hörfunkgeräte aus eigenem Bestand aus, so werden die Gefangenen dem Grunde nach gebührenpflichtige Rundfunkteilnehmer, weil sie - und nicht die Anstalt - diese Geräte im Sinne von § 1 Abs. 2 RdFunkGebVtr zum Empfang bereithalten.

FreiBürger

Zitat von: Praktiker am 04. November 2012, 22:56
Meinen Glückwunsch, "FreiBürger", wenn du mit deinem Schreiben Erfolg hattest. Ohne Antwortschreiben ist es aber auch nicht auf deine kruden Thesen zurückzuführen.

Ich glaube, es ist unserer Sache in keinster Weise zuträglich, wenn sich in diesem Forum Verschwörungstheoretiker aufmandeln und die Ungerechtigkeiten in Bezug auf Rundfunkbeitrag mit ihren weltfremden und eindeutig widerlegbaren Wahnvorstellungen verbinden.

Das schreckt nur Leser und potentielle Mitforisten ab.

Danke Praktiker für Deine Belehrungen!
Aber ich bin lieber ein "Verschwörungstheoretiker", als ein dummes Schaft, was sich ohne Gegenwehr zu Schlachtbank führen läst. Das Volk wacht langsam auf... und das ist gut so ;)

Zitat von: Thomas am 04. November 2012, 23:07

Ja, wurde auch schon höchstrichterlich entschieden:

ZitatVGH Baden-Württemberg Urteil vom 13.3.2003, 2 S 1606/02

Rundfunkgebührenpflicht - Hörfunkgeräte für Strafgefangene

Leitsätze

Gibt eine Justizvollzugsanstalt an Gefangene Hörfunkgeräte aus eigenem Bestand aus, so werden die Gefangenen dem Grunde nach gebührenpflichtige Rundfunkteilnehmer, weil sie - und nicht die Anstalt - diese Geräte im Sinne von § 1 Abs. 2 RdFunkGebVtr zum Empfang bereithalten.

Schade, im Knast gibt es dann auch kein Fernsehen >:(

Viktor7

#19
Hallo Praktiker, Hallo Thomas, Hallo FreiBürger,

ich bin absolut kein Freud von "Deutsches Reich ist nie untergegangen ...". Vielfach landet man auf "dubiosen Seiten", die das Thema für Ihre Zwecke/Ideologie ausschlachten wollen. Nur aus reiner Neugier und um das Thema abzuschließen, interessiert mich die zeitweise Streichung des Artikel 23.

In Wikipedia wird das Thema des Artikel 23 behandelt.
Zitathttp://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland_(1949)
Deutsche Wiedervereinigung
Während die Verhandlungen über den Einigungsvertrag liefen, entbrannten unter Verfassungsrechtlern sowie in der Öffentlichkeit der beiden damaligen deutschen Staaten heftige Diskussionen über den besseren Weg: ...

Entwicklung nach Aufhebung des Artikels
Vom 3. Oktober 1990 an gab es im Grundgesetz zunächst keinen Artikel 23 mehr. Durch ein Gesetz vom 21. Dezember 1992, das am 25. Dezember 1992 in Kraft trat,[18] wurde der heutige Artikel 23 des Grundgesetzes, der sogenannte Europa-Artikel, an seiner Stelle neu eingefügt.[2]

Hier fällt der Satz "Vom 3. Oktober 1990 an gab es im Grundgesetz zunächst keinen Artikel 23 mehr". Der "Artikel 23" regelte aber bis dato den Geltungsbereich.
Könnt ihr die rechtlichen Folgen in verständlicher, nicht juristischer Sprache erklären oder eine gute vertrauenswürdige Internetadresse benennen?

Börliner Jung

Der Typ ist nichts weiter als eine kranke Lachnummer und wird schneller untergehen, als eine Plutoniumkugel im Vakuum mit 10facher Erdanziehung.

Viktor7

Zitat von: Michael Berlin am 05. November 2012, 22:38
Der Typ ist nichts weiter als eine kranke Lachnummer und wird schneller untergehen, als eine Plutoniumkugel im Vakuum mit 10facher Erdanziehung.
Krank?

Zitat von: Viktor7 am 18. Oktober 2012, 18:55
Das könnte ganz schön böse für die GEZ Mitarbeiter und leider auch für den Kämpfer enden. In seinem dritten Video ist er kurz vor dem explodieren.
...


Börliner Jung

'Untergehen' vor Gericht(en) und mit 'krank' meinte ich den psychischen Zustand, ein Don Quichotte. Wobei sich sein Ärger durchaus nachvollziehen lässt, insbesondere mit süd-osteuropäischer Mentalität  ;)

Richtig übel wird es dann ja im Schluss-Abspann, wo mit billigen Effekten und grossem Pathos der Untergang des Abendlandes vorausgesehen wird, und der mit 'Nationaler Widerstand' endet *lol* bzw. so etwas spricht dann für den ÖRR, wenn ich ehrlich sein soll.

doe

#23
Und natürlich gilt nur der Reichsführerschein, gell?
Das freut alle, die ihren "BRD"-Lappen durch Suff verloren haben.

Um sich vollends lächerlich machen, genügt der Hinweis auf das Deutsche Reich.
Manche Beiträge können Spuren von Satire enthalten.

Speedy

Zitat von: Viktor7 am 05. November 2012, 17:48


Hier fällt der Satz "Vom 3. Oktober 1990 an gab es im Grundgesetz zunächst keinen Artikel 23 mehr". Der "Artikel 23" regelte aber bis dato den Geltungsbereich.
Könnt ihr die rechtlichen Folgen in verständlicher, nicht juristischer Sprache erklären oder eine gute vertrauenswürdige Internetadresse benennen?

Ich hatte es anderswo schon gepostet, aber hier noch einmal zum Thema Wegfall Art. 23:

Art 23 alte Fassung konkretisiert doch nur, was in der Präambel (neue Fassung) steht.


    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.


Hier der Art 23 alter Fassung:

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Da die Präambel neuer Fassung rechtzeitig vor Streichung des alten Art 23 erschien, war dieser damals zu Recht überflüssig und wurde gestrichen.

Die Reichsverschwörer hoffen, dass die Präambel damals nicht ausreichte, dem GG Wirkung im gesamten Bundesgebiet zu verschaffen und dadurch z.B. die Länder keine Gesetzgebungskompetenz mehr hatten.



doe

Nur ein allgemeiner Hinweis zu Wikipedia:

Jeder kann Author sein, d.h. Wikipedia-Einträge sind nicht grundsätzlich objektiv.
Somit kann auch die GEZ ihre Informationen dort verbreiten, natürlich anonym.
Das gilt auch für's Deutsche Reich und andere Spinner..

Manche Beiträge können Spuren von Satire enthalten.

Viktor7

Zitat von: doe am 10. November 2012, 09:34
Nur ein allgemeiner Hinweis zu Wikipedia:

Jeder kann Author sein, d.h. Wikipedia-Einträge sind nicht grundsätzlich objektiv.
Somit kann auch die GEZ ihre Informationen dort verbreiten, natürlich anonym.
Das gilt auch für's Deutsche Reich und andere Spinner..

Hallo doe,

folgst du dem Link
Zitat von: Viktor7 am 10. November 2012, 08:05
Wikipedia - Zeitweise Streichung des Artikel 23 GG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3790.0.html

so wirst du feststellen, dass der Wikipedia-Zitat als Aufhänger für die genauere Betrachtung verwendet wird.

Also bitte erst aufmerksam lesen.

Börliner Jung

... schaue mir das jetzt zum dritten oder vierten Mal an, und muss jedesmal wieder Tränen lachen ... [u.a. 11:56] "... ich hab drei Fernsehn, sogar in Bad-Zimmer ich will noch eine machen, ich 'ab auch Radios, PCs, eine Menge ..."

wtfacow

Der gute hat sowas von Recht.
Ich wünsche mir noch mehr solche Leute!