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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: PersonX am 23. Dezember 2013, 13:04

Titel: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: PersonX am 23. Dezember 2013, 13:04
eine wirklich nur theoretische Frage,

weil die "GEZ" doch noch von Mehreinnahmen in diesem Jahr ausgeht ;-)

bleibt nach deutschem Recht eine erteilte Lastschrift bestehen, wenn Sich der "Verein/Firma/was auch immer" grundlegend verändert und somit auch der Zahlungshintergrund, zu dem das Geld eingezogen wird?

Wenn "nein", dann ->
 
- Und vielleicht gleichzeitig den Betrag erhöht hat zum Jahresanfang? -

Aus meiner Sicht könnten da noch ganz viele Personen einfach zu Ihrer Bank gehen und den Betrag rückbuchen lassen, man muss Sie nur darüber informieren. Das das möglich sein könnte. Wer mehr zur Lastschriftrückgabe nach mehr als 6 Wochen wissen will kann zur Anregeung folgendes lesen.

http://www.antispam-ev.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: mickschecker am 08. Januar 2014, 06:46
Lastschriften haben einen entscheidenden Nachteil : Damit gibt man die Fäden aus der Hand , die Selbstbestimmung über sein Konto wird weitestgehend aufgegeben. Leider auch eine Folge der weit verbreiteten BEQUEMLICHKEIT. Der Nachteil davon wird leider immer erst dann bemerkt , wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Die Rückbuchung von als ungerechtfertigt festgestellten oder als so empfundenen Lastschriften ist nicht immer so einfach und reibungslos , wie es gern dargestellt wird.
Das Zaubermittelchen dagegen heißt : ÜBERWEISUNG
Dies bedeutet zwar etwas mehr persönlichen Aufwand und Eigeninitiative , aber so behält man die Fäden in der eigenen Hand.
Einzugsermächtigungen sollte man auch nur vertrauenswürdigen  Personen , Firmen , Behörden usw. erteilen.
Der Beitragsservice gehört zu 99,99 % nicht dazu ! Er betrachtet die Einzugsermächtigung als eine Art Freibrief und macht damit was er will. Der "doofe" Beitragszahler darf dann seinem falsch abgebuchten Geld hinterher laufen. SO NICHT !
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: PersonX am 20. November 2014, 22:30
Ist das noch aktuell machbar? Wer möchte den Versuch wagen und kann berichten?

Zitat
Bankenmärchen über die 6-Wochenfrist
Im Zusammenhang mit nicht genehmigten Lastschriften, die gerne von Abzockern veranlasst werden, erzählen viele Bankmitarbeiter und viele Jounalisten - vermutlich aus Unwissenheit - häufig das hier im Forum so genannte "6-Wochen-Märchen", d.h. sie behaupten, eine nicht genehmigte Lastschrift könne man nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen stornieren lassen, danach gelte sie als genehmigt. Auch bei den Verbraucherzentralen wird dieses Märchen leider gerne erzählt.
Seit November 2009 gelten die neuen Regeln der europäisch einheitlichen SEPA-Zahlungslastschriften. Seither wird nun oft nicht mehr ein 6-Wochen-Märchen, sondern ein ebenso falsches 8-Wochen-Märchen verbreitet. Hier soll nun dargelegt werden, warum es sich bei der ominösen 6- bzw. 8-Wochenfrist für die Stornierung nicht genehmigter Lastschriften um ein Märchen handelt. Tatsächlich kann man nämlich viel länger stornieren.
Quelle: http://www.antispam-ev.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Bürger am 21. November 2014, 07:56
Die Postbank liefert (leider nicht sehr komfortabel oder nachvollziehbar) unter
https://antworten.postbank.de/
bzgl. Widerruf von Lastschriften u.a. Antworten wie diese

Zitat
Frage:
Wenn ich nachträglich schriftlich einer nicht autorisierten Lastschrift widersprechen will,
wie muss der Inhalt dieses Schreibens aussehen?

(gestellt von Zuzi am 06.05.2013)
Antwort der Postbank von Birgit K.


Geben Sie bitte den Buchungstag und den Betrag, sowie den Hinweis, dass Sie der Lastschrift widersprechen möchten, an.

Im Online-Banking können Sie, in Ihrer Umsatzauskunft, den Widerspruch, bis zu 6 Wochen nach der Belastung, selbst veranlassen. Wählen Sie dazu bitte den Menüpunkt rechts neben der Lastschrift.

Sie können, sollte der Buchungstag bis zu 8 Wochen zurückliegen, den Widerspruch auf einem der folgenden Wege mitteilen:
- Kontaktformular
- per Telefon-Banking
- per Brief
- per FAX

Nach dieser Frist kann ohne Begründung kein Widerspruch erfolgen.
Sie können innerhalb von 13 Monaten nach der Buchung schriftlich widersprechen, wenn keine Einzugsermächtigung besteht oder diese widerrufen wurde.

(Stand: 07.05.2013)
Quelle: https://antworten.postbank.de/frage/wenn-ich-nachtraeglich-schriftlich-einer-nicht-autorisierten-lastschri-22339.html
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Bürger am 21. November 2014, 08:04
...nur tangierend zur Information, weil dies vielleicht auch so manchen interessiert:
Die Postbank liefert (leider nicht sehr komfortabel oder nachvollziehbar) unter
https://antworten.postbank.de/
bzgl. Widerruf von Überweisungen u.a. Antworten wie diese

Zitat
Ich habe eine Überweisung getätigt und habe die Befürchtung, dass es sich bei dem Zahlungsempfänger um einen Betrüger handelt.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, um das Geld wieder zurückbuchen zu lassen?

(gestellt von Daniel M. am 02.05.2014)
Antwort der Postbank von Petra S.


Eine einmal korrekt ausgeführte Überweisung kann nicht zurückgebucht werden. Es besteht keine Möglichkeit den Betrag beim Empfänger zu stornieren. Auch haben wir keinen Anspruch zur Herausgabe gegenüber dem Empfänger. Um den Betrag zurückzuerhalten, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung.

Die Postbank kann jedoch versuchen, auf Ihren Wunsch hin den Widerruf auszuführen.

Hierfür wird laut Preisverzeichnis folgendes Entgelt berechnet:
1.11 „Für die Bearbeitung des Widerrufs nach Zugang eines Auftrages“      7,50 EUR
1.12.2 „Für das Bemühen um Rückerlangung der Überweisung“                 21,00 EUR  (Stand Entgelt 02.05.2014)

Das Entgelt wird unabhängig davon berechnet, ob der Widerruf erfolgreich ist oder nicht.

Sollten Sie jedoch diese Überweisung der Postbank mit Termin erteilt haben, können Sie diese noch widerrufen. Wählen Sie den Menüpunkt Auftragslisten" -> "Überweisungen". Aufträge im Status "liegt vor" können Sie noch widerrufen.

(Stand: 02.05.2014)
Quelle: https://antworten.postbank.de/frage/ich-habe-eine-ueberweisung-getaetigt-und-habe-die-befuerchtung-dass-es-41725.html

...ansonsten bleibt nur der Rechtsweg ;)
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Bürger am 21. November 2014, 08:14
Bitte um Mithilfe:

Ich meine, kürzlich einen Kommentar gelesen zu haben, der sehr anschaulich beschrieben hatte, wie - im Gegensatz zu der Namensänderung GEZ > Beitragsservice - bei Namensänderung einer anderen Firma, für welche jahrelang eine Lastschrifteinzugsermächtigung bestand, plötzlich die Buchung/ Lastschrift seitens der Bank storniert/ blockiert wurde...

Wer entsinnt sich auch an diesen Kommentar und könnte diesen zum ergänzenden Verständnis noch mal verlinken?
Ich bilde mir ein, es sei ein relativ neuer Kommentar gewesen...
...könnte aber auch sein, dass der Beitrag schon älter war und nur durch einen neueren anderen Kommentar "hochgeholt" wurde, oder oder oder...

Oder habe ich mich getäuscht, und das nicht hier gelesen?
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: ss32 am 21. November 2014, 18:32
Ich meine, kürzlich einen Kommentar gelesen zu haben, der sehr anschaulich beschrieben hatte, wie - im Gegensatz zu der Namensänderung GEZ > Beitragsservice - bei Namensänderung einer anderen Firma, für welche jahrelang eine Lastschrifteinzugsermächtigung bestand, plötzlich die Buchung/ Lastschrift seitens der Bank storniert/ blockiert wurde...

Das kann eigentlich gar nicht sein, weil die Banken sich erst mal gar nicht darum kümmern, ob eine Einzugsermächtigung besteht.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: leonardodavinci am 21. November 2014, 19:02
Die Banken prüfen heutzutage nicht mehr die Namensübereinstimmung, sondern in der Regel nur noch die korrekten IBAN/BIC-Daten.

Daher kommt selbst bei falsch angegebenem Empfängernamen die Überweisung an.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 06. Januar 2015, 16:55
Wie versprochen werde ich hier den Fortgang des Themas "nicht autorisierter Lastschrifteinzug" weiterführen!

Person A hat heute mit dem sehr netten Mitarbeiter der Sparkasse gesprochen und einige Sachen abgeklärt bezüglich weiterer Verfahrensweise. Vielen Dank auch nochmals an ihn und das Interesse an der Sache, falls er hier später mal mitliest ;)

Es bestehen momentan 2 Möglichkeiten, wie man zum Teil wieder an sein Geld kommt und auch in Zukunft keine Abbuchungen mehr möglich sind.

Die erste Möglichkeit ist das normale Rückholen einer Lastschrift ohne Begründung innerhalb der bekannten 8 Wochen nach Kontobelastung. Dies ist formlos in der Bank vor Ort möglich und gleichzeitig kann man auch das Konto für weitere Abbuchungen in der Zukunft blockieren lassen.

Die interessanteste Sache ist ja aber wie schon im anderen Thread begonnen das Rückholen einer Lastschrift innerhalb von 13 Monaten aufgrund einer nicht autorisierten Lastschrift bzw. eines fehlenden oder ungültigen Sepa-Mandats.

Auch nach Meinung das Bankmitarbeiters könnte unsere Vermutung zutreffend sein, dass es kein gültiges Mandat des Beitragsservice gibt bei Personen, die der alten GEZ irgendwann vor 2013 eine Lastschrifteinzugsermächtigung gegeben haben.

Die Gründe die zu der Vermutung führen:

- Änderung der "Firma" von "GEZ" in "Beitragsservice"
- Änderung der Art des geschuldeten Betrags: Früher "Gebühr", jetzt "Beitrag"
- Ganz allgemein ein fehlendes bzw. ungültiges Sepa-Mandat, da der "Kunde" diesen Änderungen ab dem 01.01.2013 nicht zu- bzw. widersprechen konnte und darüberhinaus teilweise gar nicht wirklich informiert wurde über die Änderungen!

Das weitere Vorgehen haben Person A und Bankmitarbeiter nun so besprochen:

Damit die Bank diese unautorisierte Lastschrift zurückholen kann, muss der Kontoinhaber ein kurzes Schreiben gegenüber der Bank aufsetzen, aus dem hervorgeht, wieso der Kunde die Abbuchung für nicht autorisiert hält.
Dann prüft die Bank intern, ob die Firma "Beitragsservice" ein gültiges Sepa-Mandat für diesen Fall vorweisen kann. So habe ich es zumindest verstanden.

Dieses Schreiben wird Person A nun fertigmachen und mit Unterschrift des Kontoinhabers bei der Bank einreichen.

Für weitere Tips, was in das Schreiben noch für Gründe können, könnt ihr euch gerne melden.
Die 2 Hauptgründe sind meiner Meinung nach oben schon beschrieben.

Grüße
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 06. Januar 2015, 18:01
Seeeehr interessant...

http://www.my-volksbank.de/hilfe/zahlungsverkehr/sepa.html

Lest euch mal die "Fragen zur Sepa-Lastschrift" und "Fragen zum Sepa-Mandat" durch...

Eigentlich steht da ja schon alles wichtige...

Auszüge:

Zitat
Können bestehende Einzugsermächtigungen nach dem 1. Februar 2014 weiterhin eingezogen werden?

Grundsätzlich ja, wenn Sie bestehende Einzugsermächtigungen in ein SEPA-Basislastschriftmandat umwandeln. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kunden vorher schriftlich über den Wechsel zur SEPA-Basislastschrift informieren müssen. Unsere Finanzsoftware VR-NetWorld unterstützt Sie dabei. Sofern Sie nicht mit VR-NetWorld arbeiten, finden Sie im Internet einen Musterbrief.

Zitat
Was ist bei der Umwandlung bestehender Einzugsermächtigungen zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass das Umdeutungsscheiben Pflichtinformationen enthalten muss, um in Verbindung mit der vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPABasislastschriftmandat gültig zu sein. Sie müssen Ihre Kunden im oben genannten Brief darüber informieren, ab wann Sie die SEPA-Lastschrift nutzen (spätestens ab 01.02.2014). Außerdem müssen Sie Ihre Gläubiger-ID sowie eine eindeutige Mandatsreferenz mitteilen

Zitat
Muss ich den Umwandlungsbrief an meine Kunden aufbewahren?

Ja, und zwar unbefristet, denn er gilt als SEPA-Basislastschriftmandat, und ersetzt die heute bestehende Einzugsermächtigung Ihres Kunden.

Zitat
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

Die SEPA-Basislastschrift ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren. Daneben gibt es künftig die Firmenlastschrift, die - wie der Name sagt - nur zwischen Unternehmen möglich ist. Der Abbuchungsauftrag wird künftig wegfallen.

Zitat
Was passiert bei einem Lastschrifteinzug ohne die Unterschrift meines Kunden?

Dann handelt es sich um eine nicht autorisierte Zahlung. Wir empfehlen Ihnen, Lastschriften niemals ohne Mandat einzuziehen, denn zum einen verlängert sich die Widerrufsfrist Ihres Kunden dadurch auf 13 Monate. Außerdem würden Sie dabei riskieren, dass wir unsere Inkassovereinbarung mit Ihnen kündigen.

Zitat
Muss ich neue Mandate einholen, wenn ich eine Namensänderung bzw. Umfirmierung vornehme?

Nein. Es wird nur ein neues Mandat notwendig, wenn sich die Identität des Zahlungspflichtigen ändert. Ihre Namensänderung bzw. Umfirmierung geben Sie durch eine Mandatsänderung bekannt. Als Mandatsänderung gilt eine schriftliche Information an den Zahlungspflichtigen. Bitte beachten Sie: Die Mandatsänderung muss archiviert werden. Zusätzlich muss die Mandatsänderung zwingend beim zeitlich ersten Einzug nach der Änderung in der Lastschrifttransaktion übermittelt werden

Also Person A erinnert sich weder an die Zusandung einer Änderungsmitteilung von LAstschrift zu Sepa-Mandat. Aber vor allem erinnert sie sich ebensowenig an die schriftliche Zusendung einer Mandatsänderung!

Jetzt die Frage:
Müssen diese Informationen nachweislich zugestellt worden sein??
Hat dieser Verein wirklich für alle "Kunden" Millionen von Umwandlungs- und Änderungsschreiben archiviert?
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Roggi am 06. Januar 2015, 21:26
Es ist nicht nur nötig, über die neue Regelung zu informieren, es ist offensichtlich nötig, dass der Beitragszahler dafür unterschreiben muss, dass er ein neues Sepa-Mandat zustimmt. Also ist es tatsächlich so, dass jeder, der keine Einzugsermächtigung ab 2013 unterschrieben hat, sein Geld zurückholen kann. Hier die passende wichtige Frage mit Antwort aus dem obigen Link von speedy777:

Zitat von: Volksbank
Was passiert bei einem Lastschrifteinzug ohne die Unterschrift meines Kunden?

Dann handelt es sich um eine nicht autorisierte Zahlung. Wir empfehlen Ihnen, Lastschriften niemals ohne Mandat einzuziehen, denn zum einen verlängert sich die Widerrufsfrist Ihres Kunden dadurch auf 13 Monate. Außerdem würden Sie dabei riskieren, dass wir unsere Inkassovereinbarung mit Ihnen kündigen.

Neue Mandate sind noch nicht mal zurückholbar, auch nicht binnen 8 Wochen. Wer wird wohl niemals niemals niemals garnienicht ein Mandat bekommen? Richtig, fängt mit B an und hört mit eitragservice auf. Ist zwar noch ein Unterschied zwischen Basis- und Firmenlastschriften, aber wir kennen da einen Verein, die verdrehen die Rechtslage schneller, als man klagen kann. Also bitte folgendes in Zukunft beachten:
Zitat von: Volksbank
Welche Widerspruchsfristen gelten bei SEPA-Lastschriften?

8 Wochen nach dem Belastungsdatum (Fälligkeit), allerdings nur bei der SEPA-Basislastschrift. Bei autorisierten SEPA-Firmenlastschriften kann Ihr Geschäftspartner gar nicht widersprechen.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 07. Januar 2015, 09:32
Einen wunderschönen guten Morgen :)

Person A hat mal ein kurzes Schreiben formuliert und stellt den Text mal kurz hier rein und bittet um Feedback oder Verbesserungsvorschläge bevor es zur Bank geht:

Zitat
Nicht autorisierter Lastschrifteinzug
Konto: xxx  Blz.: xxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, alle Lastschriftabbuchungen der letzten 13 Monate der Firma:

„Rundfunk ARD, ZDF, DRadio“

auf das oben genannte Konto zurückzubuchen.

Uns ist keine legitimierte und gültige Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. Sepa-Mandat dieser Firma bekannt.

Auch ist uns weder ein Umdeutungsschreiben einer ähnlich klingenden Firma bekannt, welcher aus früheren Jahren eventuell eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wurde.

Ebenso wurden wir nicht nachweislich über eine eventuelle Mandatsänderung informiert.

Abschließend ist noch anzumerken, dass es sich bei den abgebuchten Beträgen laut Abbuchungstext  um Beiträge zu handeln scheint.

Beiträge stellen einen Aufwandsersatz für die mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung dar. Diese werden üblicherweise per Beitragsbescheid bekanntgegeben bzw. festgesetzt.

Uns liegt kein rechtswirksamer Beitragsbescheid der oben genannten Firma vor.

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit melden.


Mit freundlichem Gruß

Danke und viele Grüße
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: PersonX am 07. Januar 2015, 10:37
Zitat
Abschließend ist noch anzumerken, dass es sich bei den abgebuchten Beträgen laut Abbuchungstext  um Beiträge zu handeln scheint.

Beiträge stellen einen Aufwandsersatz für die mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung dar. Diese werden üblicherweise per Beitragsbescheid bekanntgegeben bzw. festgesetzt.

Uns liegt kein rechtswirksamer Beitragsbescheid der oben genannten Firma vor.
Diesen Punkt würde PersonX weg lassen bzw. ersetzen durch Frage ->
ähnlich wie folgt

Können Sie mir bitte mitteilen, welche Firma tatsächlich hinter der GläubigerID xxx (sofern bekannt) vertreten ist?
--> http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/Glaeubiger_Identifikationsnummer/glaeubiger_identifikationsnummer.html

(Sondern einfach mal die Bank ermitteln lassen, welche "Firma" tatsächlich hinter der GläubigerID steht, sofern der Name „Rundfunk ARD, ZDF, DRadio“ immernoch dubios erscheint. -> Denn Anhand dieser GläubigerId sollte die Bank sämtliche wichtige "Firmendaten" abrufen können.)

Zitat
Auch ist uns weder ein Umdeutungsschreiben einer ähnlich klingenden Firma bekannt, welcher aus früheren Jahren eventuell eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wurde.

Uns liegt keine einzelne oder wiederkehrende PreNotifikation oder weiterführende Erklärung vor, in welchem eine Änderung oder Umstellung einer möglicherweise älteren Lastschrift zur Prüfung und Bestätigung mitgeteilt wurde.

http://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/sepa-prenotification_186_187000.html
eine prenotification prüft zwar nicht die Bank, ist aber Bestandteil der Sepa Rules, hält sich ein Unternehmen nicht an diese Rules, kann das die Ungültigkeit jedoch nicht gleich zur Folge haben

Zitat
Eine fehlende, verspätete oder fehlerhafte Vorabankündigung macht ein Mandat jedoch nicht ungültig. Daher ist die fehlende Prenotification kein Grund, nach acht Wochen noch einen Rückruf des Geldes zu verlangen. Sind jedoch durch die fehlende Prenotification dem Zahlungspflichtigen Kosten entstanden, z. B. Überziehungszinsen, dann kann er diese vom Zahlungsempfänger erstattet verlangen.

wichtige Übersicht
http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-lastschrift-sdd/vorabinformation-pre-notification/


Zitat
Eine vertragliche Vereinbarung, die gänzlich auf die Vorabinformation verzichtet, ist nach den SEPA Rulebooks nicht zulässig.

Zitat
Überblick: Wichtigste rechtliche Vorgaben einer Prenotification

»
   
Fehlende Vorabankündigung einer SEPA Lastschrift eine Pflichtverletzung aus dem Inkassovertrag „Firmenkunde-Bank“. In Folge einer derartigen Pflichtverletzung ist eine Rücklastschrift zulässig.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 07. Januar 2015, 11:09
Dank Dir schonmal!!

Werde ich bearbeiten.

Grüße
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 07. Januar 2015, 22:04
So, die ersten Schreiben landen morgen bei den Banken von Person A's Bekannten und Verwandten. In Summe 4 Haushalte! ;)

Erste Erfolgsmeldung: Die letzten Beiträge von Quartal 4 2014 sind noch bis zum 11.1. ohne Gründe rückholbar. Also Beeilung!!

Die Ergebnisse der Aktion "nicht autorisierter Lastschrifteinzug" werden von mir hier immer zeitnah berichtet.

Sollte wider Erwarten ein Sepa-Mandat bei den Banken vorhanden sein, so werde ich mir dieses garantiert vorlegen lassen!

Aber Fakt ist: Es gibt wieder 4 weitere Haushalte, die die Zahlung gestoppt haben! 8)

Grüße
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Bürger am 10. Januar 2015, 17:00
...zur Info - weil ich gerade wegen einer anderen Angelegenheit darauf stieß - und für diejenigen, die daraus Erkenntnisse ziehen können:

"Beitragsservice" Geschäftsbericht 2013
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf

Seite 29
Zitat
SEPA-Verfahren

Zur Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs werden die nationalen Zahlungssysteme im Jahr 2014 durch das europäische SEPA-Verfahren (SEPA = Single Euro Payments Area) abgelöst. Betroffen sind auch die nationalen Lastschriftverfahren. Bereits seit dem Jahr 2008 ist es möglich, Zahlungen im SEPA-Verfahren abzuwickeln.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verwendet seit dem Jahr 2011 das nationale Lastschriftverfahren und das SEPA-Basislastschriftverfahren parallel. Dies wurde durch den frühzeitigen Einsatz von sogenannten Kombimandaten realisiert. Das Kombimandat verbindet die bisherige Einzugsermächtigung im nationalen Lastschriftverfahren mit dem Mandat im europäischen SEPA-Lastschriftverfahren.

Für die Umstellung auf SEPA waren umfangreiche Anpassungen im Beitragsservice erforderlich. Dazu gehörte unter anderem das Brief- und Formularwesen, die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der neuen Formate und der erforderlichen Verfahren für die Kommunikation mit Banken, die Einrichtung einer Mandatsverwaltung und die Migration bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate.

Aufgrund des Wechsels von der deutschen Einzugsermächtigung auf das Kombimandat konnten im Jahr 2013 bereits 3,6 Mio. Lastschriftzahler/innen auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt werden. Bis Februar 2014 wurde der gesamte Zahlungsverkehr mit weiteren 25,2 Mio. Beitragskonten des Beitragsservice auf die neuen SEPA-Verfahren umgestellt.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 10. Januar 2015, 19:58
Danke für die Info!

3 verschiedene Sparkassen haben seit vorgestern bzw. gestern nun die Forderung auf dem Tisch liegen. ;)

Und keiner von diesen Haushalten hat 2011 oder später irgendein sepa-Mandat oder Kombilastschrift oder wie auch immer die das nennen gegeben!

Ich berichte!
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 12. Januar 2015, 13:54
Soooo, die erste Rückantwort ist schon da, mit dem Ergebnis, dass man meinen könnte, die Banken haben keinen Bock irgendetwas zu machen oder sind etwas schon "Teil des Systems" und haben Anweisung Füße stillzuhalten!

Aber da haben sie sich mit dem Falschen angelegt...

Aussage bzw. Antwort einer Mitarbeiterin einer Sparkasse in einer größeren Stadt im Rhein-Neckar-Kreis auf die schriftliche Bitte um Rückholung der Lastschriften der letzten 13 Monate :

Zitat
Von einer 13-Monatsfrist wissen wir nichts!!!
>:D >:D >:D

Ich werde mich nochmals explizit mit einer Anfrage an die zuständige übergeordnete Stelle wenden und fragen, inwieweit die Mitarbeiter eigentlich in Sachen "Regeln des Zahlungsverkehrs" ausgebildet bzw. geschult sind! Ebenso werde ich die Forderung nach der Vorlage der aktuell gültigen Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. Sepa-Mandat wiederholen!

Wie gesagt, die war die erste Aussage einer von 3 Banken.

Weitere Infos folgen.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Kurt am 18. Januar 2015, 22:25
Hallo zusammen,

hmmm...beim SWR gefunden:

Satzung des Südwestrundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge
http://www.swr.de/-/id=11090026/property=download/nid=7687256/1t29tfl/index.pdf
Zitat
§17 Übergangsvorschriften
(1) Auf der Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrages bei der Gebühreneinzugszentrale –GEZ– bestehende Teilnehmernummern werden ab dem 01.01.2013 bei der in §2 genannten gemeinsamen Stelle als Beitragsnummern fortgeführt.
(2) Eine der Gebühreneinzugszentrale –GEZ– erteilte Ermächtigung zum Einzug geschuldeter Rundfunkgebühren mittels Lastschrift oder SEPA-Basislastschrift berechtigt die Rundfunkanstalt nach dem 01.01.2013 auch zum Einzug geschuldeter Rundfunkbeiträge mittels Lastschrift oder künftiger SEPA-Basislastschrift.

???

Gruß
Kurt
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 18. Januar 2015, 22:42
Die können intern machen was sie wollen, AGBs ändern, Namen ändern, umfirmieren, Beitragszahlungsabbuchungen ändern... Dies bedarf allerdings immer der nachweislichen Bekanntgabe des Gläubigers gegenüber der Bank und vor allem dem Kontoinhaber!

Und das ist meines Wissens nicht geschehen.

3 verschiedene Sparkassen von Person A's Bekannten beschäftigen sich momentan mit der Sache und prüfen die Hintergründe und die Rechtmäßigkeit der Abbuchungen. Kann noch einige Tage dauern, aber es kommt bald Licht ins Dunkel. Es wurde nochmals schriftlich um die Klärung gebeten mit der Übersendung einer Kopie der angeblich gültigen Sepa-Mandate bzw. umgeänderten Lastschrifteinzugsermächtigungen der alten GEZ!

Wichtig ist immer noch: Ab JETZT fließt kein Geld mehr. Die Rückbuchungsmöglichkeit ist nur ein "Schmankerl", welches bei einer Möglichkeit auch genutzt werden sollte.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: PersonX am 18. Januar 2015, 23:01
Bleibt die Frage, ob es zulässig ist, so einen Punkt mittels Satzung zu regeln und durch zu winken. PersonX ist da der Ansicht, das es nicht zulässig ist, weil der "Beitrag" etwas völlig anderes ist als die alte "Gebühr". Nach dem Rechtsverständnis von PersonX wäre es notwendig von allen alten Teilnehmern, welche neu als Mitglieder geführt werden eine neue Erlaubnis anzuforden, um einen sachlich anders einzustufenden Betrag "neu" einziehen zu dürfen. "Das fehlt aber."
Die alten freiwilligen Teilnehmer wurden hier einfach in unfreiwillige Mitglieder überführt ohne Rückfragen ob diese das so überhaupt wollen.
Das wurde fremdbestimmt.
Dem Rundfunkbeitrag mangelt es damit an der Legitimation der "neuen" Mitglieder. Wer kein Mitglied sein möchte sollte das Geld entsprechend zurück fordern. Und erklären, dass das Bereithalten einer Wohnung keine Zwangsmitgliedschaft auslösen kann, in diesem Punkt ist ein Fehler. Diese Personen, welche das entsprechend unterzeichnet haben, gehören aus Sicht von PersonX von Ihren Ämtern enthoben. Durch diese Personen entsteht in Deutschland aktuell ein Wirtschaftsschaden, das meint PersonX so, es werden sinnloserweise dutzende VG in der normalen Arbeit blockiert. Städte und Gemeinden sollen mehr zahlen und soweiter. Normal sollten die Verantwortlichen für den Schaden in die Verantwortung genommen werden, aber wahrscheinlich bekommen Sie statt dessen einen Posten bei ARD und Co. Leider ist die Mehrheit der Bevölkerung viel zu träge und versteht nicht was Politiker tatsächlich machen. Oder versteht es schon aber unternimmt nichts dagegen, naja. PersonX ist dennoch gespannt, was rauskommt bei den Versuchen.
Ein Sepa Mandat benötigt schließlich eine legitimierte Gültigkeit. Im Falle der Umstellung von Gebühr auf Beitrag kann jeder Einzelne diese Satzungsänderung zurückweisen und sagen so nicht. Ein Teilnehmer ist doch etwas anderes als ein Mitglied.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 18. Januar 2015, 23:39
Keine Angst ;) Anrufe kamen gaaaanz schnell zu Person A's Bekannten von Mitarbeitern der Sparkasse, dass man angeblich nicht zurückholen könne, aber auch keine legitimierte Ermächtigung vorläge...!! Ähm... Hallo?? Daraufhin wurde von Person A ein weiteres Schreiben entworfen und zurückgeschickt. Vor allem wurde ausdrücklich eine SCHRIFTLICHE Antwort zu dem Sachverhalt gefordert!

Das beste war der Kommentar einer Mitarbeiterin einer Sparkasse im Rhein-Neckar-Raum: Zitat wörtlich:
"Passen Sie auf, wenn Sie da net mehr zahlen, die fahren dann mit nem "Funkwagen" ::) bei Ihnen vors Haus und prüfen ob Sie Fernseh schaun"...!!!

Das ist KEIN Witz!

Diese Aussage stammt original von einer Sparkassenmitarbeiterin, deren Aufgabe es eigentlich ist die Kunden zu beraten und unrechtmäßige Abbuchungen vom Kunden fernzuhalten!!

Person A denkt mittlerweile ganz andere Dinge, wenn solche Aussagen am Schalter getätigt werden, wenn Bürger sich zurecht über zweifelhafte Abbuchungen dieses Vereins informieren wollen.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 18. Januar 2015, 23:54
Bleibt die Frage, ob es zulässig ist, so einen Punkt mittels Satzung zu regeln und durch zu winken. PersonX ist da der Ansicht, das es nicht zulässig ist, weil der "Beitrag" etwas völlig anderes ist als die alte "Gebühr". Nach dem Rechtsverständnis von PersonX wäre es notwendig von allen alten Teilnehmern, welche neu als Mitglieder geführt werden eine neue Erlaubnis anzuforden, um einen sachlich anders einzustufenden Betrag "neu" einziehen zu dürfen. "Das fehlt aber."
Die alten freiwilligen Teilnehmer wurden hier einfach in unfreiwillige Mitglieder überführt ohne Rückfragen ob diese das so überhaupt wollen.
Das wurde fremdbestimmt.
Dem Rundfunkbeitrag mangelt es damit an der Legitimation der "neuen" Mitglieder. Wer kein Mitglied sein möchte sollte das Geld entsprechend zurück fordern. Und erklären, dass das Bereithalten einer Wohnung keine Zwangsmitgliedschaft auslösen kann, in diesem Punkt ist ein Fehler. Diese Personen, welche das entsprechend unterzeichnet haben, gehören aus Sicht von PersonX von Ihren Ämtern enthoben. Durch diese Personen entsteht in Deutschland aktuell ein Wirtschaftsschaden, das meint PersonX so, es werden sinnloserweise dutzende VG in der normalen Arbeit blockiert. Städte und Gemeinden sollen mehr zahlen und soweiter. Normal sollten die Verantwortlichen für den Schaden in die Verantwortung genommen werden, aber wahrscheinlich bekommen Sie statt dessen einen Posten bei ARD und Co. Leider ist die Mehrheit der Bevölkerung viel zu träge und versteht nicht was Politiker tatsächlich machen. Oder versteht es schon aber unternimmt nichts dagegen, naja. PersonX ist dennoch gespannt, was rauskommt bei den Versuchen.
Ein Sepa Mandat benötigt schließlich eine legitimierte Gültigkeit. Im Falle der Umstellung von Gebühr auf Beitrag kann jeder Einzelne diese Satzungsänderung zurückweisen und sagen so nicht. Ein Teilnehmer ist doch etwas anderes als ein Mitglied.

Sehr guter Gedanke, müsste ein Jurist verifizieren und dann ab in die Öffentlichkeit, zu Bild, Facebook, teilen, teilen, teilen:
"BS/GEZ Zwangsgebühren in Höhe von über 16 Milliarden Euro  seit über 2 Jahren zu Unrecht abgebucht! Wer wie das Finanzministerium und eine täglich wachsende Anzahl von "Beitragssschuldnern" der Meinung ist, das dieses Zwangssystem nicht mehr zeitgemäß und unverhältnismäßig ist  (es geht um 20 Millionen Euro täglich), wem missfällt, das die gesendeten Informationen je nach Interessenlage der Sender/Politik gefiltert/verfälscht werden (warum wurde über dieses aktuelle Gutachten des Beirats des Finanzministeriums, das wie ein Donnerschlag die Unrechtmäßigkeit dieses überholten Zwangssystems aufzeigt, ein Gutachten, das jeden Einwohner Deutschlands betrifft, in ARD/ZDF nicht berichtet??), kann zumindest die letzten 13 Monate von seiner Bank zurückbuchen lassen".
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Roggi am 19. Januar 2015, 00:57
Man sollte auch darauf aufmerksam machen, dass Eile geboten ist, denn wenn das jeder macht, ist das Geld der Ex-GEZ bald alle, nichts mehr zu holen, futsch, einfach so...
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: PersonX am 19. Januar 2015, 01:57
Das kann nicht sein, es bestehen Rückstellungen, welche aktuell noch für die Rente reserviert sind.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Roggi am 19. Januar 2015, 05:48
Das kann nicht sein, es bestehen Rückstellungen, welche aktuell noch für die Rente reserviert sind.
Man muss die Leute mit ihrer Aufschieberitis nicht unterstützen. Und ob die Pensionskasse geplündert werden darf, glaube ich nicht.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Carina am 19. Januar 2015, 09:20
Die können intern machen was sie wollen, AGBs ändern, Namen ändern, umfirmieren, Beitragszahlungsabbuchungen ändern...
Dies bedarf allerdings immer der nachweislichen Bekanntgabe des Gläubigers gegenüber der Bank und vor allem dem Kontoinhaber!

Und das ist meines Wissens nicht geschehen.
Mir fallen zu dem spannenden Thema einige Fragen ein:
Hat der BS denn nicht darüber informiert, indem er Infobriefe an die Gebührenzahler verschickt hat?
Oder gabe es für diese "Kunden" keine Informationsschreiben?
Ich erinnere mich an den Satz, daß der Rundfunkteilnehmer nichts von der Umstellung (Gebühr/Bescheid) mitbekommt,
weil die Höhe des Rundfunkbeitrages gleich bleibt. Gleiches trifft wohl auf die Abbuchungen zu. Ein Schelm, ...

Muß für die Weiterführung der Abbuchungen ein Bescheid vorliegen?
Muß Kontoinhaber selbst aktiv werden, oder werden die Buchungen des BS (im Falle des Falles) grundsätzlich für unzulässig erklärt?

Sollte sich herausstellen, daß der BS unrechtmäßig Geld eingezogen hat, dann muß das große Glocke! Allein die Möglichkeit die Abbuchungen der letzten 13 Mon vom BS zurückfordern zu können, kann einige Zweifler überzeugen etwas mutiger zu werden. Es ist immer ein guter Einstieg, wenn man zunächst Geld zurückbekommt und dann „verhandelt“.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 19. Januar 2015, 10:12
Mir fallen zu dem spannenden Thema einige Fragen ein:
Hat der BS denn nicht darüber informiert, indem er Infobriefe an die Gebührenzahler verschickt hat?
Noch nichtmal an DIE kann sich auch nur einer von Person A's Bekannten erinnern

Oder gabe es für diese "Kunden" keine Informationsschreiben?
Wäre vom BS zu beweisen...!

Ich erinnere mich an den Satz, daß der Rundfunkteilnehmer nichts von der Umstellung (Gebühr/Bescheid) mitbekommt, weil die Höhe des Rundfunkbeitrages gleich bleibt. Gleiches trifft wohl auf die Abbuchungen zu. Ein Schelm, ...
Da sich die Grundstruktur (Beitrag/statt Gebühr, anderer Firmenname BS statt GEZ, eventuell andere Zahlungsmodalitäten...) geändert hat, muss nach meinen Recherchen mindestens die Prenotification sprich die Änderung von der alten Einzugsermächtigung in ein Sepa-Mandat nachweislich bekanntgemacht werden. Eventuell sogar noch einen Schritt weiter mit Unterschrift des "Kunden" zur Kenntnis genommen...

Muß für die Weiterführung der Abbuchungen ein Bescheid vorliegen?
Nein, nur die formelle Zahlungspflicht beginnt mit der nachweislichen Zustellung des Bescheids, bzw. 4 Wochen nach der Zustellung und nicht abgegebenen Widerspruchs.

Muß Kontoinhaber selbst aktiv werden, oder werden die Buchungen des BS (im Falle des Falles) grundsätzlich für unzulässig erklärt?
Nein, wenn der Kontoinhaber nichts macht, kommt auch nicht automatisch das Geld zurück. Jeder muss selbst aktiv werden und zurückfordern!

Sollte sich herausstellen, daß der BS unrechtmäßig Geld eingezogen hat, dann muß das große Glocke! Allein die Möglichkeit die Abbuchungen der letzten 13 Mon vom BS zurückfordern zu können, kann einige Zweifler überzeugen etwas mutiger zu werden. Es ist immer ein guter Einstieg, wenn man zunächst Geld zurückbekommt und dann „verhandelt“.
DAS wird passieren, sobald Klarheit herrscht!
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 21. Januar 2015, 14:51
So, Neuigkeiten der ersten Bank... Wie zu erwarten "wusste" auch dieser Bankmitarbeiter nichts von der 13-Monatsfrist... Nachdem der Angehörige von Person A es ihm genau erklärt hat, wurde in der Abteilung, in der die Zahlungen bearbeitet werden nachgeforscht.

Also folgender Stand:

Anscheinend wurden im Hintergrund im Auftrag der alten GEZ Mitte 2012 die ganzen Lastschrifteinzugsermächtigungen bei den Banken in diese "Übergangs"-Sepamandate umgewandelt. Soweit ist dies auch anscheinend richtig. Allerdings, und hier liegt der Knackpunkt, müssen die Zahlungsempfänger (also GEZ/Beitragsservice) diese Änderung zwingend dem Kunden schriftlich mit Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer und Zahlungsdatum bekanntgeben.

Und genau dies ist zumindest bei Person A's Bekannten NICHT passiert! Person A's Angehörige ist wirklich eine gewissenhafte Person und hat einen Ordner angelegt für diesen "Beitragsservice" und kann auch da kein Schreiben finden, aus dem diese Pflichtinformationen hervorgehen!

So, nun wird heute mittag noch geklärt, wie und ob die Rückholaktion vonstatten gehen soll/kann.

Person A wird noch berichten...
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: seppl am 21. Januar 2015, 15:03
Dazu ein Artikel aus 2012:

http://www.t-online.de/wirtschaft/id_51539928/gez-holt-sich-nachtraeglich-millionen-von-unterschriften.html

Ich habe so ein Umstellungsschreiben auch nie bekommen...
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: koppi1947 am 21. Januar 2015, 15:15
Leider sind noch zu viele Menschen "treu,deutsch,doof",wenn sich mehr damit beschäftigen würden und die Steuer zurückfordern,kann der Saftladen zu machen.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 21. Januar 2015, 16:45
Wir bräuchten die Gewissheit, das tatsächlich unrechtmäßig abgebucht wurde und man die Möglichkeit hat, die letzten 13 Monate zurückzubuchen. Diese Information, effektiv verbreitet, zusammen mit Info über "das Gutachten" könnte dann eine Lawine auslösen. Könnte diese Frage jemand klären, der möglicherweise sowieso gerade Kontakt mit einem Anwalt aufgrund einer BS/GEZ Klage hat?
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 28. Januar 2015, 08:22
Es gibt Neuigkeiten!!!!!

Eine Bank (Sparkasse im südlichen Teil von Rheinland-Pfalz) hat einer Angehörigen von Person A gestern 3 Quartalsbeiträge von 2014 gutgeschrieben!

Es gibt zwar noch keine offizielle Begründung, aber es scheint zu funktionieren! Die Begründung wird im Laufe des Tages von Von Person A's Angehörigen bei dieser Bank angefordert und hier eingestellt. Sozusagen als "Mustervorlage" zum Zürückholen der Beiträge der letzten 13 Monate bei anderen Banken.

Wieso nur Quartal 2-4 und nicht auch noch Quartal 1 2014 zurückkam wird auch noch geprüft.

Also es beginnt.....
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: seppl am 28. Januar 2015, 08:44
Anscheinend gab es für die Lastschrift kein Mandat... sonst hätten nur Abbuchungen von 2 Monaten rückwirkend zurückgeholt werden können.
Wurde Quartal 1 2014 vielleicht schon früh im Dezember 2013 abgebucht, so dass die 13 Monate Widerrufsfrist bei SEPA-Lastschrift ohne Mandat überschritten wurden?

http://www.sepa-mandat.de/sepa_rueckgabe.php
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 28. Januar 2015, 09:14
Ist auch Person A's Vermutung... Wird noch geklärt.

Aber was dieser Fall zeigt: Es funktioniert!!

Grüße
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: wuxel am 28. Januar 2015, 10:53
Wieso nur Quartal 2-4 und nicht auch noch Quartal 1 2014 zurückkam wird auch noch geprüft.
Also es beginnt.....

Das läßt sich relativ einfach erklären.

Der gemeinsame Endtermin für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren für alle Euroländer war der 1. Februar 2014. Das SEPA-Lastschriftmandat wird also erst seit 01.02.2014 zwingend für eine Lastschrift benötigt.

Demzufolge gelten auch erst ab 01.02.2014 die Bedingungen der SEPA-Lastschrift (z.B. Rückbuchung innerhalb von 8 Wochen bzw. 13 Monaten).

Bei den Lastschriften die vor dem 01.02.2014 von Konto durchgeführt wurden, handelt es sich um das "alte" deutsche Lastschriftverfahren. Hier war nur die Rückbuchung der Lastschrift innerhalb von 6 Wochen nach Buchung bzw. Kontoabschluss möglich.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Januar 2015, 12:56
Ist der vorsätzliche SEPA-Lastschrifteinzug ohne Mandat nicht eine Straftat?
Kann man da als Betroffener nicht Anzeige erstatten und Strafantrag stellen?

Zitat
Missbrauch des Lastschriftverfahrens

Das Lastschriftverfahren kann in betrügerischer Absicht benutzt werden, sowohl zur Kreditbeschaffung (Lastschriftreiterei) als auch als unberechtigter Lastschrifteinzug in der Tätererwartung, der belastete Kontoinhaber werde dies nicht bemerken. Beides ist als Betrug strafbar.
Für die Handhabung einer Korrektur falscher Lastschriften sind die Unterschiede im Vertragsrecht nach BGB und HGB zwischen dem Handeln eines Verbrauchers als Zahlungspflichtigem und dem Handeln eines Kaufmanns als Zahlungsempfänger zu beachten. Der Zahlungsempfänger ist in der Regel Kaufmann:

- Der Verbraucher kann durch einfache einmalige Erklärung den generellen Widerruf zum Einzugsermächtigungsverfahren gegenüber dem Kaufmann aussprechen. Trifft keine Stellungnahme des Kaufmanns als Zahlungsempfänger ein, bleibt dieser Widerruf unwidersprochen. In diesem Fall ist eine erneute Belastung kein Widerspruch des Zahlungsempfängers, sondern ein vertragswidriges Verhalten unter der Strafandrohung des Betrugs.
- Ein Kaufmann als Zahlungspflichtiger kann seine Zustimmung für jeden einzelnen Vorgang auch durch stillschweigende Duldung erteilen. Er muss daher bei jeder Handlung durch den anderen Kaufmann als Zahlungsempfänger seine Zustimmung oder seinen Widerspruch ausdrücklich und erneut schriftlich erklären.

Die Beweispflichten sind wie folgt geregelt:

- Der Zahlungsempfänger muss die Einwilligung des Zahlungspflichtigen beweisen (Kopie ausreichend).
- Der Zahlungspflichtige muss die Zustellung der Aufhebungserklärung beweisen (Einschreiben empfohlen).
- Beide Vertragspartner müssen der Aufhebung schriftlich zustimmen (Kopie der Vereinbarung).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift

Dann dürfte man die offiziell als Betrüger bezeichnen.

Hier gibt es eine Mustervorlage:
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/Strafanzeige-Muster.doc
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 28. Januar 2015, 13:08
So, Person A's Angehörige hat nun Nachricht von der Bank bekommen.

Es ist wie folgt:
Sollte der Kontoinhaber gegenüber der Bank schriftlich um die Rückbuchung der letzten 13 Monate bitten aufgrund der fehlenden Legimitation, so nimmt die Bank dies Rückbuchung vor und "glaubt dem Kunden" dass dieser keine Einwilligung gegeben hat. Es ist nun der Zahlungsempfänger in der Pflicht zu beweisen, dass die Abbuchung legitimiert war!

Also meiner Meinung nach auf zur Bank und die Rückbuchung aufgrund der fehlenden Legimitation fordern!

Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Januar 2015, 13:17
Und sofort Strafantrag stellen!!

Das Lastschriftverfahren kann in betrügerischer Absicht benutzt werden, sowohl zur Kreditbeschaffung (Lastschriftreiterei) als auch als unberechtigter Lastschrifteinzug in der Tätererwartung, der belastete Kontoinhaber werde dies nicht bemerken. Beides ist als Betrug strafbar.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift

Zahlungen zurückfordern
Unerlaubte Abbuchung: So holen Sie Ihr Geld zurück
Bei Betrugsversuch immer Strafanzeige erstatten!

„Der erste und beste Weg bei unerlaubten Abbuchungen sollte zur Polizei führen“, sagt Marvin Müller-Blom, Rechtsanwalt bei Barth und Nieding in Frankfurt am Main. Bei unerlaubten Abbuchungen ohne SEPA-Lastschriftmandat sollten Sie eine Strafanzeige gegen den Zahlungsempfänger oder gegen Unbekannt erstatten. Dies dokumentiert den Vorgang und dient im Zweifel der besseren Durchsetzung Ihrer Rückforderungsansprüche. "
http://handwerk.com/unerlaubte-abbuchung-so-holen-sie-ihr-geld-zurueck/150/4/84148/3
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 28. Januar 2015, 13:50
Und die Antort von wuxel ist auch richtig. Hat mit der Einführung des Sepa-Verfahrens zu tun... Hat der nette Herr von der Bank auch bestätigt.

Grüße
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Roggi am 28. Januar 2015, 14:50
Als Betrugsversuch kann es sicherlich nicht gewertet werden, es entspricht nur nicht der gängigen Praxis, ohne Information an den Kunden auf dessen Konto zuzugreifen, wenn sich die Gesetzeslage erheblich geändert hat. Da die Umstellung mit gesetzlicher Absegnung so erfolgte, wie sie ist, und der Beitragsservice nun mal die ausgegliedert Buchhaltung der Landesrundfunkanstalten ist, ist es doch endlich für uns eine erfreuliche Nachricht, dass die schlampige, ja fast schon leichtfertige ungesetzliche Arbeitsweise dieser Gesetzeslegasteniker zu ernsthaften Problemen für die LRA führt.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: koppi1947 am 28. Januar 2015, 16:02
Dann müssten alle Menschen nur noch handeln,dann wäre der Laden Pleite. ;)
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 28. Januar 2015, 17:38
Dann müssten alle Menschen nur noch handeln,dann wäre der Laden Pleite. ;)

Die meisten wissen von nichts. Bei mir auf der Arbeit wussten viele nicht mal was von einer Umstellung (Wohnung)  :o
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 30. Januar 2015, 13:58
Dann macht es öffentlich! Über alle Kanäle, im Bekanntenkreis, bei den Arbeitskollegen, in der Familie.

Geht zur Bank und lasst die Beiträge der letzten 13 Monate aufgrund der fehlenden Legitimation seitens des BS zurückbuchen!!!

Wenn es ein bzw. 2 Sparkassen schon gemacht haben, müssen es alle tun!
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. Januar 2015, 14:26
Das machen bestimmt die meisten hier. Es gibt aber unvorstellbarerweise immer noch genug bei denen die Einschüchterungstaktik der staatsfernen Zwangsbezahlfunker noch wirkt. Von wegen Peilwagen, Hausdurchsuchung, Beugehaft, Pranger, Folter usw. Die zahlen aus Angst und lassen sich nicht überzeugen. Wobei jemand der vor der Folter Angst hat eigentlich den ÖRR abschaffen müsste, deren Programm ist die schlimmste Folter.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 03. Februar 2015, 11:13
Nächste Erfolgsmeldung!!!!!

Eine weitere Sparkasse im mittkleren Rheinland-Pfalz hat einer Angehörigen von Person A 4! Quartalsbeiträge zurückgeholt!

Also Leute auf zur Bank und holt die Kohle zurück!

Macht das publik, dann kommt ein riesengroßer Stein ins Rollen.

Wer Probleme bei seiner Bank hat, kann sich per PN melden, dann geb ich die genauen Sparkassen raus, dann kann man sich dort Rat holen, bzw. die können sich bei Ihren Kollegen erkundigen.

Grüße
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 04. Februar 2015, 07:45
So und nun auch die letzte Sparkasse im Rhein-Neckar-Kreis: Beiträge von 2014 zurückgebucht!!

Es hat also alles funktioniert.

Vielleicht können auch ein paar andere hier mit grober Ortsangabe und Bank (Volksbank, Sparkasse, Commerzbank etc...) Meldung abgeben ob und für welchen Zeitraum Geld zurückkam.
Ich denke, das könnte einige motivieren, sollten sie ihre eigene Bank hier lesen, denn dann weiß man, dass die sich mit dem Thema schonmal befasst haben.

Dann also mal schaun, was da als nächstes von dem Verein eintrudelt.

Grüße
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: PersonX am 04. Februar 2015, 11:01
Der BS wird im Auftrag einer möglicherweise zuständigen LRA einen entsprechenden Bescheid mit neuer Kostenfeststellung zusenden, wo die Forderung aufgedruckt ist und um zeitnahe Begleichung bitten.
Möglicherweise werden Sie auch versuchen der Bank zu erklären, dass alles rechtens sei und versuchen die Forderung einfach nochmal einzuziehen.

Die Bank glaubt zunächst dem "Kunden", dass die Buchung ohne Legitimation erfolgt sei und veranlassen die Rückbuchung, Fragen dazu?
A) Wenn der Gläubiger die Legitimation nicht innerhalb von einer Frist nachweisen kann?
B) Sofort auch ohne diesen Nachweis?

Hat eine Person A mal bei der Bank gefragt, ob das nach A oder B geht, und welche Kosten diese Rückbuchung verursachen wird und beim wem die Bank die Kosten fest machen wird?

PersonX denkt, dass wenn der BS nicht nachweisen kann, dass eine Legitimation vorliegt die Kostenfrage zu seinen Lasten geht. Und die Rückbuchung durch die Bank durchgeführt werden darf. -> PersonX kann sich an sich nicht vorstellen, das die Bank einfach so eine Rückbuchung durch führt.
PersonX dachte, dass die Bank erst rückbuchen wird, nachdem Bank intern klar sei, dass keine Legitimation vorliegt.

Falls das nicht so sei, dann könnte es passieren, dass im Bescheid zusätzliche Rückbuchungs Kosten stehen.

Eine Person A möge bitte sobald Antwort einer BS/LRA vorliegt diese entsprechend hier mit anführen.

Nett wäre noch ein anonymer Teil Scan, wie so eine Rückbuchung auf einem Kontoauszug aussieht. ;-)
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 04. Februar 2015, 11:09
Zitat
Bei einer nicht autorisierten Zahlung, d.h. Einzug ohne gültiges SEPA-Mandat, kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.
Deutsche Bundesbank http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/die_sepa_lastschrift.html

Maßgeblich für den Einzug ist nur das gültige SEPA-Mandat. Alles andere interessiert die Bank nicht, da kann sich der BS drehen und winden wie er will. Für den illegal abGEZockten Bankkunden ist das natürlich kostenfrei.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 04. Februar 2015, 11:16
Zu den fragen:

Laut Person A's Bekannten war die Aussage: Die Bank geht von einer nicht legitimierten Abbuchung aus und der Gläubiger muss nachweisen, dass diese doch besteht.

Fakt ist: Es scheint keine wirklich rechtskräftige Einzugsermächtigung bankintern vorzuliegen. So wirklich absolut detailliert bekam keine von Person A's Bekannten darauf Antwort. Aber da das Geld doch so schnell zurückkam, scheint da bankintern wohl doch jemand hellhörig geworden zu sein. Allerdings wird das wohl schriftlich niemand wirklich zugeben, dass Gelder einfach so abgebucht werden konnten ohne Legitimation... Würde ich als Bank auch nicht ;D ;D ;D Beim letzten Gespräch von Person A mit dem zuständigen Bankmitarbeiter klang es so, dass wohl etwas vorliegt aus den Vorjahren, aber die Bank einfach davon ausging, dass der "Kunde" bescheid bekommen hat, dass die Änderungen im Hintergrund stattfanden.

Seitens der Bank entstanden keine Kosten.

Und ja, nun ist der Gläubiger am Zug und muss die Legitimation nachweisen! Da ist Person A ja mal gespannt.

Aber Hauptsache das Geld ist nun da. Sind für 3 Haushalte immerhin fast 700 Euro....

Person A wartet nun auf Nachricht seitens des Gläubigers und hat den Bekannten geraten, das Geld einfach mal beiseite zu legen.

Scans kann  Person A machen und lädt sie in den nächsten Tagen hoch.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 04. Februar 2015, 11:31
Ich ziehe auch von unseren Kunden Zahlungen per SEPA-Lastschrift ein. Hierfür muss man von der Bank legitimiert werden, in der Regel erlauben die Banken das nur seriösen Firmen, die auch für Rücklastschriften haften können. Das SEPA-Mandat wird beim Einzug der Bank nicht vorgelegt, das archiviert der Gläubiger um es bei Bedarf der Bank als Legitimation vorweisen zu können. Das Lastschriftmandat wird seitens der Bank daher nur geprüft, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Einzugs kommt, so wie jetzt im Falle des BS.
Interessant dabei ist, daß die Bank bei ungerechtfertigten Lastschrifteinzügen dem Einziehenden diese Möglichkeit sperrt.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 04. Februar 2015, 11:33
Hier der Auszug
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: PersonX am 04. Februar 2015, 14:57
Danke für die sehr schnellen Antworten und das Foto. Das sieht ja sehr gut aus. PersonX ist gespannt auf die Reaktionen.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 04. Februar 2015, 15:08
Danke für die sehr schnellen Antworten und das Foto. Das sieht ja sehr gut aus. PersonX ist gespannt auf die Reaktionen.

Das schönste daran ist der Verwendungszweck, der jetzt den Nagel auf den Kopf trifft:
"Vielen Dank für Ihren Rundfunkbeitrag."
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Kurt am 04. Februar 2015, 15:13
...und nun noch schnell dem BS Zinsverluste, Aufwandsentschädigung etc. in Rechnung stellen; wenigstens 8 €  >:D
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 13. Februar 2015, 09:36
So, heute kam beim ersten Zurückbucher das bekannte Bettelschreiben an. Lustig: Die wollen doch wirklich für das rechtmäßige Zurückbuchen einer nicht legitimierten Lastschrift 3,90 Euro :laugh: :laugh: :laugh:

So, gibts eigentlich noch weiterer Erfolgsmeldungen von anderen, oder verläuft mein Pilotvorhaben, welches ja mehr als Erfolg gezeigt hat wieder im typisch deutschen Bequemlichkeitssumpf??? :o

Kann ja nicht sein, dass niemand bisher auch seine Beiträge zurückgeholt hat oder? Bitte um Rückmeldung und vor allem auch die Reaktion vom BS posten.

Hier mal das Schreiben :
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Bürger am 14. Februar 2015, 03:02
Danke für Deine Aktion und Deine Berichte!!!

...ich nehme an, die stärksten Kritiker haben nie eine Einzugsermächtigung erteilt.

Oder anders ausgedrückt:
Nur den wenigsten, die eine Einzugsermächtigung dazumal erteilt hatten, steht es jetzt danach, sich "Umstände" zu machen.

Noch anders ausgedrückt:
Wer einem solchen Verein Einzugsermächtigungen erteilt, der ist vermutlich ohnehin potenziell "bequem".

Diese "Bequemlichkeit" gilt es aufzubrechen durch schonungslose Konfrontation mit den Fakten über dieses grenzlegale System, das sich da über die Jahrzehnte aufgebaut hat.

Zwei meiner drei Kandidaten für diese Aktion sind derzeit leider akut mit privaten Sorgen gestraft.
"Es gibt Situationen, da hat man einfach keinen Kopf für anderes..."

Vielleicht lässt sich mit Kandidat #3 (jahrzehntelange, "bequeme" Zahler und Teil-Nutzer) etwas "anstellen"... Werde berichten ;)
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 14. Februar 2015, 15:26
Nach Meinung von Person Z sollte die Möglichkeit der Rückbuchung am Aktionstag 28.2. den Leuten, die das ZwangsPayTv für 20 Millionen Euro täglich freiwillig nicht abschließen würden, auch als Möglichkeit des stillen Protestes nahegebracht werden. Man kann das mit gutem Gewissen machen, denn mittlerweile sieht sogar der Beirat des Bundesfinanzministeriums Änderungsbedarf bei diesem viel zu hohen "Zwangsbeitrag". Das Geld wurde definitiv unrechtmäßig eingezogen, man hat das Recht der Rückbuchung. Wenn dann nach langer Zeit irgendwann ein Festsetzungsbescheid, bzw. Widerspruchsbescheid eintrudelt, kann man dann ggfs. immer noch das ZwangsPayTV bezahlen, wenn man die 105 Euro Klage nicht einreichen möchte (die ganz ängstlichen sogar mit den zu Unrecht geforderten Säumniszuschlägen von 8 Euro). Im Gegensatz zu früher, als es nur ÖRR gab, braucht man heute als Nichtzahler kein schlechtes Gewissen mehr haben, die Zeiten haben sich geändert!

Vielleicht hat aber bis dahin sogar doch mal ein Richter Recht gesprochen...
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 16. Februar 2015, 16:55
Sooo, die Posse geht weiter.

Man rufe sich nochmal in Erinnerung: 2-3 Wochen wurde immer und immer wieder nachgefragt wie denn im Hintergrund die Regelungen bezüglich des geänderten Einzugs durch die Sepa-Umstellung aussieht. Zig mündliche Nebelkerzen wurden geworfen inkl. telefonischer Auskunft es gäbe kein gültiges Mandat. Daraufhin kam ja auch das Geld wieder zurück. Danach kam auch postwendend die Antwort des BS in Form der bekannten Bettelbriefe.

Nun schlägt der ganze Dilletantismus aber dem Fass den Boden aus!!

Seht folgendes Schreiben, welches am Samstag bei einer "Rückhol-Person" eintrudelte!

Die Infiltration scheint wirklich weiterzugehn als vermutet. Nun bekommt vordergründig der BS auch noch "Rückendeckung" von eigentlich dem Wohle des Kunden verschriebenen Kreditinstituts!

Morgen geht ein Schreiben raus, in welchem die Übersendung des angeblich Mandats angefordert wird. Den einseitigen "AGB-Änderungen" wurde weder zugestimmt noch wurde darüber informiert!

Man halte sich nur die Folgen vor Augen: Bettelbrief des BS wurde vor lauter Angst ernst genommen ;D ;D ;D und bezahlt. Nun kommt die Bank 3 Wochen später unter fadenscheinigen Argumenten zur Feststellung, es gäbe (oh welche Wunder) doch ein gültiges Mandat!! Nun ist die Kohle doppelt weg und der Kunde ist doppelt angeschmiert!

Tips zum morgen zu verfassenden Schreiben werden sehr gerne angenommen!

Person A hat gerade etwas erhöhten Blutdruck... >:D >:D
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: seppl am 16. Februar 2015, 19:27
@speedy:
Also wenn wirklich kein SEPA-Mandat, weder für die GEZ noch für den Beitragsservice gegeben wurde, ist das wirklich ein dickes Ding.
In dem Sparkassenbrief finde ich auch die "Abhandlung" über die GEZ/Beitragsservice merkwürdig, ich hätte da vielleicht eine Erklärung erwartet, warum das Lastschriftverfahren der GEZ vom Beitragsservice übernommen wurde - aber so ist der Abschnitt völlig unnütz. Und meist werden unnütze Sachen in Briefen aufgeführt um Unsicherheiten oder Schummeleien zu verbergen.

Bei den Einzugsermächtigungen hatte die GEZ ja 2012 schon grosse Probleme:
http://www.t-online.de/wirtschaft/id_51539928/gez-holt-sich-nachtraeglich-millionen-von-unterschriften.html
Wurde vielleicht ab und an mal ein "Unterschriftchen" von der GEZ selbst gesetzt?

Doppelt abgebuchte Beiträge können natürlich zurückgeholt werden. Was ich nicht verstehe, ist warum erst die Lastschrift zurückgeholt wurde, und dann aus Angst (in Rundfunkbeitragsangelegenheiten immer ein schlechter Ratgeber) doch gezahlt wurde. Bei eigener Überweisung kann dann nur der Beitragsservice das Geld wg. Überzahlung zurücküberweisen

Wichtig: Unterschriften sind wirklich keine geleistet worden?
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 16. Februar 2015, 19:42
@seppl: kann momentan nur kurz antworten... Morgen früh wieder mehr Zeit.

Neeeiiin!!! Es wurde natürlich NICHT gezahlt!! Das meinte ich rein hypothetisch. Sorry, falsch formuliert. :-[

Und nein, es besteht außer einer uralten Lastschrifteinzugsermächtigung von vor ca. 20-30 Jahren definitiv KEINE Unterschrift! Ich werde mal noch die angeblich so passenden Paragraphen und Nümmerchen, die in dem Briefchen genannt werden ausfindig machen und durchlesen. Dann wird definitiv dieses angeblich Mandat angefordert. Aber die argumentieren ja schon vorsorglich, dass die einseitige Bestimmung seitens des RBStV die alten Einzugsermächtigungen einfach weitergeführt werden. Trotz Einführung Sepa-Mandate, Umfirmierung, Änderung der ursächlichen Sache (Beitrag statt Gebühr)....

Falls jemand bis morgen noch etwas einällt, gerne hier reinschreiben. Muss das Schreiben morgen fertigbekommen.

Die anderen beiden Rückholer haben noch keine Briefchen bekommen. Ist auch ein anderes Bundesland....

Dank euch schonmal und viele Grüße
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Carina am 16. Februar 2015, 20:54
Die Sparkasse spricht von der nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung ARD ZDF DRadio. Diese Einrichtung heißt doch Beitragsservice.
Sie soll aus der GEZ „hervorgegangen“ sein. Das ist wohl möglich. Der Beitragsservice ist aber nicht die GEZ, genauso wenig wie Gebühren Beiträge sind.

Also eine Einzugsermächtigung für die Gebühren an die GEZ soll Gültigkeit für die Beiträge an den Beitragsservice haben…. na ja. Ich bin gespannt ob das stimmt, oder ob die Sparkasse sich hier selbst ins Knie schießt.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 16. Februar 2015, 21:04
@seppl: kann momentan nur kurz antworten... Morgen früh wieder mehr Zeit.

Neeeiiin!!! Es wurde natürlich NICHT gezahlt!! Das meinte ich rein hypothetisch. Sorry, falsch formuliert. :-[

Und nein, es besteht außer einer uralten Lastschrifteinzugsermächtigung von vor ca. 20-30 Jahren definitiv KEINE Unterschrift! Ich werde mal noch die angeblich so passenden Paragraphen und Nümmerchen, die in dem Briefchen genannt werden ausfindig machen und durchlesen. Dann wird definitiv dieses angeblich Mandat angefordert. Aber die argumentieren ja schon vorsorglich, dass die einseitige Bestimmung seitens des Rbstv die alten Einzugsermächtigungen einfach weitergeführt werden. Trotz Einführung Sepa-Mandate, Umfirmierung, Änderung der ursächlichen Sache (Beitrag statt Gebühr)....

Falls jemand bis morgen noch etwas einfaäält, gerne hier reinschreiben. Muss das Schreiben morgen fertigbekommen.

Die anderen beiden Rückholer haben noch keine Briefchen bekommen. Ist auch ein anderes Bundesland....

Dank euch schonmal und viele Grüße

Mit SEPA überlagert europäisches Recht das deutsche Recht und ist demnach hochrangiger. Es gibt zwar in dem entsprechenden Gesetzestext die Möglichkeit die bisherigen Lastschrifteinzugsermächtigungen lückenlos weiterzuverwenden, jedoch nicht für einen anderen Empfänger(BS statt GEZ). Der Beitragsservice kann logischerweise auch kein Rechtsnachfolger der GEZ sein, da beide nicht rechtsfähig sind.

http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-rechtsgrundlagen/eu-verordnung-nr-260-2012-gesetz/
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Roggi am 17. Februar 2015, 02:04
Hier mal einige Ideen, um der Sparkasse einzuheizen: Da es sich bei der angegebenen nichtrechtsfähigen Firma vermutlich um ein Unternehmen handelt, welches auf dubiose Weise das Geld vom Konto klaut, bittet man darum, das Geld nicht wieder an die Firma zu überweisen, bis die Sache gerichtlich geklärt ist. Da die Sparkasse offensichtlich nicht in der Lage ist, vertrauensvoll mit dem Geld der Kunden umzugehen, wird auch gegen die Bank eine Beschwerde eingereicht. Vorsorglich wird ein Anspruch von fünfhundert Euro Schadensersatz gegen die Sparkasse geltend gemacht. Ein Sepamandat kann nicht durch Gesetz umgangen werden, sonst könnte ja das Finanzamt das Geld ohne dieses Mandat abbuchen. Da niemals dem BS ein Mandat zum Beitragseinzug auf Grundlage des RBStVs erteilt wurde, wird man energisch gegen diesen durch die Sparkasse unterstützten Betrug vorgehen. Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte nicht durch falsche Entscheidungen der Sparkasse beeinflusst werden.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 17. Februar 2015, 09:40
Danke für die vielen Tips!!!

hier mal in der Schnelle ein Schreiben aufgesetzt. Person A freut sich über konstruktive Änderungsvorschläge. Allerdings bitte beachten, dass das ganze sachlich bleiben soll, da der Kontoinhaber nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen will sondern die Sache sachlich regeln will....

Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 17. Februar 2015, 10:14
Der Verein "Sparkasse" hängt doch auch mit in diesem Filz, denkt nur mal an die "GEZ" Formulare die standardmaßig absolut unübersehbar in den Sparkassenfilialen am Schalter auslagen...
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: seppl am 17. Februar 2015, 10:53
@speedy777:
Ich würde das nicht gegebene SEPA-Mandat auch schon am Anfang des Briefes als Fakt formulieren (Nicht: "Ich bin überzeugt davon...")
Desweiteren würde ich die vor langer Zeit gegebene Lastschriftermächtigung nicht erwähnen. Evtl. existiert das Dokument ja gar nicht mehr. Nachweis soll der BS bringen!
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 17. Februar 2015, 11:02
@Seppl:

Danke für den Tip. Ich habe es etwas ausdrucksstärker formuliert nun. Allerdings ist das "Problem", dass wir nicht wirklich wissen, ob die betreffenden Personen nicht doch irgendein "Bettelschreiben" des BS beantwortet haben. Ob im Zusammenhang mit der Umstellung oder Einholung eines Mandats oder nicht. Erinnern kann sich niemand daran. Da es sich allerdings bei den Bekannten von Person A um Personen handelt, die auch in der Freizeit ehrenamtlich viel zu tun haben und dementsprechend viel Briefpost bekommen, kann das nun leider nicht mit 100%iger Sicherheit ausgeschlossen werden. Daher das "Meiner Meinung nach..."

Ich habe es nochmal etwas umformuliert und noch um einen Teil mit link ergänzt
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Februar 2015, 12:10
Schönes Schreiben. Da hat jetzt jemand richtig zu tun. Bin auf die Antwort gespannt.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Roggi am 17. Februar 2015, 12:22
Wer damals eine normale Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hat, ist später vom BS nicht über ein notwendiges Sepamandat informiert worden. BS hat diesbezüglich niemanden angeschrieben, auch nicht zufällig ausgerechnet den "Speedy777". Nur wer ab 01.01.2013 eine neue Einzugsermächtigung erteilt hat, hat das neue Sepamandat erteilt. Die Sepainformationen sind ein entsätzliches Kauderwelsch, daran würde sich jeder erinnern und es abheften. Fast jeder hat sicherlich von einer seiner Versicherungen eine Information über das neue Sepamandat bekommen. So hätte es auch beim BS laufen müssen. Die haben damals nicht mit so einem massiven Widerstand gerechnet und sich das Porto gespart. Geiz und Geldgier seitens BS und örR bis zum geht nicht mehr. Mögen sie daran ersticken.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Februar 2015, 13:24
So. Habe mal nachgelesen. Im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV)/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) steht:
Fundstellen siehe unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html

Zitat
(6) Die bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt für den Rundfunkgebühreneinzug gespeicherten Daten und Daten nach Absatz 1 und 2 dürfen von den Landesrundfunkanstalten in dem nach diesem Staatsvertrag erforderlichen und zulässigen Umfang verarbeitet und genutzt werden. Die erteilten Lastschrift- oder Einzugsermächtigungen sowie Mandate bleiben für den Einzug der Rundfunkbeiträge bestehen.

Kein Wort von SEPA oder Übergang von Standard zu SEPA.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 17. Februar 2015, 13:38
Tja, wenn das vorher auch von der LRA direkt gekommen wäre und danach auch wieder direkt von der LRA als Zahlungsempfänger, wäre das durchaus noch halbwegs legal... Aber vor dem Hintergrund der Umfirmierung und dem geänderten Vertrag (Neuer Rundfunkstaatsvertrag -> Beitrag statt Gebühr) fehlt die nachweisliche Bekanntmachung sowie auch eventuell sogar das komplett neue Mandat aufgrund der neuen Identität.

Ich seh grad, das könnte man sogar noch mitreinnehmen, dass sich ja sogar die Vertragsgrundlagen komplett geändert haben, da ab 2013 ein neuer Rbstv den Beiträgen bzw. eingezogenen Beträgen zugrundeliegt.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Februar 2015, 13:58
Zitat
Tja, wenn das vorher auch von der LRA direkt gekommen wäre und danach auch wieder direkt von der LRA als Zahlungsempfänger, wäre das durchaus noch halbwegs legal...

Kommt doch von dort. Nur nicht mehr über die GEZ, sondern über den Beitragsservice.

Zitat
Hintergrund der Umfirmierung und dem geänderten Vertrag (Neuer Rundfunkstaatsvertrag -> Beitrag statt Gebühr)

Steht doch im Vertrag.  Die erteilten Lastschrift- oder Einzugsermächtigungen
sowie Mandate bleiben für den Einzug der Rundfunkbeiträge bestehen.

ABER: Da steht nichts davon, daß die alten Mandate und Ermächtigungen per Gesetz in SEPA-Mandate überführt werden. Und mit den alten Ermächtigungen könne die nicht mehr einziehen.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 17. Februar 2015, 14:24
@GEiZ ist geil

Nicht direkt... Zahlungsempfänger waren laut Abbuchungstext früher GEZ und heute ARD ZDF DRadio über den Beitragsservice. Von der jeweiligen LRA ist dort nichts zu lesen.

Ja klar bleiben die bestehen... Nur können die schreiben was sie wollen, wie Du schon anmerkst, gibt es von der Kreditwirtschaft die Anweisung, dass die Zahlungspflichtigen schriftlich in Textform über alles detailliert informiert werden müssen.

So, nun aber hoffentlich die letzte Fassung...

Ich habe mich mal durch die ganzen Staatsverträge gewurschtelt. Und laut 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der alte Rundfunkgebührenstaatsvertrag zum 01.01.2013 ungültig und wurde durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ersetzt.. Also ist die Vertragsgrundlage für die alte Lastschruifteinzugsermächtigung auch nicht mehr existent. Und genau an dieser Stelle hätte es meiner Meinung nach ein neues Mandat bzw. eine Änderungsmitteilung geben müssen!

Wenn ich mein Auto wechsel, bleibt zumindest bei meiner Versicherung die Versicherungsnummer gleich, aber ich bekomme schriftlich einen neuen aktualisierten Versicherungsschein und eine Änderungsmitteilung! Diese muss ich sogar lesen. Tu ich das nicht online, bekomme ich diverse Aufforderungs-emails und im Endeffekt das Teil per Post zugeschickt.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Februar 2015, 14:31
Du hast ja völlig Recht. Die haben in Ihrer Überheblichkeit der GEZ die Einzugsermächtigungen erteilen lassen, nicht den LRA´n. Und die GEZ gibts nicht mehr. Ausschließlich Mandate die den LRA´n erteilt wurden, gelten weiter. Aber nicht umgewandelt in SEPA-Mandate.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: jso am 17. Februar 2015, 15:15
In diesem hypothetischen Fall gilt es zu unterscheiden, bis wann die Lastschrift als altes Einzugsermächtigungsverfahren gelaufen ist und ab wann als SEPA-Basislastschriftverfahren (Core). Die alten Kontoauszüge könnten hierzu Klarheit geben

Die Überleitung der alten Lastschrift von GEZ nach Beitragsservice (RundfunkGEBÜHR -> RundfunkBEITRAG) ist selbstverständlich fragwürdig, wird aber durch das Urteil des Bundesgerichtshofs  20. Juli 2010 (XI ZR 236/07), auf dem sich die Bundesbank bezieht, nicht berührt, da dieses Urteil nur zum SEPA-verfahren stellung nimmt.

Für die, womöglich später erfolgte, Überleitung von "Einzugsermächtigungsverfahren" auf "SEPA-Basislastschriftverfahren (Core)" gilt es:

 1. feststellen dass es sich spätestens seit 1. Februar 2014 um einer SEPA Lastschrift handeln muss (EU-Verordnung Nr. 260/2012)
 2. darauf hinweisen, dass die LBBW in ihren eigenen AGB die Voraussetzung eines erneuten Einholen des Mandats einer Nutzung der vor dem 1. Februar 2014 erteilte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat verankert hat

Siehe
Bedingungen für den Lastschrifteinzug (PDF, 257 KB)
"Bedingungen für den Lastschrifteinzug - SEPA-Basislastschriftverfahren (Core) –", Paragraph 5.2 Satz 3
http://www.lbbw.de/de/rechts_kundeninformationen/lbbw/lbbw_rechtliche_hinweise.jsp?accOpen=a_acc_zv_electronic_banking

Die Rechtsfähigkeit, ob ein Vertrag geschlossen ist und die Details über Beitragsbescheide vorliegen würde ich nicht erwähnen. Es gilt eigentlich nur fest zu stellen, ob die Bank ihre eigene Geschäftsbedingungen einhält.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 17. Februar 2015, 15:27
@jso

vielen Dank für die Quelle!

Aber in Punkt 5.2 Absatz 3 steht nichts vom erneuten Einholen des Mandats sondern nur von der Bekanntmachung der Änderung vom alten auf das neue System. Aber super ist die Quelle, die werde ich nämlich anstatt der Bundesbank-FAQ nutzen.

Und das mit dem Bescheid stimmt... Hab ich mir auch schon so beiläufig gedacht... Betrifft die Bank nicht wirklich und geht sie nichts an. Habe ich entfernt.

Grüße
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 17. Februar 2015, 15:47
Das muss in die Öffentlichkeit, zu den Infoständen, zu Bild, Facebook, teilen, teilen, teilen:
"BS/GEZ Zwangsgebühren möglicherweise in Höhe von mehreren Milliarden Euro seit über 2 Jahren zu Unrecht abgebucht! Wer wie der Beirat des Finanzministeriums und eine täglich wachsende Anzahl von unzufriedenen "Beitragssschuldnern" der Meinung ist, das dieses Zwangssystem aufgrund heutiger Alternativen nicht mehr zeitgemäß und unverhältnismäßig ist (es geht um 20 Millionen Euro Zwangsbeitrag täglich!), kann seinen Unmut kundtun und zumindest die letzten 13 Monate von seiner Bank zurückholen lassen. Sollte der "Beitragsservice" weiter auf den Zwangsbeitrag bestehen, könnte man formlos (und kostenlos) Widerspruch einlegen, sollte dieser abgelehnt werden, kann man immer noch zahlen (oder klagen :-). Dies ist keine Rechtberatung, sondern die Meinung einer täglich wachsenden Zahl von unzufriedenen "Beitragsschuldnern", die sich nicht länger ohne Gegenwehr abzocken lassen.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: PersonX am 17. Februar 2015, 16:28
Eine Panik will und wollte PersonX nicht auslösen.
Aber falls irgenwer seine alten Kontoauszüge zur Hand hat, also vielleicht die letzten 5 Jahre, der möge bitte prüfen, ob dort nicht eine einzelne "1" Cent Überweisung zu seinen Gunsten drauf steht, es gab mal ein paar einzelne private Vermieter, welche so die Ankündigung der Umstellung und die Mandatnummer für die SEPA Lastschrift im Buchungstext abgedruckt haben (Quelle hat PersonX dafür aus erste Hand bekommen), nicht dass die alte GEZ sowas auch getan hat ;-). Vorstellen kann PersonX es sich zwar, aber glauben, dass es so wäre ansich nicht, aber Kontrolle wäre wohl besser. In wie weit das zu lässig sei bliebe abzuwarten.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 24. Februar 2015, 21:14
Wurde die Rückbuchungsmöglichkeit der letzten 13 Monate aufgrund fehlendem SEPA Mandats mittlerweile verifiziert, gibt es irgendwelche neue positive oder auch negative Erkenntnisse?
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: speedy777 am 25. Februar 2015, 13:24
Hi,

also es wurde ja von 3 Personen das Geld zurückgeholt. Nur eine der Sparkassen kam dann mit dieser angeblichen Forderung der Landesbank und hat das Geld ohne Rücksprache mit dem Kunden zurücküberwiesen. Daraufhin hat sich die eine Person anwaltliche Hilfe geholt und wartet auf einen Termin beim Anwalt.

Die anderen beiden Rückbuchungen gingen anstandslos durch.

Ein unmögliches Verhalten der ersten Bank. Vor allem ohne Kundenzustimmung das Geld wieder zurückzuüberweisen ist ein Unding! Bisher wurde nämlich immer noch kein Mandat vorgelegt!

Bei Neuigkeiten gibt es hier eine Meldung.

Person A empfiehlt weiterhin das Zurückholen der Beträge aufgrund der fehlenden legitimierten Ermächtigung bzw. Sepa-Mandat!
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Kurt am 12. August 2015, 07:05
...

habe festgestellt dass bei der pflegebedürftigen - im Alters-/Pflegeheim lebenden - Mutter meiner Liebsten seit Januar 2013 lustig quartalsweise "Rundfunk" abgebucht wird  :-X

>> aufgelaufen bislang: 590,46 € !!!

(Eckdaten "Mama" meiner Liebsten: KEINE Pflegestufe; Heimkosten ca. 2300 €/Monat - Rente ca. 900 € -"selbstdrauflegen": z. Zt. ca. 1400 €)


Happy life  :-[ :o :-\ :-X


Es gibt ein auf 28. Januar 2013 datiertes Anschreiben der Heimleitung an alle Bewohner dass sie auf "Antrag an den Beitragssservive" ab/seit 01.01.2013 nichts mehr bezahlen brauchen...incl. Bestätigung/Vordruck der Heimleitung...

Allein: die armen alten Leutchen wissen damit nichts anzufangen :'( - wir fanden dieses Schreiben nun im Kleiderschrank !!! der Mama...

Darauf angesprochen meinte sie: "Ja aber ich schaue doch jeden Abend "fern" - und wenn ich nicht bezahle schalten "die" mir das doch ab!?"
...


Kurt wird Himmel, Hölle und sonstige(s) in Bewegung setzen!!! Versprochen!

Er wird heute schon (einige) der anderen Heimbewohner bzgl. o.a. Thematik be-(hinter)fragen; Hilfestellung usw. anbieten...

Dieser *** Verein muss endlich eins "vor die Latte" bekommen!

Das ist WIDERLICH was die da BEWUSST treiben !

Kotztüte befüllende Grüße
Kurt

PS: Bitte bitte überprüft bei euren "Oldtimern" - und deren (Zimmer-) Nachbarn usw. die Sachlage!
Helft, klärt auf; unterstützt wo es nur geht!



DAS muss nicht sein:
(http://2.bp.blogspot.com/-cLj-BNmC5k0/Uit__Y0YHcI/AAAAAAAABFQ/tXCZ9Uyi2G0/s1600/rundfunkbeitrag_gehalt_intendanten.jpg)
Bild: http://2.bp.blogspot.com/-cLj-BNmC5k0/Uit__Y0YHcI/AAAAAAAABFQ/tXCZ9Uyi2G0/s1600/rundfunkbeitrag_gehalt_intendanten.jpg


***Edit "Bürger":
..ja, ich habe es "ausgesternt" - auch wenn die Empörung verständlich ist.
Jeder möge sich selbst etwas vorstellen dabei... ;)
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Kurt am 13. August 2015, 14:02
...
habe festgestellt dass bei der pflegebedürftigen - im Alters-/Pflegeheim lebenden - Mutter meiner Liebsten seit Januar 2013 lustig quartalsweise "Rundfunk" abgebucht wird  :-X
bei noch genauerem "Hinschauen" entdeckt dass immer mit Wertstellung zum 01.01.; 01.04.; 01.07.; 01.12. abgebucht wurde !

SO steht's im 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Zitat
§ 7 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
[...]
(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.

 :o >:( :'(

Gruß
Kurt
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Bürger am 13. August 2015, 14:51
bei noch genauerem "Hinschauen" entdeckt dass immer mit Wertstellung zum 01.01.; 01.04.; 01.07.; 01.12. abgebucht wurde !

SO steht's im 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Zitat
§ 7 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
[...]
(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.

Die Rundfunkfinanzierungs-Umstellung 2012/2013 von der ehem "RundfunkGEBÜHR" zum neuen sog. "RundfunkBEITRAG" sollte gem. der nutznießenden Beteiligten möglichst "schonend" und "unaufgeregt" erfolgen. Daher wurden insbesondere bei Lastschriften die ehemals auch anders wählbaren bzw. je nach Anmeldetermin anders zustandegekommenen Zahltermine  beibehalten. Sonst hätten die Betroffenen ja die "Umstellung" bemerken können. Sollten sie aber nicht. Und haben ja demzufolge auch viele nicht. All dies trägt zur Perfidie dieser *absolut grundlegenden* Neuregelung bei. Pfui.


Hier aber bitte nur eng zum Thema, welches da lautet
Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Gern über Ergebnisse berichten.
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Kurt am 25. September 2015, 23:18
Gern über Ergebnisse berichten.
Danke für die Berücksichtigung.


aber gerne doch - ein rein fiktiver Fall - mir zugetragen von der Oma des Cousins eines früheren Nachbarn:

Legende:
Firma A = Firma GEZ ->                                        Lieferung von Äpfeln = Rundfunkgebühren
Firma B = Firma Rundfunk ARD, ZDF, DRadio -> Lieferung von Birnen = Rundfunkbeitrag

Im Jahre 2009 wurde eine genau definierte - persönlich unterschriebene - Einzugsermächtigung erteilt.
Nämlich: Berechtigung für Firma A zum Geldeinzug von Konto X bei der Lieferung von Äpfeln:

was passierte:
2009 10
Firma A zieht für die Lieferung von Äpfeln Geld ein

2010 01/03/07/10
Firma A zieht für die Lieferung von Äpfeln Geld ein

2011 01/03/07/10
Firma A zieht für die Lieferung von Äpfeln Geld ein

2012 01/03/07
Firma A zieht für die Lieferung von Äpfeln Geld ein

2012 10
Firma B zieht für die Lieferung von Äpfeln Geld ein

2013 01/03/07/10
Firma B zieht für die Lieferung von Birnen Geld ein

2014 01/03/07/10
Firma B zieht für die Lieferung von Birnen Geld ein; SEPA seit 01.01.2014

2015 01/03/07
Firma B zieht für die Lieferung von Birnen Geld ein; SEPA seit 01.01.2014

Dazwischen liegen - ohne Mitteilung an den Kontoinhaber:

- eine Umfirmierung von A auf B
- eine Änderung der Lieferung von Äpfeln in Birnen
- Umstellung auf SEPA

Lt. Sparkasse soll die in 2009 erstellte Einzugsermächtigung immer noch gültig sein !!!?? (letztes Anschreiben vom Filialleiter)

(http://abload.de/img/sparkasse_anon7gzsu.jpg) (http://abload.de/image.php?img=sparkasse_anon7gzsu.jpg)

Nächste Woche soll die Hauptstelle zu diesem Thema Stellung beziehen - wenn auch da kein weiterkommen > Ombudsmann (http://www.dsgv.de/de/ueber-uns/schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html)

DAS wiederum kann lustig werden - schaut man sich mal so an WER da so als Ombudsman fungiert > http://www.dsgv.de/de/ueber-uns/schlichtungsstelle/

 >:D

Gruß
Kurt
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Kurt am 12. Dezember 2015, 10:33
Hier geht es um eine Umbennenung einer Verbandsgemeinde - "etwas OT" - aber man kann einen SEPA-Bogen schlagen:
Zitat
Neuer Name, neues Wappen, neue Mailadressen
Mit der Änderung von Waldsee in Rheinauen ändert sich in der neuen Verbandsgemeinde einiges – In der Verwaltung muss umgestellt werden
...
Büroleiter Detlef Schneider bat um Verständnis, falls die Umstellung nicht in allen Bereichen sofort klappen sollte. Gerade bei den EDV-Programmen sei man zum Teil auf Fremdfirmen angewiesen. Als anderes Beispiel nannte Schneider die Umstellung der Sepa-Lastschriften. „Da ruft man nicht einfach an und sagt, wir haben einen neuen Namen, das muss alles belegt werden. Da wäre ein ministerielles Schreiben schon hilfreich gewesen.“

Und ein Schreiben aus Mainz liege der Verbandsgemeinde bis heute nicht vor. Man habe die Änderung des Landesgesetzes, die den neuen Namen festlege, eher zufällig in einem Gesetzesblatt im Internet gefunden, sagte Bürgermeister Reiland. „Außer diesem entdeckten Text, das möchte ich hier ganz deutlich sagen, haben wir vom Ministerium keinerlei Nachricht erhalten.“
...
Quelle: Die Rheinpfalz - Ludwigshafener Rundschau - Nr. 289; Datum:   Samstag, den 12. Dezember 2015

Nun zu "unserem" Fall:

Soweit mir bekannt findet sich im Beitragsservicefall der neue Name des (SEPA-)Empfängers weder in den Rundfunkbeitragssatzungen, noch im Rundfunkstaatsvertrag, noch im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und auch nicht im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Es gibt schlicht und ergreifend keine namentliche Benennung - also Firmenname und Adresse - dieser gemeinsamen Stelle der Landesrundfunkanstalten.

Stellt sich immer noch die Frage wie dies "SEPA"-rechtlich Halt haben kann/soll!?

Denn dazu heißt es bei der Deutschen Bundesbank zu der Frage:

Zitat
Muss bei Änderung der Mandatsdaten ein neues Mandat mit Unterschrift des Kunden eingeholt werden?

Allerdings wird ein neues Mandat erforderlich, sollte sich die Identität des Zahlungsempfängers ändern. Eine Mandatsänderung bedarf der Schrift- bzw. Textform, d. h. ein Papier-Mandat kann nachträglich nicht auf rein elektronischem Wege geändert werden. Denn sonst kann der Zahlungsempfänger den Nachweis für ein gültiges Mandat nur schwer erbringen.
Quelle: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/zahlungsverkehr_sepa.html?docId=125206#125206


Gruß
Kurt
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 12. Dezember 2015, 10:44
Und was sagt die Hauptstelle dazu, daß plötzlich statt Äpfeln Birnen eingezogen werden?
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Kurt am 12. Dezember 2015, 11:09
Und was sagt die Hauptstelle dazu, daß plötzlich statt Äpfeln Birnen eingezogen werden?
...ist beim Vorstand  >:D 8)
Stand 25.11.2015 > Zitat: "Die Prüfung des Sachverhaltes erfordert noch ein wenig Zeit. Wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück". 


;D

Gruß
Kurt
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 12. Dezember 2015, 11:19
Danke, bin sehr gespannt. Die Sparkasse ist doch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sollten sich damit auskennen. Oder fragen die gerade beim Beitragsservice nach? ;D
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Bürger am 17. Dezember 2016, 22:52
Aus aktuellem und immer wiederkehrenden Anlass noch mal eine "Reaktivierung" der "Rückhol-Aktion" - mit ein paar Ausführungen der

FAZ, 17.12.2016
Rückgabe von Lastschriften
Wie hole ich mein Geld zurück?
Sind Abbuchungen vom Konto fehlerhaft oder sogar das Werk von Betrügern, kann sich der Kunde wehren. Doch was muss er dafür konkret tun?
von Kerstin Papon

Zitat
[...] Liegt dagegen keine gültige Einzugsermächtigung vor, ist die Lastschrift also nicht vom Kunden autorisiert, dann bleiben ihm sogar 13 Monate, um ihr zu widersprechen. [...]

[...] Wenn die Abbuchung jedoch schon mehr als acht Wochen zurückliegt, kann der Kunde die Rückgabe nur mit der Begründung verlangen, es habe keine Einzugsermächtigung vorgelegen. Eine Sprecherin des privaten Bankenverbandes rät, den Widerruf in jedem Fall schriftlich festzuhalten und auf den Rat des Kreditinstituts zu hören, ob gegebenenfalls zudem die Polizei einzuschalten sei.

[...]

weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/moeglichkeiten-zur-rueckholung-von-lastschriften-14571356.html


Gibt es aktuelle Erkenntnisse/ Erfahrungswerte bzgl. der zu GEZ-Zeiten eingeräumten, spätestens seit 01.01.2013 jedoch durch den namentlich nicht öffentlich bekanntgegebenen sog. "Beitragsservice" durchgeführten Lastschrift-Abbuchungen und deren Rückbuchung durch Betroffene?
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: pinguin am 18. Dezember 2016, 10:00
@Bürger
Damit wird auch wieder europäisches Recht berührt, sind Sepa, Iban und Co. doch eu-weit gültig. Daß es nunmehr zwingend eines Kundenauftrages bedarf mit Unterschrift vom Kunden, ist EU-Recht.
Die wenigsten wissen aber, daß auch Überweisungen national innerhalb 1 Bankarbeitstages ausgeführt sein müssen, nur international sind dafür noch 3 Tage Zeit; im nationalen Recht ist das auch umgesetzt.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Frühlingserwachen am 04. Oktober 2017, 10:44
u.a. auch aus Anlass
Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO? [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.0.html
und für diejenigen, die noch etwas Taschengeld gebrauchen können:

Ein Schreiben in dieser oder ähnlicher Form aufsetzen...
Zitat
(An die Bank)

Betreff: Bank-Konto Nr. ...

bezugnehmend auf [..., Telefonat/ Schreiben vom ...] teile ich Ihnen mit, dass ich der GEZ niemals ein Sepa-Mandat zur Abbuchung von Zwangssteuern erteilt habe.

[...] Unter Hörfunkteilnehmer wurde dann ein Betrag von [...€] bis zum 01.01.2013 abgebucht.

Für die Abbuchung ab 01.01.2013 von [...€] wurde nie ein Sepa-Mandat erteilt.

Darum bitte ich um Rückbuchung der gezahlten Beträge für die letzten 13 Monate.

Mit freundlichen Grüßen
...zum Bankinstitut bringen, oder senden - und Zahlungen zurückholen.
(siehe auch Anhang)

War in diesem Fall nach 8 Tagen auf dem Konto.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Bürger am 04. Oktober 2017, 16:18
Auch hier noch mal aus aktuellem und immer wiederkehrenden Anlass eine "Reaktivierung" der "Rückhol-Aktion" - mit ein paar Ausführungen der

FAZ, 17.12.2016
Rückgabe von Lastschriften
Wie hole ich mein Geld zurück?
Sind Abbuchungen vom Konto fehlerhaft oder sogar das Werk von Betrügern, kann sich der Kunde wehren. Doch was muss er dafür konkret tun?
von Kerstin Papon

Zitat
[...] Liegt dagegen keine gültige Einzugsermächtigung vor, ist die Lastschrift also nicht vom Kunden autorisiert, dann bleiben ihm sogar 13 Monate, um ihr zu widersprechen. [...]

[...] Wenn die Abbuchung jedoch schon mehr als acht Wochen zurückliegt, kann der Kunde die Rückgabe nur mit der Begründung verlangen, es habe keine Einzugsermächtigung vorgelegen. Eine Sprecherin des privaten Bankenverbandes rät, den Widerruf in jedem Fall schriftlich festzuhalten und auf den Rat des Kreditinstituts zu hören, ob gegebenenfalls zudem die Polizei einzuschalten sei.

[...]

weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/moeglichkeiten-zur-rueckholung-von-lastschriften-14571356.html


Gibt es aktuelle Erkenntnisse/ Erfahrungswerte bzgl. der zu GEZ-Zeiten eingeräumten, spätestens seit 01.01.2013 jedoch durch den namentlich nicht öffentlich bekanntgegebenen sog. "Beitragsservice" durchgeführten Lastschrift-Abbuchungen und deren Rückbuchung durch Betroffene?
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: tokiomotel am 04. Oktober 2017, 20:14
Nur mal so nebenbei angemerkt.
Obskuren Vereinen wie der ExGEZ/dem Beitragsserfize sollte man eh niemals eine Einzugsermächtigung erteilen, ein SEPA-Lastschriftmandat zukommen lassen oder dergleichen wahnwitzige Aktionen starten.
Wie man seine "Bringschuld" begleicht, beruht immer noch auf Basis von Freiwilligkeit und eigenem Ermessen.
Die Deppen sollen gefälligst froh sein, wenn überhaupt noch Kohle fließt.
Zu viele erliegen leider immer noch der so gern vom Beitragsserfize beigefügten Aufforderung/dem Angebot zur Erteilung der Einzugsermächtigung/Sepa-Lastschriftmandat.
Klar, tolles Angebot, super bequem, die Geier machen das schon gern für dich....
Ja genau, die machen dann auch mal was sie wollen damit und du rennst den Affen hinterher.
Also, wer eh am Zaudern ist, sollte umgehend diesen Freibrief für dem Mafia-Verein rückgängig machen !
Ein wenig Mehraufwand sollte dieser ganze Murks einem schon wert sein, wenn man schon zahlt...
Mann kann die Kacke auch selbst in die Hand nehmen und selbst per Auftrag überweisen lassen.
Das geht bei vielen Banken sogar im wöchentlichen Modus und ohne Mehrkosten.


Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: Roggi am 04. Oktober 2017, 20:39
Der Lastschrifteinzug ist dazu da, damit man es nicht vergisst. Also Lastschrifteinzug löschen und vergessen. Was danach passiert, sind keine Geheimnisse mehr: der Beitragsservice meldet sich und erinnert an die Zahlung. Wer also keinen Ärger will, lässt es alle drei Monate auf die kostenlose Mahnung ankommen und zahlt dann etwas von der geforderten Summe. Wer es auf die Spitze treiben will, darf laut Gesetz 6 Monate lang die Zahlung einstellen, ohne dass irgendetwas gegen ihn unternommen werden kann.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht die Erteilung, Nicht-Erteilung oder Kündigung von Lastschrifteinzugsermächtigungen diskutieren, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
und die Rückbuchung von ggf. vor Ewigkeiten erteilten Lastschrifteinzugesermächtigungen ohne SEPA-Mandat zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Beitrag von: pinguin am 05. Oktober 2017, 07:10
In Punkto Lastschriften hat es eu-seitig

VERORDNUNG (EU) Nr. 260/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. März 2012

zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1507177926869&uri=CELEX:32012R0260

Hinsichtlich der 13 Monate:

Zitat
Artikel 58

Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge

Der Zahlungsdienstnutzer kann nur dann eine Korrektur durch den Zahlungsdienstleister erwirken, wenn er unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, der zur Entstehung eines Anspruchs — einschließlich eines solchen nach Artikel 75 — geführt hat, jedoch spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung seinen Zahlungsdienstleister hiervon unterrichtet, es sei denn, der Zahlungsdienstleister hat, soweit anwendbar, die Angaben nach Maßgabe des Titels III zu dem betreffenden Zahlungsvorgang nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht.
Im Regelfall hat ein Nutzer hier also bis maximal 13 Monate Zeit, eine nicht von ihm authorisierte Lastschrift rückbuchen zu lassen; die Frist ist aber gen unendlich, wenn

Verändertes Zitat:
Zitat
der Zahlungsdienstleister [...] die Angaben nach Maßgabe des Titels III zu dem betreffenden Zahlungsvorgang nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht hat.

Verschwindet also einfach Geld vom Konto, ohne daß es vom Kontoinhaber verfügt worden wäre, und die Bank schweigt darüber, ist die Bank in zeitlich unendlich langer Haftung.

wie auch:

RICHTLINIE 2007/64/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 13. November 2007

über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1507179114021&uri=CELEX:32007L0064

Es ist übrigens Aufgabe der Bank des Empfängers, sicherzustellen, daß alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind.

Zitat
Artikel 5

Anforderungen an Überweisungen und Lastschriften
[...]
a)
Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers muss sicherstellen, dass:
[...]
ii)
der Zahler sowohl dem Zahlungsempfänger als auch dem Zahlungsdienstleister des Zahlers (direkt oder indirekt über den Zahlungsempfänger) seine Zustimmung erteilt, die Mandate zusammen mit nachfolgenden Änderungen oder Löschungen vom Zahlungsempfänger oder von einem Dritten im Auftrag des Zahlungsempfängers aufbewahrt werden, und der Zahlungsempfänger von dem Zahlungsdienstleister gemäß Artikel 41 und 42 der Richtlinie 2007/64/EG von dieser Anforderung in Kenntnis gesetzt wird.