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Autor Thema: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?  (Gelesen 68350 mal)

j

jso

  • Beiträge: 5
In diesem hypothetischen Fall gilt es zu unterscheiden, bis wann die Lastschrift als altes Einzugsermächtigungsverfahren gelaufen ist und ab wann als SEPA-Basislastschriftverfahren (Core). Die alten Kontoauszüge könnten hierzu Klarheit geben

Die Überleitung der alten Lastschrift von GEZ nach Beitragsservice (RundfunkGEBÜHR -> RundfunkBEITRAG) ist selbstverständlich fragwürdig, wird aber durch das Urteil des Bundesgerichtshofs  20. Juli 2010 (XI ZR 236/07), auf dem sich die Bundesbank bezieht, nicht berührt, da dieses Urteil nur zum SEPA-verfahren stellung nimmt.

Für die, womöglich später erfolgte, Überleitung von "Einzugsermächtigungsverfahren" auf "SEPA-Basislastschriftverfahren (Core)" gilt es:

 1. feststellen dass es sich spätestens seit 1. Februar 2014 um einer SEPA Lastschrift handeln muss (EU-Verordnung Nr. 260/2012)
 2. darauf hinweisen, dass die LBBW in ihren eigenen AGB die Voraussetzung eines erneuten Einholen des Mandats einer Nutzung der vor dem 1. Februar 2014 erteilte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat verankert hat

Siehe
Bedingungen für den Lastschrifteinzug (PDF, 257 KB)
"Bedingungen für den Lastschrifteinzug - SEPA-Basislastschriftverfahren (Core) –", Paragraph 5.2 Satz 3
http://www.lbbw.de/de/rechts_kundeninformationen/lbbw/lbbw_rechtliche_hinweise.jsp?accOpen=a_acc_zv_electronic_banking

Die Rechtsfähigkeit, ob ein Vertrag geschlossen ist und die Details über Beitragsbescheide vorliegen würde ich nicht erwähnen. Es gilt eigentlich nur fest zu stellen, ob die Bank ihre eigene Geschäftsbedingungen einhält.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2015, 15:35 von jso«

s
  • Beiträge: 173
@jso

vielen Dank für die Quelle!

Aber in Punkt 5.2 Absatz 3 steht nichts vom erneuten Einholen des Mandats sondern nur von der Bekanntmachung der Änderung vom alten auf das neue System. Aber super ist die Quelle, die werde ich nämlich anstatt der Bundesbank-FAQ nutzen.

Und das mit dem Bescheid stimmt... Hab ich mir auch schon so beiläufig gedacht... Betrifft die Bank nicht wirklich und geht sie nichts an. Habe ich entfernt.

Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 02:51 von Bürger«

  • Beiträge: 721
Das muss in die Öffentlichkeit, zu den Infoständen, zu Bild, Facebook, teilen, teilen, teilen:
"BS/GEZ Zwangsgebühren möglicherweise in Höhe von mehreren Milliarden Euro seit über 2 Jahren zu Unrecht abgebucht! Wer wie der Beirat des Finanzministeriums und eine täglich wachsende Anzahl von unzufriedenen "Beitragssschuldnern" der Meinung ist, das dieses Zwangssystem aufgrund heutiger Alternativen nicht mehr zeitgemäß und unverhältnismäßig ist (es geht um 20 Millionen Euro Zwangsbeitrag täglich!), kann seinen Unmut kundtun und zumindest die letzten 13 Monate von seiner Bank zurückholen lassen. Sollte der "Beitragsservice" weiter auf den Zwangsbeitrag bestehen, könnte man formlos (und kostenlos) Widerspruch einlegen, sollte dieser abgelehnt werden, kann man immer noch zahlen (oder klagen :-). Dies ist keine Rechtberatung, sondern die Meinung einer täglich wachsenden Zahl von unzufriedenen "Beitragsschuldnern", die sich nicht länger ohne Gegenwehr abzocken lassen.


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

P
  • Beiträge: 4.011
Eine Panik will und wollte PersonX nicht auslösen.
Aber falls irgenwer seine alten Kontoauszüge zur Hand hat, also vielleicht die letzten 5 Jahre, der möge bitte prüfen, ob dort nicht eine einzelne "1" Cent Überweisung zu seinen Gunsten drauf steht, es gab mal ein paar einzelne private Vermieter, welche so die Ankündigung der Umstellung und die Mandatnummer für die SEPA Lastschrift im Buchungstext abgedruckt haben (Quelle hat PersonX dafür aus erste Hand bekommen), nicht dass die alte GEZ sowas auch getan hat ;-). Vorstellen kann PersonX es sich zwar, aber glauben, dass es so wäre ansich nicht, aber Kontrolle wäre wohl besser. In wie weit das zu lässig sei bliebe abzuwarten.


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  • Beiträge: 721
Wurde die Rückbuchungsmöglichkeit der letzten 13 Monate aufgrund fehlendem SEPA Mandats mittlerweile verifiziert, gibt es irgendwelche neue positive oder auch negative Erkenntnisse?


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

s
  • Beiträge: 173
Hi,

also es wurde ja von 3 Personen das Geld zurückgeholt. Nur eine der Sparkassen kam dann mit dieser angeblichen Forderung der Landesbank und hat das Geld ohne Rücksprache mit dem Kunden zurücküberwiesen. Daraufhin hat sich die eine Person anwaltliche Hilfe geholt und wartet auf einen Termin beim Anwalt.

Die anderen beiden Rückbuchungen gingen anstandslos durch.

Ein unmögliches Verhalten der ersten Bank. Vor allem ohne Kundenzustimmung das Geld wieder zurückzuüberweisen ist ein Unding! Bisher wurde nämlich immer noch kein Mandat vorgelegt!

Bei Neuigkeiten gibt es hier eine Meldung.

Person A empfiehlt weiterhin das Zurückholen der Beträge aufgrund der fehlenden legitimierten Ermächtigung bzw. Sepa-Mandat!


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K
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...

habe festgestellt dass bei der pflegebedürftigen - im Alters-/Pflegeheim lebenden - Mutter meiner Liebsten seit Januar 2013 lustig quartalsweise "Rundfunk" abgebucht wird  :-X

>> aufgelaufen bislang: 590,46 € !!!

(Eckdaten "Mama" meiner Liebsten: KEINE Pflegestufe; Heimkosten ca. 2300 €/Monat - Rente ca. 900 € -"selbstdrauflegen": z. Zt. ca. 1400 €)


Happy life  :-[ :o :-\ :-X


Es gibt ein auf 28. Januar 2013 datiertes Anschreiben der Heimleitung an alle Bewohner dass sie auf "Antrag an den Beitragssservive" ab/seit 01.01.2013 nichts mehr bezahlen brauchen...incl. Bestätigung/Vordruck der Heimleitung...

Allein: die armen alten Leutchen wissen damit nichts anzufangen :'( - wir fanden dieses Schreiben nun im Kleiderschrank !!! der Mama...

Darauf angesprochen meinte sie: "Ja aber ich schaue doch jeden Abend "fern" - und wenn ich nicht bezahle schalten "die" mir das doch ab!?"
...


Kurt wird Himmel, Hölle und sonstige(s) in Bewegung setzen!!! Versprochen!

Er wird heute schon (einige) der anderen Heimbewohner bzgl. o.a. Thematik be-(hinter)fragen; Hilfestellung usw. anbieten...

Dieser *** Verein muss endlich eins "vor die Latte" bekommen!

Das ist WIDERLICH was die da BEWUSST treiben !

Kotztüte befüllende Grüße
Kurt

PS: Bitte bitte überprüft bei euren "Oldtimern" - und deren (Zimmer-) Nachbarn usw. die Sachlage!
Helft, klärt auf; unterstützt wo es nur geht!



DAS muss nicht sein:

Bild: http://2.bp.blogspot.com/-cLj-BNmC5k0/Uit__Y0YHcI/AAAAAAAABFQ/tXCZ9Uyi2G0/s1600/rundfunkbeitrag_gehalt_intendanten.jpg


***Edit "Bürger":
..ja, ich habe es "ausgesternt" - auch wenn die Empörung verständlich ist.
Jeder möge sich selbst etwas vorstellen dabei... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2015, 22:27 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.246
...
habe festgestellt dass bei der pflegebedürftigen - im Alters-/Pflegeheim lebenden - Mutter meiner Liebsten seit Januar 2013 lustig quartalsweise "Rundfunk" abgebucht wird  :-X
bei noch genauerem "Hinschauen" entdeckt dass immer mit Wertstellung zum 01.01.; 01.04.; 01.07.; 01.12. abgebucht wurde !

SO steht's im 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Zitat
§ 7 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
[...]
(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.

 :o >:( :'(

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 02:53 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
bei noch genauerem "Hinschauen" entdeckt dass immer mit Wertstellung zum 01.01.; 01.04.; 01.07.; 01.12. abgebucht wurde !

SO steht's im 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Zitat
§ 7 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
[...]
(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.

Die Rundfunkfinanzierungs-Umstellung 2012/2013 von der ehem "RundfunkGEBÜHR" zum neuen sog. "RundfunkBEITRAG" sollte gem. der nutznießenden Beteiligten möglichst "schonend" und "unaufgeregt" erfolgen. Daher wurden insbesondere bei Lastschriften die ehemals auch anders wählbaren bzw. je nach Anmeldetermin anders zustandegekommenen Zahltermine  beibehalten. Sonst hätten die Betroffenen ja die "Umstellung" bemerken können. Sollten sie aber nicht. Und haben ja demzufolge auch viele nicht. All dies trägt zur Perfidie dieser *absolut grundlegenden* Neuregelung bei. Pfui.


Hier aber bitte nur eng zum Thema, welches da lautet
Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
Gern über Ergebnisse berichten.
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 02:54 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

K
  • Beiträge: 2.246
Gern über Ergebnisse berichten.
Danke für die Berücksichtigung.


aber gerne doch - ein rein fiktiver Fall - mir zugetragen von der Oma des Cousins eines früheren Nachbarn:

Legende:
Firma A = Firma GEZ ->                                        Lieferung von Äpfeln = Rundfunkgebühren
Firma B = Firma Rundfunk ARD, ZDF, DRadio -> Lieferung von Birnen = Rundfunkbeitrag

Im Jahre 2009 wurde eine genau definierte - persönlich unterschriebene - Einzugsermächtigung erteilt.
Nämlich: Berechtigung für Firma A zum Geldeinzug von Konto X bei der Lieferung von Äpfeln:

was passierte:
2009 10
Firma A zieht für die Lieferung von Äpfeln Geld ein

2010 01/03/07/10
Firma A zieht für die Lieferung von Äpfeln Geld ein

2011 01/03/07/10
Firma A zieht für die Lieferung von Äpfeln Geld ein

2012 01/03/07
Firma A zieht für die Lieferung von Äpfeln Geld ein

2012 10
Firma B zieht für die Lieferung von Äpfeln Geld ein

2013 01/03/07/10
Firma B zieht für die Lieferung von Birnen Geld ein

2014 01/03/07/10
Firma B zieht für die Lieferung von Birnen Geld ein; SEPA seit 01.01.2014

2015 01/03/07
Firma B zieht für die Lieferung von Birnen Geld ein; SEPA seit 01.01.2014

Dazwischen liegen - ohne Mitteilung an den Kontoinhaber:

- eine Umfirmierung von A auf B
- eine Änderung der Lieferung von Äpfeln in Birnen
- Umstellung auf SEPA

Lt. Sparkasse soll die in 2009 erstellte Einzugsermächtigung immer noch gültig sein !!!?? (letztes Anschreiben vom Filialleiter)



Nächste Woche soll die Hauptstelle zu diesem Thema Stellung beziehen - wenn auch da kein weiterkommen > Ombudsmann

DAS wiederum kann lustig werden - schaut man sich mal so an WER da so als Ombudsman fungiert > http://www.dsgv.de/de/ueber-uns/schlichtungsstelle/

 >:D

Gruß
Kurt


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K
  • Beiträge: 2.246
Hier geht es um eine Umbennenung einer Verbandsgemeinde - "etwas OT" - aber man kann einen SEPA-Bogen schlagen:
Zitat
Neuer Name, neues Wappen, neue Mailadressen
Mit der Änderung von Waldsee in Rheinauen ändert sich in der neuen Verbandsgemeinde einiges – In der Verwaltung muss umgestellt werden
...
Büroleiter Detlef Schneider bat um Verständnis, falls die Umstellung nicht in allen Bereichen sofort klappen sollte. Gerade bei den EDV-Programmen sei man zum Teil auf Fremdfirmen angewiesen. Als anderes Beispiel nannte Schneider die Umstellung der Sepa-Lastschriften. „Da ruft man nicht einfach an und sagt, wir haben einen neuen Namen, das muss alles belegt werden. Da wäre ein ministerielles Schreiben schon hilfreich gewesen.“

Und ein Schreiben aus Mainz liege der Verbandsgemeinde bis heute nicht vor. Man habe die Änderung des Landesgesetzes, die den neuen Namen festlege, eher zufällig in einem Gesetzesblatt im Internet gefunden, sagte Bürgermeister Reiland. „Außer diesem entdeckten Text, das möchte ich hier ganz deutlich sagen, haben wir vom Ministerium keinerlei Nachricht erhalten.“
...
Quelle: Die Rheinpfalz - Ludwigshafener Rundschau - Nr. 289; Datum:   Samstag, den 12. Dezember 2015

Nun zu "unserem" Fall:

Soweit mir bekannt findet sich im Beitragsservicefall der neue Name des (SEPA-)Empfängers weder in den Rundfunkbeitragssatzungen, noch im Rundfunkstaatsvertrag, noch im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und auch nicht im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Es gibt schlicht und ergreifend keine namentliche Benennung - also Firmenname und Adresse - dieser gemeinsamen Stelle der Landesrundfunkanstalten.

Stellt sich immer noch die Frage wie dies "SEPA"-rechtlich Halt haben kann/soll!?

Denn dazu heißt es bei der Deutschen Bundesbank zu der Frage:

Zitat
Muss bei Änderung der Mandatsdaten ein neues Mandat mit Unterschrift des Kunden eingeholt werden?

Allerdings wird ein neues Mandat erforderlich, sollte sich die Identität des Zahlungsempfängers ändern. Eine Mandatsänderung bedarf der Schrift- bzw. Textform, d. h. ein Papier-Mandat kann nachträglich nicht auf rein elektronischem Wege geändert werden. Denn sonst kann der Zahlungsempfänger den Nachweis für ein gültiges Mandat nur schwer erbringen.
Quelle: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/zahlungsverkehr_sepa.html?docId=125206#125206


Gruß
Kurt


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Und was sagt die Hauptstelle dazu, daß plötzlich statt Äpfeln Birnen eingezogen werden?


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Und was sagt die Hauptstelle dazu, daß plötzlich statt Äpfeln Birnen eingezogen werden?
...ist beim Vorstand  >:D 8)
Stand 25.11.2015 > Zitat: "Die Prüfung des Sachverhaltes erfordert noch ein wenig Zeit. Wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück". 


;D

Gruß
Kurt


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G
  • Beiträge: 1.548
Danke, bin sehr gespannt. Die Sparkasse ist doch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sollten sich damit auskennen. Oder fragen die gerade beim Beitragsservice nach? ;D


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aus aktuellem und immer wiederkehrenden Anlass noch mal eine "Reaktivierung" der "Rückhol-Aktion" - mit ein paar Ausführungen der

FAZ, 17.12.2016
Rückgabe von Lastschriften
Wie hole ich mein Geld zurück?
Sind Abbuchungen vom Konto fehlerhaft oder sogar das Werk von Betrügern, kann sich der Kunde wehren. Doch was muss er dafür konkret tun?
von Kerstin Papon

Zitat
[...] Liegt dagegen keine gültige Einzugsermächtigung vor, ist die Lastschrift also nicht vom Kunden autorisiert, dann bleiben ihm sogar 13 Monate, um ihr zu widersprechen. [...]

[...] Wenn die Abbuchung jedoch schon mehr als acht Wochen zurückliegt, kann der Kunde die Rückgabe nur mit der Begründung verlangen, es habe keine Einzugsermächtigung vorgelegen. Eine Sprecherin des privaten Bankenverbandes rät, den Widerruf in jedem Fall schriftlich festzuhalten und auf den Rat des Kreditinstituts zu hören, ob gegebenenfalls zudem die Polizei einzuschalten sei.

[...]

weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/moeglichkeiten-zur-rueckholung-von-lastschriften-14571356.html


Gibt es aktuelle Erkenntnisse/ Erfahrungswerte bzgl. der zu GEZ-Zeiten eingeräumten, spätestens seit 01.01.2013 jedoch durch den namentlich nicht öffentlich bekanntgegebenen sog. "Beitragsservice" durchgeführten Lastschrift-Abbuchungen und deren Rückbuchung durch Betroffene?


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