Bleibt die Frage, ob es zulässig ist, so einen Punkt mittels Satzung zu regeln und durch zu winken. PersonX ist da der Ansicht, das es nicht zulässig ist, weil der "Beitrag" etwas völlig anderes ist als die alte "Gebühr". Nach dem Rechtsverständnis von PersonX wäre es notwendig von allen alten Teilnehmern, welche neu als Mitglieder geführt werden eine neue Erlaubnis anzuforden, um einen sachlich anders einzustufenden Betrag "neu" einziehen zu dürfen. "Das fehlt aber."
Die alten freiwilligen Teilnehmer wurden hier einfach in unfreiwillige Mitglieder überführt ohne Rückfragen ob diese das so überhaupt wollen.
Das wurde fremdbestimmt.
Dem Rundfunkbeitrag mangelt es damit an der Legitimation der "neuen" Mitglieder. Wer kein Mitglied sein möchte sollte das Geld entsprechend zurück fordern. Und erklären, dass das Bereithalten einer Wohnung keine Zwangsmitgliedschaft auslösen kann, in diesem Punkt ist ein Fehler. Diese Personen, welche das entsprechend unterzeichnet haben, gehören aus Sicht von PersonX von Ihren Ämtern enthoben. Durch diese Personen entsteht in Deutschland aktuell ein Wirtschaftsschaden, das meint PersonX so, es werden sinnloserweise dutzende VG in der normalen Arbeit blockiert. Städte und Gemeinden sollen mehr zahlen und soweiter. Normal sollten die Verantwortlichen für den Schaden in die Verantwortung genommen werden, aber wahrscheinlich bekommen Sie statt dessen einen Posten bei ARD und Co. Leider ist die Mehrheit der Bevölkerung viel zu träge und versteht nicht was Politiker tatsächlich machen. Oder versteht es schon aber unternimmt nichts dagegen, naja. PersonX ist dennoch gespannt, was rauskommt bei den Versuchen.
Ein Sepa Mandat benötigt schließlich eine legitimierte Gültigkeit. Im Falle der Umstellung von Gebühr auf Beitrag kann jeder Einzelne diese Satzungsänderung zurückweisen und sagen so nicht. Ein Teilnehmer ist doch etwas anderes als ein Mitglied.