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Autor Thema: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?  (Gelesen 68277 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...zur Info - weil ich gerade wegen einer anderen Angelegenheit darauf stieß - und für diejenigen, die daraus Erkenntnisse ziehen können:

"Beitragsservice" Geschäftsbericht 2013
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf

Seite 29
Zitat
SEPA-Verfahren

Zur Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs werden die nationalen Zahlungssysteme im Jahr 2014 durch das europäische SEPA-Verfahren (SEPA = Single Euro Payments Area) abgelöst. Betroffen sind auch die nationalen Lastschriftverfahren. Bereits seit dem Jahr 2008 ist es möglich, Zahlungen im SEPA-Verfahren abzuwickeln.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verwendet seit dem Jahr 2011 das nationale Lastschriftverfahren und das SEPA-Basislastschriftverfahren parallel. Dies wurde durch den frühzeitigen Einsatz von sogenannten Kombimandaten realisiert. Das Kombimandat verbindet die bisherige Einzugsermächtigung im nationalen Lastschriftverfahren mit dem Mandat im europäischen SEPA-Lastschriftverfahren.

Für die Umstellung auf SEPA waren umfangreiche Anpassungen im Beitragsservice erforderlich. Dazu gehörte unter anderem das Brief- und Formularwesen, die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der neuen Formate und der erforderlichen Verfahren für die Kommunikation mit Banken, die Einrichtung einer Mandatsverwaltung und die Migration bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate.

Aufgrund des Wechsels von der deutschen Einzugsermächtigung auf das Kombimandat konnten im Jahr 2013 bereits 3,6 Mio. Lastschriftzahler/innen auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt werden. Bis Februar 2014 wurde der gesamte Zahlungsverkehr mit weiteren 25,2 Mio. Beitragskonten des Beitragsservice auf die neuen SEPA-Verfahren umgestellt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2015, 17:51 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
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Danke für die Info!

3 verschiedene Sparkassen haben seit vorgestern bzw. gestern nun die Forderung auf dem Tisch liegen. ;)

Und keiner von diesen Haushalten hat 2011 oder später irgendein sepa-Mandat oder Kombilastschrift oder wie auch immer die das nennen gegeben!

Ich berichte!


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s
  • Beiträge: 173
Soooo, die erste Rückantwort ist schon da, mit dem Ergebnis, dass man meinen könnte, die Banken haben keinen Bock irgendetwas zu machen oder sind etwas schon "Teil des Systems" und haben Anweisung Füße stillzuhalten!

Aber da haben sie sich mit dem Falschen angelegt...

Aussage bzw. Antwort einer Mitarbeiterin einer Sparkasse in einer größeren Stadt im Rhein-Neckar-Kreis auf die schriftliche Bitte um Rückholung der Lastschriften der letzten 13 Monate :

Zitat
Von einer 13-Monatsfrist wissen wir nichts!!!
>:D >:D >:D

Ich werde mich nochmals explizit mit einer Anfrage an die zuständige übergeordnete Stelle wenden und fragen, inwieweit die Mitarbeiter eigentlich in Sachen "Regeln des Zahlungsverkehrs" ausgebildet bzw. geschult sind! Ebenso werde ich die Forderung nach der Vorlage der aktuell gültigen Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. Sepa-Mandat wiederholen!

Wie gesagt, die war die erste Aussage einer von 3 Banken.

Weitere Infos folgen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 02:25 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

hmmm...beim SWR gefunden:

Satzung des Südwestrundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge
http://www.swr.de/-/id=11090026/property=download/nid=7687256/1t29tfl/index.pdf
Zitat
§17 Übergangsvorschriften
(1) Auf der Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrages bei der Gebühreneinzugszentrale –GEZ– bestehende Teilnehmernummern werden ab dem 01.01.2013 bei der in §2 genannten gemeinsamen Stelle als Beitragsnummern fortgeführt.
(2) Eine der Gebühreneinzugszentrale –GEZ– erteilte Ermächtigung zum Einzug geschuldeter Rundfunkgebühren mittels Lastschrift oder SEPA-Basislastschrift berechtigt die Rundfunkanstalt nach dem 01.01.2013 auch zum Einzug geschuldeter Rundfunkbeiträge mittels Lastschrift oder künftiger SEPA-Basislastschrift.

???

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 02:26 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
  • Beiträge: 173
Die können intern machen was sie wollen, AGBs ändern, Namen ändern, umfirmieren, Beitragszahlungsabbuchungen ändern... Dies bedarf allerdings immer der nachweislichen Bekanntgabe des Gläubigers gegenüber der Bank und vor allem dem Kontoinhaber!

Und das ist meines Wissens nicht geschehen.

3 verschiedene Sparkassen von Person A's Bekannten beschäftigen sich momentan mit der Sache und prüfen die Hintergründe und die Rechtmäßigkeit der Abbuchungen. Kann noch einige Tage dauern, aber es kommt bald Licht ins Dunkel. Es wurde nochmals schriftlich um die Klärung gebeten mit der Übersendung einer Kopie der angeblich gültigen Sepa-Mandate bzw. umgeänderten Lastschrifteinzugsermächtigungen der alten GEZ!

Wichtig ist immer noch: Ab JETZT fließt kein Geld mehr. Die Rückbuchungsmöglichkeit ist nur ein "Schmankerl", welches bei einer Möglichkeit auch genutzt werden sollte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 02:27 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Bleibt die Frage, ob es zulässig ist, so einen Punkt mittels Satzung zu regeln und durch zu winken. PersonX ist da der Ansicht, das es nicht zulässig ist, weil der "Beitrag" etwas völlig anderes ist als die alte "Gebühr". Nach dem Rechtsverständnis von PersonX wäre es notwendig von allen alten Teilnehmern, welche neu als Mitglieder geführt werden eine neue Erlaubnis anzuforden, um einen sachlich anders einzustufenden Betrag "neu" einziehen zu dürfen. "Das fehlt aber."
Die alten freiwilligen Teilnehmer wurden hier einfach in unfreiwillige Mitglieder überführt ohne Rückfragen ob diese das so überhaupt wollen.
Das wurde fremdbestimmt.
Dem Rundfunkbeitrag mangelt es damit an der Legitimation der "neuen" Mitglieder. Wer kein Mitglied sein möchte sollte das Geld entsprechend zurück fordern. Und erklären, dass das Bereithalten einer Wohnung keine Zwangsmitgliedschaft auslösen kann, in diesem Punkt ist ein Fehler. Diese Personen, welche das entsprechend unterzeichnet haben, gehören aus Sicht von PersonX von Ihren Ämtern enthoben. Durch diese Personen entsteht in Deutschland aktuell ein Wirtschaftsschaden, das meint PersonX so, es werden sinnloserweise dutzende VG in der normalen Arbeit blockiert. Städte und Gemeinden sollen mehr zahlen und soweiter. Normal sollten die Verantwortlichen für den Schaden in die Verantwortung genommen werden, aber wahrscheinlich bekommen Sie statt dessen einen Posten bei ARD und Co. Leider ist die Mehrheit der Bevölkerung viel zu träge und versteht nicht was Politiker tatsächlich machen. Oder versteht es schon aber unternimmt nichts dagegen, naja. PersonX ist dennoch gespannt, was rauskommt bei den Versuchen.
Ein Sepa Mandat benötigt schließlich eine legitimierte Gültigkeit. Im Falle der Umstellung von Gebühr auf Beitrag kann jeder Einzelne diese Satzungsänderung zurückweisen und sagen so nicht. Ein Teilnehmer ist doch etwas anderes als ein Mitglied.


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Keine Angst ;) Anrufe kamen gaaaanz schnell zu Person A's Bekannten von Mitarbeitern der Sparkasse, dass man angeblich nicht zurückholen könne, aber auch keine legitimierte Ermächtigung vorläge...!! Ähm... Hallo?? Daraufhin wurde von Person A ein weiteres Schreiben entworfen und zurückgeschickt. Vor allem wurde ausdrücklich eine SCHRIFTLICHE Antwort zu dem Sachverhalt gefordert!

Das beste war der Kommentar einer Mitarbeiterin einer Sparkasse im Rhein-Neckar-Raum: Zitat wörtlich:
"Passen Sie auf, wenn Sie da net mehr zahlen, die fahren dann mit nem "Funkwagen" ::) bei Ihnen vors Haus und prüfen ob Sie Fernseh schaun"...!!!

Das ist KEIN Witz!

Diese Aussage stammt original von einer Sparkassenmitarbeiterin, deren Aufgabe es eigentlich ist die Kunden zu beraten und unrechtmäßige Abbuchungen vom Kunden fernzuhalten!!

Person A denkt mittlerweile ganz andere Dinge, wenn solche Aussagen am Schalter getätigt werden, wenn Bürger sich zurecht über zweifelhafte Abbuchungen dieses Vereins informieren wollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 02:28 von Bürger«

  • Beiträge: 721
Bleibt die Frage, ob es zulässig ist, so einen Punkt mittels Satzung zu regeln und durch zu winken. PersonX ist da der Ansicht, das es nicht zulässig ist, weil der "Beitrag" etwas völlig anderes ist als die alte "Gebühr". Nach dem Rechtsverständnis von PersonX wäre es notwendig von allen alten Teilnehmern, welche neu als Mitglieder geführt werden eine neue Erlaubnis anzuforden, um einen sachlich anders einzustufenden Betrag "neu" einziehen zu dürfen. "Das fehlt aber."
Die alten freiwilligen Teilnehmer wurden hier einfach in unfreiwillige Mitglieder überführt ohne Rückfragen ob diese das so überhaupt wollen.
Das wurde fremdbestimmt.
Dem Rundfunkbeitrag mangelt es damit an der Legitimation der "neuen" Mitglieder. Wer kein Mitglied sein möchte sollte das Geld entsprechend zurück fordern. Und erklären, dass das Bereithalten einer Wohnung keine Zwangsmitgliedschaft auslösen kann, in diesem Punkt ist ein Fehler. Diese Personen, welche das entsprechend unterzeichnet haben, gehören aus Sicht von PersonX von Ihren Ämtern enthoben. Durch diese Personen entsteht in Deutschland aktuell ein Wirtschaftsschaden, das meint PersonX so, es werden sinnloserweise dutzende VG in der normalen Arbeit blockiert. Städte und Gemeinden sollen mehr zahlen und soweiter. Normal sollten die Verantwortlichen für den Schaden in die Verantwortung genommen werden, aber wahrscheinlich bekommen Sie statt dessen einen Posten bei ARD und Co. Leider ist die Mehrheit der Bevölkerung viel zu träge und versteht nicht was Politiker tatsächlich machen. Oder versteht es schon aber unternimmt nichts dagegen, naja. PersonX ist dennoch gespannt, was rauskommt bei den Versuchen.
Ein Sepa Mandat benötigt schließlich eine legitimierte Gültigkeit. Im Falle der Umstellung von Gebühr auf Beitrag kann jeder Einzelne diese Satzungsänderung zurückweisen und sagen so nicht. Ein Teilnehmer ist doch etwas anderes als ein Mitglied.

Sehr guter Gedanke, müsste ein Jurist verifizieren und dann ab in die Öffentlichkeit, zu Bild, Facebook, teilen, teilen, teilen:
"BS/GEZ Zwangsgebühren in Höhe von über 16 Milliarden Euro  seit über 2 Jahren zu Unrecht abgebucht! Wer wie das Finanzministerium und eine täglich wachsende Anzahl von "Beitragssschuldnern" der Meinung ist, das dieses Zwangssystem nicht mehr zeitgemäß und unverhältnismäßig ist  (es geht um 20 Millionen Euro täglich), wem missfällt, das die gesendeten Informationen je nach Interessenlage der Sender/Politik gefiltert/verfälscht werden (warum wurde über dieses aktuelle Gutachten des Beirats des Finanzministeriums, das wie ein Donnerschlag die Unrechtmäßigkeit dieses überholten Zwangssystems aufzeigt, ein Gutachten, das jeden Einwohner Deutschlands betrifft, in ARD/ZDF nicht berichtet??), kann zumindest die letzten 13 Monate von seiner Bank zurückbuchen lassen".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2015, 00:25 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 3.238
Man sollte auch darauf aufmerksam machen, dass Eile geboten ist, denn wenn das jeder macht, ist das Geld der Ex-GEZ bald alle, nichts mehr zu holen, futsch, einfach so...


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Das kann nicht sein, es bestehen Rückstellungen, welche aktuell noch für die Rente reserviert sind.


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Das kann nicht sein, es bestehen Rückstellungen, welche aktuell noch für die Rente reserviert sind.
Man muss die Leute mit ihrer Aufschieberitis nicht unterstützen. Und ob die Pensionskasse geplündert werden darf, glaube ich nicht.


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Die können intern machen was sie wollen, AGBs ändern, Namen ändern, umfirmieren, Beitragszahlungsabbuchungen ändern...
Dies bedarf allerdings immer der nachweislichen Bekanntgabe des Gläubigers gegenüber der Bank und vor allem dem Kontoinhaber!

Und das ist meines Wissens nicht geschehen.
Mir fallen zu dem spannenden Thema einige Fragen ein:
Hat der BS denn nicht darüber informiert, indem er Infobriefe an die Gebührenzahler verschickt hat?
Oder gabe es für diese "Kunden" keine Informationsschreiben?
Ich erinnere mich an den Satz, daß der Rundfunkteilnehmer nichts von der Umstellung (Gebühr/Bescheid) mitbekommt,
weil die Höhe des Rundfunkbeitrages gleich bleibt. Gleiches trifft wohl auf die Abbuchungen zu. Ein Schelm, ...

Muß für die Weiterführung der Abbuchungen ein Bescheid vorliegen?
Muß Kontoinhaber selbst aktiv werden, oder werden die Buchungen des BS (im Falle des Falles) grundsätzlich für unzulässig erklärt?

Sollte sich herausstellen, daß der BS unrechtmäßig Geld eingezogen hat, dann muß das große Glocke! Allein die Möglichkeit die Abbuchungen der letzten 13 Mon vom BS zurückfordern zu können, kann einige Zweifler überzeugen etwas mutiger zu werden. Es ist immer ein guter Einstieg, wenn man zunächst Geld zurückbekommt und dann „verhandelt“.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Mir fallen zu dem spannenden Thema einige Fragen ein:
Hat der BS denn nicht darüber informiert, indem er Infobriefe an die Gebührenzahler verschickt hat?
Noch nichtmal an DIE kann sich auch nur einer von Person A's Bekannten erinnern

Oder gabe es für diese "Kunden" keine Informationsschreiben?
Wäre vom BS zu beweisen...!

Ich erinnere mich an den Satz, daß der Rundfunkteilnehmer nichts von der Umstellung (Gebühr/Bescheid) mitbekommt, weil die Höhe des Rundfunkbeitrages gleich bleibt. Gleiches trifft wohl auf die Abbuchungen zu. Ein Schelm, ...
Da sich die Grundstruktur (Beitrag/statt Gebühr, anderer Firmenname BS statt GEZ, eventuell andere Zahlungsmodalitäten...) geändert hat, muss nach meinen Recherchen mindestens die Prenotification sprich die Änderung von der alten Einzugsermächtigung in ein Sepa-Mandat nachweislich bekanntgemacht werden. Eventuell sogar noch einen Schritt weiter mit Unterschrift des "Kunden" zur Kenntnis genommen...

Muß für die Weiterführung der Abbuchungen ein Bescheid vorliegen?
Nein, nur die formelle Zahlungspflicht beginnt mit der nachweislichen Zustellung des Bescheids, bzw. 4 Wochen nach der Zustellung und nicht abgegebenen Widerspruchs.

Muß Kontoinhaber selbst aktiv werden, oder werden die Buchungen des BS (im Falle des Falles) grundsätzlich für unzulässig erklärt?
Nein, wenn der Kontoinhaber nichts macht, kommt auch nicht automatisch das Geld zurück. Jeder muss selbst aktiv werden und zurückfordern!

Sollte sich herausstellen, daß der BS unrechtmäßig Geld eingezogen hat, dann muß das große Glocke! Allein die Möglichkeit die Abbuchungen der letzten 13 Mon vom BS zurückfordern zu können, kann einige Zweifler überzeugen etwas mutiger zu werden. Es ist immer ein guter Einstieg, wenn man zunächst Geld zurückbekommt und dann „verhandelt“.
DAS wird passieren, sobald Klarheit herrscht!


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So, Neuigkeiten der ersten Bank... Wie zu erwarten "wusste" auch dieser Bankmitarbeiter nichts von der 13-Monatsfrist... Nachdem der Angehörige von Person A es ihm genau erklärt hat, wurde in der Abteilung, in der die Zahlungen bearbeitet werden nachgeforscht.

Also folgender Stand:

Anscheinend wurden im Hintergrund im Auftrag der alten GEZ Mitte 2012 die ganzen Lastschrifteinzugsermächtigungen bei den Banken in diese "Übergangs"-Sepamandate umgewandelt. Soweit ist dies auch anscheinend richtig. Allerdings, und hier liegt der Knackpunkt, müssen die Zahlungsempfänger (also GEZ/Beitragsservice) diese Änderung zwingend dem Kunden schriftlich mit Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer und Zahlungsdatum bekanntgeben.

Und genau dies ist zumindest bei Person A's Bekannten NICHT passiert! Person A's Angehörige ist wirklich eine gewissenhafte Person und hat einen Ordner angelegt für diesen "Beitragsservice" und kann auch da kein Schreiben finden, aus dem diese Pflichtinformationen hervorgehen!

So, nun wird heute mittag noch geklärt, wie und ob die Rückholaktion vonstatten gehen soll/kann.

Person A wird noch berichten...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 02:30 von Bürger«

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Dazu ein Artikel aus 2012:

http://www.t-online.de/wirtschaft/id_51539928/gez-holt-sich-nachtraeglich-millionen-von-unterschriften.html

Ich habe so ein Umstellungsschreiben auch nie bekommen...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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