Da eine Übersendung von Dokumenten in barrierefreier Form mit erheblichem technischem und verwaltungsorganisatorischem Mehraufwand verbunden ist, bitte wir Sie, uns ein augenärztliches Attest vorzulegen, woraus sich ergibt, dass aufgrund ihrer Sehbehinderung eine Bereitstellung unserer Schriftstücke in barrierefreier Kommunikation erforderlich ist.
(13)
Gemäß der VN-Behindertenrechtskonvention müssen die Parteien geeignete Maßnahmen mit dem Ziel treffen, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Verkehrsmitteln, zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat festgestellt, dass die Notwendigkeit besteht, einen gesetzlichen Rahmen mit konkreten, durchsetzbaren und fristgebundenen Richtvorgaben für die Kontrolle der schrittweisen Verwirklichung der Barrierefreiheit zu schaffen.
Artikel 4
Barrierefreiheitsanforderungen
(1) Gemäß den Absätzen 2, 3 und 5 dieses Artikels und unbeschadet des Artikels 14 dieser Richtlinie gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass die Wirtschaftsakteure nur Produkte in Verkehr bringen und nur Dienstleistungen erbringen, die die Barrierefreiheitsanforderungen in Anhang I erfüllen.
Artikel 13
Pflichten der Dienstleistungserbringer
(1) Die Dienstleistungserbringer gewährleisten, dass ihre Dienstleistungen im Einklang mit den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie gestaltet und erbracht werden.
Artikel 31
Umsetzung
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 28. Juni 2022 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission umgehend den Wortlaut dieser Vorschriften mit.
[...]
PPS: Der neue Geschäftsbericht/ Jahresbericht des sog. "Beitragsservice"
Geschäftsbericht (bzw. Jahresbericht) vom Beitragsservice 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19184.0.html
führt auf Seite 13 zur "Barrierefreiheit" aus...ZitatMenschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, die Korrespondenz mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in barrierefreier Form zu führen. Wenn der/die Beitragszahler/-in dem Beitragsservice mitteilt, dass er/sie barrierefrei kommunizieren möchte, werden alle Ausgangsdokumente des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in normaler Form und – mit kurzem zeitlichen Versatz – zusätzlich als Duplikate in der gewünschten barrierefreien Form versandt.[...]
Die barrierefreie Kommunikation kann grundsätzlich per E-Mail, im Text oder Audioformat auf CD-ROM, in Großdruck oder in Blindenschrift (Brailleschrift) erfolgen. Auch die Möglichkeit, den Inhalt der erstellten Schreiben telefonisch zu erhalten, wird angeboten. Im Jahr 2014 wurde ein Braille drucker angeschafft, der Dokumente beid seitig in Brailleschrift bedrucken kann. Darüber hinaus können mit Hilfe eines Scanners Brailledokumente in Klarschrift übersetzt werden. [...]
so ist schon verwunderlich bis aberwitzig, dass ausschließlich ein "augenärztliches Attest" verlangt wird, welches eine "Sehbehinderung" bestätigt - und es so wirkt, als ob keine anderen Behinderungen oder Einschränkungen existieren könnten.ZitatDa eine Übersendung von Dokumenten in barrierefreier Form mit erheblichem technischem und verwaltungsorganisatorischem Mehraufwand verbunden ist, bitte wir Sie, uns ein augenärztliches Attest vorzulegen, woraus sich ergibt, dass aufgrund ihrer Sehbehinderung eine Bereitstellung unserer Schriftstücke in barrierefreier Kommunikation erforderlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Leider verstehe ich Ihr Schreiben nicht, da dieses für mich nicht barrierefrei ist.
Sofern Sie ein ärztliches Attest fordern sollten, stelle ich hiermitAntrag auf Mitteilung der
Rechtsgrundlage/n für die
Anforderung/ Erhebung/ Speicherung/ Verwaltung/ Weitergabe
meiner persönlichen Gesundheitsdaten bei Ihnen und Ihren Stellen.
Dieses Schreiben ist mit technischer Unterstützung/ mit Unterstützung aus meinem persönlichen Umfeld erstellt.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
...
Siehe u.a. auch unter"Hübscher" wäre es stattdessen, dies z.B. vertont auf Tonbandkassette, als Großschrift-FAX, als Fassaden-Banner - oder eben vorsintflutlich "in Stein gemeißelt", als Hieroglyphen oder als Comic einzusenden oder auch "vorzutanzen" ;)
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.msg125715.html#msg125715[...]
PPS: Der neue Geschäftsbericht/ Jahresbericht des sog. "Beitragsservice"
Geschäftsbericht (bzw. Jahresbericht) vom Beitragsservice 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19184.0.html
führt auf Seite 13 zur "Barrierefreiheit" aus...Zitat[...][...]
Die barrierefreie Kommunikation kann grundsätzlich per E-Mail, im Text oder Audioformat auf CD-ROM, in Großdruck oder in Blindenschrift (Brailleschrift) erfolgen. Auch die Möglichkeit, den Inhalt der erstellten Schreiben telefonisch zu erhalten, wird angeboten. Im Jahr 2014 wurde ein Braille drucker angeschafft, der Dokumente beid seitig in Brailleschrift bedrucken kann. Darüber hinaus können mit Hilfe eines Scanners Brailledokumente in Klarschrift übersetzt werden. [...]
Wenn Sie zum Verständnis/ zur Bearbeitung/ zur Berücksichtigung/ zur Befolgung meiner Zurückweisungen/ Widersprüche/ Anträge/ Aufforderungen/ Beschwerden eine barrierefreie Form benötigen, so können Sie gern - in für mich barrierefreier Form - mitteilen, in welcher Form und auf welchem Wege Sie meine Zurückweisungen/ Widersprüche/ Anträge/ Aufforderungen/ Beschwerden benötigen, damit diese verstanden/ bearbeitet/ berücksichtigt/ befolgt werden.
Hier bitte nur zur - durchaus ernsthaften - Frage, wie man ohne ärztliches Attest eine barrierefreie Kommunikation mit ARD-ZDF-GEZ erreichen kann - natürlich nur, wenn man mit denen kommunizieren will oder muss.Das ist die Grundfrage, ob es diese "ärztlichen Atteste" überhaupt benötigt? Von mir wird das in Frage gestellt.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vorlage-an-eugh-gilt-dsgvo-fuer-die-konkurrenz-18597419.htmlZitat von: FAZ, 12.01.2023, Klagerecht für Unternehmen - Gilt die DSGVO auch für die Konkurrenz?[...]Anmerkung:
In dem nun ausgesetzten Verfahren geht es um einen Streit zwischen Apothekern. Wie der BGH mitteilte, rügt der Kläger, dass sein Konkurrent mit dem Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über Amazon unter anderem gegen das Arzneimittelgesetz, die Berufsordnung für Apotheker und datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Aus seiner Sicht werden Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO erhoben, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person zulassen. Das dürfe nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung geschehen. (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19).
Auch im Zuge der Beantragung von "barrierefreier Kommunikation" mit dem sog. "Beitragsservice" bzw. ARD-ZDF-GEZ werden "Gesundheitsdaten" angefordert - was u.a. die Frage aufwirft, auf welcher Rechtsgrundlage Rundfunksender und deren nicht-rechtsfähige Erfüllungsgehilfen sowie auch deren Drittdienstleister derartige (Gesundheits-)Daten erheben und verarbeiten wollen... siehe u.a. unter
Übersendung von Dokumenten in barrierefreier Form
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34904.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34904.msg217377.html#msg217377
Ähnliches könnte ggf. auch die Befreiungen oder Ermäßigungen aufgrund z.B. von Demenz, Hör- oder Sehbehinderungen usw. betreffen...? Siehe u.a. unter
Erfahrungsbericht: Hilfe durch Dritte - Befreiung von hilflosen Personen/Demenz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35944.0
Antrag auf Befreiung wegen Demenz beantragt, Ablehnung was dann?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32097.0