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Autor Thema: Klagerecht für Unternehmen - Gilt die DSGVO auch für die Konkurrenz?  (Gelesen 373 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...mal bzgl. Rundfunk und dessen (Gesundheits-)Datenerhebungen im Auge behalten?

FAZ, 12.01.2023
Klagerecht für Unternehmen
Gilt die DSGVO auch für die Konkurrenz?
Die Datenschutzgrundverordnung soll eigentlich Daten von Privatpersonen schützen. Ob auch der Wettbewerber eines Unternehmens wegen dessen möglicher Datenschutzverstöße klagen dürfen, muss nun der Europäische Gerichtshof klären.
Von Marcus Jung
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vorlage-an-eugh-gilt-dsgvo-fuer-die-konkurrenz-18597419.html
Zitat von: FAZ, 12.01.2023, Klagerecht für Unternehmen - Gilt die DSGVO auch für die Konkurrenz?
[...]

In dem nun ausgesetzten Verfahren geht es um einen Streit zwischen Apothekern. Wie der BGH mitteilte, rügt der Kläger, dass sein Konkurrent mit dem Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über Amazon unter anderem gegen das Arzneimittelgesetz, die Berufsordnung für Apotheker und datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Aus seiner Sicht werden Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO erhoben, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person zulassen. Das dürfe nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung geschehen. (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19).

Anmerkung:
Auch im Zuge der Beantragung von "barrierefreier Kommunikation" mit dem sog. "Beitragsservice" bzw. ARD-ZDF-GEZ werden "Gesundheitsdaten" angefordert - was u.a. die Frage aufwirft, auf welcher Rechtsgrundlage Rundfunksender und deren nicht-rechtsfähige Erfüllungsgehilfen sowie auch deren Drittdienstleister derartige (Gesundheits-)Daten erheben und verarbeiten wollen... siehe u.a. unter
Übersendung von Dokumenten in barrierefreier Form
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34904.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34904.msg217377.html#msg217377
Ähnliches könnte ggf. auch die Befreiungen oder Ermäßigungen aufgrund z.B. von Demenz, Hör- oder Sehbehinderungen usw. betreffen...? Siehe u.a. unter
Erfahrungsbericht: Hilfe durch Dritte - Befreiung von hilflosen Personen/Demenz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35944.0
Antrag auf Befreiung wegen Demenz beantragt, Ablehnung was dann?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32097.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2023, 02:17 von Bürger«
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Die DSGVO gilt doch für alle? Insofern sollte auch ein Unternehmen seinen Wettbewerber vor dem Unionsgericht 1. Instanz, (EuG), bspw., verklagen können, wenn es den Eindruck hat, daß sich der Wettbewerber durch Mißachtung der DSGVO einen Wettbewerbsvorteil verschafft? Immerhin ist das Unionsgericht 1. Instanz, (EuG), genau auch dafür da, daß Unternehmen selber auf Unionseben klagen können; und geht das auf Unionsebene, sollte es auch auch nationale Ebene praktikabel sein?


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