Die DSGVO gilt doch für alle? Insofern sollte auch ein Unternehmen seinen Wettbewerber vor dem Unionsgericht 1. Instanz, (EuG), bspw., verklagen können, wenn es den Eindruck hat, daß sich der Wettbewerber durch Mißachtung der DSGVO einen Wettbewerbsvorteil verschafft? Immerhin ist das Unionsgericht 1. Instanz, (EuG), genau auch dafür da, daß Unternehmen selber auf Unionseben klagen können; und geht das auf Unionsebene, sollte es auch auch nationale Ebene praktikabel sein?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;