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Autor Thema: Übersendung von Dokumenten in barrierefreier Form  (Gelesen 2885 mal)

C
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Angenommen jemand hätte von die GEZ aufgefordert, zukünftige Schreiben in barrierefreier Form zu erhalten und die GEZ hätte dem widersprochen mit der Begründung:
Zitat
Da eine Übersendung von Dokumenten in barrierefreier Form mit erheblichem technischem und verwaltungsorganisatorischem Mehraufwand verbunden ist, bitte wir Sie, uns ein augenärztliches Attest vorzulegen, woraus sich ergibt, dass aufgrund ihrer Sehbehinderung eine Bereitstellung unserer Schriftstücke in barrierefreier Kommunikation erforderlich ist.

Wie könnte diese theoretische Person darauf antworten?


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Z
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Auch wenn ich mir hier die goldene Schaufel verdiene, wegen Hebens eines alten Beitrages:
Barrierefreiheit kann ja vieles bedeuten: Ein Blinder benötigt das Dokument in einer anderen Form als ein anders eingeschränkter Mensch. Wie wäre es denn in "einfacher Sprache"?
Seit wann muß man denn nachweisen, daß es Gründe gibt, die eine solche Ausfertigung rechtfertigen? Außerdem kann ja der Berater, dem ich immer alles vertrauensvoll per Vollmacht überlasse, entsprechend eingeschränkt sein.
Sollte man tatsächlich eingeschränkt sein, so dürfte eine Beschwerde beim Integrationsbeauftragten (früher hieß es oft Behindertenvertreter) für Ärger bei den Jungs und Mädels sorgen, weil man nämlich indirekt diskriminiert wird, das dürfte natürlich auch der Fall sein, wenn man seine Behinderung nachweisen müßte. Aber da wäre es natürlich schon besser, wenn man spätestens vor Gericht ein Attest vorzeigen kann...


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@Zeitungsbezahler

Bis spätestens 2025 müssen auch alle audio-visuellen Mediendienste barrierefrei sein, und diese dürfte auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten, der von der Anwendung durch nachstehende Richtlinie nicht ausgenommen wurde.

Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0882&qid=1649434898737

Zitat
(13)
Gemäß der VN-Behindertenrechtskonvention müssen die Parteien geeignete Maßnahmen mit dem Ziel treffen, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Verkehrsmitteln, zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat festgestellt, dass die Notwendigkeit besteht, einen gesetzlichen Rahmen mit konkreten, durchsetzbaren und fristgebundenen Richtvorgaben für die Kontrolle der schrittweisen Verwirklichung der Barrierefreiheit zu schaffen.

Zitat
Artikel 4
Barrierefreiheitsanforderungen


(1)   Gemäß den Absätzen 2, 3 und 5 dieses Artikels und unbeschadet des Artikels 14 dieser Richtlinie gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass die Wirtschaftsakteure nur Produkte in Verkehr bringen und nur Dienstleistungen erbringen, die die Barrierefreiheitsanforderungen in Anhang I erfüllen.

Zitat
Artikel 13
Pflichten der Dienstleistungserbringer


(1)   Die Dienstleistungserbringer gewährleisten, dass ihre Dienstleistungen im Einklang mit den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie gestaltet und erbracht werden.

Zitat
Artikel 31
Umsetzung


(1)   Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 28. Juni 2022 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission umgehend den Wortlaut dieser Vorschriften mit.

Der Anhang 1 dieser Richtlinie liefert dann die näheren Informationen, was ein Produkt bzw. eine Dienstleistung dann alles können muß, dieses übrigens unter Wahrung der Privatsphäre.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Kann auch eine goldene Sackgasse sein. In irgendeinem Standardwisch bittet der unmaßgebliche BS nämlich darum, Bescheid zu geben, wenn man barrierefreie Schreiben haben will. Ein menschlicher Zug des BS - denn auch der Blinde soll die Ankündigung von Beugehaft lesen können.

Irgendwelche Atteste lesen zu wollen, steht den Unbefugten in Freimersdorf überhaupt nicht zu. Man darf davon ausgehen, dass sie die Atteste nur dazu benutzen wollen, Papierflieger daraus zu machen und zu werfen.

Anderswo wird mit ärztlichen Attesten extrem penibel umgegangen. Aber das wollen Landesrundfunkanstalten nicht wissen, genauso wenig wie über richtigen Datenschutz:

HR-Intendant Florian Hager: „Wer, wenn nicht wir, geht sauber mit Daten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35961.msg217160.html#msg217160


Die Wohnungsinnehaber sind die Leibeigenen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks.


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Siehe u.a. auch unter
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.msg125715.html#msg125715
[...]
PPS: Der neue Geschäftsbericht/ Jahresbericht des sog. "Beitragsservice"
Geschäftsbericht (bzw. Jahresbericht) vom Beitragsservice 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19184.0.html
führt auf Seite 13 zur "Barrierefreiheit" aus...

Zitat
Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, die Korrespondenz mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in barrierefreier Form zu führen. Wenn der/die Beitragszahler/-in dem Beitragsservice mitteilt, dass er/sie barrierefrei kommunizieren möchte, werden alle Ausgangsdokumente des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in normaler Form und – mit kurzem zeitlichen Versatz – zusätzlich als Duplikate in der gewünschten barrierefreien Form versandt.

Die barrierefreie Kommunikation kann grundsätzlich per E-Mail, im Text oder Audioformat auf CD-ROM, in Großdruck oder in Blindenschrift (Brailleschrift) erfolgen. Auch die Möglichkeit, den Inhalt der erstellten Schreiben telefonisch zu erhalten, wird angeboten. Im Jahr 2014 wurde ein Braille drucker angeschafft, der Dokumente beid seitig in Brailleschrift bedrucken kann. Darüber hinaus können mit Hilfe eines Scanners Brailledokumente in Klarschrift übersetzt werden. [...]
[...]

Was den Wortlaut im Einstiegsbeitrag betrifft...
Zitat
Da eine Übersendung von Dokumenten in barrierefreier Form mit erheblichem technischem und verwaltungsorganisatorischem Mehraufwand verbunden ist, bitte wir Sie, uns ein augenärztliches Attest vorzulegen, woraus sich ergibt, dass aufgrund ihrer Sehbehinderung eine Bereitstellung unserer Schriftstücke in barrierefreier Kommunikation erforderlich ist.
so ist schon verwunderlich bis aberwitzig, dass ausschließlich ein "augenärztliches Attest" verlangt wird, welches eine "Sehbehinderung" bestätigt - und es so wirkt, als ob keine anderen Behinderungen oder Einschränkungen existieren könnten.

Es gibt ja eine Menge möglicher Behinderungen/ Einschränkungen, welche die Wahrnehmung und/oder das Verständnis für "rundfunkbeitragsrechtliche Wünsch-Dir-was-Schreiben" von ARD-ZDF-GEZ unmöglich machen oder jedenfalls erheblich erschweren...
Behinderung
https://de.wikipedia.org/wiki/Behinderung
...und es könnte durchaus sein, dass es nicht für jede dieser Behinderungen/ Einschränkungen zwingend auch ärztliche Atteste gibt ;)

Und auch wenn der Thread erst nach einem guten Jahr wiederbelebt (oder überhaupt erst belebt) wure - vmtl. ist dies bislang einfach auch ein bisschen "übersehen" worden. Vielleicht ist er ja nicht "barrierefrei" genug für uns Forum-Mitglieder ;)

Wie auch immer - auf solche oder ähnliche Schreiben könnten fiktive Personen A-C u.U. etwas geantwortet haben wie z.B.
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Leider verstehe ich Ihr Schreiben nicht, da dieses für mich nicht barrierefrei ist.

Sofern Sie ein ärztliches Attest fordern sollten, stelle ich hiermit

Antrag auf Mitteilung der
Rechtsgrundlage/n für die
Anforderung/ Erhebung/ Speicherung/ Verwaltung/ Weitergabe
meiner persönlichen Gesundheitsdaten bei Ihnen und Ihren Stellen.

Dieses Schreiben ist mit technischer Unterstützung/ mit Unterstützung aus meinem persönlichen Umfeld erstellt.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
...

 >:D


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...zur allgemeinen "Unterhaltung" hier mal ein Beispiel, wie ein (gar nicht mal so fiktives)
"barrierefreies" Antwortschreiben von ARD-ZDF-GEZ aussehen könnte.
Schriftart Arial, Schriftgröße 24pt
9 Seiten Din A4

Jedenfalls "barrierefrei" hinsichtlich Seh-Einschränkungen bzgl. anderer Schriftarten als "Arial" und anderer Schriftgrößen als "24pt" :o ::)
Man könnte ja mal mitteilen, dass man es in Schriftart "Wingdings" Schriftgröße "78pt" benötigt.. weiß auf schwarzem Hintergrund ::). >:D


Ohne Witz, jedes Blatt ist eine volle Din A4 Seite :o ;D


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Beispiel
"barrierefreier" sog. "Festsetzungsbescheid"
Arial, Schriftgröße 24
15 Seiten Din A4

Jedenfalls "barrierefrei" hinsichtlich Seh-Einschränkungen bzgl. anderer Schriftarten als "Arial" und anderer Schriftgrößen als "24pt" :o ::)


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Beispiel
"barrierefreie" ZahlungsAUFFORDERUNG/ Kontostandsmitteilung
Schriftart Arial, Schriftgröße 24pt
16 Seiten Din A4

Jedenfalls "barrierefrei" hinsichtlich Seh-Einschränkungen bzgl. anderer Schriftarten als "Arial" und anderer Schriftgrößen als "24pt" :o ::)


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Dass der Beitragsservice wirklich so schlechte Witze an Sehschwache schickt, ist absolut zum Fremdschämen. Hätte ich jetzt so auch nicht gedacht!  >:(

Und richtig, es gibt noch andere "Behinderungen".

Behindert ist man nicht, behindert wird man.


Weil es viele gibt, die wenig geübt sind, die Perspektive eines Be-Hinderten einzunehmen, hier eine Erläuterung, warum das Verhalten des Beitragsservice so infam ist:

Allein, dass der Beitragsservice überhaupt noch nachhakt und eigens ein ärztliches Attest abfordert, ist genau die Art Behinderung, die es abzustellen gilt.


Langjährig Behinderte haben oft nur Atteste, die steinalt sind. (Mein letzter förmlicher Attest könnte echt aus den frühen 1990ern sein, ich weiß gar nicht, wo ich das jetzt habe  ;D ) Sie müssten also eigens zum Arzt oder gar zum Amtsarzt stiefeln/rollen/schleppen, nur um ein halbwegs neues Attest zu erhalten. Das kostet alles Zeit.

Mir reichte schon die Lauferei, weil der Beitragsservice selbst die Bestätigung des Sozialamts zu meinem Behindertenstatus erst nicht anerkannt hat wegen angeblich falschem Datum. (Muss man sich mal geben.) Das Sozialamt musste nachstempeln.

Die großartige Idee der Inklusion besteht darin, dass alles im Alltag schon so eingerichtet ist, dass auch klassisch Behinderte ohne jede Rechtfertigung und jede Drittattestierung die allen offenstehenden Möglichkeiten nutzen können und dass vermeintlich Gesunde ebenfalls Vorteile an diesen Erleichterungen haben.

Für die Böse-Sprecher: "Inklusion" ist ein falscher Freund aus dem Englischen und meint dort ganz harmlos nur "Einbeziehung" und nicht - wie bösartig behauptet wird (selbst schon kommunalpolitisch erlebt!): - "Einsperrung". In wichtigen deutschsprachigen Texten wird deshalb für Inklusion das Wort  "Einbeziehung" verwendet.

Öffentliche Stellen haben Barrierefreiheit unaufgefordert herzustellen.

Es kann längst anders laufen. In der Schweiz z.B. werden neue Eisenbahnwaggons ganz rigide nicht zugelassen, weil sie für Rollstuhlfahrer nicht unmittelbar zugänglich sind. Aber die Deutsche Bahn kauft sich jetzt genau diese Waggons (meistens Doppelstockwagen und oft auch S-Bahn-Wagen)

Hier also für die Menschenfeinde des Beitragsservices in 24pt und in Arial Black:


Behindert ist man nicht, behindert wird man von den Landesrundfunkanstalten.

 >:(

Liegt aber auch daran, dass die deutschen Behindertenverbände zu schwach auf der Brust sind. Leider. Sie haben sich die Abpressung eines Drittelbeitrags abpressen lassen. Gebärdensprache gibt es im örr Fernsehen immer noch nicht!



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Da könnte man doch glatt auf den Gedanken kommen, den Spieß einfach mal umzudrehen und Schreiben an die LRA bzw. den BS in Braille-Schrift verfassen....


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Es gäbe wohl geeignetere Formen als ausgerechnet Braille-Schrift, denn diese ist für ARD-ZDF-GEZ offensichtlich gar kein "Problem":
Siehe u.a. auch unter
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.msg125715.html#msg125715
[...]
PPS: Der neue Geschäftsbericht/ Jahresbericht des sog. "Beitragsservice"
Geschäftsbericht (bzw. Jahresbericht) vom Beitragsservice 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19184.0.html
führt auf Seite 13 zur "Barrierefreiheit" aus...

Zitat
[...]
Die barrierefreie Kommunikation kann grundsätzlich per E-Mail, im Text oder Audioformat auf CD-ROM, in Großdruck oder in Blindenschrift (Brailleschrift) erfolgen. Auch die Möglichkeit, den Inhalt der erstellten Schreiben telefonisch zu erhalten, wird angeboten. Im Jahr 2014 wurde ein Braille drucker angeschafft, der Dokumente beid seitig in Brailleschrift bedrucken kann. Darüber hinaus können mit Hilfe eines Scanners Brailledokumente in Klarschrift übersetzt werden. [...]
[...]
"Hübscher" wäre es stattdessen, dies z.B. vertont auf Tonbandkassette, als Großschrift-FAX, als Fassaden-Banner - oder eben vorsintflutlich "in Stein gemeißelt", als Hieroglyphen oder als Comic einzusenden oder auch "vorzutanzen" ;)

Grundsätzlich könnte (sollte?) man wohl - insbesondere, sofern ARD-ZDF-GEZ Zurückweisungen/ Widersprüche/ Anträge/ Aufforderungen/ Beschwerden offensichtlich nicht "verstehen" - seine eigenen Schreiben vielleicht tatsächlich ebenfalls mit einem Zusatz-Satz versehen wie z.B.:
Zitat
Wenn Sie zum Verständnis/ zur Bearbeitung/ zur Berücksichtigung/ zur Befolgung meiner Zurückweisungen/ Widersprüche/ Anträge/ Aufforderungen/ Beschwerden eine barrierefreie Form benötigen, so können Sie gern - in für mich barrierefreier Form - mitteilen, in welcher Form und auf welchem Wege Sie meine Zurückweisungen/ Widersprüche/ Anträge/ Aufforderungen/ Beschwerden benötigen, damit diese verstanden/ bearbeitet/ berücksichtigt/ befolgt werden.

Aber die Vertiefung derartiger Methoden soll nicht Kern-Thema dieses Threads sein.
Dazu existieren u.a. bereits oben verlinkte Treads oder es bedürfte eines speziell auf dieses Thema ausgerichteten, gut aufbereiteten eigenständigen Threads mit aussagekräftigem Thread-Betreff..

Hier bitte nur zur - durchaus ernsthaften - Frage, wie man ohne ärztliches Attest eine barrierefreie Kommunikation mit ARD-ZDF-GEZ erreichen kann - natürlich nur, wenn man mit denen kommunizieren will oder muss.


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Hier bitte nur zur - durchaus ernsthaften - Frage, wie man ohne ärztliches Attest eine barrierefreie Kommunikation mit ARD-ZDF-GEZ erreichen kann - natürlich nur, wenn man mit denen kommunizieren will oder muss.
Das ist die Grundfrage, ob es diese "ärztlichen Atteste" überhaupt benötigt? Von mir wird das in Frage gestellt.

Der Vergleich zum behindertengerechten Zugang eines, bspw., öffentlichen Gebäudes drängt sich hier nämlich förmlich auf, denn auch da muß niemand nachweisen, daß er warum, wieso, weshalb darauf angewiesen ist; ein derartiger Zugang hat schlicht vorhanden zu sein.


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  • Beiträge: 385
Die Frage, ob eine LRA oder der BS überhaupt verlangen können, ein ärztliches Attest, das ja sehr intime medizinische Informationen enthält, vorgelegt zu bekommen, wäre wohl von der gemeinsamen Konferenz der Landesdatenschutzbeauftragten am besten zu beantworten.

Ich sehe hier durchaus eine Analogie zu dem Verlangen, für eine Befreiung Bewilligungsbescheide über den Empfang von Sozialleistungen vorgelegt zu bekommen. Auch hierauf haben die LRAn und der BS keinen Anspruch, da diese über die Tatsache der Bewilligung hinaus noch zahlreiche weitere geschützte Informationen enthalten, die für eine Bearbeitung durch die LRA nicht erforderlich sind. Die LRA muß sich hier nach dem Willen der Landesdatenschutzbeauftragten mit einer Bescheinigung der Sozialbehörde über das Vorliegen der Voraussetzungen begnügen.

Überträgt man dies auf die Frage des Anspruchs auf eine barrierefreie Kommunikation, so sollte eine ärztliche oder behördliche (Gesundheitsamt / Versorgungsamt) Bestätigung der Art "Herr / Frau X erfüllt die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine barrierefreie Kommunikation" genügen.

Wie pinguin schon schrieb, ist das Verlangen nach einem solchen Nachweis auch nach meiner Ansicht unzulässig und mit dem Grundrecht auf die Achtung der Menschenwürde nicht vereinbar. Hier sollte man die LRA deutlichst darauf hinweisen, daß sie gem. Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG der (Grund-) Rechtsbindung unterliegt und das unveräußerliche Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG zu achten und zu befolgen hat.


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  • Beiträge: 1.526
Da habe ich ja was losgetreten...
Ich kenne Menschen, die genau aus Datenschutzgründen nicht ihre Behinderung oder den Grad derer angeben wollen, weil ihre Behinderung nicht offensichtlich ist und sie sich vor Diskriminierung schützen wollen.
Vergleiche die Diskriminierung Atmungs- oder sonstwie chronisch Kranker bezüglich der Maskenbefreiungsatteste.

Ich möchte aber das Thema "einfache Sprache" nochmal hochschieben: Es gibt reichlich viele Behinderungen, die mit geistigen Einschränkungen verbunden sind, früher war die Art der Behinderung egal, um keine Rundfunkgebühr bezahlen zu müssen (bitte korrigiert mich, wenn dem nicht so war), viele "Privilegien", die Behinderten zugestanden werden, sollen nicht nur Diskriminierung verhindern, sondern sogar einen Ausgleich für prinzipielle Benachteiligungen sein, als Wiedergutmachung sozusagen.
Die Integrationsbemühungen führen dazu, daß die größtmögliche Autonomie des Betroffenen angestrebt wird, deshalb gibt es für z.B. geistig Behinderte nicht mehr automatisch einen "Vormund" oder mit solchen Rechten ausgestatteten Betreuer. Diese Menschen möchten natürlich auch verstehen, was passiert und warum, deshalb die Bemühungen, Sachverhalte in "einfacher Sprache" darzustellen: Hauptsätze, Fremdworte vermeiden, einfache Schlüsse ziehen.

Und wer von uns steht nicht auch auf dem Schlauch, weil man was nicht versteht, weil es kompliziert formuliert ist oder der dritte Nebensatz nur Quatsch enthält?

Warum also nicht den Schriftverkehr mit der Rundfunkanstalt in einfacher Sprache einfordern?
Aber dann bitte keine Schachtelsätze als Antwort schreiben...


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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Klagerecht für Unternehmen - Gilt die DSGVO auch für die Konkurrenz? (01/2023)
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https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vorlage-an-eugh-gilt-dsgvo-fuer-die-konkurrenz-18597419.html
Zitat von: FAZ, 12.01.2023, Klagerecht für Unternehmen - Gilt die DSGVO auch für die Konkurrenz?
[...]
In dem nun ausgesetzten Verfahren geht es um einen Streit zwischen Apothekern. Wie der BGH mitteilte, rügt der Kläger, dass sein Konkurrent mit dem Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über Amazon unter anderem gegen das Arzneimittelgesetz, die Berufsordnung für Apotheker und datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Aus seiner Sicht werden Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO erhoben, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person zulassen. Das dürfe nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung geschehen. (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19).
Anmerkung:
Auch im Zuge der Beantragung von "barrierefreier Kommunikation" mit dem sog. "Beitragsservice" bzw. ARD-ZDF-GEZ werden "Gesundheitsdaten" angefordert - was u.a. die Frage aufwirft, auf welcher Rechtsgrundlage Rundfunksender und deren nicht-rechtsfähige Erfüllungsgehilfen sowie auch deren Drittdienstleister derartige (Gesundheits-)Daten erheben und verarbeiten wollen... siehe u.a. unter
Übersendung von Dokumenten in barrierefreier Form
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34904.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34904.msg217377.html#msg217377
Ähnliches könnte ggf. auch die Befreiungen oder Ermäßigungen aufgrund z.B. von Demenz, Hör- oder Sehbehinderungen usw. betreffen...? Siehe u.a. unter
Erfahrungsbericht: Hilfe durch Dritte - Befreiung von hilflosen Personen/Demenz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35944.0
Antrag auf Befreiung wegen Demenz beantragt, Ablehnung was dann?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32097.0



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