Herr Hager braucht Antworten, die er von seiner Rundfunkanstalt wohl nicht bekommt.
Hier:
HR-Intendant Florian Hager
„Wer, wenn nicht wir, geht sauber mit Daten um?“
Behörden - also echte Behörden - zum Beispiel, und das sogar sehr weitgehend. Auch richtige Anstalten des öffentlichen Rechts wie Krankenkassen machen sich fast in die H*se, wenn es um Datenschutz geht.
Nur die Landesrundfunkanstalten nicht. Ein weiteres Indiz, warum Landesrundfunkanstalten keine Behörden sind, nicht einmal würdig sind, Anstalten des öffentlichen Rechts zu sein. Landesrundfunkanstalten sind Wirtschaftsunternehmen im öffentlichen Auftrag. Mehr ist das nicht.
Wir legen datenschutzrechtlich ganz bewusst höchste Maßstäbe an uns selbst.[/color]
Das bundesweite Wohnendenkataster (aka: Bundesmelderegister) des Beitragsservices zum Beispiel. Wird jetzt wieder im gefühlt dritten einmaligen "Meldedatenabgleich" aktualisiert.
Würde das eine Landes- oder Bundesregierung machen, gäbe es eine Staatskrise.
Nicht so bei den Landesrundfunkanstalten. Die stehen seit dem 20.7.2021 über den Landesparlamenten
(...das muss man sich mal geben!).
Hier würde ich mir deshalb noch ein wenig mehr Freiheiten wünschen.“
Zum Beispiel Bewegungs- und Handlungsprofile erstellen (hier im Forum bereits dokumentiert), Einfluss auf privat geführte Petitionsplattformen nehmen.
Dass langjährig die Beitragsnummer im Brieffenster zu lesen war: geschenkt.
[...] Der Präsident des Zeitungsverlegerverbands BDZV, Mathias Döpfner, hatte die zuständigen Bundesländer zuletzt wieder auf die großen Textangebote der Öffentlich-Rechtlichen und deren – verbotene – Presseähnlichkeit hingewiesen.
Die LRA dürfen gerade mal statische Webseiten pflegen, wo sie ihr Sendeprogramm ankündigen.
Der BDZV will nun zum ersten Mal die vor drei Jahren eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen, die sich um Streitfälle in Sachen Presseähnlichkeit kümmern soll. „Man kann sich schon fragen, warum dieser Streit ausgerechnet jetzt wieder aufflammt,
Wieso "Streit"? Große Textsammlungen gehören nicht zum Rundfunkauftrag und nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert.
Eine sehr bekannte Suchmaschine zeigt zuerst die Textchen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks, während man zu den Artikeln von anständigen Zeitungen noch runterscrollen muss.
Diese Marktverdrängung gehört nicht zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
wo doch Verlage immer stärker auch auf Bewegtbild setzen“, sagte der neue HR-Intendant Hager dazu. „Unter monetären Gesichtspunkten sollte dies auch eigentlich nicht das Thema sein, das die Verlage am meisten umtreibt.“
Die Verlage finanzieren sich selbst und können ihr Kapital auch sehr gerne in Bewegtbild im WWW investieren. Es ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst, der meint, sog. "Sendelizenzen" für WWW-Inhalte strafbewehrt abfordern zu wollen.
Zitate aus
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/florian-hager-tritt-als-hr-intendant-an-und-setzt-auf-digitalisierung-17843966.html
Hervorhebungen nicht im Original
Die werten Intendant:innen sind der Welt schon ganz entrückt...