gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Gunter321 am 05. April 2013, 18:13
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EDIT:
Die Beiträge wurden hierher verschoben, um eine Auseinandersetzung zum Thema Strafanzeige für Interessierte zu ermöglichen.
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An Viktor 7:
Danke für deinen Hinweis.
Du schätzt die Situation eklatant falsch ein. Ich will nichts verwässern. Ich will, wie hier scheinbar der ein oder andere festgestellt hat :), lediglich unterschiedliche Perspektiven zu verschiedenen Themen aufzeigen. Der Grund, warum ich das mache, ist nicht, dass ich euch blockieren oder stören will, auch nicht, dass ich das Thema verwässern will oder dass ich pro Beitragsservice bin. All dies sind keine Gründe. Sie treffen nicht zu. Der Grund, warum ich hier mal andere Argumente reingebracht habe, ist, dass ich eine erfolgreiche Klage will, mit der wir das System kippen könnten. Dies erfordert meines Erachtens intensive Reflektion aller in der Strafanzeige vorgebrachten Argumentationen. Ich hatte die Strafanzeige bspw. schon ausgedruckt und wollte sie zur Staatsanwaltschaft bringen. Dann wurde ich skeptisch und bin jeden einzelnen Punkt durchgegangen. Am Ende war für mich vieles an der Strafanzeige unlogisch bzw. nicht komplett durchdacht. Um dieses Defizit zu schließen, bin ich mit dem Forum in Dialog gegangen. Allerdings wurde mir das als Verwässerung / Kindischsein / oberflächliche Argumente vorbringend etc. ausgelegt. Ich kann verstehen, dass du auf die von dir geschriebene Anzeige stolz bist, das kannst du auch sein. Ich greife auch nicht dich an, wenn ich mich negativ zu der Anzeige äußere, sondern will lediglich eine Perfektionierung derselbigen erreichen, damit die Erfolgschancen steigen.
Wenn du deinem Unmut über meine Argumente und meine Beiträge durch eine Löschung meines Benutzernamens ausdrücken willst, hätte dies einzig zur Folge, dass ich nicht mehr in der Lage sein würde, hier etwas anderen Wind reinzubringen, der vielleicht den ein oder anderen nochmal zum Nachdenken anregt oder andere Perspektiven aufzeigt.
Bedenke bitte auch, dass es so etwas gibt wie "freie Meinungsäußerung". Da wir alle an einem Strang ziehen, ich im Gegensatz zu zwei anderen Leuten in diesem Thema hier nie persönlich geworden bin und außerdem auf sämtliche Beiträge, die mich betreffen, sachlich reagiert habe, fände ich es äußerst interessant, wenn ich gelöscht werden würde.
Deine Ergänzungen zur Strafanzeige schaue ich mir gleich mal an. In Anbetracht einer möglichen Löschung meines Accounts werde ich aber etwaige Zweifel nicht in diesem Thema äußern, sondern in anderen Foren vorbringen. Davon abgesehen hoffe ich aber, dass solche Zweifel erst gar nicht aufkommen werden.
Also: AUF AUF! Klagen! Klagen!
Wir lassen uns nicht unterkriegen. Wir sind das Volk!
Ich werde mich in diesem Thema angesichts der stark negativen Reaktionen gegenüber meinen Beiträgen nicht mehr äußern. Freue mich aber dennoch, dass bspw. Sophia.Orthoi und wahrscheinlich auch viele Nur-Leser und Nicht-Schreiber meine Intention verstanden. In diesem Sinn: Peace out.
Ach, und überleg mal, würde ich hier tatsächlich etwas verwässern wollen, hätte ich wahrscheinlich in mehr als nur einem Thema etwas geschrieben. Auch hätte ich dies wahrscheinlich an jedem Tag gemacht. Ich habe aber völlig andere Intentionen. Ich will erfolgreich klagen. Und deshalb will ich mich austauschen.
Alles klar?
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Ich arbeite mal nur noch den letzten Vorwurf, der gegenpber mir gemacht wurde, ab.
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DEIN VORWURF = Ich gehe nich drauf ein
Hallo Sophia.Orthoi,
was meinst du, wieso Gunter Schild diese Aussage macht?
"Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein"
Wo taucht dies auf, so dass man zu diesem Schluss kommen kann? Schließlich wollen wir die Argumentationskette Wasserdicht machen. Auf eine Klarstellung und die Vertiefung geht Gunter nicht ein.
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MEINE ANTWORT = doch mache ich
Du hast mich falsch zitiert. Du hast nur einen Teil des Satzes und des Absatzes, den er betrifft, zitiert. Der komplette Absatz lautet: "Der erste Artikel ist der Artikel 18 (2), nach dem niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt." Diesen Absatz schrieb ich, da du ja besagten Art. 18 (2) als Vehikel für deine Klage benutzt. Jedenfalls steht dieser in der Strafanzeige. Soweit so gut. Gegen diesen Artikel kann man nur verstoßen, wenn der in dem Art. beschriebene Zwnag besteht. Aus diesem Grund schrieb ich: "Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt".
Damit du mich besser verstehst, zitiere ich aus deiner eigenen Strafanzeige:
Darin heißt es: "Der erste Verstoß gegen das Völkerrecht betrifft den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 18 (2). Hiernach darf niemand einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde."
Und weiter: unter anderem: Als Satz aus deiner anschließende Argumentation: "Der Zwang beeinträchtigt meine Weltanschauung." Du redest also selbst von Zwang. Also bitte.
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Ich warte dann also in diesem Thema auf weitere Attacken auf meine Person.
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mhhh. ????
also ich denke man sollte hier nicht versuchen sich wegen einer kleinigkeit in die haare zu bekommen.
wir sind hier in einer gemeinschaft die versucht das beste zu erreichen was machbar ist und gemeinsam einen erfolg zu erzwingen. auch wenn nicht jeder an unterschiedlichen beiträgen aktiv dabei ist .
einige sind vielleicht nur mitleser und versuchen hier nur die richtigen worte zu finden um eine klage zu erstatten. dies finde ich auch eine art von erfolg.
ich selber stehe dazu das ich in sachen gesetze nicht gerade der hellste stern am himmel bin aber trotz allem versuche meinen beitrag für die gemeinschaft zu leisten .
hier sind wirklich sehr gute leute dabei vor denen ich wirklich mein hut ziehe .
gemeinsam sind wir stark und bringen somit auch den gewünschten erfolg!!!
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Günter niemand möchte Sie attackieren!
Hier wird nur der verdammte Beitragsservice attackiert.
Streitet euch bitte nicht.
Wir dürfen uns nicht gegenseitig angreifen, dies bringt
keinen von uns was. Unser oder besser gesagt aller Deutschnen
und deren Besucher ist der Gegner der Beitragsservice.
Dies ist unser Ziel und nur gemeinsam, Hand in Hand können
wir was erreichen.
Seit mir bitte auch nicht böse, das ich mal dazwischen geredet habe.
Schönen Abend noch.
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Diesen Text habe ich der STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) hinzugefügt, möge es zu besserem Verständnis führen:
Nachtrag 31.03.2013:
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Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auszuwählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeiten auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen.
Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangs-Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln die persönliche Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
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Ja, aber kann man damit Erfolg haben? Es wäre schön. Ich würde mich freuen. Dies sei für etwaige Attacken auf meine Person hinvorgeschickt.
Du beziehst dich ja auf Art. 19 (2). Der sagt: "Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.“
Dieser Artikel impliziert eben keinen Umkehrschluss. In dem Artikel steht glasklar "(...) Freiheit (...), Informationen und Gedankengut (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben .
Ich kann da leider keine Möglichkeit für einen Umkehrschluss ablesen. Mit Umkehrschluss meine ich das was in dem Zitat von Vikotor7 (siehe oben) steht. Hier nochmal:
Nachtrag 31.03.2013:
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Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auszuwählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeiten auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen.
Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangs-Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln die persönliche Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
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Für mich hat das, was du hier schreibst, nichts mehr mit dem Artikel 19 (2) zu tun. Aber vielleicht höre ich auch den Zug nicht? Wenn mir wer die logische Verknüpfung zwischen dem Zitat von Viktor7 und Art. 19 (2) erläutern könnte, bin ich glücklich.
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Hallo Gunter321,
wir sind hier nicht dafür da, um uns gegenseitig anzugreifen. Wieso du Attacken auf deine Person erwartest bleibt mir ein Rätsel. Deine Ausführungen zu hinterfragen oder zu beanstanden, stellt doch dich nicht als Person in Abrede.
Bei dem Zitat aus der STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) hast du den wesentlichen Teil "eigener Wahl" ausgelassen.
Der Umkehrschluss ist ebenfalls genannt:
Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Hier noch mal der Auszug aus der STRAFANZEIGE:
Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Der Staat lenkt mit dem umgetauften Rundfunkzwangsbeitrag, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den zitierten Artikel 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst werden wir gezwungen den öffentlich-rechtlichen Auswuchs des milliardenschweren Ungetüms aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen zu finanzieren bevor wir Bürger Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl, eigener Weltanschauung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erwerben können.
Das Recht auf Vermeidung der unerwünschten Quelle durch fehlende Rundfunkgeräte wurde durch den sogenannten 15.-ten Rundfunkstaatsvertrag komplett abgeschafft.
Freie Wahl der Informationsquelle bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html), der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit, der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind Menschenverachtend, unzulässig und gegen das Völkerrecht.
……
Schaue dir bitte bei der STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575)
den Teil "Nachtrag 31.03.2013:". Dieser steht unter den Erklärungen zum Artikel 18 (2), du verbindest aber den Nachtrag mit Artikel 19 (2) und wunderst dich, dass er mit dem Artikel 19 (2) weniger zu tun.
Bei jeder Rechststreitigkeit gibt es zwei Seiten, jede Seite sieht sich im Recht und das Tag für Tag. Es ist seit deinem ersten Beitrag klar, dass du in der STRAFANZEIGE keinen Ausweg siehst, dafür eben klagen möchtest. Ich werde zusätzlich zu der STRAFANZEIGE eine Klage erheben. Das waren auch meine beiden Tipps (STRAFANZEIGE und Klage) an dich, sich darauf zu konzentrieren, bevor du hier im Forum deinen ersten Beitrag verfasst hast.
Gn8
Viktor
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Hallo Viktor7,
danke für deine Antwort.
Ich glaube, dass Artikel 19 (2) leider anders ausgelegt werden muss. Das hat folgenden Grund: Wenn er so ausgelegt werden könnte, wie du es in deiner STRAFANZEIGE benutzt, müsste ja jeder Mensch mit bspw. 900 € Einkommen durch den Staat nicht daran behindert werden dürfen, sich sämtliche Informationen, die er benötigt, egal woher und egal wieviel zu besorgen. Wenn sich also jemand in den Kopf setzen würde, eine Bibliothek in Frankreich zu kaufen oder sehr viele teure Bücher oder auch nur 10 teure Bücher, dann müssten diesem Mensch aufgrund von Artikel 19 (2) sämtliche Steuern erlassen werden, damit er mehr Geld zur Verfügung hat. Aus diesem Grund bin ich mir äußerst sicher, dass der Artikel 19 (2) etwas anderes meint.
Hier nochmal besagter Artikel: ""Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.“
Ich denke, dass dieser Artikel bedeutet, dass man durch den Staat nicht in folgendem Sinne gehindert werden darf, Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Und zwar: Würde der Staat das Internet lahm legen, wäre gegen Artikel 19 (2) verstoßen. Würde verschiedenen Personen verboten werden, bestimmte Informationen zu empfangen, wäre ebenso dagegen verstoßen. Würde verboten werden, dass bestimmte Informationen ins Land gelangen, wäre ebenso dagegen verstoßen.
So sehe ich das. Freue mich aber, wenn es anders ist.
Mich würde mal interessieren, wie ihr zu meinen Überlegungen steht und wie man sie ggf. in die Strafanzeige einbauen kann.
Als Angriff auf meine Person wertete ich im Übrigen:
- das 2fache Angebot der Löschung meines Mitgliedskontos
- die Aussage, dass ich kindisch sei und oberflächliche Argumente vorbringe (bezieht sich ja eindeutig auf mich)
- die Aussage, dass ich von der GEZ sei (hat Hailender geschrieben)
- die Aussage, dass ich meine Synapsen nicht anschalte, (Anm.: was im Übrigen biologisch gar nicht geht) (hat Hailender geschrieben)
- die Aussage, dass ich mich mit meinem Paragrafenscheiß verpissen soll
Ich denke schon, dass dies alles als persönlicher Angriff gewertet werden kann ;-)
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Hier noch mal der Auszug aus der STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575):
Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Der Staat lenkt mit dem umgetauften Rundfunkzwangsbeitrag, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den zitierten Artikel 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst werden wir gezwungen den öffentlich-rechtlichen Auswuchs des milliardenschweren Ungetüms aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen zu finanzieren bevor wir Bürger Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl, eigener Weltanschauung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erwerben können.
Das Recht auf Vermeidung der unerwünschten Quelle durch fehlende Rundfunkgeräte wurde durch den sogenannten 15.-ten Rundfunkstaatsvertrag komplett abgeschafft.
Freie Wahl der Informationsquelle bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html), der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit, der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind Menschenverachtend, unzulässig und gegen das Völkerrecht.
……
Daraus machst du:
…
Ich glaube, dass Artikel 19 (2) leider anders ausgelegt werden muss. Das hat folgenden Grund: Wenn er so ausgelegt werden könnte, wie du es in deiner STRAFANZEIGE benutzt, müsste ja jeder Mensch mit bspw. 900 € Einkommen durch den Staat nicht daran behindert werden dürfen, sich sämtliche Informationen, die er benötigt, egal woher und egal wieviel zu besorgen.
…
Die Hinzufügung "sämtliche Informationen", "egal wieviel zu besorgen" ist dem Artikel, nicht mal durch Auslegung zu entnehmen. Die Interpretation möchte ich lieber durch die Gerichte, vor allem vor dem internationalen Strafgerichtshof geklärt wissen. Der internationale Strafgerichtshof ist nicht dermassen den öffentlich-rechtlichen Sendern zugeneigt, wie "unsere" Gerichte dies an den Tag legen.
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Alles Volksverräter,alle in einen Sack,Du triffst immer den Richtigen.
Die nächsten Wahlen stehen an,
jetzt können wir es ändern,
schwarz-gelb,rot-grün,sind nicht mehr dran,
auch nicht mehr bei den Sendern.
Das Volk ist endlich aufgewacht,
wir jagen sie in die Wüste.
Das wird nun uns're letzte Schlacht,
bleibt nur noch Angies Büste.
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Hier noch mal der Auszug aus der STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575):
Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Der Staat lenkt mit dem umgetauften Rundfunkzwangsbeitrag, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den zitierten Artikel 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst werden wir gezwungen den öffentlich-rechtlichen Auswuchs des milliardenschweren Ungetüms aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen zu finanzieren bevor wir Bürger Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl, eigener Weltanschauung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erwerben können.
Das Recht auf Vermeidung der unerwünschten Quelle durch fehlende Rundfunkgeräte wurde durch den sogenannten 15.-ten Rundfunkstaatsvertrag komplett abgeschafft.
Freie Wahl der Informationsquelle bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html), der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit, der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind Menschenverachtend, unzulässig und gegen das Völkerrecht.
……
Daraus machst du:
…
Ich glaube, dass Artikel 19 (2) leider anders ausgelegt werden muss. Das hat folgenden Grund: Wenn er so ausgelegt werden könnte, wie du es in deiner STRAFANZEIGE benutzt, müsste ja jeder Mensch mit bspw. 900 € Einkommen durch den Staat nicht daran behindert werden dürfen, sich sämtliche Informationen, die er benötigt, egal woher und egal wieviel zu besorgen.
…
Die Hinzufügung "sämtliche Informationen", "egal wieviel zu besorgen" ist dem Artikel, nicht mal durch Auslegung zu entnehmen.
Warum denn das nicht? Du schriebst doch selbst, dass es in Art. 19 (2) um Informationen nach eigener Wahl geht. Hierauf hast du sogar in deinem vorletzten Beitrag besonderen Wert gelegt. Ichhätte dieses wichtige Detail vergessen, monierst du dort.
Ich zitiere dich als Erinnerungsstütze: Bei dem Zitat aus der STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) hast du den wesentlichen Teil "eigener Wahl" ausgelassen.
Wenn meine eigene Wahl aber nun darin besteht, 10 Bücher für sagen wir 700 € zu kaufen und ich dieses Geld aber nicht habe, weil ich zuviel Steuern zahlen muss, hätte ich laut Art. 19 (2) das Recht gegen sämtliche Steuern bzw. gg. den Gesetzgeber Strafanzeige zu erstatten, so jedenfalls deine Auslegung des Art. 19 (2). Weniger dramatisch könnte bei einem Geringstverdiener schon der Wunsch nach einem einzigen Buch für 30 € aufgrund der notwendigen Steuerzahlungen unmöglich werden. Das heißt, dass dieser Mensch bei Buchwunsch das gesamte Steuersystem "umkippen" könnte.
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Wenn sich also jemand in den Kopf setzen würde, eine Bibliothek in Frankreich zu kaufen oder sehr viele teure Bücher oder auch nur 10 teure Bücher, dann müssten diesem Mensch aufgrund von Artikel 19 (2) sämtliche Steuern erlassen werden, damit er mehr Geld zur Verfügung hat. Aus diesem Grund bin ich mir äußerst sicher, dass der Artikel 19 (2) etwas anderes meint.
Nebenbei, weil ich mich mit diesen Paragraphen nicht beschäftige. Die Frage finde ich interessant auch für die Zivilklage.
Es handelt sich hier um einen Beitrag, den man für einen (angeblichen/vermeintlichen) Vorteil zahlt: das macht einen Unterschied. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern, aber es ist als Austausch gemeint. Es ist ein Zwangsverkauf, und nicht eine Steuer, die man ohne Gegenleistung schuldet, wenigstens so gemeint, denn als Steuer ist allein aus formalen Gründen verfassungswidrig. Man wird zu einer Wahl gezwungen, es bleibt weniger Geld für andere Informationsquellen, und ähnlich ist das Argument der Anstalten, die ihr Gebührenaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit verteidigen. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat, sondern einen Willkürstaat.
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Ja, wennd er Art. 19 (2) so ausgelegt werden kann, könnte man gegen sämtliche Steuern Strafanzeige erstatten. Wenn das tatsächlich so ist, lohnt sich der Versuch. Nicht nur für GEZ, sondern für alle Steuern. Warum soll die Situation bei anderen Steuern schließlich anders sein? :-)
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... Die Frage finde ich interessant auch für die Zivilklage.
Es handelt sich hier um einen Beitrag, den man für einen (angeblichen/vermeintlichen) Vorteil zahlt: das macht einen Unterschied. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern, aber es ist als Austausch gemeint. Es ist ein Zwangsverkauf, und nicht eine Steuer, die man ohne Gegenleistung schuldet, wenigstens so gemeint, denn als Steuer ist allein aus formalen Gründen verfassungswidrig. Man wird zu einer Wahl gezwungen, es bleibt weniger Geld für andere Informationsquellen, und ähnlich ist das Argument der Anstalten, die ihr Gebührenaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit verteidigen. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat, sondern einen Willkürstaat.
:) Das ist Wert eingerahmt zu werden - weiter so.
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Ich würde es so in die STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) einbauen:
Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Der Staat lenkt mit dem umgetauften Rundfunkzwangsbeitrag, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den zitierten Artikel 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst werden wir gezwungen den öffentlich-rechtlichen Auswuchs des milliardenschweren Ungetüms aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen zu finanzieren bevor wir Bürger Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl, eigener Weltanschauung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erwerben können.
Das Recht auf Vermeidung der unerwünschten Quelle durch fehlende Rundfunkgeräte wurde durch den sogenannten 15.-ten Rundfunkstaatsvertrag komplett abgeschafft. Nachtrag 18.04.2013: Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat, sondern einen Willkürstaat.
Freie Wahl der Informationsquelle bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte, der Auslassungen, der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit, der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind Menschenverachtend, unzulässig und gegen das Völkerrecht.
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Chapeau!
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:) Das ist Wert eingerahmt zu werden - weiter so.
Danke! Was ich hier schreibe, die Argumente, sind "public domain" und dürfen wiederverwertet wie man will. :)
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Sophia, das Chapeau-Hütchen galt auch Dir ;-)
Es war vorhin gedankenlos von mir, das nicht zu erwähnen.
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Ja: Chapeau! Super.
Gibt es überhaupt schon ne Rückmeldung auf eine eingereichte Strafanzeige?
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Mh, nochmal: Art.19 (2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
Aus dem fett markierten Part entnehme ich, dass sich die Passage "eigene Wahl" auf die Mittel und nicht auf die Informationen und das Gedankengut bezieht. :(
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Ja: Chapeau! Super.
Gibt es überhaupt schon ne Rückmeldung auf eine eingereichte Strafanzeige?
Am 26.02.13 Anzeige eingereicht und leider noch keine Rückmeldung bekommen...
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...
Aus dem fett markierten Part entnehme ich, dass sich die Passage "eigene Wahl" auf die Mittel und nicht auf die Informationen und das Gedankengut bezieht. :(
@Gunter
Dann wären nach deiner Logik die Informationen und Gedankengut jeder Art nicht nach eigener Wahl zu empfangen sein und demnach von Oben diktiert.
Gunter,
der Satz ist so zu verstehen:
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen [(Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort), (Schrift oder Druck), (durch Kunstwerke oder andere Mittel)] eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
Hier sind die "anderen Mittel" als andere Kommunikationsmittel als die vorhin genannten, und zwar
Wort, Schrift, Druck, Kunstwerke zu verstehen.
Verkürzt kann gesagt werden:
Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
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Ja, wäre schön, wenn es so ist. :-)
Also in Art. 19 (2) steht " (...) Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl (...)". Würde sich "eigene Wahl"auf Informationen und Gedankengut und nicht auf die anderen Mittel beziehen, müsste da doch stehen "Informationen und Gedankengut eigener Wahl und jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel "
Da steht aber: "(...) Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
Die Beschreibung zu einem Substantiv erfolgt üblicherweise nach dem Substantiv. Naja, wär ja schön, wenn du Recht hast :)
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Gunter,
dann wären nach deiner Logik die Informationen und Gedankengut jeder Art nicht nach eigener Wahl zu empfangen sein.
Ist das für dich nicht unlogisch?
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Ich bin immer noch der meinung dass der umkehrschluss dieses artikels als argument standhalten kann um sich zur wehr zu setzen bzw zu klagen.
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Viktor, meiner Meinung nach geht es in Art. 19 (2) darum, dass man nicht der Freiheit beraubt werden darf, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen. Wie schon mehrfach erläutert, bedeutet das für mich, dass der Staat bspw. nicht den Zugang zu bestimmten Informationen verwehren darf, bspw. indem er das Internet partiell blockiert. Es bedeutet aber nicht Folgendes: Meines Erachtens geht es in dem Artikel in keinster Weise darum, dass unabhängig vom Einkommen jedermann die Realisierung des Wunsches nach dem Erwerb oder Konsum verschiedener Informationsträger bzw. Medien gewährleistet sein muss. Es muss sich also nicht jedermann, alle Informationsträger oder Medien leisten können. Das wäre auch insofern unlogisch, dass man dann sämtliche Steuern abschaffen müsste, weil auch ohne GEZ selbstverständlich immer Leute exitieren, die aufgrund ihres geringen Einkommens und der Steuerzahlungen Wünsche nach Informationsträgern bzw.Medien, bspw. in Form von Büchern, CDs, Kunstwerken, nicht immer befriedigen können. Ein Van Gogh oder ein sehr teures Buch oder eine Lexikonreihe kann sich auch ohne GEZ leider nicht jedermann leisten.
Hinzu kommt, dass - wie oben erläutert - der Satz schon grammatikalisch nicht das bedeuten kann, was du reininterpretierst. Der Satzbestandteil "eigener Wahl" bezieht sich eindeutig auf "andere Mittel". Er steht schließlich unmittelbar hinter "andere Mittel" und hat satzbautechnisch keine Beziehung zu "Informationen und Gedankengut". Schließlich steht dort: "(...) Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
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Meiner Meinung nach geht es in Art. 19 (2) darum, dass man nicht der Freiheit beraubt werden darf, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen.
Dieser teil trifft aber genau auf geringverdiener zu. Für die ist es als hat man einen pc mit internet zuhause und wird gezwungen ein zeitschriften abo abzuschliessen und will die zeitungen direkt vom briefkasten in den müll werfen.
Meines Erachtens geht es in dem Artikel in keinster Weise um die Gewährleistung der freien Wahl zwischen Informationsträgern, die unabhängig vom Einkommen jedermann gewährleistet sein muss.
Hier scheinst du etwas falsch zu interpretieren. Der artikel soll garantieren dass jeder die freie wahl hat wo man sich informieren will.
Mein umkehrschluss zeigt dass man indirekt, was auch schon genug einschränkung darstellt, bei der wahl beeinträchtigt wird. Geringverdiener haben sogar gar keine wahl da wenig bis kein einkommen übrig ist um weitere wahl zu treffen. Es geht nicht darum dass auswahl vorhanden ist, sondern dass die freiheit zu entscheiden welche wahl man trifft vom staat/ÖRR teilweise vordiktiert wird.
Hierzu habe ich einen netten text gefunden. http://tinyurl.com/cvxkljg
2. Art. 5 GG hat in seinen Abs. 1 und 2 eine eigenartige Struktur: Art. 5 Abs. 1 GG gewährt gewisse Grundrechte, unter anderem, soweit hier von Interesse, die Meinungs- und Pressefreiheit. Zugleich lässt aber Art. 5 Abs. 2 GG eine Beschränkung dieses Grundrechts durch einfache Gesetze zu, sofern diese nur "allgemein" gelten. Rein logisch führt dies zu der sinnleeren Aussage: "X (z. B. Meinungsfreiheit) ist als Grundrecht gewährleistet. Was X ist, wird durch einfaches Gesetz bestimmt." Soll die Gewährung der Grundrechte in Art. 5 Abs. 1 GG nicht völlig leer laufen, erzwingt die zirkulär angelegte Normstruktur des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG geradezu die Wechselwirkungstheorie des Bundesverfassungsgerichts (dazu Wendt, in: v. Münch/Kuhn, GG, 5. Aufl., 2000, Art. 5 GG Rz. 75 f.; Dreier/Schulze-Fielitz, GG, <&Block;>Jahr<&Block;> Art. 5 Rz. 126 ff.): Die Schranke des Art. 5 Abs. 2 GG muss ihrerseits aus Art. 5 Abs. 1 GG heraus beschränkt werden.
Ich bin der meinung dass man die mangelnde konkretisierung der begriffe "grundversorgung" und "funktionsauftrag" angreifen muss. Es muss auch der begriff "rundfunk" neu defininiert werden denn dieser stammt noch aus dem letzten jahrhundert und ist mit der modernen technik nicht mehr vereinbar.
Die kolossalen unterschiede zwischen radio, fernsehn und internet erschweren die berücksichtigung der grundgesetze. Rundfunkrecht kann sogar grundgesetze beeinträchtigen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkfreiheit
Die Rundfunkfreiheit umfasst alle Darbietungen in Wort, Ton und Bild, Berichterstattung, Meinungsäußerung, aber auch Sendungen mit unterhaltendem Charakter im Rundfunk. Dazu sind alle Tätigkeiten geschützt, die der Informationsbeschaffung, der Programmgestaltung bis zur Ausstrahlung und Verbreitung des Programms dienen, auch Auswahl des Personals sowie finanzielle und organisatorische Belange, wenn Rückwirkungen auf die Programmgestaltung bestehen können. Was dabei unter Rundfunk zu verstehen ist, lässt sich nicht abschließend festlegen; das Bundesverfassungsgericht sieht in diesem Zusammenhang einen dynamischen Rundfunkbegriff: „Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verwendete Begriff ‚Rundfunk‘ lässt sich nicht in einer ein für alle Mal gültigen Definition erfassen.“[7] Es handelt sich aber jedenfalls um eine Übermittlung von Gedankeninhalten, die an die Allgemeinheit gerichtet ist und durch elektromagnetische Wellen erfolgt[8], wesentlich ist auch die Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft des Rundfunks.[9] Kernbereich der Rundfunkfreiheit ist die Programmautonomie des Rundfunkveranstalters, also seine Freiheit, über die Inhalte und Umfang seines Programmes selbst zu entscheiden.[10]
Gedankeninhaltungen = Gedankengut ? Wenn dem so sein sollte, verstösst der rundfunkbeitrag gegen das grundgesetz in dem sinne dass ich die art des gedankenguts dass durch den ÖRR verbreitet wird, ablehne (zu nutzen oder zu unterstützen). Genauso wie ich mich weigern kann braunes gedankengut anhören zu müssen, kann ich den ÖRR ablehnen. Das GG garantiert die freiheit zu entscheiden und darf nicht durch den staat oder den ÖRR beeinflusst werden. Der rundfunkbeitrag beeinflusst das allerdings!
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Hier scheinst du etwas falsch zu interpretieren. Der artikel soll garantieren dass jeder die freie wahl hat wo man sich informieren will.
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:)
... Meines Erachtens geht es in dem Artikel in keinster Weise darum, dass unabhängig vom Einkommen jedermann die Realisierung des Wunsches nach dem Erwerb oder Konsum verschiedener Informationsträger bzw. Medien gewährleistet sein muss. Es muss sich also nicht jedermann, alle Informationsträger oder Medien leisten können. Das wäre auch insofern unlogisch, dass man dann sämtliche Steuern abschaffen müsste, weil auch ohne GEZ selbstverständlich immer Leute exitieren, die aufgrund ihres geringen Einkommens und der Steuerzahlungen Wünsche nach Informationsträgern bzw.Medien, bspw. in Form von Büchern, CDs, Kunstwerken, nicht immer befriedigen können. Ein Van Gogh oder ein sehr teures Buch oder eine Lexikonreihe kann sich auch ohne GEZ leider nicht jedermann leisten.
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Diesen Gedanken hattest du vorhin bereits persönlich reingebracht und befürwortet, nun verwirfst du diesen Gedanken wieder. Auf die Widersprüchlichkeit deiner Texte hatte wir (ich und Hailender) dich schon ein paar Mal hingewiesen.
Die Frage, ob nach deiner Logik die Informationen und Gedankengut jeder Art nicht nach eigener Wahl zu empfangen sind, hattes du nicht beantwortet.
Der Sinn des Artikels 19 (2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte findet sich im Grundgesetz Artikel 5 (1) wieder:
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Dieses "ungehindert" aus dem Artikel 5 Grundgesetz, entspricht dem Sinn der Informationensbeschaffung eigener Wahl im Völkerrecht.
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Ich habe das Gefühl, dass Viktor mich nicht verstehen will.
Ich werde mich nicht noch weitere 10Mal wiederholen. Das "ungehindert" was du meinst, Viktor7, habe ich nie angeweifelt. Du münzt dieses "ungehindert" nur auf Finanzen um und ich auf das was im Artikel 19 (2) Völkerrecht bzw. Artikel 5 (1) GG steht, nämlich die prinzipielle Freiheit, Informationen und Gedankengut zu empfangen und weiterzugeben.
Ich wünsche euch viel Erfolg mit der Strafanzeige.
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Ich habe das Gefühl, dass Viktor mich nicht verstehen will.
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Gunter,
wir sind hier im Forum und sprechen uns direkt an.
Alles Gute für dein Vorgehen gegen den Zwangsrundfunkbeitrag.
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Hallo Viktor :-) Oh entschuldigung, ich erinnere mich, dass du auch mich schonmal indirekt gegenüber Sophia erwähnt hast. Du brauchst dich also nicht an deine Regeln halten? :-)
Als Beleg Hallo Sophia.Orthoi,
was meinst du, wieso Gunter Schild diese Aussage macht?
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Hier scheinst du etwas falsch zu interpretieren. Der artikel soll garantieren dass jeder die freie wahl hat wo man sich informieren will.
Ja, ganz genau. Diese freie Wahl kann eingeschränkt werden durch Verbote des Staates , durch Manipulationen des Internets etc.. Trotz Steuerzahlungen bleibt die freie Wahl aber erhalten. Auch wenn ich noch so viele Steuern zahlen muss (was ich keineswegs befürworte), habe ich die freie Wahl der Informationsbeschaffung. Der Fakt, dass ich mir manche Sachen nicht leisten kann hat nichts mit Art. 19(2) Völlerrecht bzw. Art. 5(1) GG zu tun. Außerdem müsste aufgrund dessen jede Steuer abgeschafft werden. Denn jede Steuer könnte dafür verantwortlich gemacht werden. Oder etwa nicht? Dürfte es dann überhaupt Steuern oder irgendwelche Zahlungsverpflichtungen geben?
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Wo von sollten dann die Menschen,die nicht produktiv tätig sind leben,wie unsere Beamten und Politiker und der ÖRR,die können wir doch nicht verhungern lassen.Wir müssen doch demokratisch und sozial denken oder? :o ;)
Satire Ende.
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Hallo Viktor :-) Oh entschuldigung, ich erinnere mich, dass du auch mich schonmal indirekt gegenüber Sophia erwähnt hast. Du brauchst dich also nicht an deine Regeln halten? :-)
Als Beleg Hallo Sophia.Orthoi,
was meinst du, wieso Gunter Schild diese Aussage macht?
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Das war nach dem du angekündigt hast uns zu verlassen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg38716.html#msg38716
ich ziehe mich aus dem Forum zurück.
Mit euch kann man leider nicht diskutieren.
…
Viel Erfolg.
Viel Glück und Erfolg gegen den Zwangsverkauf der öffentlich-rechtlichen Programme ;)
Viktor
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Gunter,
ich hoffe, du eröffnest noch einen neuen Thread in dem du die besten Argumente bei einer Klage erörterst.
Wolltest du nicht deine volle Aufmerksamkeit auf die Klage richten, weil sie aus deiner Sicht die bessere Alternative bedeutet?
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So,
ein weiterer Beleg, dass ich wahrscheinlich leider mit meiner Interpretation richtig liege, ist der Abs. 3 des Art. 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Dies ist der Absatz, der direkt auf den von dir Viktor7 in deiner Strafanzeige verwendeten Abs. 2 des Art. 19 folgt und diesen einschränkend erläuert.
Ich zitiere Art. 19 (3)
"(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit."
Hieraus kann man schlussfolgern, dass meine Interpretation richtig zu sein scheint. Es geht also in Abs. 2 offensichtlich um die Verhinderung der aktiven Einschränkung des Rechtes, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, empfangen und weiterzugeben; dies wäre bspw. durch Blockaden bestimmter Internetseiten, durch das Verbot auf Zugang zu bestimmten Informationen etc. möglich. Art. 19 (3) verweist in a) und b) darauf, dass solche Aktionen okay sind, wenn sie den in a) und b) dort genannten Zwecken dienen. Aus Abs. 3, der den Abs. 2 einschränkend erläutert, kann ich jedenfalls nicht rauslesen, dass es um finazielle Aspekte geht. Auch lässt sich dies aus Abs. 2 nicht entnehmen.
Viktor7, wir können uns gerne ständig viel Erfolg wünschen :) Mir geht es aber auch um einen Austausch. Vielleicht kannst du auch akzeptieren, dass man das ganze scheinbar leider auch etwas anders sehen kann. Wenn die Strafanzeige so wie sie jetzt ist, gewinnt, ist ja alles gut. Ich will hier lediglich einen Hinweis geben, dass insb. Art. 19(2) in der Strafanzeige aus meiner Sicht (die man wie gesagt vielleicht auch einfach mal akzeptieren kann) wenig Sinn macht. Vielleicht beflügelt das ja den ein oder anderen mal intensiver nachzudenken und vielleicht weitere Argumente für die Strafanzeige zu entwickeln.
Auch ich würde gerne eine Strafanzeige einreichen, sofern ich eine sinnvolle formuliert bekomme :)
Meine Aktion kann sicherlich als destruktiv angesehen werden. So ist sie aber nicht gemeint. Ich zeige meine Meinung zu einem Sachverhalt und die ist durchaus begründet.
Mein Ziel ist neber einer Klage selbstverständlich auch eine gute Strafanzeige. Und die wird pö a pö entwickelt.
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Ich zitiere Art. 19 (3)
"(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit."
Keiner dieser punkte trifft auf den ÖRR zu.
a) achtung der rechte oder ruf von wem? Bürger? Des ÖRR? Deutschlands? Der politik oder der politiker?
b) da muss man wirklich nich drauf eingehen, oder?
Dies ist der Absatz, der direkt auf den von dir Viktor7 in deiner Strafanzeige verwendeten Abs. 2 des Art. 19 folgt
Was ist das denn für eine sinnlose argumentation? Man kann doch keine nachfolgenden grundgesetze als argument herbeiziehen nur weil man einen absatz oben drüber verwendet ohne dass ein zusammenhang besteht.
Hieraus kann man schlussfolgern, dass meine Interpretation richtig zu sein scheint. Es geht also in Abs. 2 offensichtlich um die Verhinderung der aktiven Einschränkung des Rechtes, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, empfangen und weiterzugeben; dies wäre bspw. durch Blockaden bestimmter Internetseiten, durch das Verbot auf Zugang zu bestimmten Informationen etc. notwendig. Art. 19 (3) verweist in a) und b) darauf, dass solche Aktionen okay sind, wenn sie den dort genannten Zwecken dienen.
Blockaden von internetseiten findet nur bei kinderpornographie, braunem gedankengut oder ähnlichen seiten statt. Andere seiten sind bisher nicht betroffen. Deine interpretation sollte sich daher auf das aktive thema beschränken.
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Gunter,
ich kann deinen Beiträgen nur entnehmen, dass du nicht schlussfolgern kannst und dem Forum, entgegen deinen gegenteiligen Bekundungen schaden möchtest. Ich hatte bereits angekündigt, dass du kurz vor dem Rauswurf stehst.
Aus diesem Grund schließe ich dich vom Forum aus.
Viktor