Viktor, meiner Meinung nach geht es in Art. 19 (2) darum, dass man nicht der Freiheit beraubt werden darf, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen. Wie schon mehrfach erläutert, bedeutet das für mich, dass der Staat bspw. nicht den Zugang zu bestimmten Informationen verwehren darf, bspw. indem er das Internet partiell blockiert. Es bedeutet aber nicht Folgendes: Meines Erachtens geht es in dem Artikel in keinster Weise darum, dass unabhängig vom Einkommen jedermann die Realisierung des Wunsches nach dem Erwerb oder Konsum verschiedener Informationsträger bzw. Medien gewährleistet sein muss. Es muss sich also nicht jedermann, alle Informationsträger oder Medien leisten können. Das wäre auch insofern unlogisch, dass man dann sämtliche Steuern abschaffen müsste, weil auch ohne GEZ selbstverständlich immer Leute exitieren, die aufgrund ihres geringen Einkommens und der Steuerzahlungen Wünsche nach Informationsträgern bzw.Medien, bspw. in Form von Büchern, CDs, Kunstwerken, nicht immer befriedigen können. Ein Van Gogh oder ein sehr teures Buch oder eine Lexikonreihe kann sich auch ohne GEZ leider nicht jedermann leisten.
Hinzu kommt, dass - wie oben erläutert - der Satz schon grammatikalisch nicht das bedeuten kann, was du reininterpretierst. Der Satzbestandteil "eigener Wahl" bezieht sich eindeutig auf "andere Mittel". Er steht schließlich unmittelbar hinter "andere Mittel" und hat satzbautechnisch keine Beziehung zu "Informationen und Gedankengut". Schließlich steht dort: "(...) Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."