gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: BsGez am 15. Dezember 2016, 19:34
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Hallo Boykottler,
in Anlehnung unseren Beitrag:
Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19056.0.html
findet nun eine mündliche Verhandlung statt.
Termin:
Dienstag, den 10. Januar 2017
13:45 Uhr
Sitzungssaal 2, 2. Etage
Wo:
Verwaltungsgericht Stade
Am Sande 4a
21682 Stade
Ich weiß nicht ob es möglich ist und gewollt, aber hiermit sind alle recht Herzlich zur Verhandlung eingeladen. Jeder der Zeit und Lust hat, kann am genannten Tag gern vorbeikommen und unterstützen.
Derzeit ist privat leider sehr viel los bei mir. Somit bleibt derzeit nur wenig Zeit um mich darum zu kümmern. Die Zeit werde ich bis zum 10. Januar aber auf jedenfall noch finden. Umso glücklicher wäre ich natürlich über allgemeine Ideen und Vorschläge.
Was kostet uns der ganze Spaß jetzt? Welche Fragen kann ich mitnehmen zur Verhandlung? Eine essentielle Frage meinerseits an die Richter und dem Kläger wäre:
"Früher konnte man sich entscheiden, ob man Rundfunk zahlt oder nicht, wenn man ihn nicht nutzt. Warum geht das heute nicht mehr? Es wurde wiederholt festgestellt, dass die Rundfunkgebühr keine Steuer sein soll / ist, warum hat man aber das Gefühl durch die erzwungene Zahlung, dass es eine Steuer ist? Warum kann man nicht wie früher, nicht zahlen, wenn man den Rundfunk nicht nutzt?"
Viele Grüße
BsGez
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Ich weiß nicht ob es möglich ist und gewollt, aber hiermit sind alle recht Herzlich zur Verhandlung eingeladen.
Gibt es eine Party danach?
Ist Dr. Eicher auch eingeladen?
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Keine Party. Da wir nicht davon ausgehen auf dieser Verwaltungsebene einen allgemeinen / generellen Erfolg für alle zu erzielen.
Dr. Eicher ist nicht mit dabei, da er Justitiar vom SWR ist, hier geht es um den NDR. Ich hatte es leider vergessen zu erwähnen im Eröffnungspost. Sorry.
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Trag dich hier gerne ein:
Verhandlungen VG Stade Dienstag 10.01.2017
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20978.0.html
Wir werden uns noch vorher treffen.
Meine Verhandlung wird sehr lustig, ich glaube deine und janni seine können wir auch "schnell" beenden :D
Siehe schon "ansatz" hier:
Verhandlung VG Stade, 10.01.17 > Befangenheitsantrag stellen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20976.0.html
Wird kein schöner tag für sie ;)
Wir werden uns vorher nochmal treffen, weiteres dann per pn bitte :D
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Ich habe mich eingetragen, zugleich hat sich leider ein neues Problem eröffnet.
Person A selbst hat den kompletten Prozess bisher geführt im Namen der Klägerin. Die Klägerin ist Freundin von Person A, hat sich aber mit dem Thema nie so tief befasst wie Person A. Die Freundin muss an dem Verhandlungstag arbeiten. Person A hatte jetzt geplant für sie zu erscheinen, doch laut VwGO ist dies scheinbar nicht möglich?
Somit kann keiner von beiden erscheinen, da Person A sie nicht vertreten darf und sie selbst zu wenig Kentnisse besitzt um sich ordentlich zu verteidigen?
=(
Gibt es dafür keine Lösung, außer bis zum 10.01.2017 zu heiraten?
Edit "Bürger":
Beitrag musste angepasst werden, da wesentliche Grundregeln zur Beitragserstellung nicht beachtet wurden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
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@BsGez
Person A hätte sich als Zahler bei der GEZ melden können, aber für die Gerichtsverhandlung ist das jetzt zu spät.
Sorry, ich weiss keine Lösung
Edit "Bürger":
Beitrag musste angepasst werden, da wesentliche Grundregeln zur Beitragserstellung nicht beachtet wurden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben.
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Es gibt theoretisch die Möglichkeit eines "Beistandes"...
(hierzu bitte ausgiebig Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums nutzen)
...wird aber von den Gerichten augenscheinlich nach "Gutdünken" gehandhabt, d.h. mal bewilligt, mal nicht - siehe u.a. unter
bewilligt:
Ergänzung: Verhandlungen, VG Stuttgart, Mi. 30.11.16 ab 9.00 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20830.msg136901.html#msg136901
[...]
1. Unterbrechung, die Richterin zog sich nocheinmal zurück, um zu erkunden, ob und wie ich als Beistand mit an den Tisch sitzen darf. Das ginge dann nach §..... und ich musste meinen Namen nennen.
Somit stehe ich jetzt auch persönlich genannt in diesem Protokoll.
[...]
nicht bewilligt:
Verhandlung, VG Freiburg, Fr. 16.12.16, ab 9.30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20920.msg137141.html#msg137141
Hier kommt nun noch die 4. Verhandlung
[...]
Der Kläger möchte mich als Beistand vorne mit an den ….Tisch.
Der Richter sagt sofort, dass dies nicht möglich sei, außer ich sei ein juristischer Beistand.
Aber laut §….
Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO)war das in Stuttgart möglich gewesen.
[...]
nicht bewilligt:
Verhandlung VG Hamburg, Di. 22.11.16, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21016.msg135513.html#msg135513
Danke, dann setzen wir mal ein Querverweis und zeigen fiktiv wie unterschiedlich das abläuft.
Ob dies auch allgemeingültig ist, keine Ahnung, aber wenn es dem Kläger „gut tut“
seelisch, emotional, etc. warum eigentlich nicht 8)
Thema: "Beistand" gem. §67 Abs. 7 VwGO > Bedingungen? Beantragung zur mdl. Verhandlung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19933.msg129017.html#msg129017
Aus einem Traum zum Ablauf einer anderen Verhandlung.
...
-Antrag eines Klägers auf Beratung mit einem Beistand. Darauf Richter: Mit welchem Ziel? Aus welchem Grund? Kläger trägt vor. Richter: Ein Beistand ist so nicht vorgesehen, nur bei tatsächlicher Bedürftigkeit und eingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Kläger macht nicht den Eindruck und kann auch weiter selbst an der Verhandlung teil nehmen und sich zum Sachverhalt äußern
- Antrag des Klägers, die Ablehnung des Beistands durch den Richter mit in das Protokoll aufzunehmen.
- Richter trägt vor, das das Protokoll nur den wesentlichen Verfahrensablauf darstellt, nicht inhaltlich die Verhandlung wiedergibt. Richter spricht in ein Mikrofon, Diktiergerät (?) den Antrag des Klägers auf protokollarische Erfassung, das Beistand richterlich abgelehnt wurde und der Kläger die fehlende gesetzliche Angabe der Beitragshöhe rügt.
...
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Zu prüfen wäre aber ggf., ob der bisherige Verfahrensgang formal auf die Füße fallen könnte...
Person A selbst hat den kompletten Prozess bisher geführt im Namen der Klägerin. Die Klägerin ist die Freundin von Person A, hat sich aber mit dem Thema nie so tief befasst wie Person A. [...]
...wenn nämlich Person A "im Namen der Klägerin" das Verfahren "geführt" hat, ohne aber dazu (nachweisbar) "bevollmächtigt" gewesen zu sein?
Auch hierzu gab es im Forum bereits Threads...
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Ich kann Mittwoch ne Vorlage schicken für nen Beistand.
Ist Person A mit der Freundin wohnhaft und es dreht sich um die Wohnung in der Person A und sie zusammen wohnen, müsste das zugelassen werden :)
Bin leider zur Zeit nur nicht zuhause, deshalb Mittwoch erst.
Edit "Bürger":
Beitrag musste angepasst werden, da wesentliche Grundregeln zur Beitragserstellung nicht beachtet wurden.
Letztmaliger Hinweis - ansonsten muss dieser Thread geschlossen werden:
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben.
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Die Moderatoren haben weder die Aufgabe noch die Kapazitäten, ständig und immer wieder darauf hinzuweisen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung!
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Meine Verhandlung wird sehr lustig, ich glaube deine und janni seine können wir auch "schnell" beenden :D
Das hört sich gut an, ich finde die Idee mit der
AFTER HEARING PARTY oder AFTER VERHANDLUNG PARTY gar nicht so schlecht.
Das wären in Karlsruhe über 600 Partys, fehlt nur noch die entsprechende Location 8)
Sorry, bitte beim Thema bleiben, ich würde mich auf Verhandlungsinfos aus Stade freuen.
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... und sie selbst zu wenig Kentnisse besitzt um sich ordentlich zu verteidigen
Nur mal zur Klarstellung: Wir müssen uns nicht verteidigen. Wir sind nicht angeklagt. Wir sind die Kläger und greifen das Zwangsbeitragssystem des ÖRR an, das uns mit Zahlungsbescheiden verfolgt !
Hinsichtlich eines Beistandes kann Dir Mitglied "karlsruhe"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=7649
mit ihrer diesbezüglichen Erfahrung evtl. weiterhelfen.
Und noch zwei allgemeine Hinweise:
- Sofern ein Termin angesetzt wird, kann jede Partei rechtzeitig unter Nennung eines vernünftigen Grundes eine Verlegung bei Gericht beantragen, z.B. wenn der Termin in den geplanten Urlaub fällt.
- Sofern eine Partei bzw. der Parteivertreter (Rechtsanwalt) kurzfristig erkranken, kann eine Verlegung des Termins bei Gericht beantragt werden. Bei Rechtsanwälten schenkt das Gericht der eigenen Krankmeldung i.d.R. Glauben, bei Selbstklagenden sollte ein ärztliches Attest vorgelegt werden können.
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Vielen Dank Leute für die vielen Antworten.
Über die Möglichkeit des Beistands habe ich mich bereits belesen.
Soweit ich dies aufgenommen habe, darf ein Beistand, so wie es der Name bereits erahnen lässt, nur dem Kläger oder Angeklagten beistehen jedoch nichts sagen. Dies würde nicht helfen, da die Freundin von Person A keine Aussage treffen könnte zum Thema. Des Weiteren muss sie arbeiten und selbst wenn sie sich freinehmen würde, würde dies nicht helfen, da sie wie gesagt zum Thema der Klage nichts sagen könnte.
Person A hat heute beim Verwaltungsgericht angerufen. Es war, wie zu erwarten, ein Trauerspiel. Es hat mindestens 20 Anrufe gedauert, bis da überhaupt mal jemand den Hörer von der Station genommen hat und selbst dann konnte keiner eine klare Auskunft geben. Morgen darf Person A nochmal anrufen und wird dann evtl. eine genauere Auskunft erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es aber aus meiner Sicht nicht gut aus, dass die Person A als Vollmacht akzeptieren.
Die meinten am Telefon noch irgendwas von "persönliches Erscheinen", dass das nicht verlangt wird. Naja, morgen wissen wir mehr. Entweder Verhandlung wird dann "abgesagt", da Person A als Vollmacht nicht eintreten darf und alles andere keinen Sinn ergibt oder die sagen, dass es in Ordnung geht.
Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden, da wesentliche Grundregeln zur Beitragserstellung nicht beachtet wurden.
Letztmaliger Hinweis auch an BsGez - ansonsten muss dieser Thread geschlossen werden:
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html).
Die Moderatoren haben weder die Aufgabe noch die Kapazitäten, ständig und immer wieder darauf hinzuweisen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung!
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Über die Möglichkeit des Beistands habe ich mich bereits belesen.
Soweit ich dies aufgenommen habe, darf ein Beistand, so wie es der Name bereits erahnen lässt, nur dem Kläger oder Angeklagten beistehen jedoch nichts sagen. [...]
Wenn Person A richtig gesucht und gelesen hätte, dann hätte sie u.a. auch gelesen
"Beistand" gem. §67 Abs. 7 VwGO > Bedingungen? Beantragung zur mdl. Verhandlung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19933.0.html
[...]
in §67 Abs. 7 VwGO heißt es:
In der Verhandlung können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten den Rechtsstreit selbst führen können, als Bevollmächtigter zur Vertretung in der Verhandlung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. Absatz 3 Satz 1 und 3 und Absatz 5 gelten entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird.
[...]
Insofern sollte der Sinn eines Beistandes durchaus darin bestehen, auch vorzutragen.
Dies sollte auch aus dem einen "positiven" Erfahrungsbericht von "karlsruhe" so hervorgehen.
Bitte unbedingt die hier im Thread schon mehrfach angemerkten Hinweise zur Erstellung von Beiträgen beachten (Platzhalter "Person A", etc.), ansonsten muss dieser Thread geschlossen werden!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
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Person A hat heute beim Verwaltungsgericht angerufen. Es war, wie zu erwarten, ein Trauerspiel...
Nach Einreichung einer Klage folgt normalerweise ein Antwortschreiben des Gerichtes mit Angabe des zuständigen Bearbeiters. Bisher hat es sich bei Person M immer als positiv herausgestellt, wenn dem zuständigen Gerichtsbediensteten schriftlich die Fragen geschickt wurden. Möglicherweise kann ein mündliches Verfahren in ein schriftliches Verfahren geändert werden, was den Arbeitsaufwand für das Gericht sicher mindern wird...
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Erneut vielen lieben Dank an alle Mitleser und Schreiber.
Person A hat heute erneut beim Gericht angerufen. Es bestehen zwei Optionen.
A: Vor Gericht erscheinen, Person A kann als Beistand mitkommen darf sich jedoch nicht äußern, sodass Person B alles alleine sagen müsste, was Person B aber nicht schaffen würde.
B: Verzichtserklärung schreiben an das Gericht. Auf die mündliche Verhandlung verzichten, sodass der Richter / die Richterin gemäß Papierlage entscheidet und weder Kläger noch Angeklagter erscheinen muss.
Diese beiden Möglichkeiten wurden Person A als Option genannt.
Was haltet Ihr davon einen Befangenheitsantrag zu stellen?
Wie würdet Ihr an Stelle von Person A bzw. B handeln? Bin über Vorschläge sehr dankbar.
Als Idee hat Person A im Kopf:
Entweder Möglichkeit B "Verzichtserklärung" in Erwägung ziehen, dann kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein für Person A und B negatives Urteil, daraufhin es auf eine Zwangsvollstreckung ankommen lassen.
Oder einen Befangenheitsantrag stellen.
@Bürger
Wie bereits geschrieben, Person A hat sich richtig informiert und gelesen. Ausnahmseweise ist hier der Gesetzestext sehr einfach und verständlich geschrieben. Wie das Wort Beistand sagt, ist es nur eine Person die einer anderen Person "still" beisteht. So wurde es Person A auch heute am Telefon bestätigt.
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@BsGez
Nicht vergessen: Gericht ist Beitragsschuldner und zahlt Rundfunkbeiträge. Es wäre gut, dass Gericht darüber schriftlich bestätigt. Auch die Höhe der gezahlten Beitrage. Gerichte zahlen üblicherweise mehr als ein privater Beitragsschuldner und sind sozusagen mehr bei LRA "verschuldet".
Auch einige Gerichte in ihren Beschlüssen/Urteilen bestätigen, dass Verhältnis Beitragsschuldner-Rundfunkanstalt ein untergeordnetes Verhältnis ist. Somit wäre Verhältnis Beitragsschuldner (Gericht)-Rundfunkanstalt genau dieses Verhältnis von untergeordneter Natur.
Person X kann jetzt diese Urteile nicht finden, aber gelesen hat sie diese schon im Forum.
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Ich würde auch in Betracht ziehen, mal RA Thorsten Bölck zu kontaktieren, der etliche Kläger gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht vertreten hat:
http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/quickborn-kreis-pinneberg/thorsten-boelck (http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/quickborn-kreis-pinneberg/thorsten-boelck)
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Ausnahmseweise ist hier der Gesetzestext sehr einfach und verständlich geschrieben. Wie das Wort Beistand sagt, ist es nur eine Person die einer anderen Person "still" beisteht. So wurde es Person A auch heute am Telefon bestätigt.
Ganz genau, das Gesetz ist hier "sehr einfach und verständlich" geschrieben. Von einem lediglich "stillen" Beistehen ist dort - wie bereits beschrieben - jedoch eben gerade NICHT die Rede.
Siehe aktuellere Ausführungen und zusammengetragene Infos nun unter
"Beistand" gem. §67 Abs. 7 VwGO > Bedingungen? Beantragung zur mdl. Verhandlung?>
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19933.msg137413.html#msg137413
woraus hervorgeht, dass der Beistand
- "vortragen" darf
- das "Wort ergreifen" kann
- "Erklärungen abgeben" kann
und im Übrigen sogar
- "zum geeigneten [...] mündlichen Vortrag imstande" sein muss.
Insofern könnte Person A ggf. unter Bezug auf die z.T. einschlägigen Quellen darauf beharren.
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...
Person A selbst hat den kompletten Prozess bisher geführt im Namen der Klägerin. Die Klägerin ist Freundin von Person A, hat sich aber mit dem Thema nie so tief befasst wie Person A. Die Freundin muss an dem Verhandlungstag arbeiten. Person A hatte jetzt geplant für sie zu erscheinen, doch laut VwGO ist dies scheinbar nicht möglich?
...
Gibt es dafür keine Lösung, außer bis zum 10.01.2017 zu heiraten?
Das ist nicht in der VwGO geregelt, sondern im Zivilrecht: Die Vertretervollmacht. (generell eine gute Idee, sich mal mit Vorsorgevollmachten zu beschäftigen...)
Vollmacht
Vollmachtgeber
Name
Anschrift
Vollmachtnehmer
Name
Anschrift
Hiermit ernenne ich, (Name und Anschrift des Vollmachtgebers), Herrn/Frau (Name und Anschrift des Vollmachtnehmers) zu meinem Vertreter in allen Angelegenheiten bezüglich des Verwaltungsgerichtsverfahrens in Sachen Rundfunkbeitrag (oder genaues Aktenzeichen). Ich erkläre hiermit, dass Herr/Frau xxx befugt ist, alle im Zusammenhang mit o.g. Verfahren erforderlichen und zweckmäßigen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben. Des Weiteren ist Herr/Frau zur Entgegennahme von Unterlagen berechtigt.
Diese Vollmacht ist bis zum Abschluss des Verwaltungsgerichtsverfahrens für o.g. Verfahren gültig. (Oder: Diese Vollmacht ist fortwährend gültig.)
Datum, Ort
(Unterschrift Vollmachtgeber)
Original-Vorlage findet sich hier: http://www.vollmacht-muster.de/diverse-vollmachten/vertreter-vollmacht/
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@boykott2015
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Person A hat diesen mehrmals durchgelesen, versteht leider nicht worauf Du hinaus willst. =(
@Nichtgucker
Dies hat Person A auch schon in Betracht gezogen. Dagegen spricht jedoch, dass es zusätzliche Kosten erzeugt und das Ergebnis das selbe ist wie wenn Person A oder B zur Verhandlung geht oder die mündliche Verhandlung abgesagt wird und eine schriftliche Verhandlung auf Aktenlage durchgeführt wird. Man hat es der Richterin am Telefon angehört, sagte Person A, dass sie da scheinbar bereits eine feste Meinung zum Thema hat. Von daher lautet die Devise, mit so wenig wie möglich Aufwand so viel wie möglich erreichen für Person B. Siehe dazu meine(n) letzten Worte / Absatz in diesem Beitrag.
@Bürger
Vielen Dank für den erneuten Hinweis. Laut Aussage von Person A, hat die Richterin am Telefon gesagt, dass ein Beistand nicht aktiv in die Verhandlung eingreifen oder das Wort ergreifen darf. Scheinbar hat die Richterin hier dann aber eine Wissenslücke. Wie dem auch sei, es ist zum jetzigen Zeitpunkt eine andere Lösung angestrebt. Siehe dazu meine(n) letzten Worte / Absatz in diesem Beitrag.
@volkuhl
Es ist unter anderem auch im VwGO geregelt.
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 67
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__67.html
Im Link von Bürger kann man lesen, dass es für jede Gerichtbarkeit scheinbar einzelne Regelungen gibt.
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Nach Rücksprache mit fanatic wäre der jetzige Plan von Person A und B:
Verzichtserklärung an das Gericht schreiben, da das Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit auf bisherigen Urteilen entschieden werden würde, da hilft weder ein Anwalt noch das erscheinen von Person A oder B.
Des Weiteren eine Klageergänzung mit dem Hinweis auf laufende Verfassungsbeschwerden beim BVerfG und BVerwG, deren entsprechende Auflistung. Damit die Richterin sehen kann, dass hier auch noch auf höheren Ebenen Entscheidungen ausstehen und sie sich somit nicht eventuell selbst ins Bein schiesst falls dort anders, also für den Bürger, entschieden werden sollte. Zum Schluss dementsprechend die Anmerkung auf Ruhestellung des Verfahrens bis höchstrichterlich entschieden wurde.
Was ist von dieser Taktik zu halten?
Mir würde es auch lieber gefallen vor Ort im Gericht zu sein und vorzutragen, aber nach Abwägung von Aussicht und Chance ist der jetzige Plan wohl der sinnvollere aus der Sicht von Person A und B.
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Nicht Ruhestellung sondern Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO
Ruhestellend muss der Beklagte auch zustimmen (was er sicher nicht macht)
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Person A hat heute beim Verwaltungsgericht angerufen. Es war, wie zu erwarten, ein Trauerspiel. Es hat mindestens 20 Anrufe gedauert, bis da überhaupt mal jemand den Hörer von der Station genommen hat und selbst dann konnte keiner eine klare Auskunft geben.
solches könnte Person J von diesem fiktiven Gericht bestätigen. Die werden vom Bürger in ihrer Anwesenheit möglicherweise ungern gestört.
Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es aber aus meiner Sicht nicht gut aus, dass die Person A als Vollmacht akzeptieren.
ja. Auch wenn für den Hilfesuchenden eine Menge Möglichkeiten bestehen Eingaben zu machen, bedeutet das noch lange nicht, daß auch nur irgendetwas berücksichtigt wird.
So mancher fühlt sich der Willkür ausgeliefert und weiß jetzt auch, was eine Paraleljustiz für ihn/sie bedeutet. Denn das leistet sich hier der Staat, sonst hätte er den Weg der ordentlichen Gerichte beschreiten können. So muß es eben beim BGH enden.
Die meinten am Telefon noch irgendwas von "persönliches Erscheinen", dass das nicht verlangt wird. Naja, morgen wissen wir mehr. Entweder Verhandlung wird dann "abgesagt", da Person A als Vollmacht nicht eintreten darf und alles andere keinen Sinn ergibt oder die sagen, dass es in Ordnung geht.
tja, da gibt es scheinbar noch die Möglichkeit, aber das wirst Du mit Fanatic wohl schon erörtert haben.
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Person A könnte sich vorstellen angehangenes Dokument an ein fiktives Gericht zu senden. Über Hinweise, Tipps und Verbesserungen ist Person A sehr dankbar. Person A möchte auch fanatic danken für die Unterstützung. Wie geht es jetzt weiter fragt sich Person A!
@fanatic
Person A hattest Du per E-Mail auch die Ruhestellung genannt. Kann Person A nicht einfach beides verwenden? Ruhestellung und Aussetzung?
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Ruhestellung kannst man beantragen und es muss der Beklagte aber zustimmen.
Aussetzung ***(nach § 94 VwGO) macht das Gericht und ist bindend ohne Zustimmung ***(der Beklagten).
Hab in der Mail auf Aussetzung hingewiesen und später war Ruhestellung Antrag.
Edit "DumbTV":
***ergänzt
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Vielen Dank für die Erklärung. Dann könnte Person A dieses fiktive Schreiben also an ein fiktives Gericht zusenden mit Aussicht auf Erfolg?
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Folgendes fiktive Schreiben könnte Person A fiktiv an ein fiktives Gericht senden.
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Aussetzung ***(nach § 94 VwGO) macht das Gericht und ist bindend ohne Zustimmung ***(der Beklagten).
klar könnte man das beantragen, nur in den fiktiven Stader Fällen wird dem nicht zugestimmt. Ist überhaupt jemandem ein Fall bekannt, in welcher fiktiven Rundfunksache auch immer, wo das Stader VG überhaupt etwas zugestimmt hat? Die machen was sie wollen, mit Rechtsweg hat das nicht viel zu tun.
Das beste ist, man gewinnt viiiel Zeit, bis sich das BGH der Sache annimmt, die VG sind da möglicherweise auf einem anderen Planeten.
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Und wie gewinnt man am besten die viele Zeit? Schade das eine fiktive Aussetzung bei diesem fiktiven Gericht wenig Chance auf Erfolg bringt!
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Und wie gewinnt man am besten die viele Zeit?
Fanatic verfügt da über ein paar fiktive Denkansätze, die ich aber nicht im öffentlichen Bereich kundtun würde. Die Richterin muß nicht im Vorfeld lesen können, was sie evtl. erwartet. Bei 3 Betroffenen würde ja schon ein kleiner runder Tisch Sinn machen, oder aus zeitlichen Gründen per PN.
Schade das eine fiktive Aussetzung bei diesem fiktiven Gericht wenig Chance auf Erfolg bringt!
jaja, alles was ein NDR beantragen würde, würde von diesem Gericht auch so umgesetzt werden. Da mag man den Eindruck gewinnen, daß der NDR und das hohe Gericht gemeinsame Sachen machen. :police:
Deshalb hat dieser Widerstand eine ganz neue Bedeutung bekommen, weil jemand gemerkt hat, daß es gar nicht nur um den ÖR geht, sondern um die Vorgehensweise der Patrizier.