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Autor Thema: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade  (Gelesen 7669 mal)

b
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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#15: 20. Dezember 2016, 21:06
@BsGez

Nicht vergessen: Gericht ist Beitragsschuldner und zahlt Rundfunkbeiträge. Es wäre gut, dass Gericht darüber schriftlich bestätigt. Auch die Höhe der gezahlten Beitrage. Gerichte zahlen üblicherweise mehr als ein privater Beitragsschuldner und sind sozusagen mehr bei LRA "verschuldet".

Auch einige Gerichte in ihren Beschlüssen/Urteilen bestätigen, dass Verhältnis Beitragsschuldner-Rundfunkanstalt ein untergeordnetes Verhältnis ist. Somit wäre Verhältnis Beitragsschuldner (Gericht)-Rundfunkanstalt genau dieses Verhältnis von untergeordneter Natur.

Person X kann jetzt diese Urteile nicht finden, aber gelesen hat sie diese schon im Forum.


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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#16: 20. Dezember 2016, 21:24
Ich würde auch in Betracht ziehen, mal RA Thorsten Bölck zu kontaktieren, der etliche Kläger gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht vertreten hat:

http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/quickborn-kreis-pinneberg/thorsten-boelck


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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#17: 21. Dezember 2016, 00:11
Ausnahmseweise ist hier der Gesetzestext sehr einfach und verständlich geschrieben. Wie das Wort Beistand sagt, ist es nur eine Person die einer anderen Person "still" beisteht. So wurde es Person A auch heute am Telefon bestätigt.
Ganz genau, das Gesetz ist hier "sehr einfach und verständlich" geschrieben. Von einem lediglich "stillen" Beistehen ist dort - wie bereits beschrieben - jedoch eben gerade NICHT die Rede.

Siehe aktuellere Ausführungen und zusammengetragene Infos nun unter
"Beistand" gem. §67 Abs. 7 VwGO > Bedingungen? Beantragung zur mdl. Verhandlung?>
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19933.msg137413.html#msg137413
woraus hervorgeht, dass der Beistand
- "vortragen" darf
- das "Wort ergreifen" kann
- "Erklärungen abgeben" kann
und im Übrigen sogar
- "zum geeigneten [...] mündlichen Vortrag imstande" sein muss.

Insofern könnte Person A ggf. unter Bezug auf die z.T. einschlägigen Quellen darauf beharren.


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v
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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#18: 21. Dezember 2016, 07:07
...
Person A selbst hat den kompletten Prozess bisher geführt im Namen der Klägerin. Die Klägerin ist Freundin von Person A, hat sich aber mit dem Thema nie so tief befasst wie Person A. Die Freundin muss an dem Verhandlungstag arbeiten. Person A hatte jetzt geplant für sie zu erscheinen, doch laut VwGO ist dies scheinbar nicht möglich?
...
Gibt es dafür keine Lösung, außer bis zum 10.01.2017 zu heiraten?

Das ist nicht in der VwGO geregelt, sondern im Zivilrecht: Die Vertretervollmacht. (generell eine gute Idee, sich mal mit Vorsorgevollmachten zu beschäftigen...)

Zitat

Vollmacht
Vollmachtgeber

Name
Anschrift

Vollmachtnehmer

Name
Anschrift

Hiermit ernenne ich, (Name und Anschrift des Vollmachtgebers), Herrn/Frau (Name und Anschrift des Vollmachtnehmers) zu meinem Vertreter in allen Angelegenheiten bezüglich des Verwaltungsgerichtsverfahrens in Sachen Rundfunkbeitrag (oder genaues Aktenzeichen). Ich erkläre hiermit, dass Herr/Frau xxx befugt ist, alle im Zusammenhang mit o.g. Verfahren erforderlichen und zweckmäßigen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben. Des Weiteren ist Herr/Frau zur Entgegennahme von Unterlagen berechtigt.

Diese Vollmacht ist bis zum Abschluss des Verwaltungsgerichtsverfahrens für o.g. Verfahren gültig. (Oder: Diese Vollmacht ist fortwährend gültig.)

Datum, Ort

(Unterschrift Vollmachtgeber) 

Original-Vorlage findet sich hier: http://www.vollmacht-muster.de/diverse-vollmachten/vertreter-vollmacht/


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

B
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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#19: 21. Dezember 2016, 17:30
@boykott2015
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Person A hat diesen mehrmals durchgelesen, versteht leider nicht worauf Du hinaus willst. =(

@Nichtgucker
Dies hat Person A auch schon in Betracht gezogen. Dagegen spricht jedoch, dass es zusätzliche Kosten erzeugt und das Ergebnis das selbe ist wie wenn Person A oder B zur Verhandlung geht oder die mündliche Verhandlung abgesagt wird und eine schriftliche Verhandlung auf Aktenlage durchgeführt wird. Man hat es der Richterin am Telefon angehört, sagte Person A, dass sie da scheinbar bereits eine feste Meinung zum Thema hat. Von daher lautet die Devise, mit so wenig wie möglich Aufwand so viel wie möglich erreichen für Person B. Siehe dazu meine(n) letzten Worte / Absatz in diesem Beitrag.

@Bürger
Vielen Dank für den erneuten Hinweis. Laut Aussage von Person A, hat die Richterin am Telefon gesagt, dass ein Beistand nicht aktiv in die Verhandlung eingreifen oder das Wort ergreifen darf. Scheinbar hat die Richterin hier dann aber eine Wissenslücke. Wie dem auch sei, es ist zum jetzigen Zeitpunkt eine andere Lösung angestrebt. Siehe dazu meine(n) letzten Worte / Absatz in diesem Beitrag.

@volkuhl
Es ist unter anderem auch im VwGO geregelt.

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 67
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__67.html

Im Link von Bürger kann man lesen, dass es für jede Gerichtbarkeit scheinbar einzelne Regelungen gibt.

-------------------

Nach Rücksprache mit fanatic wäre der jetzige Plan von Person A und B:

Verzichtserklärung an das Gericht schreiben, da das Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit auf bisherigen Urteilen entschieden werden würde, da hilft weder ein Anwalt noch das erscheinen von Person A oder B.

Des Weiteren eine Klageergänzung mit dem Hinweis auf laufende Verfassungsbeschwerden beim BVerfG und BVerwG, deren entsprechende Auflistung. Damit die Richterin sehen kann, dass hier auch noch auf höheren Ebenen Entscheidungen ausstehen und sie sich somit nicht eventuell selbst ins Bein schiesst falls dort anders, also für den Bürger, entschieden werden sollte. Zum Schluss dementsprechend die Anmerkung auf Ruhestellung des Verfahrens bis höchstrichterlich entschieden wurde.

Was ist von dieser Taktik zu halten?

Mir würde es auch lieber gefallen vor Ort im Gericht zu sein und vorzutragen, aber nach Abwägung von Aussicht und Chance ist der jetzige Plan wohl der sinnvollere aus der Sicht von Person A und B.


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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#20: 21. Dezember 2016, 18:00
Nicht Ruhestellung sondern Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO

Ruhestellend muss der Beklagte auch zustimmen (was er sicher nicht macht)


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J
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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#21: 21. Dezember 2016, 18:28
Person A hat heute beim Verwaltungsgericht angerufen. Es war, wie zu erwarten, ein Trauerspiel. Es hat mindestens 20 Anrufe gedauert, bis da überhaupt mal jemand den Hörer von der Station genommen hat und selbst dann konnte keiner eine klare Auskunft geben.
solches könnte Person J von diesem fiktiven Gericht bestätigen. Die werden vom Bürger in ihrer Anwesenheit möglicherweise ungern gestört.


Zitat
Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es aber aus meiner Sicht nicht gut aus, dass die Person A als Vollmacht akzeptieren.
ja. Auch wenn für den Hilfesuchenden eine Menge Möglichkeiten bestehen Eingaben zu machen, bedeutet das noch lange nicht, daß auch nur irgendetwas berücksichtigt wird.

So mancher fühlt sich der Willkür ausgeliefert und weiß jetzt auch, was eine Paraleljustiz für ihn/sie bedeutet. Denn das leistet sich hier der Staat, sonst hätte er den Weg der ordentlichen Gerichte beschreiten können. So muß es eben beim BGH enden.


Zitat
Die meinten am Telefon noch irgendwas von "persönliches Erscheinen", dass das nicht verlangt wird. Naja, morgen wissen wir mehr. Entweder Verhandlung wird dann "abgesagt", da Person A als Vollmacht nicht eintreten darf und alles andere keinen Sinn ergibt oder die sagen, dass es in Ordnung geht.
tja, da gibt es scheinbar noch die Möglichkeit, aber das wirst Du mit Fanatic wohl schon erörtert haben.


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Grüße
Jannimann
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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

B
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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#22: 25. Dezember 2016, 11:30
Person A könnte sich vorstellen angehangenes Dokument an ein fiktives Gericht zu senden. Über Hinweise, Tipps und Verbesserungen ist Person A sehr dankbar. Person A möchte auch fanatic danken für die Unterstützung. Wie geht es jetzt weiter fragt sich Person A!

@fanatic
Person A hattest Du per E-Mail auch die Ruhestellung genannt. Kann Person A nicht einfach beides verwenden? Ruhestellung und Aussetzung?


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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#23: 25. Dezember 2016, 12:09
Ruhestellung kannst man beantragen und es muss der Beklagte aber zustimmen.

Aussetzung ***(nach § 94 VwGO) macht das Gericht und ist bindend ohne Zustimmung ***(der Beklagten).

Hab in der Mail auf Aussetzung hingewiesen und später war Ruhestellung Antrag.



Edit "DumbTV":
***ergänzt


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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#24: 25. Dezember 2016, 22:14
Vielen Dank für die Erklärung. Dann könnte Person A dieses fiktive Schreiben also an ein fiktives Gericht zusenden mit Aussicht auf Erfolg?


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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#25: 26. Dezember 2016, 21:23
Folgendes fiktive Schreiben könnte Person A fiktiv an ein fiktives Gericht senden.



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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#26: 27. Dezember 2016, 15:36
Aussetzung ***(nach § 94 VwGO) macht das Gericht und ist bindend ohne Zustimmung ***(der Beklagten).
klar könnte man das beantragen, nur in den fiktiven Stader Fällen wird dem nicht zugestimmt. Ist überhaupt jemandem ein Fall bekannt, in welcher fiktiven Rundfunksache auch immer, wo das Stader VG überhaupt etwas zugestimmt hat? Die machen was sie wollen, mit Rechtsweg hat das nicht viel zu tun.

Das beste ist, man gewinnt viiiel Zeit, bis sich das BGH der Sache annimmt, die VG sind da möglicherweise auf einem anderen Planeten.


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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#27: 27. Dezember 2016, 21:46
Und wie gewinnt man am besten die viele Zeit? Schade das eine fiktive Aussetzung bei diesem fiktiven Gericht wenig Chance auf Erfolg bringt!


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Re: [Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
#28: 28. Dezember 2016, 13:41
Und wie gewinnt man am besten die viele Zeit?
Fanatic verfügt da über ein paar fiktive Denkansätze, die ich aber nicht im öffentlichen Bereich kundtun würde. Die Richterin muß nicht im Vorfeld lesen können, was sie evtl. erwartet. Bei 3 Betroffenen würde ja schon ein kleiner runder Tisch Sinn machen, oder aus zeitlichen Gründen per PN.




Zitat
Schade das eine fiktive Aussetzung bei diesem fiktiven Gericht wenig Chance auf Erfolg bringt!
jaja, alles was ein NDR beantragen würde, würde von diesem Gericht auch so umgesetzt werden. Da mag man den Eindruck gewinnen, daß der NDR und das hohe Gericht gemeinsame Sachen machen. :police:

Deshalb hat dieser Widerstand eine ganz neue Bedeutung bekommen, weil jemand gemerkt hat, daß es gar nicht nur um den ÖR geht, sondern um die Vorgehensweise der Patrizier.


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